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Gewaltschutzanordnung und Kontaktverbot

Geprüft von der Redaktion

Gewaltschutzanordnung und Kontaktverbot
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Gewaltschutzanordnung ist eine gerichtliche Anordnung, die dir Schutz vor einer gewalttätigen Person verschafft, etwa ein Kontakt- und Näherungsverbot.
  • Zuständig ist das Familiengericht, nicht die Polizei. Du brauchst dafür keine Strafanzeige.
  • In dringenden Fällen entscheidet das Gericht als einstweilige Anordnung sehr schnell, oft innerhalb weniger Tage.
  • Den Antrag kannst du selbst stellen, schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragstelle. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben.
  • Ein Verstoß gegen die Anordnung ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet.
  • Bei geringem Einkommen übernimmt die Verfahrenskostenhilfe die Kosten des Verfahrens.

Eine Gewaltschutzanordnung schützt dich per Gerichtsbeschluss vor einer bestimmten Person

Eine Gewaltschutzanordnung ist eine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, die einer bestimmten Person verbietet, dir zu nahe zu kommen oder Kontakt aufzunehmen. Das Familiengericht kann sie erlassen, wenn dich jemand körperlich verletzt, mit Verletzung deiner Gesundheit oder deines Lebens bedroht oder dir beharrlich nachstellt. Du brauchst dafür keine Strafanzeige und keinen Anwalt.

Der große Vorteil gegenüber einer bloßen Bitte oder einem klärenden Gespräch: Die Anordnung ist rechtlich durchsetzbar. Hält sich die andere Person nicht daran, kann die Polizei einschreiten und es folgt ein Strafverfahren. Damit verschiebt sich die Beweislast von dir weg. Du musst nicht mehr erklären, warum du dich fürchtest, sondern die andere Person muss sich an eine klare Grenze halten.

Das Gesetz gilt unabhängig von der Beziehung zur gewalttätigen Person. Es schützt vor dem Ehepartner ebenso wie vor dem Ex-Freund, einem Familienmitglied, einem Nachbarn oder einer fremden Person. Es setzt auch kein Zusammenleben voraus, obwohl es bei häuslicher Gewalt am häufigsten angewendet wird.

Welche Anordnungen das Gericht treffen kann

Das Familiengericht kann verschiedene Verbote aussprechen, einzeln oder in Kombination, je nachdem, was für deine Sicherheit nötig ist. Die rechtliche Grundlage sind die Paragrafen 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes.

AnordnungWas sie bedeutet
KontaktverbotKeine Kontaktaufnahme per Telefon, Nachricht, E-Mail, über soziale Medien oder über Dritte
NäherungsverbotEin Mindestabstand zu dir, oft mehrere hundert Meter, an jedem Ort
BetretungsverbotVerbot, sich deiner Wohnung, deinem Arbeitsplatz, der Kita oder Schule der Kinder zu nähern
WohnungsüberlassungZuweisung der gemeinsamen Wohnung an dich zur alleinigen Nutzung, befristet oder auf Dauer

Die Wohnungsüberlassung nach Paragraf 2 ist der weitreichendste Schritt: Sie kann die gewalttätige Person aus der gemeinsamen Wohnung fernhalten, selbst wenn der Mietvertrag auf deren Namen läuft oder ihr die Wohnung gehört. Das Gericht wägt dabei ab, wie dringend du die Wohnung zum Schutz brauchst, gerade wenn Kinder im Haushalt leben.

Wie das Verfahren abläuft

Der Weg zur Gewaltschutzanordnung führt über einen Antrag beim örtlichen Familiengericht, in dringenden Fällen als einstweilige Anordnung mit rascher Entscheidung. Danach wird der Beschluss der anderen Person zugestellt und ist ab dann gültig und durchsetzbar. Die einzelnen Schritte lassen sich klar nachzeichnen.

1Antrag stellen2Prüfung durch das Gericht3Beschluss4Zustellung an die Gegenseite5Durchsetzung bei Verstoß
Vom Antrag bis zum durchsetzbaren Schutz: der Ablauf einer Gewaltschutzanordnung. Bild: KI generiert.

