Arbeitslosengeld beantragen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
- Die Höhe liegt bei 60 Prozent des bisherigen Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind steigt sie auf 67 Prozent.
- Je nach Alter und Versicherungszeit wird Arbeitslosengeld zwischen 6 und 24 Monaten gezahlt.
- Der Antrag läuft online über das Serviceportal der Arbeitsagentur oder persönlich vor Ort, die Meldefristen sind eng gesetzt.
- Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen droht bei Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder verpassten Terminen ohne wichtigen Grund.
- Reicht das Arbeitslosengeld nicht für die Miete, lässt sich ergänzend Wohngeld beantragen.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer sich arbeitslos gemeldet hat und in den 30 Monaten davor mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand. Diese Voraussetzung heißt im Gesetz Anwartschaftszeit und meint schlicht: In diesem Zeitraum muss tatsächlich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein, egal ob am Stück oder mit Unterbrechungen durch Krankheit, einen Auslandsaufenthalt oder einen Jobwechsel. Der Zeitraum von 30 Monaten heißt Rahmenfrist.
Wer überwiegend befristet gearbeitet hat und deshalb nicht auf die vollen 12 Monate kommt, kann unter Umständen mit nur 6 Monaten Versicherungszeit auskommen. Diese verkürzte Anwartschaftszeit gilt, wenn die einzelnen Verträge jeweils höchstens 14 Wochen im Voraus geschlossen wurden und das Bruttoentgelt der letzten 12 Monate eine gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Wer unsicher ist, ob die eigene Erwerbsbiografie reicht, bekommt bei der Agentur für Arbeit eine verbindliche Auskunft.
So wird die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet
Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent des sogenannten Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind steigt der Satz auf 67 Prozent. Das Leistungsentgelt ist das pauschalierte Nettoeinkommen, das aus dem Bruttoverdienst der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet wird, abzüglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und einer Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent.
Der Zeitraum, aus dem gerechnet wird, heißt Bemessungsrahmen und umfasst grundsätzlich das letzte Jahr vor der Arbeitslosigkeit. Liegen darin weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Entgelt, wird der Rahmen auf zwei Jahre erweitert. Ein Beispiel macht die Rechnung greifbar: Wer zuletzt auf ein pauschaliertes Nettoentgelt von 2.500 Euro im Monat kam, erhält als Single 1.500 Euro Arbeitslosengeld, mit Kind sind es 1.675 Euro. Nach oben ist die Rechnung gedeckelt, weil nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung einfließt, 2026 sind das bundeseinheitlich 8.450 Euro im Monat. Wer deutlich mehr verdient hat, bekommt trotzdem nur den Anteil aus diesem gedeckelten Betrag. Auch die eingetragene Steuerklasse wirkt sich aus, weil sie das pauschalierte Netto bestimmt.
Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld sind zwei unterschiedliche Leistungen
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung: Es hängt von eingezahlten Beiträgen ab und wird unabhängig vom sonstigen Vermögen gezahlt. Das Grundsicherungsgeld dagegen, das bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld hieß und seither offiziell so heißt, ist eine bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung. Es greift, wenn kaum Einkommen und Vermögen vorhanden sind, ganz unabhängig davon, ob und wie lange jemand vorher gearbeitet hat.
Reicht die eigene Anwartschaftszeit nicht, oder läuft das Arbeitslosengeld aus, bevor eine neue Stelle gefunden ist, springt das Grundsicherungsgeld ein. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt seit 2024 unverändert bei 563 Euro im Monat, dazu kommen die angemessenen Kosten für Wohnung und Heizung. Ein Antrag beim Jobcenter ist dafür nötig, ein automatischer Übergang aus dem Arbeitslosengeld gibt es nicht. Wer schon Bürgergeld bezieht, muss deshalb auch nichts weiter tun: Die Jobcenter dürfen die Leistung noch bis Ende 2026 unter dem alten Namen führen, weil die Umstellung aller Bescheide und Formulare Zeit braucht.
