Digitale Gewalt und Cyberstalking
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Digitale Gewalt nutzt Handy, Konten und Ortung, um zu überwachen, zu bedrohen, bloßzustellen oder zu kontrollieren. Sie geht oft von einer bekannten Person aus.
- Cyberstalking ist nach Paragraf 238 StGB strafbar. Seit der Reform vom Oktober 2021 sind digitale Formen des Nachstellens ausdrücklich erfasst.
- Das Verbreiten intimer Bilder ohne Einwilligung ist strafbar, auch nach Paragraf 201a StGB zu Bildaufnahmen.
- Stalkerware nicht sofort löschen, wenn du sie findest. Erst Beweise sichern und einen Plan machen, sonst warnst du die Täterseite und verlierst Spuren.
- Beratung ist kostenlos und anonym: Frauen unter 116 016, Männer unter 0800 123 9900. Bei akuter Gefahr die 110.
Was ist digitale Gewalt?
Digitale Gewalt ist der Einsatz von Technik, um einen anderen Menschen zu überwachen, zu bedrohen, bloßzustellen oder zu kontrollieren. Dazu gehören heimliche Ortung, das Ausspähen von Nachrichten, das Verbreiten intimer Fotos, gefälschte Profile, Beleidigungen im Netz und pausenlose Kontaktversuche. Sie ist keine eigene Welt neben der Gewalt im Alltag, sondern deren Verlängerung: In den meisten Fällen kommt sie von einer Person, die dich kennt, oft aus einer aktuellen oder früheren Beziehung.
Was digitale Gewalt so belastend macht, ist ihre Nähe rund um die Uhr. Das Handy ist immer dabei, also ist die Kontrolle immer dabei. Viele Betroffene spüren lange nur ein diffuses Gefühl, überwacht zu werden, ohne es beweisen zu können. Dieses Gefühl ist ernst zu nehmen. Es ist der erste Hinweis, dem du nachgehen darfst, mit Unterstützung und ohne dich dafür zu rechtfertigen.
Welche Formen von digitaler Gewalt gibt es?
Digitale Gewalt hat viele Gesichter, und oft treten mehrere gleichzeitig auf. Manche Formen sind offen aggressiv, andere laufen still im Hintergrund. Gerade die unauffälligen sind gefährlich, weil sie lange unentdeckt bleiben.
| Form | Wie sie sich zeigt |
|---|---|
| Überwachung | Heimliche Ortung per GPS-Tracker, Spionage-Apps auf dem Handy, Mitlesen von Nachrichten und Standort. |
| Cyberstalking | Ständige Nachrichten, Anrufe und Kontaktversuche über viele Kanäle, auch über Freunde und neue Konten. |
| Bildmissbrauch | Verbreiten oder Androhen der Verbreitung intimer Fotos ohne Einwilligung. |
| Identitätsmissbrauch | Gefälschte Profile in deinem Namen, Bestellungen oder Nachrichten, die dir zugeschrieben werden. |
| Bloßstellung | Beleidigungen, Gerüchte und private Details, öffentlich gemacht in Chats und Netzwerken. |
Ein besonders heikler Fall ist Stalkerware, also eine versteckte App, die heimlich alles vom Handy weiterleitet. Anzeichen können ein schnell leerer Akku, ungewöhnlicher Datenverbrauch oder das unheimliche Wissen der anderen Person über Dinge sein, die du nur digital besprochen hast. Ein sicheres Gefühl bekommst du hier nur mit fachlicher Hilfe, nicht durch schnelles Selberlöschen.
Ist Cyberstalking strafbar?
Ja, Cyberstalking ist in Deutschland strafbar, vor allem als Nachstellung nach Paragraf 238 des Strafgesetzbuchs. Mit der Reform vom Oktober 2021 wurde der Tatbestand ausdrücklich um digitale Formen erweitert und die Schwelle gesenkt. Statt beharrlichem und schwerwiegendem Verhalten genügt nun wiederholtes und nicht unerhebliches Nachstellen. Erfasst sind unter anderem das Ausspähen mit Software, die Ortung und das Verbreiten von Bildern mit begleitenden Nachrichten.
Daneben greifen weitere Straftatbestände. Das Verbreiten intimer Aufnahmen ohne Einwilligung kann nach Paragraf 201a StGB zu Bildaufnahmen strafbar sein. Beleidigung, Bedrohung und Nötigung kommen ebenfalls in Betracht. Unabhängig vom Strafrecht schützt dich das Gewaltschutzgesetz: Ein Familiengericht kann Kontaktverbote aussprechen, die auch für Anrufe, Nachrichten und soziale Netzwerke gelten.