Zuerst stellst du den Antrag beim Familiengericht, in dessen Bezirk du wohnst oder in dem die Tat geschah. Das geht schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragstelle, wo dir Mitarbeitende beim Formulieren helfen. Im Antrag schilderst du, was passiert ist, und benennst, welche Verbote du brauchst. Bei Gefahr im Verzug entscheidet das Gericht als einstweilige Anordnung teils ohne vorherige mündliche Verhandlung und innerhalb weniger Tage. Der Beschluss wird der Gegenseite zugestellt und gilt ab der Zustellung. Verstößt die Person danach gegen die Anordnung, dokumentierst du das und rufst die Polizei, die einschreiten kann.

Für die schnelle einstweilige Anordnung reicht es, dass du die Vorfälle glaubhaft machst. Das gelingt oft mit einer eidesstattlichen Versicherung, in der du den Ablauf schilderst, ergänzt durch ärztliche Atteste, Fotos von Verletzungen, ein Stalking-Protokoll, Screenshots von Nachrichten oder das polizeiliche Einsatzprotokoll. Du brauchst keine lückenlosen Beweise, aber je konkreter deine Angaben, desto tragfähiger die Entscheidung.

Was ein Verstoß bedeutet

Ein Verstoß gegen eine vollstreckbare Gewaltschutzanordnung ist eine eigene Straftat nach Paragraf 4 des Gewaltschutzgesetzes und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Strafrahmen wurde 2021 von einem auf zwei Jahre angehoben, um Verstöße ernster zu ahnden.

Praktisch heißt das: Wenn sich die Person nicht an das Verbot hält, ruf die 110 und weise auf die bestehende Anordnung hin. Halte am besten eine Kopie des Beschlusses bereit. Notiere jeden Verstoß mit Datum, Uhrzeit und, wenn möglich, Zeugen. Diese Aufzeichnungen helfen sowohl der Polizei im Moment als auch später vor Gericht.

Das Verfahren kostet Geld, aber daran soll es nicht scheitern. Wer ein geringes Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen, die Gerichts- und gegebenenfalls Anwaltskosten übernimmt. Den Antrag darauf stellst du zusammen mit dem Gewaltschutzantrag. Die Beratungsstellen und die Rechtsantragstelle erklären dir, welche Nachweise du dafür brauchst.

Wie lange gilt eine Gewaltschutzanordnung?

Eine Gewaltschutzanordnung wird in der Regel befristet, häufig auf sechs Monate, und kann bei fortbestehender Gefahr auf Antrag verlängert werden. Das Gericht legt die Dauer im Beschluss fest, angepasst an deine Situation. Läuft die Frist ab und stellt die Person dir weiter nach, kannst du eine Verlängerung oder eine neue Anordnung beantragen.

Achte deshalb auf das Enddatum in deinem Beschluss und stelle einen Verlängerungsantrag rechtzeitig, am besten einige Wochen vorher, wenn du weiter Schutz brauchst. Dokumentiere in der Zwischenzeit jeden neuen Vorfall, denn diese Belege tragen den Verlängerungsantrag genauso wie den ersten Antrag. Ein Näherungs- oder Kontaktverbot endet nicht automatisch dadurch, dass eine Zeit lang Ruhe war. Wenn du unsicher bist, ob dein Schutz noch gilt, frag beim Gericht oder bei deiner Beratungsstelle nach, bevor die Frist abläuft.

Gewaltschutz und gemeinsame Kinder

Wenn ihr gemeinsame Kinder habt, kann eine Gewaltschutzanordnung auch Verbote zum Schutz der Kinder enthalten, etwa ein Betretungsverbot für Kita oder Schule. Fragen zum Umgangsrecht des anderen Elternteils werden davon aber nicht automatisch mitentschieden, dafür ist ein eigenes familiengerichtliches Verfahren zuständig.

Das ist wichtig zu wissen, weil ein Umgangsrecht und ein Kontaktverbot in einem Spannungsverhältnis stehen können. In der Praxis lässt sich das lösen, etwa durch begleiteten Umgang an einem neutralen Ort oder durch Übergaben über eine dritte Person, sodass du der gewalttätigen Person nicht selbst begegnen musst. Sprich diese Frage früh mit deiner Beratungsstelle oder deinem Anwalt an, damit Schutz und Umgang zusammenpassen und die Sicherheit der Kinder im Mittelpunkt steht.

Brauche ich einen Anwalt?

Für den Antrag auf eine Gewaltschutzanordnung besteht kein Anwaltszwang, du kannst ihn selbst stellen. Trotzdem kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein, vor allem wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, wenn es um die Wohnung geht oder wenn zusätzlich Fragen zu Sorgerecht und Umgang mit gemeinsamen Kindern anstehen.

