Helfer in der Krise

Muessen Kinder fuer die Pflege der Eltern zahlen

Geprüft von der Redaktion

Muessen Kinder fuer die Pflege der Eltern zahlen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2020 müssen erwachsene Kinder für die Pflege ihrer Eltern in den allermeisten Fällen nichts mehr zahlen.
  • Zur Kasse gebeten wird nur, wessen eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Für mehr als 90 Prozent der Familien ist das Thema damit erledigt.
  • Es zählt allein dein eigenes Einkommen, nicht das deines Ehepartners und nicht dein Vermögen wie das Eigenheim.
  • Das Sozialamt darf Kinder nur anschreiben, wenn es konkrete Hinweise auf ein hohes Einkommen gibt. Ein Rundum-Anschreiben an alle Kinder ist nicht erlaubt.
  • Reicht das Geld der Eltern für das Pflegeheim nicht, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein, meist ohne dass die Kinder etwas beitragen müssen.

Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Nein, in den allermeisten Fällen müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern nicht zahlen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 greift das Sozialamt nur dann auf ein Kind zu, wenn dessen eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Wer darunter bleibt, wird nicht herangezogen, egal wie hoch die Pflegekosten der Eltern sind. Rechtlich gibt es die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten in gerader Linie zwar weiterhin, sie ist in Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Aber das Gesetz von 2020 hat die Hürde so hoch gelegt, dass sie für mehr als 90 Prozent der Familien keine Rolle mehr spielt.

Diese Sorge sitzt bei vielen tief. Der Gedanke, wegen der Pflege der Eltern das eigene Ersparte oder gar das Haus zu verlieren, macht Angst. Die gute Nachricht ist deutlich: Diese Angst ist in fast allen Fällen unbegründet. Der Gesetzgeber hat 2020 bewusst entschieden, dass die Pflege der Eltern nicht die Kinder ruinieren soll. Wer diesen Text liest, weil ein Elternteil pflegebedürftig geworden ist, kann in der Regel aufatmen.

Was besagt das Angehörigen-Entlastungsgesetz?

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz besagt, dass unterhaltspflichtige Kinder erst dann für die Sozialleistungen ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn ihr eigenes Jahresbruttöinkommen 100.000 Euro übersteigt. Dieselbe Grenze gilt umgekehrt auch für Eltern, die für erwachsene Kinder mit Behinderung einstehen. Ziel des Gesetzes war es, Familien zu entlasten und die Pflege der Angehörigen nicht länger zu einer finanziellen Bedrohung für die nächste Generation zu machen.

Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig. Erstens: Es zählt ausschließlich dein eigenes Einkommen. Das Einkommen deines Ehepartners bleibt außen vor, auch wenn ihr gemeinsam veranlagt seid. Ein gut verdienender Partner macht dich also nicht unterhaltspflichtig. Zweitens: Die Grenze bezieht sich auf das Einkommen, nicht auf das Vermögen. Ein großes Sparbuch oder eine abbezahlte Immobilie lösen die Zahlungspflicht nicht aus, solange das laufende Einkommen unter 100.000 Euro bleibt.

1Einkommen und Vermögen der Eltern reichen nicht2das Sozialamt übernimmt die Kosten3Rückgriff auf Kinder nur ab 100.000 Euro Einkommen
So läuft die Finanzierung, wenn die Rente der Eltern nicht für die Pflege reicht. Bild: KI generiert.

Wie geht das Sozialamt bei den Pflegekosten vor?

Das Sozialamt geht so vor, dass es zunächst prüft, ob das Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Elternteils für die Kosten reicht. Reicht die Rente nicht für den Eigenanteil im Pflegeheim, übernimmt das Amt die Lücke über die sogenannte Hilfe zur Pflege. Erst danach stellt sich überhaupt die Frage nach den Kindern. Denn wenn das Amt zahlt, geht der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre Kinder in dieser Höhe auf das Amt über. Nur über diesen Umweg kann ein Kind überhaupt herangezogen werden.

