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Pflegeleistungen im Ueberblick

Geprüft von der Redaktion

Pflegeleistungen im Ueberblick
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko. Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad dazu, deckt aber nicht die kompletten Kosten.
  • Fast alle Geldleistungen setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. Pflegegrad 1 bringt vor allem den Entlastungsbetrag und einige Zuschüsse.
  • Pflegegeld reicht von 347 bis 990 Euro, die Sachleistung für den Pflegedienst von 796 bis 2.299 Euro im Monat.
  • Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag, bis zu 42 Euro Pflegehilfsmittel und 3.539 Euro im Jahr für Auszeiten der Pflegenden.
  • Viele Leistungen sind eigene Töpfe und lassen sich nebeneinander nutzen. Wer sie nicht abruft, verschenkt sie.
  • Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind für 2026 unverändert. Die nächste Erhöhung ist frühestens 2028 vorgesehen.

Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad Pflegegeld, Pflegesachleistungen, einen Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnungsumbau, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie einen Zuschuss zu den Heimkosten. Welche davon du bekommst, hängt am Pflegegrad und daran, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Das Grundprinzip ist immer dasselbe: Die Kasse gibt einen festen Betrag dazu, den Rest tragen der pflegebedürftige Mensch und im Notfall das Sozialamt.

Wichtig ist, dass viele dieser Leistungen eigene Töpfe sind. Der Entlastungsbetrag hat nichts mit dem Pflegegeld zu tun, die Tagespflege kürzt es nicht, und die Auszeiten für Angehörige laufen wieder getrennt davon. Genau hier verschenken Familien viel Geld, weil sie glauben, sie müssten sich für eine Leistung entscheiden. Das stimmt oft nicht. Ein Beispiel: Ein Mensch mit Pflegegrad 3 kann gleichzeitig Pflegegeld beziehen, den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen, die Tagespflege besuchen und einmal im Jahr eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Alle vier Töpfe laufen nebeneinander, ohne sich gegenseitig zu kürzen.

Was gibt es bei Pflege zu Hause?

Bei Pflege zu Hause bekommst du Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen, oder die höhere Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig mischen. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Beträge für die ambulante Versorgung.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungTages- und Nachtpflege
Pflegegrad 1kein Pflegegeldkein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2347 Euro796 Euro721 Euro
Pflegegrad 3599 Euro1.497 Euro1.357 Euro
Pflegegrad 4800 Euro1.859 Euro1.685 Euro
Pflegegrad 5990 Euro2.299 Euro2.085 Euro

Die Tages- und Nachtpflege, also die stundenweise Betreuung in einer Einrichtung, ist ein zusätzlicher Topf. Du kannst sie voll nutzen, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistung gekürzt werden. Das ist besonders wertvoll, wenn Angehörige tagsüber arbeiten.

Welche Leistungen gibt es für alle Pflegegrade?

Einige Leistungen bekommt jeder Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad, teils sogar schon bei Pflegegrad 1. Sie sind der Grund, warum sich auch ein niedriger Pflegegrad lohnt.

LeistungBetragWofür
Entlastungsbetrag131 Euro im MonatBetreuung, Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro im MonatEinmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektion
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmebis 4.180 Euro je MaßnahmeDusche, Haltegriffe, Treppenlift, breitere Türen
Hausnotrufmonatlicher ZuschussHilfe auf Knopfdruck rund um die Uhr
Pflegeberatung nach Paragraf 7akostenlosneutrale Beratung und Versorgungsplan

Der Entlastungsbetrag wird oft übersehen, weil er nicht bar ausgezahlt wird, sondern gegen Rechnung anerkannter Anbieter erstattet wird. Nicht genutzte Beträge eines Jahres kannst du bis zum 30. Juni des Folgejahres noch abrufen. Wer ihn über Jahre liegen lässt, verliert ihn.

Wie bekommt man Auszeiten von der Pflege bezahlt?

