Pflegekind und Adoption
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pflegekind lebt bei dir, das Sorgerecht bleibt aber bei den leiblichen Eltern oder einem Vormund. Bei einer Adoption wird das Kind rechtlich dein eigenes, mit allen Rechten und Pflichten.
- Pflege ist eine Leistung der Jugendhilfe nach Paragraf 33 SGB VIII. Die Adoption ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und läuft über eine Adoptionsvermittlungsstelle.
- Für ein Pflegekind bekommst du Pflegegeld, je nach Alter des Kindes rund 1.180 bis 1.480 Euro im Monat. Für ein Adoptivkind gibt es kein Pflegegeld, weil es finanziell wie ein leibliches Kind zählt.
- 2024 wurden in Deutschland 3.662 Kinder adoptiert. Fast drei Viertel davon waren Stiefkindadoptionen. In einer Pflegefamilie leben deutlich mehr Kinder, über 80.000.
- Erste Anlaufstelle für beide Wege ist der Pflegekinderdienst oder die Adoptionsvermittlungsstelle deines Jugendamts. Die Beratung dort ist kostenlos.
- Wenn du gerade selbst mit einer schwierigen Familiensituation ringst, ist das Elterntelefon unter 0800 111 0 550 erreichbar.
Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegekind und einer Adoption?
Der wichtigste Unterschied liegt beim Sorgerecht. Ein Pflegekind nimmst du in deine Familie auf, das rechtliche Band zu seinen leiblichen Eltern bleibt aber bestehen. Das Sorgerecht liegt weiter bei ihnen oder bei einem bestellten Vormund, und in vielen Fällen ist das Ziel, dass das Kind später wieder zu seiner Herkunftsfamilie zurückkehrt. Bei einer Adoption ist es umgekehrt: Das Kind wird rechtlich dein Kind, so als wäre es bei dir geboren. Es erbt von dir, trägt in der Regel deinen Namen, und die Verbindung zu den leiblichen Eltern erlischt rechtlich vollständig.
Aus diesem einen Unterschied folgt fast alles andere. Pflege ist eine Hilfe zur Erziehung und damit eine Aufgabe der Jugendhilfe. Sie kann kurz sein oder ein Leben lang dauern, sie wird begleitet und finanziell unterstützt. Adoption ist ein einmaliger, endgültiger Schritt vor dem Familiengericht. Beide Wege haben ihren Sinn, und keiner ist der bessere. Es kommt darauf an, was ein bestimmtes Kind braucht und was zu deinem Leben passt.
Pflegekind: das Sorgerecht bleibt bei der Herkunftsfamilie
Ein Kind kommt in eine Pflegefamilie, wenn es eine Zeit lang oder auf Dauer nicht bei seinen Eltern leben kann. Die Gründe reichen von einer schweren Erkrankung der Eltern über Überforderung bis zu einer Gefährdung des Kindes. Rechtlich ist die Vollzeitpflege in Paragraf 33 SGB VIII geregelt. Das Jugendamt vermittelt das Kind, begleitet die Pflegefamilie und zahlt Pflegegeld nach Paragraf 39 SGB VIII.
Weil die leiblichen Eltern das Sorgerecht behalten, entscheiden sie bei großen Fragen mit, etwa bei einer Operation oder der Wahl der Schule. Für den Alltag hast du als Pflegeperson aber die sogenannte Alltagssorge, du darfst also die täglichen Dinge selbst regeln. In vielen Pflegeverhältnissen gibt es Kontakt zur Herkunftsfamilie, oft in Form von begleiteten Besuchen. Das ist für Kinder wichtig, auch wenn es manchmal anstrengend ist. Ein Vormund kommt ins Spiel, wenn den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wurde.
Adoption: das Kind wird rechtlich dein eigenes
Bei einer Adoption entsteht ein neues, dauerhaftes Eltern-Kind-Verhältnis vor dem Gesetz. Geregelt ist das ab Paragraf 1741 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit ein Kind adoptiert werden kann, müssen die leiblichen Eltern einwilligen. Diese Einwilligung können sie frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes abgeben, das schreibt Paragraf 1747 BGB vor. So haben Mutter und Vater Zeit, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Vor der eigentlichen Adoption lebt das Kind meist schon eine Weile bei dir. Diese Zeit heißt Adoptionspflege. Das Familiengericht spricht die Adoption erst aus, wenn erkennbar ist, dass zwischen euch eine echte Eltern-Kind-Beziehung wächst und die Adoption dem Wohl des Kindes dient. Nach dem Ausspruch ist das Kind rechtlich vollständig Teil deiner Familie. Seit dem 1. April 2021 gilt das Adoptionshilfe-Gesetz. Es gibt allen Beteiligten einen Anspruch auf Beratung, auch nach der Adoption, und stärkt einen offenen Umgang mit der Herkunft des Kindes.
