Helfer in der Krise

Diskriminierung im Gesundheitswesen

Geprüft von der Redaktion

Symbolbild zum Thema Diskriminierung im Gesundheitswesen
Symbolbild zu Diskriminierung im Gesundheitswesen. KI-generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du hast ein Recht auf eine respektvolle und gute Behandlung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion oder sexueller Identität.
  • Der Behandlungsvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§ 630a bis 630h BGB). Er gibt dir Rechte auf Aufklärung, Einwilligung und Einsicht in deine Akte.
  • Wirst du wegen eines geschützten Merkmals abgewiesen oder schlechter behandelt, kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greifen.
  • Beschweren kannst du dich bei der Einrichtung selbst, bei der Ärztekammer, bei deiner Krankenkasse und bei der Unabhängigen Patientenberatung.
  • Bei einem medizinischen Notfall wählst du 112. Für eine erste rechtliche Einschätzung berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kostenlos unter 0800 546 546 5.

Was zählt als Diskriminierung im Gesundheitswesen?

Diskriminierung im Gesundheitswesen liegt vor, wenn du wegen eines Merkmals wie deiner Herkunft, deines Geschlechts, deines Alters, einer Behinderung, deiner Religion oder deiner sexuellen Identität eine schlechtere Versorgung bekommst als andere. Das reicht von der offenen Ablehnung als Patientin bis zu subtilen Formen, die schwerer zu greifen sind: Beschwerden werden nicht ernst genommen, Schmerzen kleingeredet, Fragen von oben herab beantwortet oder in einer Sprache gestellt, die dich bloßstellt.

Dass das kein Randphänomen ist, zeigen Studien. In einer Befragung gaben rund 39 Prozent der Schwarzen, 35 Prozent der muslimischen und 29 Prozent der asiatisch gelesenen Frauen an, von medizinischem Personal zumindest gelegentlich ungerecht oder schlechter behandelt zu werden. Jede dritte rassistisch markierte Person berichtet, sich mit ihren Beschwerden nicht ernst genommen zu fühlen, und viele haben deshalb schon einmal die Praxis oder Klinik gewechselt. Auch bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der Gesundheitsbereich ein wiederkehrendes Thema, oft im Zusammenhang mit Behinderung oder chronischer Krankheit.

Ein besonders gut untersuchtes Muster ist der Umgang mit Schmerz. Es gibt eine Tendenz, die Schmerzen bestimmter Gruppen für übertrieben zu halten, was zu einer unzureichenden Schmerztherapie führen kann. Das ist keine Frage der bösen Absicht im Einzelfall, sondern oft ein unbewusstes Vorurteil. Für dich als Patientin oder Patient ändert das nichts an der Folge: eine schlechtere Versorgung, die du nicht hinnehmen musst.

Deine Rechte als Patient

Deine Rechte sind stärker, als viele glauben. Mit dem Gang in eine Praxis oder Klinik schließt du einen Behandlungsvertrag, der seit 2013 ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch steht. Nach den §§ 630a bis 630h BGB muss die Behandlung dem anerkannten fachlichen Standard entsprechen. Du hast ein Recht darauf, verständlich über deine Erkrankung und die Behandlung aufgeklärt zu werden (§ 630e BGB), und nichts darf ohne deine Einwilligung geschehen (§ 630d BGB). Außerdem darfst du jederzeit deine Patientenakte einsehen (§ 630g BGB), was wichtig ist, wenn du einen Vorfall belegen willst.

Neben diesen allgemeinen Rechten kann das AGG greifen. Der Behandlungsvertrag bei einem frei zugänglichen Angebot ist ein sogenanntes Massengeschäft, das ohne Ansehen der Person geschlossen wird. Verweigert dir eine private Praxis den Vertrag allein wegen deiner Herkunft, deiner Behinderung oder eines anderen geschützten Merkmals, kann das nach dem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot des AGG unzulässig sein. Kassenärztinnen und Kassenärzte dürfen gesetzlich Versicherte ohnehin nicht ohne sachlichen Grund abweisen, denn sie sind über ihren Versorgungsauftrag zur Behandlung verpflichtet.