Auszeiten der pflegenden Angehörigen zahlt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, der seit Juli 2025 gilt. Verhinderungspflege ersetzt die pflegende Person zu Hause, wenn sie krank ist oder eine Pause braucht. Kurzzeitpflege ist die vollständige Versorgung in einer Einrichtung für eine begrenzte Zeit.

Neu ist, dass beide sich einen gemeinsamen Topf teilen und die früheren getrennten Grenzen weggefallen sind. Auch die alte Wartezeit von sechs Monaten vor der ersten Verhinderungspflege gibt es nicht mehr. Du kannst den Jahresbetrag flexibel auf beide Formen verteilen, so wie es gerade passt. Diese Leistung gibt es ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad 1mit Entlastungund ZuschüssenPflegegrad 2mit PflegegeldundSachleistungPflegegrad 3und 4 mitsteigendenBeträgenPflegegrad 5mit demhöchstenAnspruch
Mit jedem Pflegegrad steigen die Leistungen. Pflegegrad 1 bringt schon Hilfen, ab Pflegegrad 2 fließt Pflegegeld. Bild: KI generiert.

Was zahlt die Kasse bei Pflege im Heim?

Bei vollstationärer Pflege im Heim zahlt die Pflegekasse einen festen Zuschuss je Pflegegrad, dazu einen Leistungszuschlag, der mit der Wohndauer steigt. Der Zuschuss deckt aber nur einen Teil, der Eigenanteil bleibt hoch. Im ersten Jahr liegt er im Bundesdurchschnitt bei rund 3.100 bis 3.250 Euro im Monat.

PflegegradZuschuss der KasseLeistungszuschlag nach Wohndauer
Pflegegrad 2805 Euro15 Prozent im 1. Jahr
Pflegegrad 31.319 Euro30 Prozent im 2. Jahr
Pflegegrad 41.855 Euro50 Prozent im 3. Jahr
Pflegegrad 52.096 Euro75 Prozent ab dem 4. Jahr

Der Leistungszuschlag mindert den pflegebedingten Eigenanteil und wird umso höher, je länger jemand im Heim lebt. Nach mehr als drei Jahren übernimmt die Kasse 75 Prozent dieses Anteils. Reicht das eigene Geld trotzdem nicht, springt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein.

Wie beantragt man die Leistungen?

  1. Zuerst einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, denn ohne ihn gibt es keine Geldleistungen.
  2. Die kostenlose Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI nutzen und einen Versorgungsplan aufstellen lassen.
  3. Entscheiden, welche Leistungen zur Lage passen, und die eigenen Töpfe voll ausschöpfen.
  4. Für Umbau, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege die Anträge vor Beginn bei der Kasse stellen.
  5. Rechnungen sammeln und einreichen, besonders beim Entlastungsbetrag, der gegen Nachweis erstattet wird.

Führe eine einfache Übersicht, welche Töpfe im laufenden Jahr schon genutzt sind. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verfallen teilweise am Jahresende oder kurz danach. Wer den Überblick behält, holt jedes Jahr mehrere hundert bis mehrere tausend Euro heraus, die sonst verloren gehen.

Was zahlt die Krankenkasse zusätzlich zur Pflegekasse?

Ein wichtiger Teil der Versorgung läuft über die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse, und wird deshalb oft übersehen. Die häusliche Krankenpflege nach Paragraf 37 SGB V umfasst die medizinische Behandlungspflege: Verbände wechseln, Medikamente stellen und geben, Injektionen setzen, Wunden versorgen, Kompressionsstrümpfe anziehen. Diese Leistungen verordnet der Hausarzt, und sie sind unabhängig vom Pflegegrad.

Auch Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl oder Rollstuhl werden von der Krankenkasse auf ärztliche Verordnung bezuschusst oder leihweise gestellt. Wer Pflegekasse und Krankenkasse zusammen nutzt, holt deutlich mehr heraus, als wenn er nur an die Pflegeleistungen denkt. Frag den Hausarzt gezielt, denn vieles wird nur auf Nachfrage verordnet.

Was ist der Wohngruppenzuschlag?

