Kostenvoranschlag und Angebot beim Handwerker
Geprüft von der Redaktion

- Ein Kostenvoranschlag ist nur eine unverbindliche Schätzung. Ein Angebot mit Festpreis dagegen bindet den Handwerker an die genannte Summe.
- Der Handwerker darf einen unverbindlichen Kostenvoranschlag in einem gewissen Rahmen überschreiten, als Faustregel gelten etwa 10 bis 20 Prozent.
- Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss er dich unverzüglich warnen (Paragraf 650 BGB). Versäumt er das, musst du den Mehrbetrag oft nicht voll tragen.
- Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos. Nur wenn seine Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde, darf der Handwerker ihn berechnen (Paragraf 632 BGB).
- Lass dir jedes Angebot schriftlich geben, mit Leistungen, Material, Stundensätzen und Gesamtpreis. Mündliches ist im Streit kaum zu beweisen.
- Wird die Rechnung deutlich höher als angekündigt, prüfe sie genau und zahle den strittigen Teil vorerst nicht.
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist die fachmännische Schätzung, was eine Arbeit voraussichtlich kosten wird. Der Handwerker rechnet auf Grundlage seiner Erfahrung zusammen, wie viele Stunden er braucht, welches Material anfällt und welche Nebenkosten dazukommen. Wichtig ist das Wort "voraussichtlich": Ein Kostenvoranschlag ist im Regelfall unverbindlich. Er sagt dir, mit welchem Betrag du ungefähr rechnen musst, garantiert diese Summe aber nicht.
Genau das unterscheidet ihn vom Angebot mit Festpreis. Ein verbindliches Angebot ist eine feste Zusage: Nennt der Handwerker darin einen Preis und nimmst du das Angebot an, gilt dieser Preis, auch wenn die Arbeit für ihn am Ende teurer wird. Der Unterschied entscheidet, wie viel Sicherheit du hast, deshalb solltest du vor jeder größeren Arbeit klären, welche der beiden Formen dir vorliegt. Bei jedem Handwerkerauftrag schließt du übrigens einen Werkvertrag, in dem der Betrieb dir ein fehlerfreies Ergebnis schuldet. Was dabei sonst noch wichtig ist, steht im Ratgeber zum Ärger mit Handwerkern.
Kostenvoranschlag, Angebot und Festpreis im Vergleich
Die drei Begriffe werden im Alltag oft durcheinandergeworfen, dabei bedeuten sie rechtlich verschiedene Dinge. Diese Tabelle zeigt, worauf du dich bei welcher Form verlassen kannst.
| Form | Bindung | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| Unverbindlicher Kostenvoranschlag | nur eine Schätzung | darf in engem Rahmen überschritten werden, mit Warnpflicht |
| Verbindlicher Kostenvoranschlag | bindend, wenn ausdrücklich zugesagt | der genannte Preis gilt, Überschreitung nur mit deiner Zustimmung |
| Angebot mit Festpreis | fest vereinbart | der Preis steht, auch bei Verkalkulation des Handwerkers |
| Pauschalpreis | fest für die gesamte Leistung | ein Betrag für alles, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand |
Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich, das ist die gesetzliche Grundannahme. Willst du Sicherheit, verlange ausdrücklich einen Festpreis oder lass schriftlich festhalten, dass der Kostenvoranschlag verbindlich ist. Steht auf dem Papier nur das Wort "Kostenvoranschlag" ohne weiteren Zusatz, darfst du dich nicht darauf verlassen, dass die Summe am Ende exakt so bleibt.
Darf der Handwerker den Kostenvoranschlag überschreiten?
Ja, einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Handwerker überschreiten, aber nicht beliebig weit. Für eine kleine, unwesentliche Überschreitung nennt die Rechtsprechung als grobe Orientierung einen Rahmen von etwa 10 bis 20 Prozent. Eine Abweichung in dieser Größe musst du in der Regel hinnehmen, denn ein Kostenvoranschlag ist eben eine Prognose und keine Garantie. Bewegt sich der Mehrbetrag darüber hinaus, spricht man von einer wesentlichen Überschreitung, und dann ändert sich deine Lage grundlegend.
