Helfer in der Krise

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Geprüft von der Redaktion

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit eingebautem Pfändungsschutz, jede Bank muss es dir auf Wunsch einrichten.
  • Seit dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro im Monat vor einer Pfändung geschützt, ohne dass du dafür etwas beantragen musst.
  • Mit einer Bescheinigung für Kinder, Unterhalt oder Sozialleistungen steigt dieser Betrag um mehrere Hundert Euro.
  • Deine Bank muss ein bestehendes Girokonto innerhalb von vier Werktagen kostenlos in ein P-Konto umwandeln.
  • Nach einer Kontopfändung bleibt dir rund ein Monat Zeit, das Konto umzuwandeln, bevor die Bank das Guthaben auszahlt.
  • Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt, ein gemeinsames Konto mit Partner oder Partnerin musst du dafür vorher trennen.

Was ein P-Konto ist und wofür es gut ist

Ein P-Konto, ausgeschrieben Pfändungsschutzkonto, ist ein ganz normales Girokonto, auf dem ein gesetzlich festgelegter Betrag automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Ohne P-Konto blockiert eine Kontopfändung dein gesamtes Guthaben, auch den Teil, den du für Miete und Lebensmittel brauchst. Mit P-Konto bleibt dieser Grundbetrag jeden Monat verfügbar, egal wie viele Pfändungen auf dem Konto liegen.

Jede Bank in Deutschland muss dir ein P-Konto auf Wunsch einrichten, das ist gesetzlich festgeschrieben und kann dir nicht verweigert werden, auch nicht mit Verweis auf eine schlechte Bonität. Ein P-Konto kostet in der Regel nicht mehr als ein normales Girokonto, und deine bestehende Kontonummer bleibt bei einer Umwandlung erhalten. Die Regeln zum P-Konto stehen seit der Reform von 2021 in den Paragrafen 899 bis 910 der Zivilprozessordnung.

1Konto umwandeln2Freibetrag sichern3Bescheinigung vorlegen4Guthaben schützen
So schützt das P-Konto dein Guthaben. Bild: KI generiert.

Wie du dein Girokonto in ein P-Konto umwandelst

Du wandelst dein Girokonto in ein P-Konto um, indem du deiner Bank schriftlich mitteilst, dass sie das Konto künftig als Pfändungsschutzkonto führen soll. Ein Formular reicht dafür, viele Banken stellen es auf ihrer Internetseite bereit, ein formloses Schreiben genügt aber ebenfalls. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen kostenlos vornehmen, unabhängig davon, ob bereits eine Pfändung vorliegt oder nicht.

Steht bei der Umwandlung bereits eine Kontopfändung im Raum, wirkt der Schutz sogar rückwirkend auf den Tag der Pfändung, wenn du die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung beantragst. Wer diese Monatsfrist verpasst, ist für die Zeit davor nicht mehr geschützt, deshalb lohnt sich Eile mehr als Abwarten.

Was nach einer Kontopfändung wirklich passiert

Viele Menschen geraten in Panik, wenn eine Kontopfändung eintrifft, weil das Konto zunächst gesperrt wirkt. Wichtig zu wissen: Nach dem Eingang einer Pfändung darf die Bank das gepfändete Guthaben nicht sofort an den Gläubiger auszahlen. Es gilt eine Wartezeit von etwa einem Monat. Genau dieses Zeitfenster ist dafür da, das Konto noch in ein P-Konto umzuwandeln und die Umwandlung wirkt dann bis zum Tag der Pfändung zurück.

Das bedeutet in der Praxis: Selbst wenn die Pfändung schon da ist, ist noch nichts verloren, solange du schnell handelst. Wandle das Konto sofort um, lege gegebenenfalls eine Bescheinigung für einen höheren Freibetrag vor, und der geschützte Betrag bleibt dir erhalten. Nur das Guthaben oberhalb des Freibetrags geht nach Ablauf der Wartezeit an den Gläubiger.

Der Grundfreibetrag liegt seit Juli 2026 bei 1.590 Euro im Monat

Seit dem 1. Juli 2026 stehen dir auf dem P-Konto automatisch 1.590 Euro im Monat zur Verfügung, amtlich exakt 1.587,40 Euro und für die Kontoführung nach Paragraf 899 Absatz 1 der Zivilprozessordnung auf volle 10 Euro aufgerundet. Diesen Betrag kannst du abheben, überweisen oder per Karte ausgeben, ohne dass eine Pfändung ihn berührt. Die Grenze gilt bis zum 30. Juni 2027 und wird danach wie jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt. Sie leitet sich aus der Pfändungstabelle nach Paragraf 850c der Zivilprozessordnung ab, die einmal im Jahr an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst wird. Zum Vergleich: Bis zum 30. Juni 2026 lag der Sockelbetrag noch bei gerundet 1.560 Euro.

