Die Privatinsolvenz verstehen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Privatinsolvenz lohnt sich, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht gelingt und die Schulden aus eigener Kraft nicht mehr abzubauen sind.
- Vor dem gerichtlichen Verfahren steht immer ein außergerichtlicher Einigungsversuch, den eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt bescheinigen muss.
- Seit der Reform vom 1. Oktober 2020 dauert die Wohlverhaltensphase, die Zeit bis zur Restschuldbefreiung, einheitlich drei Jahre.
- Reicht dein Vermögen nicht, werden dir die Verfahrenskosten gestundet, du zahlst sie also erst später und in Raten.
- Nach Ablauf der drei Jahre erlässt das Gericht mit der Restschuldbefreiung die verbleibenden Schulden, bis auf wenige Ausnahmen.
- Der SCHUFA-Eintrag zur Privatinsolvenz wird spätestens sechs Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
Wann eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist
Eine Privatinsolvenz ist dann sinnvoll, wenn du deine Schulden auch mit einem Ratenplan nicht innerhalb einer überschaubaren Zeit abbauen kannst und eine außergerichtliche Einigung mit deinen Gläubigern gescheitert ist. Das Gesetz sieht sie als Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen vor, die kein oder nur ein sehr kleines eigenes Gewerbe betrieben haben.
Sie ist kein erster Schritt, sondern ein letzter. Wer noch Spielraum für Ratenzahlungen hat oder dessen Schulden überschaubar sind, fährt mit einem Schuldenbereinigungsplan über die Schuldnerberatung meist besser. Erst wenn das nicht reicht, wird aus der Beratung ein Insolvenzantrag.
Der außergerichtliche Einigungsversuch als erster Pflichtschritt
Bevor ein Gericht eine Privatinsolvenz überhaupt eröffnet, musst du versuchen, dich mit deinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, meist über einen Plan mit reduzierten Raten oder einer Einmalzahlung. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt begleitet diesen Versuch und bescheinigt dem Gericht anschließend, dass er gescheitert ist, falls sich keine Einigung finden lässt.
Dieser Schritt ist keine Formalität. Manche Gläubiger stimmen einem Plan zu, sobald sie sehen, dass jemand die Sache ernsthaft und mit fachlicher Begleitung angeht, und dann erübrigt sich das gerichtliche Verfahren ganz.
Wie der Antrag beim Insolvenzgericht abläuft
Scheitert die außergerichtliche Einigung, stellst du beim zuständigen Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung, dem Erlass deiner Restschulden am Ende des Verfahrens. Diesem Antrag fügst du die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch sowie eine vollständige Übersicht deiner Vermögens- und Einkommensverhältnisse bei.
Das Gericht prüft zunächst, ob ein weiterer, gerichtlich begleiteter Einigungsversuch sinnvoll ist. Scheitert auch dieser, eröffnet es das Insolvenzverfahren. Pfändbares Vermögen wie ein Eigenheim oder ein nicht beruflich benötigtes Auto wird dabei verwertet, eine Mietwohnung bleibt in aller Regel unberührt.
Was die Privatinsolvenz kostet und wie die Kosten gestundet werden
Ein Insolvenzverfahren kostet Geld: vor allem Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders, der das pfändbare Einkommen einzieht und an die Gläubiger verteilt. Diese Kosten liegen meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Genau das schreckt viele ab, die kein Geld haben, ist aber kein Hindernis.
Denn nach Paragraf 4a der Insolvenzordnung stundet dir das Gericht die Verfahrenskosten, wenn dein Vermögen nicht ausreicht, um sie zu decken. Gestundet heißt: Du zahlst sie zunächst gar nicht. Erst nach der Restschuldbefreiung prüft das Gericht, ob du sie in Raten nachzahlen kannst, und diese Ratenzeit ist begrenzt. Wer dauerhaft nur das Existenzminimum hat, zahlt am Ende oft nichts. Die Beratung durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle ist ohnehin kostenlos, sodass eine Privatinsolvenz auch ohne eigenes Geld möglich ist.
Die drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung
Seit der Gesetzesreform vom 1. Oktober 2020 dauert die Wohlverhaltensphase für alle ab diesem Datum gestellten Anträge einheitlich drei Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, unabhängig davon, welchen Anteil der Schulden du zurückzahlen kannst. Das regelt Paragraf 287 Absatz 2 der Insolvenzordnung.
