Helfer in der Krise

Opferhilfe und Anlaufstellen finden

Geprüft von der Redaktion

Opferhilfe und Anlaufstellen finden
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für fast jede Form von Gewalt gibt es eine passende Anlaufstelle, viele davon kostenlos und anonym.
  • Bei akuter Gefahr gilt immer die 110. Für Beratung rund um die Uhr ist das Hilfetelefon 116 016 da.
  • Der Weisse Ring unterstützt Betroffene von Straftaten persönlich vor Ort und ist unter 116 006 erreichbar.
  • Fachberatungsstellen wie Frauennotrufe und Interventionsstellen findest du wohnortnah, oft über Onlineverzeichnisse.
  • Nach einer Gewalttat gibt es finanzielle Hilfe über die soziale Entschädigung und frühe Therapie in Traumaambulanzen.
  • Du musst nicht die perfekte Stelle auf Anhieb finden. Jede Nummer vermittelt dich weiter, wenn sie nicht die richtige ist.

Für jede Situation gibt es eine Anlaufstelle, und der erste Anruf ist kostenlos

In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an Opferhilfe: Notrufnummern für den Ernstfall, kostenlose Beratungstelefone, wohnortnahe Fachberatungsstellen, rechtliche Unterstützung und finanzielle Hilfe nach einer Gewalttat. Die meisten Angebote sind kostenlos, viele auch anonym, und keines verlangt von dir eine Anzeige oder einen Nachweis, bevor es dir hilft.

Das Angebot ist groß, und genau das kann am Anfang überfordern. Deshalb ist die wichtigste Nachricht diese: Du musst nicht wissen, welche Stelle die richtige ist. Ruf irgendeine der Nummern an, schilder deine Lage, und wenn du dort nicht am richtigen Ort bist, wirst du weitervermittelt. Niemand schickt dich weg, nur weil dein Anliegen nicht genau ins Schema passt.

Und noch einmal, weil es die Grundlage von allem ist: Hilfe zu suchen ist kein Zeichen von Schwäche, und du bist an der Gewalt nicht schuld. Die Anlaufstellen gibt es, weil Gewalt viele Menschen trifft, nicht weil mit dir etwas nicht stimmt.

Welche Hilfe es nach Art des Bedarfs gibt

Opferhilfe lässt sich nach dem sortieren, was du gerade brauchst: sofortigen Schutz, ein Gespräch, Begleitung vor Ort, rechtlichen Beistand oder finanzielle und therapeutische Unterstützung. Oft brauchst du im Lauf der Zeit mehrere davon nacheinander.

AkuterSchutzTelefonischeBeratungFachberatungvor OrtRechtlicheHilfeFinanzielleundtherapeutischeHilfe
Opferhilfe reicht vom Notruf im Ernstfall bis zur langfristigen Begleitung, je nachdem, was du gerade brauchst. Bild: KI generiert.

Am einen Ende steht der akute Schutz durch die Polizei über die 110. Dann folgt die telefonische Beratung, die niedrigschwellig und oft anonym ist. Fachberatungsstellen vor Ort bieten persönliche Gespräche und begleiten dich zu Terminen. Rechtliche Hilfe reicht von der Erstberatung bis zum Opferanwalt im Strafverfahren. Am anderen Ende steht die langfristige Unterstützung: finanzielle Entschädigung nach einer Gewalttat und therapeutische Angebote für die Verarbeitung. Diese Bereiche greifen ineinander, und dieselbe Beratungsstelle kann dir oft den Weg zum nächsten Schritt weisen.

Die wichtigsten Telefonnummern auf einen Blick

Die zentralen Hilfetelefone sind bundesweit erreichbar, kostenlos und auf verschiedene Zielgruppen und Themen zugeschnitten. Diese Übersicht hilft dir, schnell die passende Nummer zu finden, und sie lohnt sich zum Abspeichern.