Wichtig ist die Unterscheidung: Eine fachlich begründete Entscheidung ist keine Diskriminierung. Wird eine bestimmte Behandlung aus medizinischen Gründen nicht empfohlen, ist das zulässig, auch wenn es dich enttäuscht. Diskriminierung beginnt erst dort, wo ein geschütztes Merkmal den Ausschlag gibt und nicht die Medizin.

Der Weg, wenn du dich wehren willst

Wenn du im Gesundheitswesen benachteiligt wirst, führt der Weg meist von innen nach außen. Du musst nicht jede Stufe gehen, aber es hilft, die Reihenfolge zu kennen. Viele Fälle klären sich schon nach einem sachlichen Gespräch oder einer Beschwerde bei der Einrichtung.

1Gespräch suchen2Bei der Einrichtung beschweren3Ärztekammer oder Kasse einschalten4Rechtsweg prüfen
Der Beschwerdeweg bei Diskriminierung im Gesundheitswesen, von der ersten Rückmeldung bis zum Rechtsweg Bild: KI generiert.

Am Anfang steht, wenn du dich dazu in der Lage fühlst, das ruhige Gespräch mit der behandelnden Person oder der Leitung. Manche Verletzung beruht auf Gedankenlosigkeit und lässt sich so ausräumen. Bleibt das folgenlos, beschwerst du dich schriftlich beim Beschwerdemanagement der Klinik oder bei der Praxisleitung. Hilft auch das nicht, kannst du dich an die Ärztekammer wenden, die die Berufsaufsicht führt, oder an deine Krankenkasse, die ein Interesse an einer guten Versorgung ihrer Versicherten hat. Der letzte Schritt ist der Rechtsweg, etwa eine Beschwerde nach dem AGG oder, bei einem Behandlungsfehler, ein eigenes Verfahren.

Wo Diskriminierung im Gesundheitswesen vorkommt

Diskriminierung zeigt sich in ganz unterschiedlichen Situationen. Die folgende Übersicht hilft dir, deine eigene Erfahrung einzuordnen und den passenden Weg zu finden.

SituationBeispiel
Zugang zur BehandlungEine Praxis lehnt dich als gesetzlich Versicherten oder wegen deiner Herkunft ab, obwohl Kapazität da ist.
Ernstnehmen von BeschwerdenDeine Schmerzen werden pauschal als übertrieben abgetan, ohne dass sie untersucht werden.
Aufklärung und SpracheDu wirst nicht verständlich aufgeklärt oder es wird ohne Grund ein Sprachmittler verweigert.
BarrierefreiheitDie Praxis ist mit Rollstuhl nicht erreichbar, oder der Untersuchungsstuhl ist nicht nutzbar.
Respekt und IdentitätTrans Personen werden mit dem falschen Namen angesprochen, gleichgeschlechtliche Partner nicht als Angehörige anerkannt.
AlterEine sinnvolle Behandlung wird älteren Menschen pauschal mit dem Hinweis auf das Alter verwehrt.

Oft treffen mehrere Merkmale zusammen, etwa Herkunft und Geschlecht oder Behinderung und Alter. Fachleute sprechen dann von Mehrfachdiskriminierung, und der Schutz gilt für jedes betroffene Merkmal zugleich. Richtet sich die Benachteiligung gegen deine Herkunft, hilft ergänzend Rassismus erfahren, gegen deine geschlechtliche oder sexuelle Identität Diskriminierung von LGBTQ.

Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen

Für Menschen mit Behinderung ist der Zugang zur Versorgung oft die erste Hürde. Viele Praxen sind baulich nicht barrierefrei, Untersuchungsgeräte nicht nutzbar, Informationen nicht in leichter Sprache verfügbar. Das ist mehr als ein Ärgernis, denn es hält Menschen von einer Behandlung ab, auf die sie ein Recht haben. Angemessene Vorkehrungen, also sinnvolle Anpassungen im Einzelfall, gehören zu einer diskriminierungsfreien Versorgung. Werden sie ohne guten Grund verweigert, kann das eine Benachteiligung sein.

Auch die Kommunikation zählt dazu. Gehörlose Menschen haben in bestimmten Fällen einen Anspruch darauf, dass die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden. Wer die deutsche Sprache nicht sicher beherrscht, sollte um eine verständliche Aufklärung bitten. Welche Rechte bei einer Behinderung im Einzelnen gelten und wie du sie durchsetzt, steht ausführlich unter Diskriminierung wegen Behinderung.

So gehst du vor

Ein ruhiges, geordnetes Vorgehen bringt mehr als eine Reaktion aus dem ersten Ärger. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

  1. Vorfall festhalten. Notiere Datum, Uhrzeit, die Einrichtung, die beteiligten Personen und den genauen Ablauf. Halte fest, was gesagt wurde und wie es dir danach ging.
  2. Akte anfordern. Du hast nach § 630g BGB ein Recht auf Einsicht in deine Patientenakte. Sie kann belegen, was untersucht wurde und was nicht.
  3. Beschweren. Wende dich zuerst an die Einrichtung selbst, danach an die Ärztekammer oder deine Krankenkasse. Schildere den Vorfall sachlich und benenne das Merkmal, um das es geht.
  4. Beratung holen. Die Unabhängige Patientenberatung und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ordnen deinen Fall kostenlos ein und nennen dir den passenden Weg.
  5. Ansprüche prüfen. Kommt das AGG in Frage, denk an die kurze Frist von zwei Monaten. Wie du Ansprüche durchsetzt, steht unter Gleichbehandlung durchsetzen.

Für die Dokumentation gilt dasselbe wie in anderen Bereichen: Sie ist das Rückgrat jeder Beschwerde. Sichere Befunde, Schriftverkehr und Namen von Zeugen, und schreibe deine Erinnerung nieder, solange sie frisch ist. Wie das genau geht und welche Belege zählen, zeigt Diskriminierung dokumentieren.

Bei einem medizinischen Notfall zählt zuerst deine Gesundheit. Wähle sofort den Rettungsdienst unter 112, egal wie du zuvor behandelt wurdest. Eine Behandlung im Notfall darf dir nie wegen eines Merkmals verweigert werden. Belastet dich eine Erfahrung im Gesundheitswesen seelisch stark, ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 für dich da.

Behandlungsfehler und Diskriminierung auseinanderhalten

Manchmal überschneiden sich zwei Dinge: eine Diskriminierung und ein Behandlungsfehler. Wenn deine Schmerzen wegen eines Vorurteils nicht ernst genommen wurden und daraus ein gesundheitlicher Schaden entstand, kann beides zusammenkommen. Für den Verdacht auf einen Behandlungsfehler gibt es einen eigenen Weg: die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern prüfen solche Fälle kostenlos und ohne Gericht. Auch der Medizinische Dienst erstellt für gesetzlich Versicherte auf Antrag der Krankenkasse ein Gutachten.

Für dich ist wichtig, beide Spuren zu verfolgen, wenn beide zutreffen. Die Diskriminierung klärst du über eine Beschwerde und gegebenenfalls das AGG, den möglichen Behandlungsfehler über die Schlichtungsstelle oder den Rechtsweg. Eine Beratung hilft dir, die Wege zu sortieren, damit du keine Frist versäumst und keinen Anspruch verschenkst.

Wo du Hilfe und Beratung findest

Du musst das nicht allein regeln. Die Unabhängige Patientenberatung berät dich kostenlos und neutral zu deinen Rechten als Patientin oder Patient. Die Ärztekammer deines Bundeslandes nimmt Beschwerden über ärztliches Verhalten entgegen und führt die Berufsaufsicht. Deine Krankenkasse ist Ansprechpartnerin bei Fragen zur Versorgung und zu Gutachten. Für die rechtliche Einordnung einer Benachteiligung ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter 0800 546 546 5 kostenlos erreichbar.

