Helfer in der Krise

Gewalt erleben: Schutz, Hilfe und erste Schritte

Geprüft von der Redaktion

Gewalt erleben: Schutz, Hilfe und erste Schritte
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewalt hat viele Formen: körperliche, psychische, sexualisierte, digitale und wirtschaftliche. Auch was keine sichtbaren Spuren hinterlässt, ist Gewalt.
  • Die Schuld liegt immer bei der Person, die Gewalt ausübt, nie bei dir. Egal, was vorher passiert ist.
  • Bei akuter Gefahr rufst du die 110. Das kostenlose Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" berät rund um die Uhr unter 116 016, für Männer gibt es die 0800 123 9900.
  • Du hast rechtliche Möglichkeiten: eine Gewaltschutzanordnung beim Familiengericht, einen sicheren Platz im Frauenhaus und die Option, Anzeige zu erstatten.
  • Seit 2025 gibt es das Gewalthilfegesetz. Ab 2032 hast du einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Sprache.
  • Du musst nichts sofort entscheiden. Ein erstes Gespräch verpflichtet dich zu nichts und bleibt auf Wunsch anonym.

Wenn du Gewalt erlebst, ist das kein Einzelschicksal und nicht deine Schuld

Wer Gewalt erlebt, findet in Deutschland ein dichtes Hilfesystem vor: kostenlose Beratung rund um die Uhr, Schutzwohnungen, rechtliche Schritte über das Familiengericht und finanzielle Unterstützung nach einer Gewalttat. Der erste Schritt kostet nichts und verpflichtet dich zu nichts. Du entscheidest in deinem Tempo, was als Nächstes passiert.

Gewalt in Partnerschaft und Familie ist in Deutschland kein Randproblem. Nach der bundesweiten Statistik zu häuslicher Gewalt werden jedes Jahr Hunderttausende Menschen von einer nahestehenden Person geschlagen, bedroht, kontrolliert oder gedemütigt. Betroffen sind vor allem Frauen, aber auch Männer, Kinder und ältere Menschen. Du bist mit dieser Erfahrung nicht allein, auch wenn es sich oft genau so anfühlt.

Ein Satz zuerst, weil er alles andere trägt: Die Verantwortung für Gewalt liegt bei der Person, die sie ausübt. Nicht bei dir. Nicht bei dem, was du gesagt oder getan hast. Menschen, die Gewalt ausüben, geben ihrem Gegenüber gern die Schuld, und viele Betroffene übernehmen diese Schuld über die Zeit. Das ist Teil des Musters, nicht die Wahrheit über dich.

Welche Formen von Gewalt es gibt

Gewalt ist mehr als ein Schlag. Sie reicht von körperlicher Verletzung über psychischen Druck und sexuelle Übergriffe bis zu digitaler Überwachung und finanzieller Kontrolle. Alle diese Formen können allein oder gemeinsam auftreten, und alle können ernste Folgen für Körper und Seele haben.

KörperlicheGewaltPsychischeGewaltSexualisierteGewaltDigitaleGewaltWirtschaftlicheGewalt
Gewalt reicht von sichtbaren Verletzungen bis zu Kontrolle, die niemand sofort erkennt. Bild: KI generiert.

Körperliche Gewalt umfasst Schlagen, Treten, Würgen, Festhalten oder das Bewerfen mit Gegenständen. Psychische Gewalt arbeitet ohne sichtbare Spuren: ständige Abwertung, Drohungen, Isolation von Freunden und Familie, Kontrolle jedes Schritts, oder das gezielte Verdrehen der Wirklichkeit, sodass du an deiner eigenen Wahrnehmung zweifelst. Sexualisierte Gewalt meint jede sexuelle Handlung gegen deinen Willen, auch in einer Ehe oder festen Beziehung. Digitale Gewalt reicht vom heimlichen Mitlesen deiner Nachrichten über Ortungs-Apps bis zur Verbreitung intimer Bilder. Wirtschaftliche Gewalt entzieht dir die finanzielle Grundlage, etwa durch Kontrolle über dein Geld, Verbot zu arbeiten oder das Anhäufen von Schulden auf deinen Namen.

Diese Aufzählung soll dir eines zeigen: Wenn du kein blaues Auge vorweisen kannst, heißt das nicht, dass deine Situation nicht zählt. Psychische und wirtschaftliche Gewalt werden von Außenstehenden oft übersehen, weil einzelne Vorfälle harmlos wirken. Erst das Muster über Wochen und Monate zeigt, was wirklich passiert.

Die ersten Schritte, wenn du dich nicht sicher fühlst

Der wichtigste erste Schritt ist deine Sicherheit, alles andere kommt danach. Bei akuter Gefahr wählst du die 110, ohne zu zögern und ohne dich für den Anruf rechtfertigen zu müssen. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, du aber Rat brauchst, ist ein kostenloses Beratungstelefon der ruhigere Einstieg.