Eine gute Zwischenlösung ist die kostenlose Erstberatung bei einer Fachberatungsstelle oder einer Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt. Dort bekommst du Hilfe beim Antrag und eine Einschätzung, ob du zusätzlich einen Anwalt einschalten solltest. Über einen Beratungshilfeschein kann auch die anwaltliche Erstberatung bei geringem Einkommen kostenlos sein.

So gehst du vor

  1. Sichere Belege wie ärztliche Atteste, Fotos, Screenshots und das polizeiliche Einsatzprotokoll.
  2. Schreibe die Vorfälle mit Datum und Uhrzeit auf, das erleichtert die eidesstattliche Versicherung.
  3. Wende dich an das örtliche Familiengericht oder an eine Interventionsstelle, die dir beim Antrag hilft.
  4. Stelle den Antrag, bei akuter Gefahr ausdrücklich als einstweilige Anordnung.
  5. Beantrage bei geringem Einkommen zugleich Verfahrenskostenhilfe.
  6. Bewahre den Beschluss griffbereit auf und ruf bei jedem Verstoß die 110.

Bei akuter Gefahr wählst du sofort die 110, auch und gerade bei einem Verstoß gegen die Anordnung. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" berät rund um die Uhr, kostenlos und mehrsprachig unter 116 016, Männer erreichen unter 0800 123 9900 das Hilfetelefon "Gewalt an Männern". Eine Anordnung ist Schutz auf Papier, deine Sicherheit im Moment geht vor.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Gewaltschutzanordnung eine Strafanzeige?

Nein, für eine Gewaltschutzanordnung brauchst du keine Strafanzeige. Das zivilrechtliche Verfahren beim Familiengericht ist unabhängig vom Strafverfahren. Du kannst eine Anordnung beantragen, ohne die Person anzuzeigen, und umgekehrt eine Anzeige erstatten, ohne eine Anordnung zu beantragen.

Wie schnell bekomme ich eine Gewaltschutzanordnung?

Eine Gewaltschutzanordnung kann bei akuter Gefahr als einstweilige Anordnung sehr schnell ergehen, teils innerhalb weniger Tage und ohne vorherige mündliche Verhandlung. Dafür musst du die Vorfälle glaubhaft machen, etwa durch eine eidesstattliche Versicherung und Belege wie Atteste oder Screenshots.

Was kostet ein Gewaltschutzverfahren beim Familiengericht?

Ein Gewaltschutzverfahren verursacht Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten, deren Höhe vom Streitwert abhängt. Bei geringem Einkommen übernimmt die Verfahrenskostenhilfe diese Kosten, sodass am Geld kein Antrag scheitern muss. Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellst du zusammen mit dem Gewaltschutzantrag.

Was passiert, wenn die Person gegen die Gewaltschutzanordnung verstößt?

Ein Verstoß gegen eine vollstreckbare Gewaltschutzanordnung ist eine Straftat nach Paragraf 4 des Gewaltschutzgesetzes und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Bei einem Verstoß rufst du die Polizei unter 110, weist auf die Anordnung hin und dokumentierst den Vorfall mit Datum und Zeugen.

Kann mir die gemeinsame Wohnung zugewiesen werden, obwohl der Mietvertrag nicht auf mich läuft?

Ja, das Familiengericht kann dir nach Paragraf 2 des Gewaltschutzgesetzes die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, auch wenn der Mietvertrag auf die andere Person läuft oder ihr die Wohnung gehört. Entscheidend ist, wie dringend du die Wohnung zum Schutz brauchst, besonders wenn Kinder betroffen sind.

Gilt eine Gewaltschutzanordnung auch bei Bedrohung über soziale Medien?

Ja, ein Kontaktverbot im Rahmen einer Gewaltschutzanordnung umfasst auch Kontakt über Telefon, Nachrichten, E-Mail, soziale Medien und den Weg über dritte Personen. Bedrohungen und beharrliche Kontaktversuche im digitalen Raum können sowohl die Anordnung begründen als auch einen Verstoß darstellen.

Quellen

  1. Gesetze im Internet, Gewaltschutzgesetz Paragraf 1 Schutzanordnungen gesetze-im-internet.de
  2. Gesetze im Internet, Gewaltschutzgesetz Paragraf 4 Strafvorschriften gesetze-im-internet.de
  3. Bundesministerium der Justiz, Gewaltschutz bmj.de

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