Wohnungsverweisung des Taeters
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Bei häuslicher Gewalt muss nicht das Opfer gehen, sondern die gewalttätige Person. Die Polizei kann sie sofort aus der Wohnung verweisen.
- Die polizeiliche Wegweisung mit Rückkehrverbot gilt je nach Bundesland meist etwa 10 bis 14 Tage. Sie soll dir Zeit für weitere Schritte geben.
- Danach kannst du beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz die Wohnung für dich beanspruchen und Kontakt- und Näherungsverbote erwirken.
- Die Wohnungsüberlassung nach Paragraf 2 GewSchG musst du innerhalb von drei Monaten nach der Tat schriftlich verlangen, sonst verfällt der Anspruch.
- Bei akuter Gefahr wähle die 110. Beratung gibt es kostenlos und anonym für Frauen unter 116 016 und für Männer unter 0800 123 9900.
Wer muss die Wohnung verlassen, das Opfer oder der Täter?
Bei häuslicher Gewalt muss in der Regel die gewalttätige Person die Wohnung verlassen, nicht das Opfer. Dieser Grundsatz heißt "Wer schlägt, der geht", und er trägt das gesamte Gewaltschutzrecht in Deutschland. Du musst also nicht mit Kindern und Koffer in ein Frauenhaus fliehen, während die Person, die dir Gewalt antut, in eurer Wohnung bleibt. Die Polizei kann diese Person sofort aus der Wohnung verweisen, und ein Gericht kann dir die Wohnung anschließend für längere Zeit oder ganz zuweisen.
Das gilt unabhängig davon, wer im Mietvertrag steht oder wem die Wohnung gehört. Für die Wegweisung zählt die Gefahr, nicht das Eigentum. Natürlich kann es Gründe geben, warum du selbst lieber an einen sicheren Ort gehst, etwa wenn du dich in der Wohnung nie wieder sicher fühlen würdest. Das ist deine Entscheidung. Wichtig ist, dass das Recht dir beide Wege offenhält.
Was ist die polizeiliche Wegweisung?
Die polizeiliche Wegweisung ist eine Sofortmaßnahme der Polizei zur Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt. Die Polizei verweist die Person, von der die Gefahr ausgeht, aus der Wohnung und dem angrenzenden Bereich und verbietet ihr die Rückkehr. Grundlage sind die Polizeigesetze der Länder, weshalb die Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland etwas abweicht. In der Praxis nimmt die Polizei der weggewiesenen Person die Schlüssel ab und lässt sie nur unter Aufsicht das Nötigste packen.
Die Dauer liegt meist bei etwa 10 bis 14 Tagen. In Sachsen gilt die Wegweisung längstens zwei Wochen, in Nordrhein-Westfalen sind es seit Dezember 2025 bis zu 14 Tage statt zuvor 10. In manchen Ländern ist keine feste Frist im Gesetz genannt, dort richtet sich die Dauer nach der erwarteten Gerichtsentscheidung. Diese Frist ist bewusst so gesetzt: Sie verschafft dir eine Atempause, in der du dir Beratung holst und den Antrag bei Gericht auf den Weg bringst.
Wie beantrage ich eine gerichtliche Schutzanordnung?
Wenn die polizeiliche Frist ausläuft, sichert dich das Gericht weiter. Auf deinen Antrag kann das Familiengericht der gewalttätigen Person verbieten, sich dir zu nähern, dich zu kontaktieren und deine Wohnung zu betreten, und es kann dir die gemeinsame Wohnung überlassen. Das folgende Vorgehen hat sich bewährt.
- Hol dir zuerst Beratung. Eine Fachberatungsstelle oder das Hilfetelefon hilft dir, den Antrag vorzubereiten und einzuordnen, was in deinem Fall sinnvoll ist.
- Stelle den Antrag beim Familiengericht. Du kannst ihn schriftlich einreichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Gerichts erklären, oder dich anwaltlich vertreten lassen.
- Bitte um eine einstweilige Anordnung, wenn es eilt. In dringenden Fällen entscheidet das Gericht schnell und ohne vorherige mündliche Verhandlung.
