Helfer in der Krise

Wege aus der häuslichen Gewalt

Geprüft von der Redaktion

Wege aus der häuslichen Gewalt
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Häusliche Gewalt umfasst körperliche, psychische, sexualisierte und finanzielle Gewalt, oft in Kombination.
  • 2024 wurden in Deutschland 171.069 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt, 79,3 Prozent davon Frauen, 20,7 Prozent Männer.
  • Wer Gewalt erlebt, trägt daran keine Schuld, unabhängig davon, was vorher gesagt oder getan wurde.
  • Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät unter 116 016 rund um die Uhr kostenlos, anonym und in 18 Sprachen.
  • Die Polizei kann eine gewaltausübende Person per Wegweisung sofort aus der gemeinsamen Wohnung verweisen, ohne dass die betroffene Person auszieht.

Was häusliche Gewalt umfasst

Häusliche Gewalt umfasst körperliche, psychische, sexualisierte und finanzielle Gewalt zwischen Menschen, die in einer Beziehung leben oder gelebt haben. Körperliche Gewalt reicht von Schubsen und Ohrfeigen bis zu schweren Verletzungen, psychische Gewalt zeigt sich in Demütigung, Drohung, Kontrolle und der Isolation von Freunden und Familie. Sexualisierte Gewalt bedeutet jede erzwungene sexuelle Handlung, auch innerhalb einer Ehe oder Partnerschaft, und finanzielle Gewalt liegt vor, wenn eine Person keinen eigenen Zugang zu Geld oder Konten hat und dadurch von der anderen Person abhängig bleibt. Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 171.069 Opfer von Partnerschaftsgewalt, ein Anstieg von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 79,3 Prozent der Betroffenen waren Frauen, 20,7 Prozent Männer, und 132 Frauen sowie 24 Männer wurden im selben Jahr durch ihre Partnerin oder ihren Partner getötet. Diese Zahlen erfassen nur das, was der Polizei gemeldet wurde. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen liegt nach Einschätzung von Fachstellen deutlich höher.

Eine besonders unterschätzte Form ist die psychische Gewalt. Sie hinterlässt keine sichtbaren Spuren, wirkt aber tief. Dazu gehören ständige Abwertung, das Verbot, Freunde oder Familie zu sehen, Drohungen, das Kontrollieren von Handy und Nachrichten sowie das systematische Verunsichern der betroffenen Person. Wenn eine Person die Wahrnehmung der anderen gezielt infrage stellt, sodass diese am eigenen Verstand zweifelt, spricht man von psychischer Manipulation. Auch das ist Gewalt, auch ohne einen einzigen Schlag, und auch das ist ein Grund, sich Hilfe zu holen.

Warum Betroffene keine Schuld an der Gewalt tragen

Betroffene tragen an der Gewalt, die ihnen angetan wird, keine Schuld, unabhängig davon, was vorher gesagt, getan oder angeblich falsch gemacht wurde. Gewalt ist immer die Entscheidung der Person, die sie ausübt, und diese Entscheidung lässt sich durch kein Verhalten der anderen Seite rechtfertigen. Viele Betroffene zweifeln trotzdem an sich selbst, weil die gewaltausübende Person ihnen die Verantwortung zuschiebt oder weil das Umfeld nachfragt, warum die Beziehung nicht längst beendet wurde. Diese Frage übersieht, wie Gewaltbeziehungen tatsächlich funktionieren. Auf eine Gewalttat folgen häufig Entschuldigungen, Versprechen und eine ruhige Phase, bevor sich die Spannung erneut aufbaut, und genau dieser Wechsel macht das Verlassen der Beziehung schwerer, nicht leichter. Es handelt sich um ein bekanntes Muster, kein persönliches Versagen der betroffenen Person. Auch Männer erleben häusliche Gewalt, oft durch eine Partnerin, seltener durch einen Partner, und auch für sie gilt: Verantwortlich ist immer die Person, die die Gewalt ausübt.

Der Weg aus einer Gewaltbeziehung ist selten ein einziger Entschluss, sondern meist ein Prozess mit mehreren Anläufen. Fachleute wissen, dass Betroffene sich im Schnitt mehrfach trennen und wieder zurückkehren, bevor eine Trennung endgültig gelingt. Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern die Folge von Abhängigkeit, Angst, Hoffnung auf Besserung und oft ganz praktischen Fragen wie Wohnung, Geld und Kindern. Beratungsstellen kennen dieses Muster und drängen niemanden zu einem bestimmten Schritt. Sie begleiten in dem Tempo, das für die betroffene Person sicher ist.

1Gewalt als solche erkennen2Sicherheit schaffen3Hilfe holen4Schutz und Neuanfang
Der Weg aus der häuslichen Gewalt. Bild: KI generiert.