Die Bezugsdauer wächst mit Alter und Versicherungszeit
Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird, hängt von zwei Werten ab: der Versicherungszeit in den letzten 30 Monaten und dem Lebensalter bei Beginn der Arbeitslosigkeit. Der Mindestanspruch liegt bei 6 Monaten, der Höchstanspruch bei 24 Monaten für Menschen ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit.
| Versicherungszeit in 30 Monaten | Mindestalter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | ohne Altersgrenze | 6 Monate |
| 16 Monate | ohne Altersgrenze | 8 Monate |
| 20 Monate | ohne Altersgrenze | 10 Monate |
| 24 Monate | ohne Altersgrenze | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 Jahre | 24 Monate |
Unter 50 Jahren bleibt es bei höchstens 12 Monaten, selbst wenn jemand länger als 24 Monate versichert war. Die längeren Laufzeiten setzen also immer beides zugleich voraus, die passende Versicherungszeit und das passende Alter. Wer während des Bezugs eine von der Arbeitsagentur geförderte Weiterbildung beginnt, muss die Bezugsdauer übrigens nicht fürchten: Sie verkürzt sich dann nur um einen halben statt um einen ganzen Tag je Tag der Maßnahme, und reicht das Arbeitslosengeld trotzdem nicht bis zum Ende der Weiterbildung, zahlt die Agentur bis zum Abschluss weiter.
Wann eine Sperrzeit droht und wie lange sie dauert
Eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB III ist eine Zeit ohne Arbeitslosengeld, die die Agentur verhängt, wenn du dich versicherungswidrig verhalten hast, ohne einen wichtigen Grund. Die Dauer richtet sich nach dem Anlass, und mehrere Sperrzeiten können sich addieren.
| Anlass | Dauer der Sperrzeit |
|---|---|
| Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund | 12 Wochen |
| Ablehnung einer zumutbaren Stelle | 3, 6 oder 12 Wochen je nach Wiederholung |
| Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung oder Maßnahme | 3, 6 oder 12 Wochen |
| Unzureichende eigene Bemühungen um eine Stelle | 2 Wochen |
| Versäumte Meldung bei der Agentur für Arbeit | 1 Woche |
Besonders teuer ist die zwölfwöchige Sperrzeit. Sie kostet nicht nur die drei Monate ohne Geld, sondern verkürzt nach Paragraf 148 SGB III die gesamte Bezugsdauer zusätzlich um ein Viertel. Bei den kürzeren Sperrzeiten geht dagegen genau die gesperrte Zeit verloren, eine Woche Sperrzeit kostet also eine Woche Anspruch. Ein wichtiger Grund, etwa Mobbing, eine gesundheitliche Gefährdung oder der Beginn einer abschlussorientierten Weiterbildung, kann die Sperrzeit vermeiden, muss aber belegt werden.
Was du neben dem Arbeitslosengeld dazuverdienen darfst
Neben dem Arbeitslosengeld bleibt ein Nebenverdienst bis 165 Euro im Monat anrechnungsfrei. Was darüber liegt, zieht die Agentur vom Arbeitslosengeld ab. Diese Grenze steht in Paragraf 155 SGB III.
Wichtig ist die Stundengrenze: Die Nebenbeschäftigung darf 15 Wochenstunden nicht erreichen, sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos und der Anspruch entfällt ganz. Melde jeden Nebenverdienst vorher der Agentur, denn nicht gemeldete Einnahmen führen zu Rückforderungen. Wer sich nebenbei selbstständig macht, sollte das ebenfalls anzeigen, weil auch dafür die 15-Stunden-Grenze gilt.
Arbeitslosengeld bei Krankheit
Wer während der Arbeitslosigkeit krank wird, verliert das Geld nicht sofort. Nach Paragraf 146 SGB III zahlt die Agentur das Arbeitslosengeld bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen in voller Höhe weiter, die sogenannte Leistungsfortzahlung.
Dauert die Krankheit länger, springt danach das Krankengeld der Krankenkasse ein. Ein Sonderfall ist die Nahtlosigkeitsregelung nach Paragraf 145 SGB III: Ist unklar, ob jemand überhaupt noch erwerbsfähig ist, etwa zwischen dem Ende des Krankengeldes und der Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente, zahlt die Agentur das Arbeitslosengeld weiter, damit keine Lücke ohne Einkommen entsteht. Auch dafür bleibt die Meldung wichtig: Krankheit sofort der Agentur mitteilen.
Wie lange ein Restanspruch gültig bleibt
Wer eine neue Stelle findet, bevor das Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist, verliert den Rest nicht. Der noch nicht verbrauchte Anspruch bleibt erhalten und lebt bei einer erneuten Arbeitslosigkeit wieder auf, solange seit seiner Entstehung noch keine vier Jahre vergangen sind. Das regelt Paragraf 161 SGB III.
