Helfer in der Krise

Bürgschaft und Mithaftung

Geprüft von der Redaktion

Bürgschaft und Mithaftung
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bürgschaft bedeutet, dass du für die Schulden einer anderen Person einstehst, wenn diese selbst nicht mehr zahlen kann.
  • Bei der in der Praxis üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft darf die Bank dich sofort in Anspruch nehmen, ohne vorher beim Hauptschuldner zu vollstrecken.
  • Eine Bürgschaft muss schriftlich sein und haftet für die Hauptschuld samt Zinsen und Kosten, bei einer Höchstbetragsbürgschaft nur bis zum vereinbarten Betrag.
  • Eine Bürgschaft kann sittenwidrig und damit unwirksam sein, wenn sie dich krass finanziell überfordert.
  • Mithaftung und ein gemeinsamer Kredit sind rechtlich etwas anderes als eine Bürgschaft und binden dich von Anfang an genauso stark wie den Hauptschuldner.
  • Vor jeder Unterschrift lohnt sich eine kostenlose Prüfung durch die Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatungsstelle.

Was bedeutet es, für jemanden zu bürgen?

Wer bürgt, verspricht dem Gläubiger einer anderen Person, für deren Schulden geradezustehen, falls diese nicht mehr zahlt. Diese Verpflichtung regelt Paragraf 765 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und sie gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Bankkredit, eine Mietkaution oder eine geschäftliche Verbindlichkeit handelt.

Eine Bürgschaft muss nach Paragraf 766 BGB schriftlich abgeschlossen werden, eine mündliche Zusage oder eine E-Mail reichen nicht aus. In der Praxis vereinbaren Banken fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, dass der Gläubiger dich als Bürgen sofort belangen kann, sobald der Hauptschuldner in Verzug gerät, ohne vorher erfolglos gegen ihn vorgegangen zu sein. Für den Gläubiger ist das doppelte Sicherheit, für dich als Bürgen doppeltes Risiko, weil du keine Zeit gewinnst, um die Lage des Hauptschuldners abzuwarten.

In der Praxis begegnet dir eine Bürgschaft meist bei drei Anlässen: als Mietbürgschaft für die Wohnung eines Kindes, als Bankbürgschaft bei der Existenzgründung eines Angehörigen oder als Sicherheit für einen Ausbildungskredit. In allen drei Fällen unterschreibst du nicht für dich selbst, sondern übernimmst ein fremdes Risiko, meist aus reiner Verbundenheit zur Person, für die du bürgst.

Die Einrede der Vorausklage und warum selbstschuldnerisch gefährlicher ist

Das Gesetz gibt dem Bürgen eigentlich einen Schutz an die Hand: die Einrede der Vorausklage nach Paragraf 771 BGB. Damit darfst du die Zahlung so lange verweigern, bis der Gläubiger erfolglos versucht hat, gegen den Hauptschuldner selbst zu vollstrecken. Du kommst also erst dran, wenn dort wirklich nichts mehr zu holen ist.

Genau diesen Schutz verlierst du bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, denn dabei verzichtest du nach Paragraf 773 BGB auf die Einrede der Vorausklage. Die Bank kann dann direkt zu dir kommen. Die mildere Form ist die Ausfallbürgschaft: Hier zahlst du erst, wenn der endgültige Ausfall des Hauptschuldners feststeht, also nach einer erfolglosen Vollstreckung gegen ihn. Achte deshalb vor der Unterschrift genau darauf, welche Art der Bürgschaft im Vertrag steht, denn das entscheidet, wie schnell die Forderung bei dir landet.

Wann kann eine Bürgschaft sittenwidrig und unwirksam sein?

Eine Bürgschaft ist sittenwidrig und damit unwirksam, wenn sie dich als nahe Angehörige oder nahen Angehörigen des Hauptschuldners krass finanziell überfordert und der Gläubiger diese emotionale Nähe erkennbar ausgenutzt hat. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt dafür klare Maßstäbe.

Krasse finanzielle Überforderung liegt vor, wenn du schon die laufenden Zinsen der verbürgten Schuld nicht aus deinem pfändbaren Einkommen und Vermögen aufbringen könntest, falls der Sicherungsfall eintritt. Hinzukommen muss, dass du die Bürgschaft vor allem aus emotionaler Verbundenheit zum Hauptschuldner übernommen hast, etwa als Ehepartner oder Kind, und in einer unterlegenen Verhandlungsposition warst. Hattest du dagegen selbst einen wirtschaftlichen Vorteil vom Kredit, etwa weil ein gemeinsam genutztes Auto damit finanziert wurde, kann die Bank trotzdem Zahlung verlangen.

Ist eine Bürgschaft sittenwidrig, ist sie nach Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von Anfang an nichtig, und der Gläubiger kann daraus keine Zahlung verlangen. Ob dieser Fall tatsächlich vorliegt, entscheidet im Streitfall ein Gericht anhand deiner konkreten Einkommens- und Vermögenslage bei Vertragsschluss, deshalb lohnt sich vorher eine unabhängige rechtliche Einschätzung.