Viele Betroffene warten lange, weil sie hoffen, dass es besser wird, oder weil sie Angst haben, überzureagieren. Diese Gedanken sind verständlich. Trotzdem gilt: Du musst nicht warten, bis es schlimmer wird, und du musst nicht erst Beweise sammeln, um dir Hilfe zu holen. Ein Gespräch bringt dich nicht in eine Situation, aus der du nicht wieder aussteigen kannst.

AnliegenAnlaufstelleNummer
Akute Gefahr, NotfallPolizei110
Beratung für Frauen, rund um die Uhr, viele SprachenHilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"116 016
Beratung für MännerHilfetelefon "Gewalt an Männern"0800 123 9900
Hilfe nach einer StraftatWeisser Ring, Opfer-Telefon116 006
Seelische Not, VerzweiflungTelefonSeelsorge116 123

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter 116 016 ist kostenlos, anonym und an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr erreichbar. Dort beraten dich Fachkräfte in mehr als 15 Sprachen, auf Wunsch mit Dolmetschung, und der Anruf taucht auf keiner Telefonrechnung auf. Auch Angehörige und Freunde, die jemanden unterstützen wollen, können dort anrufen.

Welchen rechtlichen Schutz du hast

Das wichtigste zivilrechtliche Werkzeug ist das Gewaltschutzgesetz. Es erlaubt dem Familiengericht, auf deinen Antrag hin ein Kontaktverbot, ein Näherungsverbot oder eine Zuweisung der gemeinsamen Wohnung anzuordnen, wenn dich jemand körperlich verletzt, bedroht oder nachstellt. Für eine solche Anordnung brauchst du keine Strafanzeige.

Das Verfahren läuft über das Familiengericht und kann in dringenden Fällen als einstweilige Anordnung sehr schnell entschieden werden, teils innerhalb weniger Tage. Den Antrag kannst du schriftlich stellen oder bei der Rechtsantragstelle des Gerichts mündlich zu Protokoll geben. Verstößt die andere Person gegen die Anordnung, ist das eine eigene Straftat, die die Polizei verfolgen kann.

Getrennt davon steht die Möglichkeit einer Strafanzeige bei der Polizei. Eine Anzeige leitet ein Ermittlungsverfahren gegen die gewalttätige Person ein. Beide Wege, der zivilrechtliche Schutz und die strafrechtliche Anzeige, sind unabhängig voneinander. Du kannst den einen gehen, ohne den anderen zu wählen, und du kannst dir für die Entscheidung Zeit nehmen.

Das Gewalthilfegesetz und was sich dadurch ändert

Das Gewalthilfegesetz ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 2025, das erstmals einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schafft. Bisher hing es oft vom Wohnort und von freien Plätzen ab, ob jemand einen Frauenhausplatz bekam. Das soll sich ändern.

Das Gesetz wurde im Februar 2025 verkündet. Die Länder müssen ab dem 1. Januar 2027 für ein ausreichendes Hilfesystem sorgen, der einklagbare Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung gilt ab dem 1. Januar 2032. Der Bund beteiligt sich bis 2036 mit 2,6 Milliarden Euro an den Kosten. Der Anspruch soll unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand, Aufenthaltsstatus und Sprachkenntnissen gelten.

Warum das nötig war, zeigt eine Zahl aus der Frauenhausstatistik: Allein im Jahr 2022 mussten über 16.000 Schutz suchende Frauen, mehr als 10.000 davon mit Kindern, wegen fehlender Plätze abgewiesen werden. Der Rechtsanspruch soll dafür sorgen, dass Schutz nicht länger vom Zufall abhängt. Bis 2032 hilft dir das Hilfesystem aber schon heute weiter, das Gesetz ersetzt keine der bestehenden Anlaufstellen.

Wo du sicher unterkommst und wer dir langfristig hilft

Wenn du deine Wohnung verlassen musst, bietet ein Frauenhaus einen geschützten Platz für dich und deine Kinder, dessen Adresse geheim gehalten wird. Die Aufnahme ist unbürokratisch, oft rund um die Uhr möglich und setzt keine Anzeige voraus. Freie Plätze findest du über die Frauenhaussuche der Frauenhauskoordinierung oder über das Hilfetelefon 116 016, das dich weitervermittelt.

Für die Zeit danach gibt es Fachberatungsstellen in fast jeder Stadt, viele davon als Frauenberatungsstelle oder Interventionsstelle. Der Weisse Ring unterstützt Betroffene von Straftaten mit persönlicher Begleitung, etwa zu Terminen bei Polizei und Gericht, und ist unter 116 006 von Montag bis Sonntag zwischen 7 und 22 Uhr erreichbar. Für die seelische Verarbeitung gibt es Traumaambulanzen, deren erste Sitzungen über die soziale Entschädigung nach einer Gewalttat finanziert werden können.

