Helfer in der Krise

Uebergang aus der Jugendhilfe (Careleaver)

Geprüft von der Redaktion

Uebergang aus der Jugendhilfe (Careleaver)
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Careleaver sind junge Menschen, die aus einem Heim, einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie in ein eigenständiges Leben starten. In Deutschland verlassen jedes Jahr rund 41.800 junge Menschen die stationäre Jugendhilfe.
  • Die Hilfe endet nicht automatisch mit 18. Nach Paragraf 41 SGB VIII hast du als junger Volljähriger einen Anspruch auf weitere Unterstützung, in der Regel bis 21, in begründeten Fällen auch länger.
  • Seit dem 1. Januar 2023 musst du von deinem selbst verdienten Geld nichts mehr an die Jugendhilfe abgeben. Die Kostenheranziehung wurde abgeschafft.
  • Dir steht eine Übergangsplanung zu, ein gemeinsamer Fahrplan aus der Jugendhilfe, der rechtzeitig vor deinem Auszug beginnen soll.
  • Auch wenn du die Hilfe schon verlassen hast, kannst du unter Umständen zurückkehren. Das nennt man Coming Back.
  • Wenn dir alles über den Kopf wächst, ist die Nummer gegen Kummer unter 116 111 kostenlos und anonym für dich da.

Was bedeutet Careleaver, und welche Hilfe steht dir zu?

Careleaver ist der Begriff für junge Menschen, die einen Teil ihrer Kindheit oder Jugend nicht bei ihren Eltern verbracht haben, sondern in einem Heim, einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie, und die jetzt in ein selbstständiges Leben übergehen. Dieser Übergang ist für dich oft härter als für Gleichaltrige, die bei ihren Eltern wohnen bleiben können. Genau deshalb gibt es besondere Rechte. Die wichtigste Botschaft zuerst: Die Jugendhilfe hört nicht schlagartig an deinem 18. Geburtstag auf.

Nach Paragraf 41 SGB VIII hast du als junger Volljähriger einen Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige, wenn du für ein eigenständiges Leben noch Unterstützung brauchst. Seit der Reform des Gesetzes im Jahr 2021 ist das ein echter Rechtsanspruch, kein Gnadenakt. In der Regel läuft diese Hilfe bis zum 21. Geburtstag, in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Du bist mit dieser Situation nicht allein: Jedes Jahr verlassen in Deutschland rund 41.800 junge Menschen die stationäre Jugendhilfe.

Die Hilfe endet nicht automatisch mit 18

Viele glauben, mit der Volljährigkeit sei automatisch Schluss. Das stimmt nicht. Der Gesetzgeber hat 2021 die Formulierung von Paragraf 41 bewusst gestärkt. Heute wird gefragt, ob deine Entwicklung gefährdet wäre, wenn die Hilfe endet. Das ist eine Prognose zu deinen Gunsten, denn niemand muss beweisen, dass die Hilfe garantiert erfolgreich ist. Im Zweifel spricht das Gesetz also für die Fortsetzung, nicht dagegen.

Praktisch heißt das: Wenn du mit 18 noch mitten in der Ausbildung steckst, dich noch nicht allein versorgen kannst oder Halt brauchst, ist das kein Grund, dich aus der Hilfe zu entlassen, sondern ein Grund, sie fortzuführen. Stell den Antrag am besten rechtzeitig vor deinem 18. Geburtstag und lass dich dabei von deinen Betreuungspersonen unterstützen.

Übergangsplanung: dein Fahrplan aus der Jugendhilfe

Damit der Wechsel nicht ins Leere führt, gibt es die Übergangsplanung nach Paragraf 36b SGB VIII. Das Jugendamt soll gemeinsam mit dir rechtzeitig planen, wie es nach der Jugendhilfe weitergeht, und dabei auch andere Stellen wie die Schule, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einbeziehen. Es geht um die praktischen Fragen: Wo wirst du wohnen, wovon lebst du, wie geht deine Ausbildung weiter, und wer ist für dich da, wenn es schwierig wird.