Für einzelne Gruppen gibt es zusätzlich spezialisierte Angebote, etwa queere Gesundheitsberatung oder Selbsthilfeverbände von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit. Sie kennen die typischen Hürden aus der Praxis und begleiten dich, ohne dass du dich erklären musst. Wichtig ist nur, dass du dir Unterstützung holst, denn ein Vorfall im Gesundheitswesen sitzt oft tief, gerade weil man dort auf Hilfe angewiesen ist und ihr vertrauen können muss.

Häufige Fragen

Darf eine Praxis mich wegen meiner Herkunft ablehnen?

Nein. Eine Ablehnung allein wegen deiner Herkunft kann eine verbotene Benachteiligung nach dem zivilrechtlichen Teil des AGG sein, weil der Behandlungsvertrag ein Massengeschäft ist. Kassenärztinnen und Kassenärzte dürfen gesetzlich Versicherte ohnehin nicht ohne sachlichen Grund abweisen, weil sie über ihren Versorgungsauftrag zur Behandlung verpflichtet sind. Halte die Ablehnung fest und lass dich beraten.

Was kann ich tun, wenn meine Schmerzen nicht ernst genommen werden?

Bestehe ruhig und bestimmt auf einer Untersuchung und lass dir eine Ablehnung begründen. Fordere deine Patientenakte nach § 630g BGB an, denn sie zeigt, was dokumentiert wurde. Hilft das nicht, kannst du die Praxis wechseln, dich beschweren und dir eine zweite Meinung einholen. Wenn ein Vorurteil dahintersteckt, ordnet eine Beratung ein, ob es sich um eine Diskriminierung handelt.

Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Patientenakte?

Ja. Nach § 630g BGB darfst du deine vollständige Patientenakte einsehen und Kopien verlangen, gegen Erstattung der Kosten. Das gilt unabhängig vom Grund. Die Akte ist ein wichtiger Beleg, wenn du einen Vorfall dokumentieren oder einen Behandlungsfehler klären willst. Die Einrichtung darf die Einsicht nur in engen Ausnahmefällen einschränken.

Wo beschwere ich mich über eine Ärztin oder einen Arzt?

Wende dich zuerst an die Einrichtung selbst, also an das Beschwerdemanagement der Klinik oder die Praxisleitung. Bleibt das ohne Ergebnis, ist die Ärztekammer deines Bundeslandes zuständig, die die Berufsaufsicht führt. Bei Fragen zur Versorgung hilft deine Krankenkasse. Für die Einordnung einer Diskriminierung ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter 0800 546 546 5 erreichbar.

Muss die Krankenkasse einen Gebärdensprachdolmetscher zahlen?

In bestimmten Fällen ja. Gehörlose Menschen haben einen Anspruch darauf, dass die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher bei medizinischen Behandlungen übernommen werden. Frag im Zweifel bei deiner Krankenkasse nach den genauen Voraussetzungen. Eine verständliche Aufklärung ist Teil deiner Patientenrechte und darf dir nicht verwehrt werden.

Gilt bei Diskriminierung im Gesundheitswesen auch die Zwei-Monats-Frist?

Wenn dein Fall unter das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des AGG fällt, gilt eine kurze Frist für die Geltendmachung deiner Ansprüche. Notiere dir deshalb das Datum des Vorfalls sofort und hol dir früh Beratung, damit dir keine Frist entgeht. Eine Beschwerde bei der Ärztekammer ist dagegen nicht an diese Frist gebunden, sollte aber ebenfalls zeitnah erfolgen.

Verwandte Ratgeber aus Diskriminierung

Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.

Verwandte Bereiche

Themen, die oft zusammenhängen und dir ebenfalls weiterhelfen können.