Ein sicherer Zugang zum Internet zählt: Wenn du befürchtest, dass jemand dein Handy oder deinen Computer überwacht, nutze für die Suche nach Hilfe ein Gerät, auf das die andere Person keinen Zugriff hat, etwa das eines Freundes oder einen öffentlichen Rechner in der Bibliothek. Den Browserverlauf kannst du danach löschen.

So gehst du vor

  1. Sorge zuerst für deine Sicherheit. Bei akuter Gefahr die 110, sonst überlege dir einen Ort, an den du im Notfall gehen kannst.
  2. Ruf das Hilfetelefon 116 016 an oder nutze die Chatberatung, um deine Lage in Ruhe zu schildern. Das ist kostenlos und anonym.
  3. Sichere wichtige Dokumente und Notfallnummern an einem Ort, auf den nur du Zugriff hast.
  4. Lass dich zu deinen rechtlichen Möglichkeiten beraten, etwa zur Gewaltschutzanordnung, bevor du entscheidest.
  5. Bau dir ein Netz aus Menschen und Stellen auf, die dir glauben und dich nicht drängen.
  6. Gib dir Zeit. Du musst nicht alles auf einmal lösen, und jeder kleine Schritt zählt.

Bei akuter Gefahr wählst du sofort die 110. Rund um die Uhr, kostenlos und in vielen Sprachen berät dich das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter 116 016, Männer erreichen das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" unter 0800 123 9900. Bei seelischer Not ist die TelefonSeelsorge unter 116 123 rund um die Uhr für dich da. Du musst nicht warten, bis es schlimmer wird.

Häufige Fragen

Ab wann spricht man überhaupt von Gewalt in einer Beziehung?

Von Gewalt in einer Beziehung spricht man, sobald eine Person die andere durch körperliche Übergriffe, Drohungen, ständige Abwertung, Kontrolle oder erzwungene sexuelle Handlungen verletzt oder einschüchtert. Es braucht keine sichtbaren Verletzungen: Auch psychische und wirtschaftliche Gewalt zählen, und dein Empfinden, dass etwas nicht in Ordnung ist, ist ein ernstzunehmendes Signal.

Was kann ich tun, wenn ich Gewalt erlebe, aber die Beziehung nicht sofort beenden will?

Auch ohne Trennung kannst du dir Hilfe holen und deine Sicherheit erhöhen. Eine anonyme Beratung beim Hilfetelefon 116 016 hilft dir, deine Lage einzuordnen, einen Notfallplan zu erstellen und rechtliche Möglichkeiten zu kennen, ohne dass du dich zu einem Schritt verpflichtest. Du entscheidest selbst, ob und wann du mehr unternimmst.

Erleben auch Männer häusliche Gewalt, und wo bekommen sie Hilfe?

Auch Männer erleben häusliche und sexualisierte Gewalt, Stalking oder Zwangsheirat, und ihre Erfahrungen sind genauso ernst zu nehmen. Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt an Männern" berät kostenlos und anonym unter 0800 123 9900, montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr, zusätzlich per Chat und E-Mail.

Kostet mich die Beratung oder ein Frauenhausplatz Geld?

Die Beratung bei den Hilfetelefonen und in Fachberatungsstellen ist immer kostenlos. Für die Unterbringung im Frauenhaus fallen teils Nutzungsgebühren an, die aber bei Bezug von Bürgergeld oder geringem Einkommen in der Regel vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden. Am fehlenden Geld scheitert die Aufnahme nicht.

Muss ich Anzeige erstatten, um geschützt zu werden?

Nein, für Schutz brauchst du keine Anzeige. Eine Gewaltschutzanordnung beim Familiengericht und die Aufnahme im Frauenhaus sind unabhängig von einer Strafanzeige möglich. Die Anzeige bei der Polizei ist ein zusätzlicher, freiwilliger Weg, über den du in Ruhe entscheiden kannst.

Was ist, wenn ich keinen deutschen Pass oder keinen gesicherten Aufenthalt habe?

Schutz vor Gewalt gilt unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit und deinem Aufenthaltsstatus. Das Hilfetelefon 116 016 berät auch in vielen Sprachen und mit Dolmetschung, und Fachberatungsstellen kennen die aufenthaltsrechtlichen Fragen. Der kommende Rechtsanspruch aus dem Gewalthilfegesetz soll ausdrücklich auch ohne gesicherten Aufenthaltsstatus greifen.

Quellen

  1. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Angebot im Überblick hilfetelefon.de
  2. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Schutz und Beratung durch das Gewalthilfegesetz bmbfsfj.bund.de
  3. Frauenhauskoordinierung, Frauenhaus- und Fachberatungsstellensuche frauenhauskoordinierung.de

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