Nach vier Jahren erlischt ein solcher Restanspruch endgültig. Wer bis dahin wieder lange genug gearbeitet hat, erfüllt aber oft ohnehin eine neue Anwartschaft und bekommt dann einen frisch berechneten, meist längeren Anspruch. Für die Praxis heißt das: Auch eine kurze neue Beschäftigung nach der Arbeitslosigkeit ist kein Verlust, sie sichert den bereits erworbenen Anspruch ab.
Die ersten Schritte zum Arbeitslosengeld
- Sobald der Beendigungstermin feststeht, sofort arbeitsuchend melden: spätestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis. Das geht online über das Serviceportal, telefonisch unter der gebührenfreien Hotline oder persönlich vor Ort.
- Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit zusätzlich arbeitslos melden, denn die Meldung als arbeitsuchend ersetzt diesen Schritt nicht und wirkt sich sonst auf den Leistungsbeginn aus.
- Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, am schnellsten online über das Serviceportal der Arbeitsagentur, alternativ mit dem Papierformular vor Ort.
- Die Arbeitsbescheinigung des bisherigen Arbeitgebers, den Personalausweis und die Kontoverbindung einreichen, damit die Agentur das Leistungsentgelt zügig berechnen kann.
- Den Bescheid prüfen, gegebenenfalls Widerspruch einlegen, und falls das Arbeitslosengeld die Miete nicht deckt, direkt ergänzend Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragen.
Ein Jobverlust oder Konflikte am Arbeitsplatz können schwer belasten. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112.
Häufige Fragen
Was ist Arbeitslosengeld I?
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die ihren Job verloren haben und vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Es ersetzt für eine begrenzte Zeit einen Teil des bisherigen Nettoeinkommens.
Muss ich mich schon während der Kündigungsfrist arbeitsuchend melden?
Ja, die Meldung als arbeitsuchend ist bereits während der Kündigungsfrist Pflicht. Wer den Beendigungstermin mehr als drei Monate im Voraus kennt, muss sich spätestens drei Monate vorher melden, bei kürzerer Vorlaufzeit innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst gekündigt habe?
Bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund verhängt die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein Arbeitslosengeld fließt, zusätzlich verkürzt sich die gesamte Bezugsdauer. Ein wichtiger Grund, der die Sperrzeit vermeidet, kann zum Beispiel Mobbing, eine gesundheitliche Gefährdung am bisherigen Arbeitsplatz oder der Beginn einer abschlussorientierten Weiterbildung sein.
Worin unterscheidet sich Arbeitslosengeld I vom Grundsicherungsgeld?
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung ohne Bedürftigkeitsprüfung, finanziert aus eigenen Beiträgen. Das Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, ist dagegen eine bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung, für die keine Versicherungszeit nötig ist, dafür aber Einkommen und Vermögen geprüft werden.
Kann ich neben dem Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen?
Ja, bis zu 165 Euro im Monat aus einer Nebenbeschäftigung bleiben anrechnungsfrei, der Rest wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Diese Nebenbeschäftigung darf außerdem 15 Wochenstunden nicht erreichen, sonst gilt man nicht mehr als arbeitslos.
Was passiert mit dem Arbeitslosengeld, wenn ich krank werde?
Wer während der Arbeitslosigkeit unverschuldet krank wird, bekommt das Arbeitslosengeld nach Paragraf 146 SGB III bis zu sechs Wochen in voller Höhe weiter. Dauert die Krankheit länger, zahlt danach die Krankenkasse Krankengeld. Die Krankheit muss der Agentur sofort gemeldet werden.
Verfällt mein Arbeitslosengeld, wenn ich vorher eine neue Stelle finde?
Nein, ein noch nicht verbrauchter Restanspruch auf Arbeitslosengeld bleibt erhalten und lebt bei erneuter Arbeitslosigkeit wieder auf, solange seit seiner Entstehung keine vier Jahre vergangen sind. Erst danach erlischt er nach Paragraf 161 SGB III.
Wie lange bekomme ich höchstens Arbeitslosengeld?
Die Bezugsdauer reicht von 6 Monaten bis höchstens 24 Monaten. Die volle Dauer von 24 Monaten gibt es erst ab 58 Jahren und mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit in den letzten 30 Monaten, für Jüngere sind höchstens 12 Monate möglich.
Quellen
- Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Antrag. arbeitsagentur.de
- Paragraf 147 SGB III, Dauer des Anspruchs. gesetze-im-internet.de
- Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen. verbraucherzentrale.de
- Paragraf 159 SGB III, Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit mit den Sperrzeit-Tatbeständen. gesetze-im-internet.de
- Paragraf 146 SGB III, Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. gesetze-im-internet.de
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