Asbest entfernen: So läuft eine sichere Sanierung ab

Wer ein Haus aus den 1960er bis 1990er Jahren kauft, erbt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Asbest. Schätzungen des Umweltbundesamts zufolge befinden sich noch immer rund 35 Millionen Tonnen asbesthaltige Materialien in deutschen Gebäuden. Dachplatten, Bodenbeläge, Rohrisolierungen, Fassadenverkleidungen, sogar Fensterkitt: Der Baustoff steckt an Stellen, die beim Kauf oder bei der Renovierung kaum jemand auf dem Schirm hat. Solange diese Materialien fest gebunden und unversehrt sind, besteht oft kein unmittelbares Risiko. Sobald jedoch gesägt, gebohrt, geschliffen oder abgerissen wird, werden Fasern freigesetzt, die sich in der Lunge festsetzen und Jahrzehnte später zu Mesotheliom oder Lungenkrebs führen können.

Welche Materialien betroffen sein können

Asbest war bis zum Komplettverbot in Deutschland 1993 ein industriell vielseitig eingesetzter Werkstoff. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen schwach gebundenem und fest gebundenem Asbest. Schwach gebundener Asbest, auch Spritzasbest genannt, findet sich in Brandschutzverkleidungen, alten Heizungsanlagen oder als aufgesprühte Deckenoberfläche. Er gilt als besonders gefährlich, weil Fasern schon bei leichter Berührung freigesetzt werden. Fest gebundener Asbest steckt beispielsweise in Eternit-Platten, Vinylbodenbelägen oder Nachtspeicheröfen. Er ist weniger flüchtig, aber trotzdem nicht ungefährlich, sobald er mechanisch bearbeitet wird.

Eine verlässliche Diagnose gibt es nur durch Laboranalyse. Wer einen Verdacht hat, sollte eine Probe von einem zertifizierten Fachbetrieb nehmen lassen und nicht selbst mit dem Messer am Material kratzen. Schon das Entnehmen einer unsachgemäßen Probe kann zur Faserfreisetzung führen.

Rechtlicher Rahmen: Was Eigentümer wissen müssen

In Deutschland ist das eigenmächtige Entfernen von Asbest durch Privatpersonen gesetzlich stark eingeschränkt. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) regeln detailliert, wer welche Arbeiten durchführen darf. Schwach gebundener Asbest darf ausschließlich von zertifizierten Fachunternehmen mit behördlicher Genehmigung entfernt werden. Für bestimmte Kleinstmengen fest gebundenen Asbests gibt es Ausnahmeregelungen, die aber eng gefasst sind und von Bundesland zu Bundesland variieren können.

Wer als Vermieter oder Bauherr asbesthaltiges Material ohne entsprechende Genehmigung entfernt oder entfernen lässt, riskiert empfindliche Bußgelder und im Schadensfall zivilrechtliche Klagen. Wichtig: Die Entsorgung des Materials ist ebenfalls geregelt. Asbesthaltige Abfälle müssen als gefährlicher Abfall deklariert, in zugelassene Behälter verpackt und an einer genehmigten Deponie abgegeben werden. Ein normaler Bauschuttcontainer ist keine Option.

Wie eine professionelle Asbestsanierung abläuft

Ein seriöser Fachbetrieb beginnt mit einer Bestandsaufnahme und Materialanalyse. Auf dieser Basis wird ein Sanierungskonzept entwickelt, das Arbeitsschutzmaßnahmen, Abschottung des Arbeitsbereichs und den Entsorgungsweg umfasst. Bei größeren Maßnahmen müssen die Behörden vorab informiert werden, bei Spritzasbest sogar zwingend. Während der Arbeiten wird der Bereich mit Unterdruck abgesichert, damit keine Fasern nach außen gelangen. Die Arbeiter selbst tragen Schutzanzüge, Atemschutzmasken der Klasse P3 sowie spezielle Einwegausrüstung.