Wie schütze ich mich, wenn ich digital überwacht werde?
Wenn du digitale Überwachung vermutest, ist die wichtigste Regel: nicht überstürzt reagieren. Wer Spuren löscht oder die andere Person konfrontiert, verliert Beweise und riskiert eine Eskalation. Sicherer ist ein geplantes Vorgehen mit Beratung.
- Nutze für alles Weitere ein Gerät, auf das die andere Person keinen Zugriff hat, etwa das Handy einer Vertrauensperson oder einen Computer in einer Beratungsstelle.
- Sichere Beweise, bevor du etwas veränderst. Mach Screenshots von Nachrichten und Profilen mit sichtbarem Datum und speichere sie außerhalb des verdächtigen Geräts.
- Hol dir Beratung. Frauen erreichen das Hilfetelefon unter 116 016, Männer das Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 123 9900. Es gibt auch spezialisierte Stellen für digitale Gewalt.
- Ändere Passwörter von einem sicheren Gerät aus und aktiviere die Zwei-Faktor-Anmeldung. Prüfe, welche Geräte in deinen Konten angemeldet sind.
- Lass Stalkerware fachlich entfernen und dokumentieren, statt sie allein zu löschen. So bleibt sie als Beweis erhalten.
- Erwäge Anzeige und einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz. Eine Beratungsstelle begleitet dich zu Polizei und Gericht.
Bei akuter Gefahr wähle sofort die 110. Wenn Drohungen konkret werden oder du dich unmittelbar bedroht fühlst, geht Sicherheit vor Beweissicherung. Beratung bekommst du kostenlos und anonym beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 und beim Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 123 9900. Der Weisse Ring unterstützt Opfer von Straftaten unter 116 006.
Wenn du Stalkerware auf deinem Handy vermutest, lösche sie nicht sofort und mach die Ortung nicht abrupt aus. Die Täterseite bemerkt das und kann mit Wut oder mehr Kontrolle reagieren, außerdem geht ein Beweis verloren. Sprich zuerst mit einer Beratungsstelle über das sichere Vorgehen und darüber, wann der richtige Moment ist, dein Gerät zu bereinigen.
Was hilft mir vorbeugend im Alltag?
Vorbeugen heißt vor allem, die eigenen Konten und Geräte in die eigene Hand zu nehmen. Vergib für jeden wichtigen Dienst ein eigenes, starkes Passwort und speichere es in einem Passwortmanager statt im Browser des gemeinsamen Rechners. Aktiviere die Zwei-Faktor-Anmeldung, damit ein bekanntes Passwort allein nicht mehr genügt. Prüfe in den Konten regelmäßig die Liste angemeldeter Geräte und aktiver Sitzungen.
Teile Standortdaten bewusst und schau nach, welche Apps auf Ort, Mikrofon und Kamera zugreifen. Bei einer Trennung lohnt es sich, gemeinsame Konten, Familientarife und geteilte Cloud-Dienste zu entflechten und die Sicherheitsfragen zu ändern, die eine vertraute Person leicht erraten kann. Das ist keine Übervorsicht, sondern normale digitale Selbstverteidigung.
Was mache ich bei versteckten GPS-Trackern?
Wenn die andere Person immer weiß, wo du bist, kann ein versteckter GPS-Tracker die Ursache sein. Solche Geräte werden im Auto verbaut, in Taschen gelegt oder in Kinderspielzeug versteckt. Typische Fundorte im Fahrzeug sind der Radkasten, die Stoßstange, das Handschuhfach und der Bereich unter den Sitzen. Auch getarnte Bluetooth-Tracker in der Größe eines Schlüsselanhängers kommen vor.
Auch hier gilt: nicht sofort wegwerfen. Sichere zuerst Beweise mit Fotos und notiere den Fundort, dann sprich mit einer Beratungsstelle oder der Polizei über das weitere Vorgehen. Neuere Smartphones warnen inzwischen vor fremden Trackern, die sich mit dir mitbewegen. Bei einem konkreten Verdacht kann eine Fachwerkstatt das Fahrzeug prüfen. Wichtig ist, dass du das Muster ernst nimmst, statt an dir selbst zu zweifeln.
Was hilft gegen Bloßstellung im Netz?
