Mahnungen und Inkasso richtig behandeln
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mahnung kommt vom Gläubiger selbst, ein Inkassoschreiben von einem beauftragten Inkassounternehmen, beides ist noch kein Urteil und keine Pfändung.
- Ein gerichtlicher Mahnbescheid prüft die Forderung nicht inhaltlich, das Gericht verschickt ihn allein auf Antrag des Gläubigers.
- Gegen einen Mahnbescheid hast du zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch, ohne Begründung und mit dem beigefügten Formular.
- Reagierst du nicht, kann daraus ein Vollstreckungsbescheid werden, und danach darf der Gerichtsvollzieher pfänden.
- Seit der Inkassoreform 2021 sind die Kosten gedeckelt: für einfache, unbestrittene Forderungen meist auf eine 0,9-Gebühr, bei sofortiger Zahlung sogar auf 0,5.
Was eine Mahnung von einem Inkassoschreiben unterscheidet
Eine Mahnung ist eine Zahlungsaufforderung, die der Gläubiger selbst verschickt, wenn du eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt hast. Ein Inkassoschreiben kommt dagegen von einem eigenständigen Inkassounternehmen, das der Gläubiger mit dem Einzug der Forderung beauftragt hat, oder das die Forderung sogar aufgekauft hat. Beide Schreiben sind für sich genommen noch kein gerichtliches Verfahren und noch kein Titel, mit dem gepfändet werden dürfte.
Ein Gläubiger muss dir vor einer Inkassobeauftragung nicht zwingend eine Mahnung schicken. Stand bereits im Vertrag oder auf der Rechnung ein festes Zahlungsdatum, gerätst du mit dessen Ablauf automatisch in Verzug, und der Gläubiger darf direkt ein Inkassobüro einschalten. Jedes seriöse Inkassounternehmen muss dabei im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein, das lässt sich kostenlos online prüfen.
Wann du überhaupt in Verzug bist
Inkassokosten und Verzugszinsen darf ein Gläubiger nur verlangen, wenn du dich tatsächlich in Verzug befindest. Das ist wichtiger, als es klingt, denn ohne Verzug fehlt die Grundlage für jede zusätzliche Kostenforderung. In Verzug gerätst du auf drei Wegen: wenn ein festes Zahlungsdatum vereinbart war und ungenutzt verstreicht, wenn der Gläubiger dich nach Fälligkeit mahnt, oder spätestens 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung.
Für Verbraucher gilt bei der 30-Tage-Regel eine wichtige Einschränkung: Sie greift nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde. Fehlt dieser Hinweis, beginnt der Verzug erst mit einer echten Mahnung. War die ursprüngliche Forderung unberechtigt oder hast du schon bezahlt, entfällt der Verzug ganz, und damit auch jeder Anspruch auf Inkassokosten und Zinsen.
Wie ein Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid wird
Zahlst du trotz Mahnung und Inkassoschreiben nicht, kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist, es verschickt den Mahnbescheid allein deshalb, weil der Gläubiger die Gebühr gezahlt und den Antrag korrekt gestellt hat. Du erkennst ihn an einem gelben Umschlag mit einem amtlichen Formular.
Gegen den Mahnbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen, mit dem beigefügten Formular und ohne Begründung. Tust du das nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, gegen den du erneut zwei Wochen Zeit für einen Einspruch hast, diesmal allerdings ohne Formular. Bleibt auch dieser Einspruch aus, ist die Forderung tituliert, und der Gerichtsvollzieher darf pfänden.
Wie hoch Inkassokosten wirklich sein dürfen
Zulässig sind nur Inkassokosten in der Höhe, die auch ein Rechtsanwalt für eine vergleichbare Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen dürfte, gestaffelt nach der Höhe der Forderung. Seit der Inkassoreform, die am 1. Oktober 2021 vollständig in Kraft trat, sind diese Kosten im Rechtsdienstleistungsgesetz zusätzlich gedeckelt. Für eine einfache, unbestrittene Forderung darf das Inkassounternehmen im Regelfall höchstens eine 0,9-Gebühr ansetzen. Zahlst du sofort nach dem ersten Schreiben, sinkt der Höchstsatz auf eine 0,5-Gebühr. Der höhere Satz von 1,3 ist die Ausnahme und nur bei besonders umfangreichen oder rechtlich schwierigen Fällen erlaubt.