Was ein Sicherheitsplan für den Ernstfall enthält

Ein Sicherheitsplan sammelt vorab die Dinge, die im Ernstfall schnell griffbereit sein müssen, ohne dass die gewaltausübende Person davon erfährt. Dazu gehören eine kleine Tasche mit Kopien wichtiger Dokumente, etwas Bargeld, einem Ersatzschlüssel und den wichtigsten Telefonnummern, aufbewahrt bei einer Person des Vertrauens statt in der eigenen Wohnung. Sinnvoll ist außerdem ein Codewort mit einer nahestehenden Person, das im Notfall per Nachricht oder Anruf signalisiert, dass sofort Hilfe oder die Polizei kommen soll. Wer Kinder hat, bespricht mit ihnen kindgerecht, dass sie bei Gefahr die 110 wählen dürfen und wohin sie im Haus gehen können, wenn es laut wird. Auch der Weg zur nächsten Polizeidienststelle oder zu einem sicheren Ort in der Nachbarschaft gehört in diese Überlegung. Ein solcher Plan lässt sich in Ruhe mit einer Beratungsstelle oder dem Hilfetelefon durchgehen, das genau darin geschult ist und niemanden zu einem bestimmten Schritt drängt.

Ein Wort zur Vorsicht bei der digitalen Spurensuche: Wer sich informiert oder Hilfe sucht, sollte darauf achten, dass die gewaltausübende Person nicht mitliest. Der Verlauf im Browser lässt sich löschen, für Suchen eignet sich ein privates Fenster, und bei der Sorge, das eigene Handy könnte überwacht werden, hilft ein fremdes Gerät, etwa bei einer Freundin oder in einer Beratungsstelle. Das Hilfetelefon berät auch dazu, wie ein Kontakt unbemerkt bleibt.

Welche Rechte das Gewaltschutzgesetz gibt

Das Gewaltschutzgesetz gibt betroffenen Menschen einen rechtlichen Anspruch auf Schutz, ohne dass sie selbst die Wohnung verlassen müssen. Nach einer Wegweisung durch die Polizei, die zunächst für einige Tage gilt, kann das Familiengericht auf Antrag weitere Anordnungen treffen. Dazu gehören ein Näherungs- und Kontaktverbot, mit dem der gewaltausübenden Person untersagt wird, sich der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder der betroffenen Person zu nähern, und die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an die betroffene Person, oft für mehrere Monate.

Diese Anträge lassen sich beim Familiengericht stellen, in dringenden Fällen auch als Eilverfahren, sodass eine Anordnung schnell wirksam wird. Bei geringem Einkommen übernimmt die Staatskasse über die Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe die Kosten. Eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt hilft, den passenden Antrag zu formulieren. Wichtig ist zu wissen: Der Schutz richtet sich gegen die gewaltausübende Person, nicht gegen die Betroffene. Niemand muss die eigene Wohnung aufgeben, nur um sicher zu sein.

Was sich mit dem neuen Gewalthilfegesetz ändert

Mit dem Gewalthilfegesetz hat Deutschland 2025 erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder beschlossen. Das Gesetz trat im Februar 2025 in Kraft. Der eigentliche Rechtsanspruch, also der einklagbare Anspruch auf einen kostenlosen Schutzplatz und Beratung unabhängig von Wohnort, Einkommen und Aufenthaltsstatus, gilt ab dem 1. Januar 2032. Ab dem 1. Januar 2027 sind zunächst die Länder in der Pflicht, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten aufzubauen. Der Bund beteiligt sich bis 2036 mit rund 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung.

Der Hintergrund ist ein seit Jahren bekannter Mangel. Nach den Empfehlungen der Istanbul-Konvention, zu der sich Deutschland verpflichtet hat, werden bundesweit rund 21.000 Frauenhausplätze gebraucht. Vorhanden sind nach den Statistiken der letzten Jahre nur etwa 6.800, und gemessen an dieser Empfehlung fehlen mehrere Tausend Plätze. In der Praxis heißt das: Schutzsuchende müssen häufig abgewiesen werden oder finden nur in einer anderen Stadt einen Platz. Genau diese Lücke soll das Gewalthilfegesetz über die kommenden Jahre schließen.

Wohin sich Betroffene häuslicher Gewalt wenden können

Betroffene häuslicher Gewalt erreichen kostenlose und anonyme Hilfe über mehrere bundesweite Anlaufstellen, rund um die Uhr oder zu festen Zeiten. Im akuten Notfall, wenn unmittelbare Gefahr besteht, ist die Polizei über die 110 die richtige erste Anlaufstelle, weil sie sofort vor Ort eingreifen und die gewaltausübende Person aus der Wohnung weisen kann. Für Beratung ohne akute Gefahr eignen sich das Hilfetelefon, der Weisse Ring oder eine Frauenberatungsstelle vor Ort, alle kostenlos und ohne Verpflichtung zu weiteren Schritten.