- Lege deine Belege bei: ärztliche Befunde, Fotos, das Protokoll der Polizei, dein Gedächtnisprotokoll und mögliche Zeugen.
- Verlange die Wohnungsüberlassung rechtzeitig. Bei alleiniger Zuweisung nach Paragraf 2 GewSchG gilt eine Frist von drei Monaten nach der Tat.
- Kläre die Kosten. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe für die anwaltliche Beratung und Verfahrenskostenhilfe für das Gerichtsverfahren.
Wie lange kann mir die Wohnung zugewiesen werden?
Wie lange dir die Wohnung zugewiesen wird, hängt davon ab, ob ihr die Wohnung gemeinsam gemietet oder besessen habt und ob Kinder betroffen sind. Das Gericht kann die Wohnung zunächst befristet zuweisen, etwa für einige Monate. Führt ihr einen gemeinsamen Haushalt und trennt euch dauerhaft, kann die Zuweisung auch länger gelten. Die genaue Dauer richtet sich nach den Umständen und dem, was das Gericht für angemessen hält.
| Maßnahme | Wer ordnet an | Dauer |
|---|---|---|
| Wegweisung und Rückkehrverbot | Polizei | Je nach Bundesland meist etwa 10 bis 14 Tage |
| Einstweilige Anordnung | Familiengericht | Schnell, vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung |
| Kontakt- und Näherungsverbot | Familiengericht | Befristet, oft mehrere Monate, verlängerbar |
| Wohnungsüberlassung nach Paragraf 2 GewSchG | Familiengericht | Befristet oder dauerhaft, je nach Fall |
Lebt ein Kind im Haushalt, wird das Jugendamt auf seinen Antrag hin am Verfahren zur Wohnungszuweisung beteiligt. Das ist kein Nachteil für dich, sondern soll sicherstellen, dass das Kindeswohl mitbedacht wird. Wenn die gewalttätige Person gegen ein Verbot verstößt, ist das strafbar. Melde jeden Verstoß der Polizei und dokumentiere ihn, damit das Gericht reagieren kann.
Bei akuter Gefahr wähle sofort die 110. Ruf die Polizei auch dann, wenn du unsicher bist, ob es "schlimm genug" ist. Die Beamten können die gewalttätige Person sofort der Wohnung verweisen. Beratung zur Wegweisung und zum Gerichtsverfahren bekommst du kostenlos und anonym beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 116 016 und beim Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 123 9900. Der Weisse Ring unterstützt unter 116 006.
Die polizeiliche Wegweisung und das gerichtliche Verfahren greifen ineinander. Nutze die Tage der Wegweisung, um den Antrag bei Gericht zu stellen, damit nach Ablauf der polizeilichen Frist nahtlos der gerichtliche Schutz greift. Eine Beratungsstelle kann diesen Übergang mit dir planen, damit keine Schutzlücke entsteht.
Was passiert beim Polizeieinsatz konkret?
Wenn du bei häuslicher Gewalt die 110 wählst, läuft ein Einsatz nach einem eingespielten Muster ab. Die Beamten trennen zuerst die Beteiligten und verschaffen sich einen Überblick. Sie sprechen mit dir allein, damit du frei reden kannst, dokumentieren sichtbare Verletzungen und den Zustand der Wohnung und nehmen deine Schilderung auf. Schon dieses Protokoll ist ein wichtiger Beleg für spätere Schritte.
Sehen die Beamten eine fortdauernde Gefahr, sprechen sie eine Wegweisung mit Rückkehrverbot aus, nehmen der gewalttätigen Person die Schlüssel ab und lassen sie nur das Nötigste packen. Oft weisen sie auf Beratungsstellen hin, und in vielen Regionen dürfen sie deine Daten mit deinem Einverständnis an eine Interventionsstelle weitergeben, die dann von sich aus Kontakt zu dir aufnimmt. Trau dich, den Beamten alles zu sagen, was passiert ist. Je genauer das Protokoll, desto besser bist du für die folgenden Schritte abgesichert.
Was ist der Unterschied zwischen Wegweisung und Gewaltschutzanordnung?