Konkret heißt das: Verlangt ein Inkassobüro bei einer kleinen, unstrittigen Forderung eine hohe Pauschale ohne erkennbaren Bezug zur Forderungshöhe, musst du diesen übersteigenden Teil nicht zahlen. Auch Zinsen unterliegen klaren Regeln. Verzugszinsen darf ein Gläubiger nur auf die ursprüngliche Forderung berechnen, nicht auf bereits angefallene Mahn- oder Inkassokosten. Zweifelst du an der Höhe der aufgerufenen Kosten, darfst du die Hauptforderung anerkennen und ausschließlich die Kostenposition bestreiten.
Übliche Fristen im Mahnverfahren im Überblick
Im gerichtlichen Mahnverfahren gelten feste, gesetzlich geregelte Fristen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten zusammen.
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Widerspruch gegen den Mahnbescheid | 2 Wochen ab Zustellung |
| Antrag des Gläubigers auf einen Vollstreckungsbescheid | bis 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheids |
| Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid | 2 Wochen ab Zustellung |
| Regelverjährung gewöhnlicher Forderungen | 3 Jahre zum Jahresende (Paragraf 195 BGB) |
| Verjährung einer titulierten Forderung | 30 Jahre ab Rechtskraft |
Die meisten gewöhnlichen Forderungen, etwa aus einem Kaufvertrag oder einer Rechnung, verjähren nach der Regelverjährung des Paragrafen 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte. Wichtig: Auf die Verjährung musst du dich aktiv berufen, das Gericht prüft sie nicht von allein. Ein Vollstreckungsbescheid setzt diese kurze Frist außer Kraft und verlängert sie auf 30 Jahre, deshalb lohnt sich ein Widerspruch gerade bei zweifelhaften Forderungen.
Wie du eine unberechtigte Forderung bestreitest
Hältst du eine Forderung für unberechtigt, widersprichst du am besten schriftlich und nachweisbar, per Einschreiben oder zumindest mit Lesebestätigung. Die Verbraucherzentrale stellt für genau diesen Fall Musterbriefe bereit, mit denen du entweder die gesamte Forderung oder nur überhöhte Inkassokosten zurückweist. Wichtig ist, konkret zu benennen, warum die Forderung aus deiner Sicht nicht besteht oder falsch berechnet ist, ein pauschales Bestreiten reicht oft nicht.
Kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, reicht ein einfacher Widerspruch mit dem beigefügten Formular innerhalb der Zweiwochenfrist, eine Begründung ist an dieser Stelle noch nicht nötig. Die eigentliche inhaltliche Prüfung findet erst im anschließenden Klageverfahren statt, falls der Gläubiger es dorthin weiterverfolgt.
Warum Ignorieren die teuerste Reaktion ist
Wer eine Mahnung oder einen Mahnbescheid liegen lässt, verliert damit sein wichtigstes Recht: die Frist für Widerspruch oder Einspruch. Läuft diese Frist ungenutzt ab, wird die Forderung tituliert, selbst wenn sie eigentlich falsch berechnet war. Danach lässt sich der Fehler nur noch mit erheblichem Aufwand über eine Vollstreckungsabwehrklage korrigieren, wenn überhaupt.
Aussitzen kostet außerdem bares Geld, weil Zinsen und weitere Mahn- und Vollstreckungskosten während der Wartezeit weiterlaufen. Wer stattdessen aktiv reagiert, ob mit Zahlung, Widerspruch oder einer angebotenen Ratenzahlung, hält die Kosten überschaubar und behält die Kontrolle über das Verfahren.
Die ersten Schritte bei einer Mahnung oder einem Inkassobrief
- Prüfe die Forderung anhand des ursprünglichen Vertrags oder der Rechnung, bevor du zahlst oder widersprichst.
- Prüfe, ob du überhaupt in Verzug bist, und ob die Inkassokosten die zulässige Höhe einhalten.
- Zahle den Teil der Forderung, den du eindeutig schuldest, um Zinsen und weitere Kosten nicht unnötig anwachsen zu lassen.
- Bestreite unberechtigte Forderungen oder überhöhte Inkassokosten schriftlich und nachweisbar, notfalls mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale.
- Lege bei einem gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch mit dem beigefügten Formular ein, wenn du die Forderung bestreitest.