Bei einer wesentlichen Überschreitung greift Paragraf 650 BGB. Der Handwerker muss dir eine solche Überschreitung unverzüglich anzeigen, sobald sie sich abzeichnet, nicht erst mit der Schlussrechnung. Warnt er dich rechtzeitig, kannst du entscheiden: Du lässt die Arbeit trotzdem fortsetzen, oder du kündigst den Vertrag aus diesem Grund. Kündigst du, schuldest du nur die bis dahin erbrachte Leistung, nicht die volle geschätzte Summe.
Versäumt der Handwerker die Warnung und präsentiert dir am Ende eine deutlich höhere Rechnung, kann er sich seinen Anspruch auf den Mehrbetrag verspielt haben. Wer nicht rechtzeitig warnt, obwohl er die Kostensteigerung erkennen konnte, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig, sodass du den überschießenden Teil oft nicht in voller Höhe zahlen musst. Deshalb ist die Warnpflicht dein wichtigster Schutz beim unverbindlichen Kostenvoranschlag.
So gehst du beim Kostenvoranschlag vor
Mit ein paar einfachen Schritten sicherst du dich gegen böse Überraschungen ab. Halte dich an diese Reihenfolge, bevor du einen Auftrag vergibst.
- Mehrere Angebote einholen. Lass dir für größere Arbeiten zwei bis drei schriftliche Kostenvoranschläge geben und vergleiche Leistungen, nicht nur den Endpreis.
- Verbindlichkeit klären. Frag ausdrücklich, ob der Preis verbindlich ist oder nur geschätzt. Willst du Sicherheit, vereinbare einen Festpreis.
- Leistung genau beschreiben. Je genauer im Angebot steht, was gemacht wird, desto weniger Spielraum bleibt für spätere Nachforderungen.
- Warnung verlangen. Lass schriftlich festhalten, dass der Handwerker dich bei einer absehbaren Überschreitung sofort informiert.
- Rechnung mit dem Angebot vergleichen. Prüfe am Ende jede Position und frag bei jeder Abweichung schriftlich nach.
Kostet ein Kostenvoranschlag Geld?
Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag kostenlos. Das steht sinngemäß in Paragraf 632 BGB: Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Der Handwerker darf ihn dir also nur dann berechnen, wenn ihr die Vergütung vorher ausdrücklich vereinbart habt. Eine versteckte Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die pauschal ein Entgelt für jeden Kostenvoranschlag verlangt, ist gegenüber Verbrauchern in der Regel unwirksam.
Anders liegt es bei einem aufwendigen Aufmaß oder einer echten Planungsleistung, etwa wenn ein Betrieb erst ausführlich vor Ort misst, ein Gerät zerlegt oder eine detaillierte Planung erstellt. Für einen solchen Mehraufwand darf ein Entgelt verlangt werden, aber nur, wenn der Handwerker dich vorher darauf hinweist und du zustimmst. Frag deshalb bei der Terminvereinbarung, ob der Kostenvoranschlag kostenlos ist. So vermeidest du, dass später eine Rechnung für die reine Schätzung ins Haus flattert. Kommt sie trotzdem, ohne dass eine Vergütung vereinbart war, kannst du sie wie jede unberechtigte Forderung zurückweisen.
Was in einen guten Kostenvoranschlag gehört
Ein brauchbarer Kostenvoranschlag ist so aufgeschlüsselt, dass du die Rechnung später damit vergleichen kannst. Er nennt die einzelnen Arbeitsschritte, die geschätzten Stunden mit dem Stundensatz, das benötigte Material mit Menge und Preis sowie die Nebenkosten wie Anfahrt oder Entsorgung. Ein Zettel, auf dem nur eine runde Endsumme steht, hilft dir wenig, weil du gar nicht siehst, wofür du bezahlst.
Achte außerdem auf die Mehrwertsteuer: Der Betrag sollte klar als Brutto- oder Nettosumme ausgewiesen sein, sonst kommt am Ende überraschend die Steuer obendrauf. Lass dir Arbeit und Material getrennt aufführen, das hat einen praktischen Nebeneffekt. Die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten kannst du bei Arbeiten im eigenen Haushalt zu einem Teil von der Steuer absetzen, das Material dagegen nicht. Eine saubere Trennung im Angebot erleichtert dir später die Steuererklärung.