Für einen Zweitantrag verlängert sich diese Frist auf fünf Jahre, wenn dir bereits einmal seit dem 30. September 2020 eine Restschuldbefreiung erteilt wurde. Vor der Reform lag die reguläre Dauer bei sechs Jahren, verkürzt auf fünf bei gedeckten Verfahrenskosten und auf drei nur bei zusätzlicher Erfüllung einer Mindestquote. Diese Quote gibt es seit der Reform nicht mehr.
| Zeitpunkt des Antrags | Dauer der Wohlverhaltensphase | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ab dem 1. Oktober 2020, erstmalige Restschuldbefreiung | 3 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Paragraf 287 Absatz 2 InsO |
| Zweitantrag nach Restschuldbefreiung seit dem 1. Oktober 2020 | 5 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Paragraf 287 Absatz 2 InsO |
| Anträge vor dem 1. Oktober 2020 | 5 bis 6 Jahre, je nach Antragsdatum | Übergangsregelung zur Reform von 2020 |
Deine Pflichten in der Wohlverhaltensphase
Die Restschuldbefreiung gibt es nicht geschenkt. Während der drei Jahre musst du bestimmte Pflichten erfüllen, die sogenannten Obliegenheiten nach Paragraf 295 der Insolvenzordnung. Wer sie verletzt, riskiert, dass das Gericht die Restschuldbefreiung am Ende versagt.
Die wichtigste ist die Erwerbsobliegenheit: Du musst eine angemessene Arbeit ausüben oder dich nachweisbar darum bemühen und darfst keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Erbst du in dieser Zeit, musst du die Hälfte des Wertes an den Treuhänder herausgeben. Einen Wechsel von Wohnsitz oder Arbeitsstelle meldest du unaufgefordert, und du darfst keinen einzelnen Gläubiger heimlich bevorzugen. Daneben gibt es Versagungsgründe nach Paragraf 290, etwa falsche Angaben oder Insolvenzstraftaten, die das Verfahren von vornherein gefährden. Halte dich deshalb genau an das, was die Schuldnerberatung dir zu deinen Pflichten sagt.
Welche Schulden nicht erlassen werden
Die Restschuldbefreiung erlässt fast alle Schulden, aber nicht alle. Paragraf 302 der Insolvenzordnung nimmt einige Forderungen ausdrücklich aus, und die bleiben auch nach dem Verfahren bestehen.
Ausgenommen sind vor allem Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, wenn der Gläubiger sie so angemeldet hat, also etwa Schadenersatz nach einem Betrug. Ebenfalls nicht erlassen werden Geldstrafen und Bußgelder, hinterzogene Steuern nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Steuerstraftat sowie rückständiger Unterhalt, den du vorsätzlich nicht gezahlt hast. Auch das zinslose Darlehen für die gestundeten Verfahrenskosten zahlst du zurück, soweit du kannst. Kläre früh mit der Beratung, ob eine deiner Forderungen darunterfällt, denn das ändert die Rechnung, ob sich das Verfahren für dich lohnt.
Was die Privatinsolvenz für deinen Alltag und die SCHUFA bedeutet
Während der Privatinsolvenz bleibt dir dein Existenzminimum erhalten. Wie viel von deinem Einkommen pfändbar ist, regelt die Pfändungstabelle nach Paragraf 850c der Zivilprozessordnung, gestaffelt nach Einkommen und Unterhaltspflichten. Deine Mietwohnung ist davon in aller Regel nicht betroffen, ein Eigenheim dagegen wird meist verwertet. Ein Pfändungsschutzkonto sichert den unpfändbaren Grundbetrag auf deinem Konto.
Während des Verfahrens speichert die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA einen Eintrag zur Privatinsolvenz, der sich auf die Kreditwürdigkeit auswirkt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss der Eintrag zur erteilten Restschuldbefreiung spätestens sechs Monate nach der Erteilung gelöscht werden. Bis 2023 waren es noch drei Jahre. Erst nach dieser Löschung wird der finanzielle Neustart auch nach außen wieder sichtbar.
Warum eine Beratung vor der Privatinsolvenz Pflicht ist
Der Gesetzgeber verlangt den außergerichtlichen Einigungsversuch mit fachkundiger Begleitung, weil eine Privatinsolvenz weitreichende Folgen hat, etwa den Verlust von Vermögen oder Fristen, die bei Fehlern das ganze Verfahren gefährden können. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle prüft deinen Einzelfall, bevor überhaupt ein Antrag gestellt wird.
