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Anzeige erstatten: Ablauf und Rechte

Geprüft von der Redaktion

Anzeige erstatten: Ablauf und Rechte
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Anzeige leitet ein Ermittlungsverfahren gegen die tatverdächtige Person ein. Du kannst sie bei jeder Polizeidienststelle, online oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
  • Die Anzeige ist kostenlos. Bei manchen Delikten musst du innerhalb von drei Monaten zusätzlich einen Strafantrag stellen.
  • Als Betroffene Person hast du Rechte im Verfahren, etwa auf anwaltlichen Beistand, Begleitung und Schutz bei der Aussage.
  • Bei schweren Taten kannst du dich als Nebenklage aktiv am Verfahren beteiligen, oft mit einem kostenlosen Opferanwalt.
  • Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt dich vor, während und nach der Verhandlung.
  • Du entscheidest über die Anzeige selbst. Beratung dazu bekommst du kostenlos beim Weissen Ring unter 116 006.

Eine Anzeige bringt die Tat zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass eine Straftat geschehen ist. Sie löst ein Ermittlungsverfahren gegen die tatverdächtige Person aus. Du kannst sie bei jeder Polizeidienststelle mündlich zu Protokoll geben, schriftlich einreichen oder in vielen Bundesländern über die Onlinewache der Polizei stellen. Die Anzeige selbst kostet nichts.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag. Bei vielen schweren Taten ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen, sobald sie von der Tat erfährt. Bei einigen Delikten, den Antragsdelikten, verfolgt sie die Tat nur, wenn du zusätzlich ausdrücklich einen Strafantrag stellst, und dafür gilt eine Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem du von Tat und Täter erfahren hast. Im Zweifel klärt die Polizei mit dir, welcher Fall vorliegt.

Ob du Anzeige erstattest, ist deine Entscheidung. Eine Anzeige kann dazu beitragen, dass eine Tat Konsequenzen hat und weitere Menschen geschützt werden. Sie bringt aber auch ein Verfahren in Gang, das Zeit und Kraft kostet. Beides gegeneinander abzuwägen, ist verständlich, und du darfst dir dafür Zeit nehmen, solange keine Frist läuft.

Wie ein Strafverfahren abläuft

Ein Strafverfahren durchläuft feste Stufen: von der Anzeige über die Ermittlungen und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bis zur möglichen Hauptverhandlung und zum Urteil. Zu wissen, was in welcher Phase passiert, nimmt dem Verfahren einen Teil seiner Unberechenbarkeit.

1Anzeige erstatten2Ermittlungsverfahren3Entscheidung der Staatsanwaltschaft4Hauptverhandlung5Urteil
Der Weg eines Strafverfahrens von der Anzeige bis zum Urteil. Bild: KI generiert.

Nach der Anzeige beginnt das Ermittlungsverfahren, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise sammeln, Zeugen vernehmen und den Sachverhalt aufklären. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft: Sie erhebt Anklage, beantragt einen Strafbefehl oder stellt das Verfahren ein, etwa wenn die Beweise nicht ausreichen. Kommt es zur Anklage, folgt die Hauptverhandlung vor Gericht, in der Zeugen aussagen und Beweise geprüft werden. Am Ende steht das Urteil, das freisprechen oder verurteilen kann. Gegen eine Einstellung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen.

Als Betroffene Person wirst du im Verfahren häufig als Zeugin oder Zeuge gebraucht, weil deine Aussage oft das wichtigste Beweismittel ist. Das ist belastend, aber du stehst damit nicht allein. Es gibt mehrere Formen der Unterstützung und des Schutzes, die genau dafür gedacht sind.

Deine Rechte als Betroffene Person

Das Strafverfahren kennt zahlreiche Schutzrechte für Verletzte einer Straftat, geregelt in der Strafprozessordnung. Sie sollen die Belastung durch das Verfahren senken und dir eine aktive Rolle ermöglichen. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten.