Der Wohngruppenzuschlag nach Paragraf 38a SGB XI beträgt 214 Euro im Monat und geht an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Gemeint ist eine gemeinsame Wohnung mehrerer pflegebedürftiger Menschen, die sich eine Betreuungskraft teilen. Diese Wohnform liegt zwischen dem Leben allein zu Hause und dem Heim und wird immer beliebter.

Für die Gründung einer solchen Wohngruppe gibt es zusätzlich eine einmalige Anschubfinanzierung für den altersgerechten Umbau. Sie beträgt bis zu 2.613 Euro je Person und ist je Wohngruppe auf 10.452 Euro gedeckelt. Wer diese Wohnform in Betracht zieht, sollte sich früh bei der Pflegekasse und der Pflegeberatung erkundigen, weil die Förderung an Bedingungen geknüpft ist.

Gibt es Unterstützung für digitale Hilfen?

Ja, für geprüfte digitale Pflegeanwendungen übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Betrag. Das sind Apps und Programme, die pflegende Angehörige oder Pflegebedürftige im Alltag unterstützen, etwa bei der Sturzvorbeugung, beim Gedächtnistraining oder bei der Organisation der Pflege. Zusammen mit ergänzenden Unterstützungsleistungen sind dafür monatlich mehrere Dutzend Euro vorgesehen.

Diese Leistung ist noch jung und vielen unbekannt. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn die Technik zur Lebenssituation passt und tatsächlich genutzt wird. Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI kennt die anerkannten Anwendungen und hilft bei der Auswahl und beim Antrag, damit du nicht auf eigene Faust suchen musst.

Häufige Fragen

Was bekommt man bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich, den Zuschuss für den Wohnungsumbau bis 4.180 Euro, einen Zuschuss zum Hausnotruf und im Heim 131 Euro. Auch die kostenlose Pflegeberatung steht offen.

Werden Pflegegeld und Tagespflege gegeneinander verrechnet?

Nein, die Tages- und Nachtpflege ist ein eigener Topf und wird nicht mit Pflegegeld oder Sachleistung verrechnet. Du kannst das Pflegegeld voll behalten und zusätzlich die Tagespflege im vollen Umfang deines Pflegegrades nutzen. Das ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige tagsüber arbeiten.

Wie oft werden die Pflegeleistungen erhöht?

Die Pflegeleistungen werden nicht jährlich automatisch erhöht. Die aktuellen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und wurden für 2026 nicht verändert. Die nächste Anpassung ist frühestens für 2028 vorgesehen. Man sollte also nicht mit einer laufenden Steigerung rechnen, sondern mit den heutigen Beträgen planen.

Muss man den Entlastungsbetrag von 131 Euro extra beantragen?

Der Entlastungsbetrag steht mit dem Pflegegrad automatisch zu, wird aber nicht bar ausgezahlt. Du bezahlst zunächst einen anerkannten Dienst, etwa eine Betreuung oder Haushaltshilfe, und reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Nicht genutzte Beträge eines Jahres kannst du bis zum 30. Juni des Folgejahres noch abrufen.

Kann man Leistungen kombinieren?

Ja, viele Pflegeleistungen sind eigene Töpfe und lassen sich nebeneinander nutzen. Pflegegeld und Sachleistung mischst du als Kombinationsleistung, Tagespflege und Entlastungsbetrag kommen oben drauf, und die Auszeiten für Angehörige laufen wieder getrennt. Genau diese Kombination holt das meiste aus dem Anspruch heraus.

Deckt die Pflegeversicherung die kompletten Kosten?

Nein, die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung und zahlt nur feste Beträge je Pflegegrad dazu. Gerade im Heim bleibt ein hoher Eigenanteil, im ersten Jahr im Schnitt rund 3.100 bis 3.250 Euro im Monat. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht, übernimmt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts die Lücke.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit, Übersicht Leistungsbeträge der Pflegeversicherung bundesgesundheitsministerium.de
  2. GKV-Spitzenverband, Leistungen der Pflegeversicherung gkv-spitzenverband.de
  3. Verbraucherzentrale, Pflegeleistungen im Überblick verbraucherzentrale.de

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