AnliegenStelleNummer und Zeiten
Akute GefahrPolizei110, rund um die Uhr
Gewalt gegen FrauenHilfetelefon116 016, rund um die Uhr
Gewalt an MännernHilfetelefon0800 123 9900, Mo bis Do 8 bis 20, Fr 8 bis 15 Uhr
Hilfe nach einer StraftatWeisser Ring116 006, täglich 7 bis 22 Uhr
Sexueller MissbrauchHilfetelefon (N.I.N.A. e.V.)0800 22 55 530
Organisierte und rituelle GewaltBerta-Telefon0800 30 50 750
Seelische NotTelefonSeelsorge116 123, rund um die Uhr

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" berät unter 116 016 nicht nur telefonisch, sondern auch per Chat und E-Mail, kostenlos und in mehr als 15 Sprachen. Wenn du lieber schreibst als sprichst oder nicht sicher bist, ob jemand mithört, ist die Onlineberatung ein guter, unauffälliger Einstieg.

Beratungsstellen und Verzeichnisse vor Ort

Für persönliche Beratung in deiner Nähe gibt es Fachberatungsstellen in fast jeder Stadt: Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, Männerberatungsstellen und allgemeine Opferhilfeeinrichtungen. Sie beraten kostenlos, begleiten dich zu Polizei und Gericht und helfen bei Anträgen.

Um die passende Stelle zu finden, gibt es zwei bundesweite Verzeichnisse, die dir viel Suchen ersparen. Die Frauenhaus- und Fachberatungsstellensuche der Frauenhauskoordinierung listet Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen für Frauen. Die Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten, kurz ODABS, sammelt Opferhilfeeinrichtungen aller Art nach Postleitzahl und Thema. Beide sind kostenlos nutzbar und werden aktuell gehalten.

Der Weisse Ring nimmt unter den Opferhilfeeinrichtungen eine besondere Rolle ein. Der Verein begleitet Betroffene von Straftaten persönlich, etwa zu Terminen bei Polizei und Gericht, und unterstützt in Notlagen mit Hilfeschecks, zum Beispiel für eine anwaltliche Erstberatung. Das Opfer-Telefon 116 006 ist täglich von 7 bis 22 Uhr besetzt.

Finanzielle und therapeutische Hilfe nach einer Gewalttat

Nach einer Gewalttat hast du Anspruch auf soziale Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch, das seit 2024 das frühere Opferentschädigungsgesetz ersetzt. Es umfasst mehr als früher: Auch Opfer psychischer Gewalt, Zeugen, Ersthelfer und Angehörige können Leistungen erhalten, und die Ansprüche gelten unabhängig davon, ob eine Anzeige gestellt wurde.

Ein Kernstück sind die schnellen Hilfen. Über eine Traumaambulanz bekommst du früh eine psychotherapeutische Unterstützung, um seelischen Folgen vorzubeugen, für Erwachsene bis zu 15 und für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Sitzungen, ohne dass Kosten auf dich zukommen. Die Leistungen musst du beantragen, zuständig ist der Träger der sozialen Entschädigung in deinem Bundesland. Für Behandlungen in einer Traumaambulanz und weitere psychotherapeutische Leistungen gilt eine Antragsfrist von zehn Jahren, du hast also Zeit.

Hilfe für Angehörige, Zeugen und Unterstützende

Opferhilfe richtet sich nicht nur an unmittelbar Betroffene, sondern auch an Menschen, die eine Tat miterlebt oder eine nahestehende Person erlebt haben, wie sie Gewalt ausgesetzt war. Wer sich Sorgen macht, jemanden unterstützt oder selbst als Zeuge belastet ist, darf sich Rat holen und ist bei den Beratungsstellen ausdrücklich willkommen.

Das Hilfetelefon 116 016 berät ausdrücklich auch Angehörige, Freunde und Fachkräfte, die eine betroffene Person unterstützen wollen. Und die soziale Entschädigung nach einer Gewalttat kann seit 2024 auch traumatisierten Zeugen, Ersthelfern und nahen Angehörigen zugutekommen, etwa für eine Behandlung in einer Traumaambulanz. Das ist wichtig, weil das Miterleben von Gewalt oder die Sorge um einen geliebten Menschen ebenfalls tief belasten kann. Sich selbst dabei nicht zu vergessen, ist keine Nebensache, sondern die Voraussetzung dafür, für andere da sein zu können. Wer eine betroffene Person begleitet, muss außerdem nicht selbst zur Fachperson werden. Es reicht, zuzuhören, zu glauben und den Weg zu den passenden Stellen mitzugehen. Alles Weitere übernehmen die Beratungsstellen, die dafür ausgebildet sind.