RechtWas es dir bringt
Anwaltlicher BeistandDu kannst dich von einer Anwältin oder einem Anwalt begleiten und vertreten lassen, auch schon bei der Vernehmung
NebenklageBei schweren Taten kannst du dich dem Verfahren aktiv anschließen, Fragen stellen und Anträge einbringen
Psychosoziale ProzessbegleitungQualifizierte Begleitung vor, während und nach der Verhandlung, ohne über die Tat selbst zu sprechen
Schutz bei der AussageVideovernehmung, Ausschluss der Öffentlichkeit oder eine Begleitperson können deine Aussage erleichtern
Auskunft und AkteneinsichtDu hast Anspruch auf Information über den Stand und, meist über einen Anwalt, auf Einsicht in die Akte

Die psychosoziale Prozessbegleitung wurde mit dem dritten Opferrechtsreformgesetz Ende 2015 eingeführt und ist für besonders schutzbedürftige Verletzte, etwa bei Sexual- oder schweren Gewaltdelikten, kostenlos. Die Begleitperson erklärt dir das Verfahren, ist bei Terminen an deiner Seite und fängt dich auf, ohne selbst über den Tathergang mit dir zu sprechen, damit deine Aussage unbeeinflusst bleibt.

Nebenklage und Entschädigung

Als Nebenklägerin oder Nebenkläger wirst du vom bloßen Zeugen zur aktiven Beteiligten: Du darfst der Verhandlung durchgehend beiwohnen, Fragen stellen, Anträge stellen und erhältst über deinen Anwalt Einblick in die Akte. Bei schweren Taten wie Sexualdelikten oder schwerer Körperverletzung wird dir auf Antrag ein Opferanwalt beigeordnet, dessen Kosten der Staat trägt.

Neben dem Strafverfahren gibt es Wege zur Entschädigung. Im Adhäsionsverfahren kannst du Schmerzensgeld und Schadenersatz direkt im Strafprozess geltend machen, ohne einen getrennten Zivilprozess führen zu müssen. Unabhängig davon steht dir nach einer Gewalttat die soziale Entschädigung offen, die zum Beispiel Behandlungen in einer Traumaambulanz und weitere Leistungen abdeckt. Eine Beratungsstelle oder ein Opferanwalt hilft dir, den passenden Weg zu wählen.

Was bei der Vernehmung passiert

Bei der Vernehmung schilderst du in deinen eigenen Worten, was passiert ist, und die Polizei hält das in einem Protokoll fest. Du darfst dir Zeit lassen, um Pausen bitten und, wenn dir eine Frage zu weit geht, das ansprechen. Auf Wunsch kann eine Vertrauensperson oder eine anwaltliche Vertretung dabei sein, und bei besonders belastenden Delikten wird die Vernehmung teils von speziell geschulten Beamten oder per Video durchgeführt.

Es hilft, dir vorher deine Erinnerungen und vorhandene Belege zu ordnen, ohne dass du etwas auswendig lernen musst. Sag ruhig, wenn du dich an Details nicht mehr genau erinnerst, denn Erinnerungslücken sind nach belastenden Ereignissen normal und sprechen nicht gegen deine Glaubwürdigkeit. Lies das Protokoll am Ende sorgfältig durch und bestehe auf Korrekturen, wenn etwas nicht stimmt oder missverständlich formuliert ist, bevor du unterschreibst.

Was passiert, wenn das Verfahren eingestellt wird

Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, heißt das nicht, dass dir niemand geglaubt hat oder dass du etwas falsch gemacht hast. Häufig reichen die Beweise für eine Anklage nach den strengen Maßstäben des Strafrechts nicht aus, obwohl die Tat geschehen ist. Das ist bitter, aber es ist keine Aussage über deinen Wert oder deine Wahrheit.

Gegen eine Einstellung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen, in schweren Fällen bis hin zum Klageerzwingungsverfahren. Eine Beratungsstelle oder ein Opferanwalt sagt dir, ob das in deinem Fall Sinn ergibt. Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens bleiben dir andere Wege offen: der zivilrechtliche Schutz über das Familiengericht, Ansprüche auf Schadenersatz und die soziale Entschädigung nach einer Gewalttat, die keine Verurteilung voraussetzt.

Wenn du befürchtest, dass die tatverdächtige Person über die Akte deine Adresse erfährt, sag das bei der Anzeige ausdrücklich. Du kannst darum bitten, dass deine Wohnanschrift nicht in der Akte erscheint, sondern eine Zustelladresse verwendet wird, etwa die deines Anwalts. Auch bei der Meldebehörde lässt sich eine Auskunftssperre einrichten.