Wenn die Rechnung höher ausfällt als angekündigt
Kommt eine Rechnung, die deutlich über dem Kostenvoranschlag liegt, zahle nicht vorschnell die volle Summe. Vergleiche zuerst jede Position mit dem Angebot. Wurden mehr Stunden abgerechnet, als besprochen waren? Taucht Material auf, das gar nicht verbaut wurde? Fehlt die angekündigte Warnung vor der Überschreitung? Halte deine Fragen schriftlich fest und bitte um eine Erklärung. Den unstrittigen Teil der Rechnung solltest du zahlen, um selbst nicht in Verzug zu geraten, den strittigen Teil kannst du zunächst zurückhalten.
War die Arbeit selbst mangelhaft, ist das ein eigenes Thema, das nichts mit dem Preis zu tun hat. Dann greifen deine Mängelrechte, und du darfst unter Umständen einen Teil des Werklohns zurückbehalten, bis der Mangel behoben ist. Wie du dabei in der richtigen Reihenfolge vorgehst, erklärt der Ratgeber zur Reklamation und Gewährleistung. Ist die Rechnung berechtigt, aber höher, als du sie gerade stemmen kannst, ist eine frühzeitige Ratenzahlung meist der beste Weg, wie der Ratgeber zur Ratenzahlung bei knapper Kasse zeigt. Kommst du mit dem Betrieb nicht weiter, vermittelt die Handwerkskammer, und weitere Beiträge rund um Vertrag und Recht findest du im Bereich Recht.
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel unverbindlich, also nur eine Schätzung. Verbindlich wird er nur, wenn der Handwerker die Verbindlichkeit ausdrücklich zusagt oder ihr einen Festpreis vereinbart. Steht auf dem Papier nur das Wort Kostenvoranschlag ohne weiteren Zusatz, darfst du dich nicht darauf verlassen, dass die Summe exakt so bleibt.
Um wie viel darf der Handwerker den Kostenvoranschlag überschreiten?
Eine kleine, unwesentliche Überschreitung von etwa 10 bis 20 Prozent musst du bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag in der Regel hinnehmen. Diese Spanne ist nur eine grobe Orientierung aus der Rechtsprechung, keine feste Grenze. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung darüber hinaus ab, muss der Handwerker dich unverzüglich warnen (Paragraf 650 BGB).
Was passiert, wenn der Handwerker nicht vor höheren Kosten warnt?
Warnt der Handwerker nicht rechtzeitig vor einer wesentlichen Überschreitung, obwohl er sie erkennen konnte, kann er seinen Anspruch auf den Mehrbetrag verspielen. Du musst den überschießenden Teil dann oft nicht in voller Höhe zahlen. Die unverzügliche Warnpflicht aus Paragraf 650 BGB ist dein wichtigster Schutz beim unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Muss ich für einen Kostenvoranschlag bezahlen?
Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag kostenlos, denn nach Paragraf 632 BGB ist er nicht zu vergüten, solange nichts anderes vereinbart wurde. Nur für einen echten Mehraufwand wie ein aufwendiges Aufmaß oder eine Planungsleistung darf ein Entgelt verlangt werden, und das auch nur, wenn der Handwerker dich vorher darauf hinweist und du zustimmst.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten, ein Angebot mit Festpreis dagegen eine feste Zusage. Nimmst du ein Festpreisangebot an, gilt der genannte Preis, auch wenn die Arbeit für den Handwerker teurer wird. Beim unverbindlichen Kostenvoranschlag bleibt ein gewisser Spielraum nach oben, verbunden mit der Warnpflicht bei wesentlicher Überschreitung.
Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es viel teurer wird?
Ja, wenn sich eine wesentliche Überschreitung des unverbindlichen Kostenvoranschlags herausstellt, kannst du den Vertrag aus diesem Grund kündigen (Paragraf 650 BGB). Du schuldest dann nur die bis dahin erbrachte Leistung, nicht die volle geschätzte Summe. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung wirklich wesentlich ist und nicht nur im kleinen Toleranzrahmen liegt.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, BGB Paragraf 650 Kostenanschlag gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Justiz, BGB Paragraf 632 Vergütung und Kostenanschlag gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale, Kostenvoranschlag und Rechnung beim Handwerker verbraucherzentrale.de
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