Wenn du unsicher bist, wo du anfangen sollst, ruf zuerst das Hilfetelefon 116 016 oder den Weissen Ring unter 116 006 an. Beide kennen das gesamte Hilfesystem und vermitteln dich gezielt an die Stelle weiter, die zu deiner Situation passt. Du sparst dir so das Durchtelefonieren vieler einzelner Nummern.

So gehst du vor

  1. Bring dich bei akuter Gefahr über die 110 in Sicherheit.
  2. Ruf für ein erstes Gespräch das Hilfetelefon 116 016 oder den Weissen Ring unter 116 006 an.
  3. Nutze die Fachberatungsstellensuche oder die Datenbank ODABS, um eine Stelle in deiner Nähe zu finden.
  4. Lass dich zu rechtlichen Schritten und zur Nebenklage beraten, wenn ein Verfahren ansteht.
  5. Beantrage nach einer Gewalttat die soziale Entschädigung und frag nach einer Traumaambulanz.
  6. Nimm dir Zeit und lass dich von einer Stelle zur nächsten begleiten, statt alles allein zu regeln.

Bei akuter Gefahr wählst du sofort die 110. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" berät rund um die Uhr, kostenlos und mehrsprachig unter 116 016, Männer erreichen unter 0800 123 9900 das Hilfetelefon "Gewalt an Männern". Bei seelischer Not ist die TelefonSeelsorge rund um die Uhr unter 116 123 für dich da.

Häufige Fragen

An welche Stelle wende ich mich, wenn ich nicht weiß, wo ich anfangen soll?

Wenn du nicht weißt, wo du anfangen sollst, wende dich zuerst an das Hilfetelefon 116 016 oder den Weissen Ring unter 116 006. Beide Stellen kennen das gesamte Hilfesystem, beraten kostenlos und vermitteln dich gezielt an die passende Einrichtung weiter, sodass du nicht viele Nummern selbst durchtelefonieren musst.

Ist die Beratung bei Opferhilfestellen kostenlos und anonym?

Die Beratung bei den Hilfetelefonen und bei Fachberatungsstellen ist kostenlos, und viele Angebote sind auf Wunsch anonym. Das Hilfetelefon 116 016 zum Beispiel taucht auf keiner Telefonrechnung auf und verlangt keinen Namen. Eine Anzeige oder einen Nachweis brauchst du für die Beratung nicht.

Was macht der Weisse Ring für Betroffene von Straftaten?

Der Weisse Ring begleitet Betroffene von Straftaten persönlich, etwa zu Terminen bei Polizei und Gericht, und unterstützt in Notlagen mit Hilfeschecks, zum Beispiel für eine anwaltliche Erstberatung. Das bundesweite Opfer-Telefon ist unter 116 006 täglich von 7 bis 22 Uhr erreichbar und kostenlos.

Wie finde ich eine Opferhilfe-Beratungsstelle in meiner Nähe?

Eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest du über bundesweite Verzeichnisse: die Frauenhaus- und Fachberatungsstellensuche der Frauenhauskoordinierung sowie die Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS), die Einrichtungen nach Postleitzahl und Thema listet. Beide sind kostenlos nutzbar und aktuell gehalten.

Welche finanzielle Hilfe gibt es nach einer Gewalttat?

Nach einer Gewalttat hast du Anspruch auf soziale Entschädigung nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch, das seit 2024 gilt. Es umfasst unter anderem schnelle Hilfen und die Behandlung in einer Traumaambulanz, für Erwachsene bis zu 15 Sitzungen. Auch Opfer psychischer Gewalt, Zeugen und Angehörige können leistungsberechtigt sein.

Bekomme ich Hilfe, auch wenn die Tat schon länger zurückliegt?

Ja, du bekommst auch dann Hilfe, wenn die Tat schon länger zurückliegt. Beratung ist jederzeit möglich, und für Leistungen in einer Traumaambulanz und psychotherapeutische Hilfen nach der sozialen Entschädigung gilt eine Antragsfrist von zehn Jahren. Es ist nie zu spät, sich Unterstützung zu holen.

Quellen

  1. Weisser Ring, Opfer-Telefon 116 006 weisser-ring.de
  2. ODABS, Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten odabs.org
  3. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Weitere Hilfsangebote hilfetelefon.de

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