Gegen Bloßstellung im Netz hilft ein ruhiges, geordnetes Vorgehen statt einer öffentlichen Reaktion. Sichere zuerst Beweise: Screenshots mit sichtbarem Datum, Fundort und wenn möglich der Adresse der Seite. Melde die Inhalte danach den Plattformen, die beleidigende oder rechtsverletzende Beiträge auf Antrag löschen. Für personenbezogene Inhalte kannst du dich auf dein Recht auf Löschung berufen und die Entfernung verlangen.
Reagiere nach Möglichkeit nicht öffentlich auf Beleidigungen, weil das die Sache oft anheizt. Erstatte bei strafbaren Inhalten Anzeige und lass dich dabei begleiten. Spezialisierte Beratungsstellen für digitale Gewalt und der Weisse Ring unter 116 006 unterstützen dich bei der Meldung, bei der Löschung und auf dem Weg zur Polizei. Du musst das nicht allein durchstehen.
Häufige Fragen
Ist Cyberstalking in Deutschland strafbar?
Ja, Cyberstalking ist in Deutschland als Nachstellung nach Paragraf 238 StGB strafbar. Seit der Reform vom Oktober 2021 sind digitale Formen wie das Ausspähen mit Software, Ortung und das Verbreiten von Bildern ausdrücklich erfasst, und die Strafbarkeitsschwelle wurde gesenkt. Daneben können Beleidigung, Bedrohung und der Missbrauch intimer Aufnahmen nach Paragraf 201a StGB greifen. Betroffene können Anzeige erstatten und Schutz beantragen.
Woran erkenne ich Stalkerware auf meinem Handy?
Stalkerware auf deinem Handy erkennst du an Hinweisen wie einem ungewöhnlich schnell leeren Akku, hohem Datenverbrauch, Überhitzung im Ruhezustand oder unbekannten Apps. Ein starkes Indiz ist, wenn die andere Person Dinge weiß, die du nur digital besprochen hast. Sicherheit gibt nur eine fachliche Prüfung. Lösche verdächtige Apps nicht sofort, sondern sichere zuerst Beweise und hol dir Beratung zum weiteren Vorgehen.
Sollte ich die Stalkerware sofort löschen, wenn ich sie finde?
Nein, du solltest Stalkerware nicht sofort löschen. Ein plötzliches Entfernen warnt die Täterseite und kann eine Eskalation auslösen, außerdem geht ein wichtiger Beweis verloren. Sichere zuerst Screenshots und Belege auf einem anderen Gerät und sprich mit einer Beratungsstelle über den sicheren Zeitpunkt. So bleibt die Software dokumentiert, und dein Schritt zur Bereinigung ist geplant statt riskant.
Was kann ich tun, wenn intime Bilder von mir verbreitet werden?
Wenn intime Bilder von dir ohne Einwilligung verbreitet werden, sichere zuerst Beweise mit Screenshots samt Datum und Fundort. Das Verbreiten ist strafbar und kann nach Paragraf 201a StGB verfolgt werden. Melde die Inhalte den Plattformen zur Löschung und erstatte Anzeige. Spezialisierte Beratungsstellen für digitale Gewalt und der Weisse Ring unter 116 006 unterstützen dich dabei und begleiten dich zur Polizei.
Gilt digitale Gewalt auch, wenn die Person mich nur ständig anschreibt?
Ja, ständiges Anschreiben kann digitale Gewalt und strafbare Nachstellung sein, wenn es wiederholt und nicht unerheblich geschieht und dich belastet. Es kommt nicht auf einen einzelnen Kontakt an, sondern auf das Muster über viele Kanäle hinweg. Dokumentiere die Nachrichten mit Datum, blockiere wo möglich und hol dir Beratung. Ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz kann auch digitale Kontaktaufnahmen untersagen.
Wie sichere ich meine Konten nach einer Trennung ab?
Nach einer Trennung sicherst du deine Konten ab, indem du von einem sicheren Gerät aus alle wichtigen Passwörter änderst und die Zwei-Faktor-Anmeldung aktivierst. Prüfe, welche Geräte angemeldet sind, und melde unbekannte ab. Entflechte gemeinsame Konten, Familientarife und Cloud-Dienste und ändere Sicherheitsfragen, die eine vertraute Person erraten könnte. Bei Verdacht auf Zugriff hilft dir eine Beratungsstelle beim geordneten Vorgehen.
Quellen
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen zu digitaler Gewalt hilfetelefon.de
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu digitaler Gewalt bsi.bund.de
- Paragraf 238 StGB, Nachstellung gesetze-im-internet.de
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