Bekommst du dein Gehalt oder deine Rente in einem Monat später oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt, verfällt der ungenutzte Freibetrag nicht sofort. Er lässt sich in die folgenden drei Monate übertragen, wenn du ihn im laufenden Monat nicht ausgeschöpft hast.

Wie eine Bescheinigung deinen Freibetrag erhöht

Reichen dir 1.590 Euro im Monat nicht, weil du für Kinder oder eine andere Person gesetzlich Unterhalt zahlst oder Sozialleistungen für Dritte erhältst, kannst du deinen Freibetrag mit einer Bescheinigung erhöhen lassen. Deine Bank berücksichtigt diese Erhöhung automatisch, sobald du ihr die Bescheinigung vorlegst, eine gerichtliche Anordnung brauchst du dafür in den meisten Fällen nicht. Der Freibetrag steigt dabei um 597,42 Euro für die erste weitere Person und um je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte.

Nachweis auf der BescheinigungNeuer Freibetrag im Monat
Keine weitere Person1.590,00 Euro
1 unterhaltsberechtigte Person2.187,42 Euro
2 unterhaltsberechtigte Personen2.520,25 Euro
3 unterhaltsberechtigte Personen2.853,08 Euro
5 unterhaltsberechtigte Personen3.518,74 Euro

Auch Kindergeld und vergleichbare Leistungen für Kinder lassen sich über eine Bescheinigung zusätzlich freistellen, ebenso einmalige Sozialleistungen wie eine Nachzahlung vom Jobcenter. Ohne Bescheinigung bleibt es bei den 1.590 Euro, selbst wenn du mehr Menschen versorgst.

Wer eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen darf

Eine P-Konto-Bescheinigung darf nicht jeder ausstellen, das Gesetz zählt die zulässigen Stellen abschließend auf. Dazu gehören Schuldnerberatungsstellen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sozialleistungsträger wie das Jobcenter oder die Familienkasse, sowie dein Arbeitgeber, wenn es um Unterhaltspflichten geht, die aus deiner Lohnabrechnung hervorgehen. Verbraucherzentralen stellen ebenfalls Bescheinigungen aus, oft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr.

Für die Bescheinigung brauchst du in der Regel einen Nachweis der Unterhaltspflicht oder des Leistungsbezugs, etwa eine Geburtsurkunde, einen Unterhaltstitel oder einen Leistungsbescheid. Ohne diese Unterlagen kann auch eine an sich zuständige Stelle keine Bescheinigung ausstellen.

Wenn der Freibetrag trotz Bescheinigung nicht reicht

Manche Lebenslagen sprengen selbst den erhöhten Freibetrag, etwa hohe unvermeidbare Krankheitskosten, eine besondere Härte oder eine einmalige größere Zahlung, die geschützt bleiben soll. Für solche Fälle gibt es einen weiteren Weg: Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag einen höheren unpfändbaren Betrag festsetzen (Paragraf 906 der Zivilprozessordnung). Auch bestimmte Einkünfte, die von vornherein nicht pfändbar sind, etwa das Pflegegeld, lassen sich auf diesem Weg zusätzlich schützen.

Der Antrag klingt aufwendiger, als er ist, und eine Schuldnerberatung hilft, ihn richtig zu stellen. Wichtig ist, ihn nicht zu lange aufzuschieben, denn er schützt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung und nicht rückwirkend für Monate, in denen bereits gepfändet wurde.

Welche Fehler das Guthaben auf dem P-Konto gefährden

Der häufigste Fehler ist die Wiedereinzahlung: Hebst du Geld aus deinem Freibetrag ab und zahlst es im selben Monat wieder auf das Konto ein, kann daraus ein zweites Mal pfändbares Guthaben entstehen. Ebenso riskant ist ein zweites P-Konto bei einer anderen Bank, denn gesetzlich ist pro Person nur ein einziges P-Konto erlaubt, und ein verschwiegenes zweites Konto verliert seinen Schutz rückwirkend.

Ein P-Konto lässt sich außerdem ausschließlich als Einzelkonto führen. Wer ein gemeinsames Konto mit Partner oder Partnerin hat, muss es vor der Umwandlung in zwei getrennte Konten auflösen. Und auch wenn eine Bank formal nicht mehr Gebühren für ein P-Konto verlangen darf als für ein normales Girokonto, lohnt sich ein Bankwechsel, wenn die eigene Bank hier trotzdem Schwierigkeiten macht.

Die ersten Schritte, um dein Konto zu schützen

  1. Beantrage die Umwandlung deines Girokontos in ein P-Konto schriftlich bei deiner Bank, am besten sofort und nicht erst nach einer Pfändung.
  2. Handle nach einer Kontopfändung sofort, denn die Umwandlung wirkt bis zum Tag der Pfändung zurück, wenn sie innerhalb eines Monats erfolgt.
  3. Löse ein gemeinsames Konto rechtzeitig auf, wenn du es mit Partner oder Partnerin führst, denn ein P-Konto gibt es nur als Einzelkonto.
  4. Besorge dir eine Bescheinigung bei der Schuldnerberatung, einem Anwalt oder deinem Sozialleistungsträger, wenn du Unterhalt zahlst oder Leistungen für Kinder erhältst.
  5. Lege die Bescheinigung deiner Bank vor, damit sie deinen erhöhten Freibetrag ab dem nächsten Monat berücksichtigt.
  6. Vermeide es, abgehobenes Geld aus dem Freibetrag im selben Monat wieder einzuzahlen, um keinen neuen pfändbaren Betrag zu erzeugen.