Wichtig zu wissen ist, wie das Amt Kinder ansprechen darf. Seit 2020 ist ein pauschales Anschreiben an alle Kinder nicht mehr erlaubt. Das Sozialamt darf sich nur an ein Kind wenden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass dessen Einkommen über 100.000 Euro liegt. Solche Anhaltspunkte können sich zum Beispiel aus dem Beruf ergeben. Bekommst du dennoch ein Schreiben, bedeutet das nicht automatisch, dass du zahlen musst. Es ist zunächst eine Nachfrage, und du hast das Recht, deine Situation darzulegen.

Wann und wie viel müssen Kinder tatsächlich zahlen?

Zahlen muss ein Kind nur, wenn sein eigenes Bruttojahreseinkommen die 100.000 Euro tatsächlich übersteigt. Selbst dann wird nicht das ganze Einkommen herangezogen. Vom Einkommen werden zuerst die eigenen Belastungen abgezogen, etwa Kredite, Ausgaben für die Altersvorsorge und der Unterhalt für die eigenen Kinder. Von dem, was danach bleibt, steht dir ein großzügiger Selbstbehalt zu. Als Richtwert gelten für Alleinstehende rund 2.650 Euro im Monat, mit Familie deutlich mehr. Erst von dem Teil, der darüber hinausgeht, wird ein Anteil für den Elternunterhalt verlangt.

In der Praxis bleibt dadurch selbst bei einem Einkommen über 100.000 Euro oft nur ein überschaubarer monatlicher Betrag übrig, und in vielen Fällen gar nichts. Der Gesetzgeber hat bewusst dafür gesorgt, dass die eigene Lebensführung und die eigene Altersvorsorge nicht gefährdet werden. Auch dein Vermögen ist geschützt: Ein selbst genutztes Eigenheim und Rücklagen für die eigene Alterssicherung musst du nicht antasten.

Wichtig ist auch, wer überhaupt nie in Frage kommt. Schwiegerkinder sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig, ihr Einkommen bleibt komplett außen vor. Enkelkinder müssen für ihre Großeltern ebenfalls nicht aufkommen, und unter Geschwistern gibt es keine Unterhaltspflicht füreinander. Die Pflicht besteht nur zwischen Verwandten in gerader Linie, also zwischen Eltern und ihren eigenen Kindern. Gibt es mehrere Kinder, wird die mögliche Zahlung zudem auf sie verteilt, jeweils im Verhältnis zu ihrem Einkommen. Ein Kind muss also nie für die anderen mitzahlen.

SituationZahlst du Elternunterhalt?
Dein Bruttojahreseinkommen liegt unter 100.000 Euronein
Nur dein Ehepartner verdient über 100.000 Euronein, es zählt nur dein eigenes Einkommen
Du hast viel Vermögen, aber wenig Einkommennein, entscheidend ist das Einkommen
Dein eigenes Einkommen liegt über 100.000 Eurovielleicht, nach Abzug von Selbstbehalt und Belastungen

Was gilt für Schenkungen und das Elternhaus?

Ein Sonderfall betrifft Schenkungen, die die Eltern vor ihrer Pflegebedürftigkeit gemacht haben, etwa die Überschreibung des Hauses an ein Kind. Verarmt der Schenker, also der Elternteil, innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung, kann er das Geschenk unter Umständen zurückfordern. Diesen Anspruch kann das Sozialamt übernehmen. Das läuft aber nicht über den Elternunterhalt, sondern über das Schenkungsrecht und ist ein eigenes Thema. Wer eine Immobilie oder größere Beträge von den Eltern erhalten hat, sollte sich bei einer drohenden Pflegebedürftigkeit gezielt beraten lassen.