Diese Planung ist kein Papier für die Akte, sondern dein gutes Recht. Wenn niemand von sich aus damit anfängt, sprich es aktiv an. Je früher der Fahrplan steht, desto weniger fällst du am Ende in ein Loch.

1Übergangsplanung2Auszug in die Selbstständigkeit3Hilfe für junge Volljährige4Nachbetreuung
Der Weg aus der Jugendhilfe verläuft in Etappen: geplant wird früh, die Hilfe für junge Volljährige begleitet den Start, und die Nachbetreuung bleibt danach als Anker Bild: KI generiert.

Seit 2023 musst du nichts mehr von deinem Verdienst abgeben

Lange galt eine Regel, die viele Careleaver als ungerecht empfanden: Wer im Heim oder in der Pflegefamilie lebte und nebenbei arbeitete, musste einen Teil des selbst verdienten Geldes an die Jugendhilfe abgeben, die sogenannte Kostenheranziehung. Zuerst wurde dieser Anteil 2021 von 75 auf 25 Prozent gesenkt. Seit dem 1. Januar 2023 ist er ganz abgeschafft.

Für dich bedeutet das: Was du in einem Nebenjob oder in der Ausbildung verdienst, gehört dir. Du kannst es sparen, etwa für die erste eigene Wohnung, oder für Dinge ausgeben, die dir wichtig sind. Diese Änderung war ein wichtiger Erfolg, für den sich unter anderem der Verein Careleaver e.V. jahrelang eingesetzt hat.

Was auf dich zukommt: Wohnung, Geld und Ausbildung

Der Start ins eigene Leben bringt viele Fragen auf einmal. Das Gute ist, dass es für fast jede davon eine Anlaufstelle und oft auch finanzielle Hilfe gibt. Für die Ausbildung kann die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit infrage kommen, für die Schule oder das Studium das BAföG. Für die eigene Wohnung gibt es Wohngeld, und wer noch keine Ausbildung hat, findet beim Jobcenter Unterstützung.

Wichtig ist, dass du diese Leistungen nicht selbst alle kennen musst. Genau dafür ist die Übergangsplanung da, und genau dafür gibt es Beratung. Kläre früh, welche Ansprüche du hast, damit zwischen dem Ende der Jugendhilfe und der nächsten Leistung keine Lücke entsteht. Auch Kindergeld kann dir weiter zustehen, solange du in Ausbildung bist.

So sicherst du dir die Hilfe für junge Volljährige

Damit die Hilfe nicht an Formalien scheitert, gehst du am besten aktiv und rechtzeitig vor. Die folgenden Schritte helfen dir dabei.

  1. Sprich schon mit 17 mit deiner Betreuung und dem Jugendamt über die Zeit nach 18.
  2. Stelle den Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach Paragraf 41 SGB VIII schriftlich.
  3. Bestehe auf einer Übergangsplanung und lass sie schriftlich festhalten.
  4. Lass dir bei einer Ablehnung die Gründe schriftlich geben und hol dir Beratung.
  5. Wende dich bei Streit an eine Ombudsstelle nach Paragraf 9a SGB VIII, die unabhängig vermittelt.

Wenn du schon draußen bist: zurück in die Hilfe

Manchmal merkt man erst nach dem Auszug, dass es allein doch nicht geht. Das ist keine Niederlage und kein seltener Fall. Auch wenn eine Hilfe bereits beendet wurde, kann sie unter Umständen wieder aufgenommen werden. Careleaver nennen das oft Coming Back. Zusätzlich gibt es die Nachbetreuung nach Paragraf 41a SGB VIII, also Beratung und Begleitung, die dir auch nach dem Ende der eigentlichen Hilfe noch zusteht.

Wenn du also in eine schwierige Lage gerätst, warte nicht, bis alles zusammenbricht. Melde dich beim Jugendamt oder bei einer Careleaver-Beratung und frag nach deinen Möglichkeiten. Es ist leichter, eine Hilfe wieder aufzunehmen, als aus einer echten Krise heraus neu anzufangen.