Wer in einer Großstadt wie Stuttgart eine solche Maßnahme plant, findet bei spezialisierten regionalen Anbietern Beratung und Umsetzung aus einer Hand. Asbest fachgerecht entfernen ist dort ein eingespielter Prozess, der Begehung, Genehmigung, Durchführung und zertifizierte Entsorgung einschließt. Nach Abschluss der Arbeiten folgt in der Regel eine Freimessung durch ein unabhängiges Labor, die bestätigt, dass die Faserkonzentration im Raum wieder unter dem Grenzwert von 1.000 Fasern pro Kubikmeter liegt.

Kosten: Was eine Asbestsanierung typischerweise kostet

Die Kosten variieren erheblich je nach Material, Menge und Zugänglichkeit. Für die Entfernung von Asbestzement-Dachplatten eines Einfamilienhauses können Preise zwischen 3.000 und 10.000 Euro anfallen. Spritzasbest in einer Tiefgarage oder einem Keller ist deutlich teurer: Hier sind schnell 15.000 Euro und mehr realistisch, weil der Aufwand für Abschottung, Entsorgung und Freimessung erheblich steigt. Hinzu kommen Entsorgungsgebühren, die je nach Deponie und Menge zwischen 150 und 400 Euro pro Tonne liegen können.

Wer ein Angebot einholt, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Ist der Betrieb nach TRGS 519 zertifiziert?
  • Enthält das Angebot Genehmigungskosten und Freimessung?
  • Wird die Entsorgung mit Begleitschein dokumentiert?
  • Gibt es eine Haftpflichtversicherung für Schäden durch Faserfreisetzung?

Billigangebote ohne klare Leistungsbeschreibung sind in diesem Bereich ein verlässliches Warnsignal. Wer hier spart, kann im Schadensfall mit Gesundheits- und Folgekosten konfrontiert werden, die jede Ersparnis um ein Vielfaches übersteigen.

Häufige Fehler bei der Asbestsanierung

Der klassische Fehler ist Eigeninitiative. Viele Heimwerker entfernen alte Vinylböden oder Dachplatten ohne vorherige Materialprüfung, weil sie schlicht nicht wissen, dass Asbest enthalten sein könnte. Besonders bei Gebäuden aus den 1970er Jahren ist Unwissenheit gefährlich, weil der Baustoff damals in fast jedem Produktsegment eingesetzt wurde.

Ein weiterer Fehler ist das ungesicherte Entsorgen. Asbesthaltige Materialien in Müllsäcken auf den normalen Bauschutt zu werfen ist nicht nur illegal, sondern kann zu Strafanzeigen führen. Ordnungsbehörden haben in den vergangenen Jahren ihre Kontrollen auf illegalen Deponien deutlich intensiviert.

Und schließlich: der Irrtum, dass nur zerbrochene oder beschädigte Materialien gefährlich seien. Selbst intakte Eternit-Platten sollten vor einer Entsorgung untersucht werden, denn Bohren, Sägen oder Brechen beim Abbau setzt Fasern frei, auch wenn die Platte vorher noch in gutem Zustand war.

Förderung und Unterstützung

In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es Förderprogramme für die Asbestsanierung, insbesondere wenn öffentliche Gebäude oder Wohngebäude mit mehreren Einheiten betroffen sind. Die KfW fördert unter bestimmten Voraussetzungen energetische Sanierungen, in deren Rahmen auch Asbestentfernung anfällt. Wer plant, sollte frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde und bei der KfW nachfragen, welche Programme aktuell aktiv sind und welche Nachweise benötigt werden.

Eine professionelle Asbestsanierung ist keine Maßnahme, bei der man improvisieren sollte. Die Kombination aus gesundheitlichem Risiko, gesetzlichen Anforderungen und technischem Aufwand macht sie zu einem Fall für ausgewiesene Fachleute. Wer das ernst nimmt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die künftigen Bewohner und Käufer eines Gebäudes.