Eine persönliche Beratung lässt sich dadurch nicht ersetzen, denn jeder Fall unterscheidet sich in Fristen, Vermögenswerten und Gläubigerzahl. Was hier steht, ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die ersten Schritte auf dem Weg zur Privatinsolvenz
- Sprich mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle darüber, ob eine Privatinsolvenz für dich infrage kommt.
- Stelle mit ihrer Hilfe eine vollständige Liste deiner Gläubiger und Forderungen zusammen.
- Durchlaufe den außergerichtlichen Einigungsversuch, auch wenn er am Ende scheitert, denn er ist Voraussetzung für den gerichtlichen Antrag.
- Stelle bei gescheiterter Einigung den Antrag auf Insolvenz und Restschuldbefreiung beim zuständigen Gericht und beantrage zugleich die Stundung der Verfahrenskosten.
- Halte während der dreijährigen Wohlverhaltensphase deine Pflichten ein, etwa eine zumutbare Arbeit anzunehmen und Adressänderungen zu melden.
Geldsorgen können schwer auf die Seele drücken. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112. Bei Schulden berät dich eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kostenlos.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung?
Seit der Reform vom 1. Oktober 2020 dauert die Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz einheitlich drei Jahre ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei einem Zweitantrag nach einer bereits seit dem 30. September 2020 erteilten Restschuldbefreiung verlängert sich die Frist auf fünf Jahre.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die Verfahrenskosten einer Privatinsolvenz, vor allem Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders, liegen meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Reicht dein Vermögen nicht, stundet dir das Gericht die Kosten nach Paragraf 4a InsO, du zahlst sie also erst nach der Restschuldbefreiung und nur, soweit du kannst.
Muss ich vor der Privatinsolvenz eine außergerichtliche Einigung versuchen?
Ja, ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit deinen Gläubigern ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt bescheinigt werden. Erst wenn dieser Versuch scheitert, kannst du den Antrag beim Insolvenzgericht stellen.
Welche Pflichten habe ich in der Wohlverhaltensphase?
In der Wohlverhaltensphase musst du nach Paragraf 295 InsO eine angemessene Arbeit ausüben oder dich darum bemühen, die Hälfte einer Erbschaft herausgeben, Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel melden und keinen einzelnen Gläubiger bevorzugen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.
Werden bei der Privatinsolvenz wirklich alle Schulden erlassen?
Nein, die meisten Schulden werden erlassen, aber Paragraf 302 InsO nimmt einige aus: Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, Geldstrafen und Bußgelder, hinterzogene Steuern nach einer Verurteilung sowie vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt bleiben bestehen.
Was passiert mit meiner Mietwohnung während der Privatinsolvenz?
Deine Mietwohnung ist von der Privatinsolvenz in aller Regel nicht betroffen, solange du die laufende Miete weiterzahlst. Eine Kaution wird üblicherweise von der Insolvenzmasse freigestellt und bleibt damit für dich erhalten.
Wie lange bleibt der SCHUFA-Eintrag zur Privatinsolvenz bestehen?
Der SCHUFA-Eintrag zur erteilten Restschuldbefreiung wird spätestens sechs Monate nach der Erteilung gelöscht. Diese kurze Frist gilt seit einem EuGH-Urteil von 2023 und ersetzt die vorher üblichen drei Jahre, was den finanziellen Neustart deutlich erleichtert.
Kann ich eine Privatinsolvenz auch ohne Anwalt durchlaufen?
Ja, für den außergerichtlichen Einigungsversuch und die Antragstellung reicht die Begleitung durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle aus, ein Anwalt ist nicht zwingend nötig. Bei einem eigenen Gewerbe oder strittigen Forderungen kann anwaltliche Unterstützung trotzdem sinnvoll sein.
Quellen
- Ablauf der Privatinsolvenz und der Weg zur Restschuldbefreiung in drei Jahren. verbraucherzentrale.de
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, der Fachverband der Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland. bag-sb.de
- Paragraf 287 der Insolvenzordnung zum Antrag auf Restschuldbefreiung und zur Dauer der Abtretungsfrist. gesetze-im-internet.de
- Paragraf 4a der Insolvenzordnung zur Stundung der Verfahrenskosten. gesetze-im-internet.de
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