Wo du Unterstützung und Beratung findest

Du musst deinen Weg nicht allein finden. Es gibt Stellen, die genau für junge Menschen im Übergang da sind, teils von Careleavern selbst aufgebaut.

AnlaufstelleWofür sie da ist
Jugendamt, Allgemeiner SozialdienstAntrag und Bewilligung der Hilfe für junge Volljährige
Careleaver e.V.Beratung, Vernetzung und Interessenvertretung von und für Careleaver
Careleaver-Zentren und Anlaufstellenpersönliche Begleitung im Übergang, oft in größeren Städten
Ombudsstelle nach Paragraf 9a SGB VIIIunabhängige Vermittlung bei Streit mit dem Jugendamt
Agentur für Arbeit und JobcenterGeld für Ausbildung, Arbeit und Lebensunterhalt
Nummer gegen Kummer, 116 111kostenloses und anonymes Reden, wenn dich etwas belastet

Der Übergang ins eigene Leben kann sich einsam und überfordernd anfühlen, besonders wenn du keine Familie im Rücken hast. Damit bist du nicht allein, und Hilfe zu suchen ist klug. Die Nummer gegen Kummer ist für junge Menschen kostenlos und anonym unter 116 111 erreichbar. In seelischen Notlagen ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 116 123 da. Wenn du an Suizid denkst oder in akuter Gefahr bist, wähle sofort 112. Du bist es wert, dass dir geholfen wird.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter bekomme ich Hilfe für junge Volljährige?

Die Hilfe für junge Volljährige nach Paragraf 41 SGB VIII wird in der Regel bis zum 21. Geburtstag gewährt. In begründeten Einzelfällen kann sie auch für einen befristeten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden, etwa wenn du eine Ausbildung abschließt. Entscheidend ist dein Bedarf, nicht allein dein Alter. Lass dich beraten, wenn dein Jugendamt die Hilfe zu früh beenden will.

Muss ich einen Teil meines Gehalts an die Jugendhilfe zahlen?

Nein, seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Früher mussten junge Menschen in der Jugendhilfe einen Anteil ihres selbst verdienten Geldes abgeben, zuletzt 25 Prozent. Diese Kostenheranziehung wurde vollständig abgeschafft. Was du in einem Job oder in der Ausbildung verdienst, gehört jetzt dir.

Kann ich in die Jugendhilfe zurück, wenn ich sie schon verlassen habe?

Ja, das ist unter Umständen möglich, viele nennen es Coming Back. Wenn du nach dem Auszug merkst, dass du doch noch Unterstützung brauchst, kann die Hilfe für junge Volljährige neu beantragt und wieder aufgenommen werden, solange du die Altersgrenze nicht überschritten hast. Zusätzlich hast du Anspruch auf Nachbetreuung nach Paragraf 41a SGB VIII. Melde dich dafür beim Jugendamt.

Was mache ich, wenn das Jugendamt meinen Antrag ablehnt?

Lass dir die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben, denn gegen einen schriftlichen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Hol dir dafür Beratung, etwa bei Careleaver e.V. oder einer Ombudsstelle nach Paragraf 9a SGB VIII, die unabhängig zwischen dir und dem Amt vermittelt. Du musst eine Ablehnung nicht einfach hinnehmen, gerade weil die Hilfe seit 2021 ein Rechtsanspruch ist.

Woher bekomme ich Geld für Wohnung und Ausbildung nach der Jugendhilfe?

Dafür gibt es je nach Lage mehrere Leistungen. Für eine Ausbildung kann die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit infrage kommen, für Schule oder Studium das BAföG, für die eigene Wohnung Wohngeld. Wer keine Ausbildung hat, findet beim Jobcenter Unterstützung. Kläre diese Ansprüche früh in der Übergangsplanung, damit keine Lücke entsteht.

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