So gehst du vor

  1. Lass dich vor der Anzeige kostenlos beraten, etwa beim Weissen Ring unter 116 006 oder bei einer Fachberatungsstelle.
  2. Sichere und ordne deine Beweise, bevor du zur Polizei gehst, etwa Atteste, Screenshots und Notizen.
  3. Erstatte die Anzeige bei einer Polizeidienststelle, online oder bei der Staatsanwaltschaft, und frage nach einem eventuell nötigen Strafantrag.
  4. Bitte um Schutzmaßnahmen bei der Aussage und um eine Adresssperre, wenn du sie brauchst.
  5. Prüfe bei schweren Taten die Nebenklage mit einem beigeordneten Opferanwalt.
  6. Nutze die psychosoziale Prozessbegleitung, damit du nicht allein durch das Verfahren gehst.

Bei akuter Gefahr wählst du sofort die 110. Für kostenlose Beratung nach einer Straftat ist der Weisse Ring von 7 bis 22 Uhr unter 116 006 erreichbar. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" berät rund um die Uhr und mehrsprachig unter 116 016, Männer erreichen unter 0800 123 9900 das Hilfetelefon "Gewalt an Männern".

Häufige Fragen

Wo und wie kann ich eine Strafanzeige erstatten?

Eine Strafanzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle mündlich zu Protokoll geben, schriftlich einreichen, in vielen Bundesländern über die Onlinewache der Polizei stellen oder direkt bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Die Anzeige ist kostenlos, und du kannst dich dabei von einer Anwältin oder einer Vertrauensperson begleiten lassen.

Kostet eine Strafanzeige Geld?

Nein, das Erstatten einer Strafanzeige ist kostenlos. Kosten können erst entstehen, wenn du dich anwaltlich vertreten lässt, doch bei schweren Taten wird dir als Nebenklage oft ein Opferanwalt beigeordnet, dessen Kosten der Staat trägt. Auch die psychosoziale Prozessbegleitung ist für besonders schutzbedürftige Betroffene kostenlos.

Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag?

Eine Anzeige bringt eine Tat zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden, während ein Strafantrag bei bestimmten Delikten zusätzlich nötig ist, damit die Staatsanwaltschaft überhaupt verfolgen darf. Für den Strafantrag gilt eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter. Bei vielen schweren Taten ermittelt die Staatsanwaltschaft dagegen von Amts wegen.

Was bedeutet Nebenklage und wer kann sich anschließen?

Die Nebenklage erlaubt es Betroffenen schwerer Straftaten, sich dem Strafverfahren aktiv anzuschließen, der Verhandlung durchgehend beizuwohnen, Fragen und Anträge zu stellen und über einen Anwalt Akteneinsicht zu erhalten. Bei Taten wie Sexualdelikten oder schwerer Körperverletzung wird auf Antrag ein kostenloser Opferanwalt beigeordnet.

Muss ich vor Gericht dem Täter gegenübersitzen?

Nicht zwingend. Das Strafverfahren kennt Schutzmaßnahmen wie die Videovernehmung, den Ausschluss der Öffentlichkeit oder eine Begleitperson, die dir die Aussage erleichtern. Sprich Schutzbedürfnisse frühzeitig an, damit Gericht und Staatsanwaltschaft sie berücksichtigen können.

Kann ich im Strafverfahren Schmerzensgeld bekommen?

Ja, im sogenannten Adhäsionsverfahren kannst du Schmerzensgeld und Schadenersatz direkt im Strafprozess geltend machen, ohne einen getrennten Zivilprozess führen zu müssen. Unabhängig davon steht dir nach einer Gewalttat die soziale Entschädigung offen, die unter anderem Behandlungen in einer Traumaambulanz abdeckt.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, Opferschutz im Strafverfahren bmj.de
  2. Weisser Ring, Allgemeine Opferrechte weisser-ring.de
  3. Gesetze im Internet, Strafprozessordnung Paragraf 406g Psychosoziale Prozessbegleitung gesetze-im-internet.de

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