Für das Elternhaus, in dem der pflegebedürftige Elternteil noch selbst wohnt, gilt übrigens ein ähnlicher Schutz wie bei der Grundsicherung. Ein angemessenes, selbst genutztes Eigenheim muss nicht verkauft werden, um die Pflege zu finanzieren. Erst wenn niemand mehr darin wohnt, kann es zur Deckung der Kosten herangezogen werden.

Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn du ein Schreiben vom Sozialamt bekommst oder dein Einkommen in der Nähe der Grenze liegt, wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht oder an eine Beratungsstelle der Sozialverbände VdK und SoVD. Eine erste Einschätzung kann dir viel Sorge nehmen und teure Fehler vermeiden.

Was tust du, wenn ein Brief vom Sozialamt kommt?

Ein Brief vom Sozialamt ist kein Grund zur Panik. Er ist eine Nachfrage, kein Zahlungsbescheid. Geh ihn ruhig und geordnet an.

  1. Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben. Der Brief bedeutet nicht, dass du zahlen musst.
  2. Fristen notieren. Wenn eine Frist zur Auskunft gesetzt ist, halte sie ein oder bitte um Verlängerung.
  3. Eigenes Einkommen prüfen. Liegt dein Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro, teile das mit. Mehr Auskunft musst du in der Regel nicht geben.
  4. Beratung holen bei einem Fachanwalt für Familienrecht oder den Sozialverbänden VdK und SoVD, bevor du detaillierte Angaben zu deinen Finanzen machst.
  5. Schriftlich antworten und Kopien aufbewahren. So hast du im Zweifel einen Nachweis über alles, was du dem Amt mitgeteilt hast.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Kinder müssen Elternunterhalt erst zahlen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 und bezieht sich allein auf das Einkommen des jeweiligen Kindes. Für die große Mehrheit der Familien entfällt der Elternunterhalt damit vollständig.

Zählt beim Elternunterhalt auch das Einkommen des Ehepartners?

Nein, beim Elternunterhalt zählt nur dein eigenes Einkommen, nicht das deines Ehepartners. Selbst wenn dein Partner sehr gut verdient, wirst du nicht unterhaltspflichtig, solange dein eigenes Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Das gilt auch bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung.

Muss ich mein Haus verkaufen, um die Pflege meiner Eltern zu bezahlen?

Nein, dein selbst genutztes Eigenheim musst du nicht verkaufen, um die Pflege deiner Eltern zu bezahlen. Beim Elternunterhalt zählt das laufende Einkommen, nicht dein Vermögen. Und selbst wenn dein Einkommen über der Grenze liegt, sind das eigene Haus und die Rücklagen für die eigene Altersvorsorge geschützt.

Darf das Sozialamt einfach alle Kinder anschreiben?

Nein, das Sozialamt darf nicht pauschal alle Kinder anschreiben. Seit 2020 ist ein Anschreiben nur erlaubt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Einkommen eines Kindes über 100.000 Euro liegt. Bekommst du dennoch Post, ist das eine Nachfrage und noch kein Zahlungsbescheid.

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente meiner Eltern nicht reicht?

Wenn die Rente deiner Eltern nicht für das Pflegeheim reicht, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein und übernimmt die Lücke. Ein Rückgriff auf die Kinder erfolgt nur, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient. In den meisten Fällen zahlen die Kinder also nichts.

Was passiert, wenn meine Eltern mir kurz vorher das Haus überschrieben haben?

Wenn deine Eltern dir innerhalb von zehn Jahren vor der Pflegebedürftigkeit das Haus überschrieben haben und dann verarmen, kann die Schenkung unter Umständen teilweise zurückgefordert werden. Das läuft über das Schenkungsrecht, nicht über den Elternunterhalt. In einem solchen Fall solltest du dich gezielt rechtlich beraten lassen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, Elternunterhalt bmj.de
  2. Verbraucherzentrale, Elternunterhalt und die 100.000-Euro-Grenze verbraucherzentrale.de
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Angehörigen-Entlastungsgesetz bmas.de

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