BürgschaftMithaftungGemeinsamer Kredit
Wenn man für fremde Schulden haftet. Bild: KI generiert.

Wofür ein Bürge haftet und wie hoch

Eine Bürgschaft ist akzessorisch, sie hängt also an der Hauptschuld. Du haftest nach Paragraf 767 BGB nicht nur für den ursprünglichen Betrag, sondern auch für aufgelaufene Zinsen und die Kosten, die durch den Verzug des Hauptschuldners entstehen. Wächst die Hauptschuld, wächst deine Haftung mit.

Genau deshalb ist die Frage nach der Obergrenze so wichtig. Bei einer Höchstbetragsbürgschaft ist deine Haftung auf einen im Vertrag genannten Betrag begrenzt, mehr kann der Gläubiger nie von dir verlangen. Ohne eine solche Grenze bürgst du der Höhe nach unbegrenzt, was besonders bei laufenden Krediten oder Kontokorrentlinien gefährlich ist. Bestehe deshalb immer auf einer Höchstbetragsbürgschaft und auf einer klaren zeitlichen Befristung, bevor du unterschreibst.

Nach der Zahlung: Rückgriff beim Hauptschuldner

Musst du als Bürge zahlen, bist du das Geld nicht zwangsläufig ganz los. Mit deiner Zahlung geht die Forderung des Gläubigers nach Paragraf 774 BGB kraft Gesetzes auf dich über. Du kannst dir das Gezahlte also grundsätzlich vom Hauptschuldner zurückholen, den sogenannten Rückgriff nehmen.

In der Praxis ist dieser Anspruch aber oft wenig wert, weil der Hauptschuldner ja gerade deshalb nicht gezahlt hat, weil er zahlungsunfähig ist. Rechne deshalb nie damit, dass du dir das Geld sicher wiederholst. Der Rückgriff ist eine rechtliche Möglichkeit, keine Garantie, und er sollte nie der Grund sein, eine Bürgschaft leichter zu unterschreiben.

Worin unterscheiden sich Bürgschaft, Mithaftung und ein gemeinsamer Kredit?

Bürgschaft, Mithaftung und ein gemeinsamer Kredit klingen ähnlich, verpflichten dich aber unterschiedlich stark und ab einem unterschiedlichen Zeitpunkt. Bei der Mithaftung, rechtlich Schuldbeitritt genannt, trittst du der bestehenden Schuld als gleichrangige Schuldnerin oder gleichrangiger Schuldner bei, ohne dass der Gläubiger erst beim ursprünglichen Schuldner vollstrecken muss. Bei einem gemeinsamen Kredit unterschreibt ihr den Vertrag von Anfang an gemeinsam, und beide Namen stehen gleichberechtigt im Vertrag. Für den Gläubiger macht das im Ergebnis kaum einen Unterschied, denn er bekommt sein Geld von wem er zuerst greifen kann. Für dich entscheidet die gewählte Form aber darüber, wie viel Zeit dir bleibt, bevor eine Forderung tatsächlich bei dir landet.

FormAb wann musst du zahlenWie kommst du wieder heraus
BürgschaftWenn der Hauptschuldner nicht mehr zahlt, bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sofortNur mit Zustimmung des Gläubigers oder wenn die Hauptschuld beglichen ist
Mithaftung, SchuldbeitrittVon Anfang an, gleichrangig mit dem ursprünglichen SchuldnerEbenfalls nur mit Zustimmung des Gläubigers
Gemeinsamer KreditVon Anfang an, beide Namen stehen im VertragNur durch vollständige Rückzahlung oder eine neue Vereinbarung mit der Bank

Für dich als Verbraucherin oder Verbraucher ist der Unterschied vor allem eine Frage des Zeitpunkts: Bei einer Bürgschaft hast du zumindest theoretisch die Chance, dass der Hauptschuldner seine Schuld noch selbst begleicht. Bei Mithaftung und gemeinsamem Kredit haftest du von Beginn an in gleicher Höhe.

Wie du aus einer Bürgschaft wieder herauskommst

Eine Bürgschaft lässt sich nicht einfach zurückgeben. Sie endet automatisch, wenn die Hauptschuld vollständig getilgt ist, denn ohne Hauptschuld gibt es nichts mehr zu verbürgen. War die Bürgschaft von Anfang an zeitlich befristet oder auf ein einzelnes Darlehen bezogen, endet sie mit dem Ablauf der Frist oder der Rückzahlung dieses Darlehens.