| Frage | Pflegekind | Adoptivkind |
|---|---|---|
| Wer hat das Sorgerecht? | leibliche Eltern oder Vormund | du als Adoptivelternteil |
| Wie lange dauert es? | befristet oder auf Dauer | für immer, unumkehrbar |
| Kontakt zur Herkunftsfamilie | meist vorgesehen, oft begleitet | je nach Vereinbarung, von offen bis inkognito |
| Geld vom Staat | Pflegegeld nach Paragraf 39 SGB VIII | kein Pflegegeld, wie ein leibliches Kind |
| Rechtsgrundlage | SGB VIII (Jugendhilfe) | BGB und Adoptionsvermittlungsgesetz |
| Erbrecht des Kindes | erbt von der Herkunftsfamilie | erbt von dir |
Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege und Dauerpflege im Überblick
Pflege ist nicht gleich Pflege. Je nachdem, wie lange ein Kind bleibt und was das Ziel ist, unterscheidet man mehrere Formen. Sie reichen von einer Aufnahme für wenige Tage bis zu einer Bindung, die so fest wird wie in einer Adoptivfamilie.
Die Bereitschaftspflege ist die kürzeste Form. Ein Kind kommt sehr kurzfristig unter, etwa nach einer Inobhutnahme, wenn geklärt werden muss, wie es weitergeht. Die Vollzeitpflege auf Zeit überbrückt eine Krise der Herkunftsfamilie, mit dem Ziel der Rückkehr. Bei der Dauerpflege ist von Anfang an klar, dass das Kind langfristig bei dir bleibt. Am anderen Ende steht die Adoption, bei der die rechtliche Bindung vollständig auf dich übergeht.
Wie du Pflegeeltern wirst: der Weg über den Pflegekinderdienst
Der erste Schritt ist immer ein Anruf oder eine Mail an den Pflegekinderdienst deines Jugendamts. Von dort wirst du durch das ganze Verfahren begleitet. Du musst keine besondere Ausbildung mitbringen, wichtig sind stabile Verhältnisse, Zeit und die Bereitschaft, dich auf ein Kind mit einer eigenen Geschichte einzulassen. Auch Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare können Pflegeeltern werden.
- Du meldest dich beim Pflegekinderdienst und lässt dich in einem ersten Gespräch beraten.
- Du besuchst einen Vorbereitungskurs, in dem du lernst, was Pflegekinder brauchen und was auf dich zukommt.
- Der Dienst prüft deine Eignung, dazu gehören Gespräche, ein erweitertes Führungszeugnis und ein Gesundheitsnachweis.
- Wenn ein Kind zu deiner Familie passt, lernt ihr euch behutsam kennen, oft in mehreren Treffen.
- Das Kind zieht ein, und der Dienst begleitet euch weiter mit Beratung und regelmäßigen Gesprächen.
Wie eine Adoption abläuft
Auch die Adoption beginnt mit einer Beratung, hier bei der Adoptionsvermittlungsstelle. Das kann die des Jugendamts sein oder eine anerkannte freie Stelle. Der Weg ähnelt dem der Pflege, dauert aber länger und endet vor dem Familiengericht.
- Du nimmst Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle auf und lässt dich ausführlich beraten.
- Es folgt ein Eignungsprüfverfahren mit mehreren Gesprächen, Unterlagen und einem Hausbesuch.
- Wenn du als geeignet giltst, wirst du vorgemerkt und wartest, bis ein Kind zu dir passt.
- Das Kind kommt in die Adoptionspflege und lebt bereits bei dir, während die Bindung wächst.
- Das Familiengericht spricht die Adoption aus, sobald sie dem Wohl des Kindes dient.
Pflegegeld: rund 1.180 bis 1.480 Euro im Monat je nach Alter
Für ein Pflegekind bekommst du Pflegegeld, damit dir aus der Aufnahme kein finanzieller Nachteil entsteht. Es besteht aus zwei Teilen: dem Geld für den Lebensunterhalt des Kindes und einem Betrag für deine Erziehungsleistung. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für 2024 Gesamtbeträge von rund 1.180 Euro für die Jüngsten bis rund 1.480 Euro für Jugendliche ab 13 Jahren. Die genaue Höhe legt jedes Jugendamt selbst fest, deshalb gibt es Unterschiede zwischen den Regionen.
Für ein Adoptivkind gibt es dieses Geld nicht. Sobald die Adoption ausgesprochen ist, steht das Kind finanziell einem leiblichen Kind gleich. Du hast also Anspruch auf Kindergeld und die üblichen Familienleistungen, aber kein Pflegegeld. Genau hier zeigt sich der Unterschied im Alltag: Pflege ist eine begleitete und finanzierte Hilfe, Adoption ist die volle rechtliche und finanzielle Elternschaft.