Der Unterschied liegt darin, wer die Maßnahme anordnet und wie lange sie gilt. Die Wegweisung ist eine schnelle Entscheidung der Polizei zur Gefahrenabwehr. Sie greift sofort, gilt aber nur wenige Tage und soll dir Zeit verschaffen. Die Gewaltschutzanordnung dagegen trifft das Familiengericht auf deinen Antrag. Sie kann Kontakt-, Näherungs- und Betretungsverbote enthalten und dir die Wohnung zuweisen, und sie gilt deutlich länger.
Beide greifen ineinander. In der Praxis sicherst du dich am besten ab, wenn du die Tage der polizeilichen Wegweisung nutzt, um beim Gericht den Antrag zu stellen. So schließt der gerichtliche Schutz nahtlos an, sobald die polizeiliche Frist endet. Eine Beratungsstelle plant diesen Übergang mit dir, damit keine Lücke entsteht.
Häufige Fragen
Muss ich als Opfer die Wohnung verlassen oder der Täter?
Bei häuslicher Gewalt muss in der Regel die gewalttätige Person die Wohnung verlassen, nicht das Opfer. Der Grundsatz lautet "Wer schlägt, der geht". Die Polizei kann die Person sofort aus der Wohnung verweisen, und das Familiengericht kann dir die Wohnung anschließend zuweisen. Das gilt unabhängig davon, wer im Mietvertrag steht. Du kannst dich trotzdem für einen sicheren anderen Ort entscheiden, wenn dir das lieber ist.
Wie lange darf die gewalttätige Person nicht zurück in die Wohnung?
Nach einer polizeilichen Wegweisung darf die gewalttätige Person je nach Bundesland meist etwa 10 bis 14 Tage nicht zurück in die Wohnung. In Sachsen sind es längstens zwei Wochen, in Nordrhein-Westfalen seit Dezember 2025 bis zu 14 Tage. Diese Zeit ist dafür gedacht, dass du beim Familiengericht einen längeren Schutz beantragst. Mit einer gerichtlichen Anordnung kann das Rückkehrverbot deutlich länger gelten.
Was kostet ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz?
Ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz verursacht Gerichts- und gegebenenfalls Anwaltskosten, doch bei geringem Einkommen musst du sie nicht allein tragen. Für die erste anwaltliche Beratung gibt es Beratungshilfe, für das Gerichtsverfahren Verfahrenskostenhilfe. Den Antrag beim Familiengericht kannst du auch selbst schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle stellen. Eine Beratungsstelle hilft dir kostenlos bei der Vorbereitung.
Kann ich die Wohnungszuweisung auch ohne Anwalt beantragen?
Ja, du kannst die Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz auch ohne Anwalt beantragen. Der Antrag lässt sich schriftlich einreichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Familiengerichts erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist aber oft hilfreich, gerade wenn es kompliziert wird. Wichtig ist die Frist: Die alleinige Wohnungsüberlassung nach Paragraf 2 GewSchG musst du innerhalb von drei Monaten nach der Tat schriftlich verlangen.
Was passiert, wenn die Person gegen das Rückkehrverbot verstößt?
Wenn die Person gegen ein Rückkehr- oder Näherungsverbot verstößt, ist das strafbar, und du solltest sofort die Polizei rufen. Ein Verstoß gegen eine gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Dokumentiere jeden Verstoß mit Datum, Uhrzeit und möglichst Zeugen. Diese Belege sind wichtig, damit Polizei und Gericht schnell und konsequent reagieren können.
Was ist mit unseren Kindern, wenn der Täter gehen muss?
Wenn die gewalttätige Person die Wohnung verlassen muss, bleiben die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung bei dir. Lebt ein Kind im Haushalt, wird das Jugendamt auf seinen Antrag hin am Verfahren zur Wohnungszuweisung beteiligt, um das Kindeswohl mitzubedenken. Fragen zum Umgang mit dem anderen Elternteil werden getrennt geklärt. Eine Beratungsstelle und das Jugendamt unterstützen dich dabei, die Situation für die Kinder stabil zu halten.
Quellen
- Gewaltschutzgesetz, Paragraf 2, Überlassung der Wohnung gesetze-im-internet.de
- Hilfe-Info des Bundes zum Gewaltschutzgesetz hilfe-info.de
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes polizei-beratung.de
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