Eine einseitige Kündigung ist dagegen nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer unbefristeten Dauerbürgschaft aus wichtigem Grund und meist nur mit Wirkung für die Zukunft. Bedenke außerdem: Eine Bürgschaft kann sich auf deine Bonität auswirken. Sie kann bei der Bank als Verpflichtung berücksichtigt werden, und wirst du in Anspruch genommen und zahlst nicht, droht ein negativer SCHUFA-Eintrag. Wirst du bereits aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen, wende dich sofort an eine Schuldnerberatungsstelle, bevor du zahlst oder unterschreibst.

Die ersten Schritte, wenn eine Bürgschaft ansteht

  1. Verlange, die Vertragsunterlagen in Ruhe zu Hause zu lesen, bevor du unterschreibst.
  2. Prüfe, ob eine Höchstbetragsbürgschaft mit klarer Befristung vereinbart wird oder deine Haftung unbegrenzt bleibt.
  3. Rechne deine eigene wirtschaftliche Lage ehrlich durch: Reicht dein pfändbares Einkommen, um im Ernstfall wenigstens die Zinsen zu tragen.
  4. Lass den Vertrag bei Zweifeln kostenlos von der Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatungsstelle prüfen, bevor du unterschreibst.
  5. Wirst du bereits aus einer unterschriebenen Bürgschaft in Anspruch genommen, schalte sofort eine Schuldnerberatungsstelle ein und akzeptiere die Forderung nicht kommentarlos.

Geldsorgen können schwer auf die Seele drücken. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112. Bei Schulden berät dich eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kostenlos.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einer Mithaftung?

Bei einer Bürgschaft haftest du erst, wenn der Hauptschuldner nicht mehr zahlt, bei einer Mithaftung dagegen von Anfang an gleichrangig mit ihm. Für den Gläubiger ist die Mithaftung deshalb die stärkere Sicherheit, und Banken verlangen sie bevorzugt bei Ehepaaren, die einen Kredit gemeinsam nutzen.

Was ist die Einrede der Vorausklage?

Die Einrede der Vorausklage nach Paragraf 771 BGB erlaubt dem Bürgen, die Zahlung zu verweigern, bis der Gläubiger erfolglos gegen den Hauptschuldner vollstreckt hat. Bei der üblichen selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtest du auf dieses Recht, sodass die Bank dich sofort in Anspruch nehmen kann.

Wofür haftet ein Bürge genau?

Ein Bürge haftet nach Paragraf 767 BGB für die Hauptschuld samt Zinsen und den Kosten, die durch den Verzug des Hauptschuldners entstehen. Bei einer Höchstbetragsbürgschaft ist die Haftung auf den vereinbarten Betrag begrenzt, ohne eine solche Grenze bürgst du der Höhe nach unbegrenzt.

Bekomme ich mein Geld vom Hauptschuldner zurück, wenn ich als Bürge zahle?

Nach deiner Zahlung geht die Forderung des Gläubigers nach Paragraf 774 BGB auf dich über, du kannst dir das Gezahlte also grundsätzlich vom Hauptschuldner zurückholen. In der Praxis ist dieser Rückgriff aber oft wenig wert, weil der Hauptschuldner meist gerade zahlungsunfähig ist.

Kann eine Bürgschaft unwirksam sein, wenn ich sie schon unterschrieben habe?

Ja, eine bereits unterschriebene Bürgschaft kann nachträglich als sittenwidrig und damit unwirksam eingestuft werden, wenn sie dich als nahe Angehörige oder nahen Angehörigen von Anfang an krass finanziell überfordert hat. Das prüft im Streitfall ein Gericht.

Kann ich eine Bürgschaft kündigen?

Eine Bürgschaft endet automatisch mit der vollständigen Tilgung der Hauptschuld oder mit dem Ablauf einer vereinbarten Befristung. Eine einseitige Kündigung ist nur ausnahmsweise möglich, etwa bei einer unbefristeten Dauerbürgschaft aus wichtigem Grund und meist nur für die Zukunft.

Haftet man automatisch für die Schulden des Ehepartners?

Nein, Ehepartner haften nicht automatisch für die Schulden des anderen. Eine Haftung entsteht erst, wenn du selbst einen Kreditvertrag mitunterschreibst, eine Bürgschaft übernimmst oder einer Schuld ausdrücklich beitrittst.

Wirkt sich eine Bürgschaft auf meine SCHUFA aus?

Eine Bürgschaft kann von der Bank als Verpflichtung berücksichtigt werden und deine Kreditwürdigkeit belasten. Wirst du aus der Bürgschaft in Anspruch genommen und zahlst nicht, droht ein negativer SCHUFA-Eintrag, der weitere Verträge erschwert.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Ehegattenbürgschaft, wann der Bürge nicht zur Kasse gebeten werden darf. verbraucherzentrale.de
  2. Gesetze im Internet: Paragraf 765 BGB, vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft. gesetze-im-internet.de
  3. Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: Anerkannte Beratungsstellen bei Haftungsfragen und Forderungen. bag-sb.de
  4. Gesetze im Internet: Paragraf 771 BGB, Einrede der Vorausklage des Bürgen. gesetze-im-internet.de

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