Kontakt zur Herkunft: offene, halboffene und Inkognito-Adoption
Egal ob Pflege oder Adoption, ein Kind hat eine Vorgeschichte und ein Recht auf sie. Bei der Adoption unterscheidet man drei Formen des Umgangs damit. Bei der offenen Adoption kennen sich beide Familien und halten Kontakt. Bei der halboffenen Adoption läuft der Austausch anonym über die Vermittlungsstelle, etwa in Form von Briefen. Bei der Inkognito-Adoption erfahren die leiblichen Eltern nicht, wer das Kind aufgenommen hat.
Das Adoptionshilfe-Gesetz hat den offenen Umgang bewusst gestärkt, weil Kinder es leichter haben, wenn ihre Herkunft kein Geheimnis ist. Adoptierte Menschen dürfen zudem mit 16 Jahren Einsicht in die Vermittlungsakten nehmen und so erfahren, woher sie stammen. In Pflegefamilien ist der Kontakt zur Herkunftsfamilie meist ohnehin Teil des Alltags. Wichtig ist, dass du offen mit dem Kind über seine Geschichte sprichst, altersgerecht und ehrlich.
Ein Pflege- oder Adoptivkind aufzunehmen ist eine große Aufgabe, und es ist normal, dass dabei auch Zweifel und Überforderung auftauchen. Rede darüber, statt es mit dir allein auszumachen. Der Pflegekinderdienst und die Adoptionsvermittlungsstelle beraten dich auch nach der Aufnahme. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer hilft anonym und kostenlos unter 0800 111 0 550. Kinder und Jugendliche selbst erreichen die Nummer gegen Kummer unter 116 111. In seelischen Notlagen ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 116 123 da. Bei akuter Gefahr für ein Kind wähle 110.
Häufige Fragen
Kann aus einem Pflegekind ein Adoptivkind werden?
Ja, aus einem Pflegeverhältnis kann eine Adoption werden, wenn sich zeigt, dass eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie dauerhaft nicht möglich ist und die leiblichen Eltern einwilligen oder ihre Einwilligung ersetzt wird. Diesen Weg nennt man Adoptionspflege. Das Kind lebt dann schon bei dir, während das Verfahren läuft. Sprich frühzeitig mit dem Pflegekinderdienst darüber, wenn ihr diesen Schritt erwägt.
Muss ich verheiratet sein, um ein Kind aufzunehmen oder zu adoptieren?
Nein, du musst nicht verheiratet sein, um Pflegeeltern zu werden, auch Alleinstehende und Paare ohne Trauschein können ein Pflegekind aufnehmen. Bei der Adoption gilt: Ehepaare können gemeinsam adoptieren, und auch eine einzelne Person kann ein Kind annehmen. Für unverheiratete Paare ist die gemeinsame Adoption rechtlich eingeschränkt, hier berät dich die Adoptionsvermittlungsstelle zu eurer konkreten Situation.
Wie lange dauert es, bis man ein Pflege- oder Adoptivkind bekommt?
Bei der Pflege kann es schnell gehen, weil laufend Kinder ein neues Zuhause brauchen, oft dauert es von der Bewerbung bis zur Aufnahme einige Monate bis ein Jahr. Bei der Adoption ist die Wartezeit meist deutlich länger, weil viel mehr Menschen ein Kind adoptieren möchten, als Kinder zur Adoption freigegeben werden. 2024 standen 3.440 Bewerbungen nur 665 vorgemerkten Kindern gegenüber. Eine feste Dauer gibt es nicht.
Verliert ein Pflegekind den Kontakt zu seinen leiblichen Eltern?
In der Regel nicht. Weil das Sorgerecht bei der Herkunftsfamilie bleibt, ist Kontakt meist ausdrücklich vorgesehen, oft in Form begleiteter Besuche. Der Umfang hängt vom Einzelfall und vom Wohl des Kindes ab und wird mit dem Jugendamt abgestimmt. Nur wenn Kontakt dem Kind schadet, kann er eingeschränkt oder ausgesetzt werden.
Was kostet eine Adoption oder die Aufnahme eines Pflegekindes?
Die Beratung und Vermittlung über das Jugendamt ist kostenlos. Bei einer Adoption fallen Gebühren für das Gericht und den Notar an, die sich meist im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen. Für ein Pflegekind zahlst du nicht, im Gegenteil, du erhältst Pflegegeld. Kosten können bei einer Auslandsadoption entstehen, die über eine anerkannte Vermittlungsstelle laufen muss.
Darf ein adoptiertes Kind später erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind?
Ja, das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist geschützt. Adoptierte Menschen dürfen ab 16 Jahren Einsicht in die Adoptionsvermittlungsakten nehmen und so erfahren, woher sie stammen. Fachleute raten Adoptiveltern, von klein auf offen mit dem Kind über seine Herkunft zu sprechen, statt es zum Geheimnis zu machen.
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