Geldsorgen können schwer auf die Seele drücken. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112. Bei Schulden berät dich eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kostenlos.

Häufige Fragen

Muss ich meiner Bank sagen, warum ich ein P-Konto will?

Nein, du musst deiner Bank keinen Grund nennen, wenn du dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lässt. Der Anspruch auf die Umwandlung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Pfändung läuft oder du nur vorsorgen willst. Die Bank darf die Umwandlung deshalb auch nicht von einer Begründung abhängig machen.

Wie viel Geld ist auf dem P-Konto seit Juli 2026 geschützt?

Seit dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro im Monat geschützt, amtlich genau 1.587,40 Euro, aufgerundet auf volle 10 Euro. Bis Ende Juni 2026 lag der Sockelbetrag bei gerundet 1.560 Euro. Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt und leitet sich aus der Pfändungstabelle nach Paragraf 850c der Zivilprozessordnung ab.

Was passiert mit meinem Konto direkt nach einer Pfändung?

Nach dem Eingang einer Kontopfändung darf die Bank das gepfändete Guthaben rund einen Monat lang nicht an den Gläubiger auszahlen. In diesem Zeitfenster kannst du das Konto noch in ein P-Konto umwandeln, und der Schutz wirkt bis zum Tag der Pfändung zurück. Nur Guthaben oberhalb des Freibetrags geht nach Ablauf der Wartezeit an den Gläubiger.

Was passiert mit Geld, das über dem Freibetrag auf dem P-Konto liegt?

Geld über deinem Freibetrag bleibt auf einem P-Konto grundsätzlich pfändbar und wird bei einer laufenden Pfändung an den Gläubiger ausgezahlt. Ungenutzter Freibetrag aus dem laufenden Monat lässt sich allerdings in die folgenden drei Monate übertragen. Wer regelmäßig mehr Guthaben stehen hat, sollte prüfen, ob eine höhere Freigabe über eine Bescheinigung oder über das Vollstreckungsgericht möglich ist.

Was kann ich tun, wenn selbst der erhöhte Freibetrag nicht ausreicht?

Reicht auch der über eine Bescheinigung erhöhte Freibetrag nicht, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen höheren unpfändbaren Betrag festsetzen (Paragraf 906 der Zivilprozessordnung), etwa bei hohen Krankheitskosten oder einer besonderen Härte. Eine Schuldnerberatung hilft, den Antrag zu stellen. Er schützt in der Regel ab der Entscheidung, nicht rückwirkend.

Kann ich trotz P-Konto weiter normal überweisen und mit Karte zahlen?

Ja, ein P-Konto funktioniert im Alltag wie ein normales Girokonto, solange dein Guthaben innerhalb des Freibetrags bleibt. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Daueraufträge laufen normal weiter. Erst wenn eine Pfändung mehr Guthaben blockiert, als der Freibetrag zulässt, sind Verfügungen über diesen Teil hinaus nicht mehr möglich.

Was mache ich, wenn meine Bank die Umwandlung in ein P-Konto verweigert?

Verweigert deine Bank die Umwandlung, kannst du dich zunächst schriftlich auf deinen gesetzlichen Anspruch nach Paragraf 899 der Zivilprozessordnung berufen und eine Frist setzen. Hilft das nicht, wende dich an die Verbraucherzentrale oder an die Ombudsstelle deiner Bank, die solche Fälle kostenlos prüft. In der Praxis lösen die meisten Banken das Problem, sobald der Anspruch schriftlich und mit Verweis auf das Gesetz eingefordert wird.

Verliere ich mein normales Girokonto, wenn ich es in ein P-Konto umwandle?

Nein, dein Girokonto bleibt bei der Umwandlung in ein P-Konto bestehen, nur seine Funktionsweise ändert sich. Kontonummer und IBAN bleiben in der Regel gleich, ebenso bestehende Daueraufträge und Lastschriftmandate. Nur eine spätere Rückumwandlung in ein normales Girokonto musst du bei deiner Bank gesondert beantragen.

Quellen

  1. Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto mit aktuellem Grundfreibetrag und Ablauf der Umwandlung. verbraucherzentrale.de
  2. Gesetzestext zum Pfändungsschutzkonto und zum Grundfreibetrag, Paragraf 899 ZPO. gesetze-im-internet.de
  3. Aktuelle Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen mit den Werten ab 1. Juli 2026. finanztip.de
  4. Überblick zum P-Konto mit Freibetrag, Umwandlung und häufigen Fehlern. meine-schulden.de

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