AnlaufstelleErreichbarkeitWofür
Polizei110, rund um die UhrAkute Gefahr, Wegweisung der gewaltausübenden Person aus der Wohnung
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen116 016, rund um die Uhr, 18 SprachenBeratung für Frauen, Angehörige und Fachkräfte, kostenlos und anonym
Hilfetelefon Gewalt an Männern0800 123 9900, Montag bis Donnerstag 8 bis 20 Uhr, Freitag 8 bis 15 UhrBeratung für gewaltbetroffene Männer, kostenlos und anonym
Weisser Ring, Opfer-Telefon116 006, täglich 7 bis 22 UhrPraktische und emotionale Unterstützung für Kriminalitätsopfer
FrauenhausVermittlung über Hilfetelefon oder FrauenhauskoordinierungSicherer Wohnraum für Frauen und ihre Kinder

Wie du jemandem hilfst, der Gewalt erlebt

Wer den Verdacht hat, dass eine nahestehende Person Gewalt erlebt, hilft am meisten durch Zuhören ohne Vorwürfe und durch Geduld. Sätze wie "warum gehst du nicht einfach?" setzen zusätzlich unter Druck und übersehen, wie schwer ein Ausstieg tatsächlich ist. Besser wirkt die klare Botschaft: Ich glaube dir, du bist nicht schuld, und ich bin für dich da.

Konkret hilft es, ruhig Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, den Kontakt zu halten, auch wenn die betroffene Person zunächst zurückweicht, und auf Hilfsangebote wie das Hilfetelefon hinzuweisen, ohne zu drängen. Wichtig ist, die Entscheidungen der betroffenen Person zu respektieren, auch wenn man sie nicht versteht, denn sie kennt ihre Sicherheitslage am besten. In einer akuten Situation, in der jemand unmittelbar in Gefahr ist, zählt dagegen jede Minute: Dann ist der Notruf 110 richtig, auch gegen den Wunsch der betroffenen Person, wenn Leben oder Gesundheit bedroht sind.

Die ersten Schritte, um aus der Gewalt herauszufinden

  1. Rufe bei akuter Gefahr sofort die 110 an, auch wenn du unsicher bist, ob die Situation schon schlimm genug ist.
  2. Sprich mit dem Hilfetelefon unter 116 016, wenn du erst einmal in Ruhe über deine Lage reden willst, anonym und ohne Verpflichtung.
  3. Leg eine Tasche mit Ausweiskopien, etwas Geld und wichtigen Nummern bei einer Vertrauensperson bereit, für den Fall, dass du schnell gehen musst.
  4. Lass dir von der Polizei oder einer Beratungsstelle erklären, wie eine Wegweisung und ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz funktionieren.
  5. Wende dich an ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle in deiner Nähe, wenn du überlegst, die gemeinsame Wohnung zu verlassen.

Familienkrisen können schwer belasten. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar. Bei Gewalt in der Familie hilft das Hilfetelefon unter 116 016, im Notfall die 112.

Häufige Fragen

Was zählt alles zu häuslicher Gewalt?

Zu häuslicher Gewalt zählen körperliche, psychische, sexualisierte und finanzielle Gewalt zwischen Menschen, die in einer Beziehung leben oder gelebt haben. Auch Kontrolle, Drohungen und die Isolation von Familie und Freunden gehören dazu, auch ohne einen einzigen Schlag.

Bleibt ein Anruf beim Hilfetelefon anonym und ohne Kosten?

Ein Anruf beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 bleibt anonym und ist immer kostenlos, rund um die Uhr und in 18 Sprachen erreichbar. Auch Angehörige und Fachkräfte können dort anrufen.

Kann die Polizei die gewaltausübende Person aus der Wohnung weisen, auch wenn ich nicht ausziehen will?

Die Polizei kann die gewaltausübende Person per Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung verweisen, ohne dass die betroffene Person ausziehen muss. Diese Wegweisung gilt zunächst für einige Tage und lässt sich über das Gewaltschutzgesetz durch ein Kontaktverbot und eine Wohnungszuweisung gerichtlich verlängern.

Was ändert das Gewalthilfegesetz für Betroffene?

Das Gewalthilfegesetz schafft in Deutschland erstmals einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Dieser Anspruch gilt ab dem 1. Januar 2032, bis dahin bauen Bund und Länder das Hilfesystem aus, um den bestehenden Mangel an Schutzplätzen zu verringern.

Was können Männer tun, die von ihrer Partnerin Gewalt erfahren?

Männer, die Gewalt erfahren, erreichen kostenlos und anonym das Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 123 9900, werktags von morgens bis in den Abend.

Wie werden Kinder geschützt, wenn in der Familie Gewalt herrscht?

Kinder werden geschützt, indem sie zusammen mit der betroffenen Elternperson in einem Frauenhaus aufgenommen werden können und das Jugendamt frühzeitig eingebunden wird. Auch Kinder, die Gewalt nur miterleben, gelten als betroffen und haben Anspruch auf Unterstützung.

Quellen

  1. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Erreichbarkeit, Kosten und Sprachen. hilfetelefon.de
  2. Bundesfamilienministerium: Schutz und Beratung durch das Gewalthilfegesetz. bmbfsfj.bund.de
  3. Unterstützungsangebote des WEISSEN RING bei häuslicher Gewalt. weisser-ring.de
  4. Anlaufstellen und Zahlen zu häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt 2024. bmbfsfj.bund.de

Verwandte Ratgeber aus Familie

Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.