- Biete dem Gläubiger eine realistische Ratenzahlung an, wenn die Forderung berechtigt ist, du sie aber nicht auf einmal zahlen kannst.
Geldsorgen können schwer auf die Seele drücken. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112. Bei Schulden berät dich eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kostenlos.
Häufige Fragen
Muss ich eine Mahnung sofort bezahlen, auch wenn ich sie für falsch halte?
Nein, du musst eine Mahnung nicht sofort bezahlen, wenn du die Forderung für falsch hältst, solltest aber schnell schriftlich widersprechen. Ein einfaches Mahnschreiben ist noch kein Titel und begründet allein keine Pflicht zur sofortigen Zahlung. Warte allerdings nicht zu lange, denn ohne Reaktion kann daraus ein gerichtliches Mahnverfahren werden.
Wie hoch dürfen Inkassokosten höchstens sein?
Seit der Inkassoreform von 2021 sind die Kosten gedeckelt. Ein Inkassounternehmen darf nicht mehr verlangen als ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit. Für eine einfache, unbestrittene Forderung ist im Regelfall höchstens eine 0,9-Gebühr erlaubt, bei sofortiger Zahlung nach dem ersten Schreiben sogar nur eine 0,5-Gebühr. Der höhere Satz von 1,3 gilt nur bei besonders schwierigen Fällen.
Muss ich Inkassokosten zahlen, wenn die Forderung unberechtigt war?
Nein. Inkassokosten setzen voraus, dass du dich tatsächlich in Verzug befindest. War die ursprüngliche Forderung unberechtigt oder hast du bereits bezahlt, fehlt die Grundlage, und du musst weder die Forderung noch die Inkassokosten begleichen. Wichtig ist, das schriftlich und nachweisbar zu bestreiten.
Darf ein Inkassobüro mir mit einem Gerichtsvollzieher drohen?
Ein Inkassobüro darf dir nicht mit Maßnahmen drohen, zu denen es gar nicht berechtigt ist, etwa mit einem sofortigen Besuch des Gerichtsvollziehers ohne vorherigen Titel. Nur ein Gerichtsvollzieher mit einem rechtskräftigen Titel darf pfänden, ein Inkassounternehmen allein nie. Formulierungen, die diesen Unterschied verwischen, kannst du der Verbraucherzentrale oder der Aufsichtsbehörde melden.
Was mache ich, wenn ich einen Mahnbescheid für eine Forderung erhalte, die gar nicht meine ist?
Erhältst du einen Mahnbescheid für eine Forderung, die du nicht kennst oder die einer anderen Person gehört, legst du trotzdem fristgerecht Widerspruch mit dem beigefügten Formular ein. Das Gericht prüft die Forderung selbst nicht, deshalb schützt dich nur der eigene, rechtzeitige Widerspruch vor einem Vollstreckungsbescheid. Eine Erklärung, warum die Forderung nicht besteht, reichst du erst im späteren Verfahren nach.
Kann ich mit einem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren, statt komplett zu zahlen?
Ja, die meisten Gläubiger und Inkassounternehmen akzeptieren eine Ratenzahlung, wenn die Forderung berechtigt ist und du sie realistisch anbietest. Eine solche Vereinbarung solltest du dir immer schriftlich bestätigen lassen, mit genauer Rate, Laufzeit und der Angabe, dass damit keine weiteren Kosten verbunden sind. Reißt du eine vereinbarte Rate, kann der Gläubiger die Vereinbarung meist widerrufen und den vollen Restbetrag fällig stellen.
Verjähren Schulden irgendwann von selbst?
Ja, die meisten gewöhnlichen Forderungen verjähren nach der Regelverjährung des Paragrafen 195 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind, wenn der Gläubiger in dieser Zeit nichts unternimmt. Auf die Verjährung musst du dich aktiv berufen. Ein gerichtlicher Titel wie ein Vollstreckungsbescheid verlängert die Frist allerdings auf 30 Jahre.
Quellen
- Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens von Mahnbescheid bis Vollstreckungsbescheid. verbraucherzentrale.de
- Zur Inkassoreform 2021 und der Deckelung der Inkassogebühren im Rechtsdienstleistungsgesetz. haufe.de
- Zur Regelverjährung von drei Jahren, Paragraf 195 BGB, im amtlichen Volltext. gesetze-im-internet.de
- Offizieller Verfahrensablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens der deutschen Mahngerichte. mahngerichte.de
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