Helfer in der Krise

Wenn der Chef zum Mobber wird

Geprüft von der Redaktion

Wenn der Chef zum Mobber wird
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bossing ist Mobbing, das gezielt von einer Vorgesetzten oder einem Vorgesetzten ausgeht, nicht von gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen.
  • Typische Mittel sind unerfüllbare Vorgaben, der Entzug von Aufgaben, öffentliche Bloßstellung und Versetzungen ohne nachvollziehbaren Grund.
  • Das Machtgefälle macht Bossing besonders schwer zu stoppen, weil sich Betroffene meist nicht einfach an den Verursacher selbst wenden können.
  • Auch gegenüber dem Verhalten von Vorgesetzten gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach Paragraf 241 BGB: die nächsthöhere Ebene, der Betriebsrat oder die Gewerkschaft können eingeschaltet werden.
  • Wer unter Bossing leidet, kann Unterlassung verlangen und unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben.
  • Andauerndes Bossing kann ein wichtiger Grund für eine Eigenkündigung ohne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sein.

Was unterscheidet Bossing von klassischem Mobbing?

Bossing unterscheidet sich von klassischem Mobbing dadurch, dass die Angriffe nicht von gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen kommen, sondern gezielt von einer Vorgesetzten oder einem Vorgesetzten ausgehen. Rechtlich zählt Bossing als eine Form von Mobbing, weil auch hier systematisch, wiederholt und über einen längeren Zeitraum schikaniert wird. Der Unterschied liegt allein in der Position der angreifenden Person.

Genau diese Position macht Bossing besonders belastend. Wer als Vorgesetzte oder Vorgesetzter zugleich über Aufgaben, Beurteilungen und mitunter über eine Kündigung entscheidet, trifft die betroffene Person an einer verletzlichen Stelle. Häufig stecken dahinter Führungsschwäche oder ungelöste Konflikte in der Abteilung, manchmal auch persönliche Antipathien, die sich hinter angeblich sachlichen Entscheidungen verstecken.

Typische Mittel des Bossings

Zu den typischen Mitteln des Bossings gehören unerfüllbare Vorgaben, mit denen ein Scheitern von vornherein feststeht, sowie der schrittweise Entzug von Aufgaben, Verantwortung und Informationen. Dazu kommen öffentliche Kritik vor dem gesamten Team, Versetzungen ohne nachvollziehbaren Grund und die wiederkehrende Androhung von Abmahnung oder Kündigung.

Oft wirkt jede einzelne Maßnahme für sich betrachtet fast begründbar, etwa eine Versetzung, die angeblich betrieblich nötig war, oder eine Kritik, die angeblich nur der Sache diente. Erst die Häufung über Wochen und Monate macht sichtbar, dass hier System dahintersteckt und nicht mehr die Sache im Vordergrund steht, sondern die Person.

ÜbergriffdesVorgesetztenVerunsicherungRückzugWeitereAngriffe
Der Kreislauf des Bossings. Bild: KI generiert.

Das Machtgefälle erschwert die Gegenwehr

Das Machtgefälle zwischen einer vorgesetzten Person und den Beschäftigten erschwert die Gegenwehr gegen Bossing erheblich. Ein klärendes Gespräch, das bei Konflikten unter Kolleginnen und Kollegen oft der erste sinnvolle Schritt ist, hilft hier selten weiter, weil die angreifende Person selbst über Beurteilungen, Beförderungen und manchmal über den Arbeitsplatz entscheidet.

Viele Betroffene schweigen deshalb lange aus Angst vor weiteren Nachteilen. Das ist eine nachvollziehbare Reaktion, verlängert die Belastung aber meist nur. Wichtig zu wissen: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt unabhängig davon, wer das Fehlverhalten zeigt, auch dann, wenn es die eigene Führungskraft ist.

Welche Gesetze bei Bossing greifen

Auch wenn kein Paragraf das Wort Bossing enthält, steht Betroffenen ein handfester Schutz zu. Die Fürsorge- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers nach Paragraf 241 Absatz 2 BGB verpflichtet ihn, die Gesundheit und die Persönlichkeitsrechte seiner Beschäftigten zu schützen, und zwar auch vor dem Verhalten der eigenen Führungskräfte.

Nach Paragraf 84 des Betriebsverfassungsgesetzes darfst du dich beim Arbeitgeber beschweren, der Betriebsrat nimmt eine berechtigte Beschwerde nach Paragraf 85 auf. Knüpft die Schikane an ein Merkmal wie Geschlecht, Herkunft, Alter oder Behinderung an, greifen zusätzlich die Paragrafen 12 und 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Und das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in Paragraf 5 dazu, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und dagegen etwas zu tun. Diese Pflichten kannst du benennen, wenn du dich an die nächsthöhere Ebene oder den Betriebsrat wendest.

Nicht jede unbeliebte Weisung ist Bossing

Ein Vorgesetzter darf Aufgaben verteilen, Abläufe vorgeben und in Grenzen auch versetzen. Dieses Weisungsrecht steht in Paragraf 106 der Gewerbeordnung. Es hat aber eine klare Grenze: Der Arbeitgeber muss es nach billigem Ermessen ausüben, also deine Interessen angemessen berücksichtigen.

Eine Weisung, die schikanös, sinnlos oder erkennbar nur zur Zermürbung erteilt wird, überschreitet diese Grenze. Eine Versetzung ohne betrieblichen Grund, die dich isolieren soll, musst du nicht kommentarlos hinnehmen. Auch eine unberechtigte Abmahnung ist angreifbar: Du kannst eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen und die Entfernung der Abmahnung verlangen. Wichtig ist, jede einzelne Maßnahme zu dokumentieren, weil erst die Kette sichtbar macht, dass hinter den angeblich sachlichen Entscheidungen ein Muster steht.

Anlaufstellen bei Bossing

Wenn der eigene Vorgesetzte selbst das Problem ist, führt der Weg über andere Stellen im Betrieb oder außerhalb. Die folgende Übersicht zeigt, welche Anlaufstelle in welcher Situation hilft.

AnlaufstelleWann sie hilft
BetriebsratWenn im Betrieb ein Betriebsrat gewählt ist, unabhängig von der Position des Vorgesetzten
Nächsthöhere Führungsebene oder PersonalabteilungWenn der direkte Vorgesetzte selbst der Verursacher ist
GewerkschaftFür eine rechtliche Erstberatung, auch wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt
Fachanwältin oder Fachanwalt für ArbeitsrechtWenn Unterlassung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld infrage kommen
Betriebsärztlicher Dienst oder externe BeratungsstelleWenn die Gesundheit bereits spürbar leidet

Welche rechtlichen Schritte sind bei Bossing möglich?

Bei Bossing können Betroffene von ihrem Arbeitgeber verlangen, das Verhalten zu unterbinden, weil dieser auch gegenüber dem Handeln von Vorgesetzten eine Fürsorgepflicht trägt. Reagiert der Arbeitgeber nicht, ist vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Unterlassung möglich, bei akuter Wiederholungsgefahr auch eine einstweilige Verfügung, die oft innerhalb weniger Tage entschieden wird.

Daneben kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld infrage, etwa für Behandlungskosten oder Verdienstausfall. In vielen Arbeits- und Tarifverträgen stehen Ausschlussfristen, die solche Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen lassen, weshalb eine zügige rechtliche Beratung wichtig ist. Ansprüche wegen einer Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz musst du sogar innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Bei strafbaren Handlungen wie Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung ist zusätzlich eine Strafanzeige möglich.

Eigenkündigung wegen Bossing ohne Sperrzeit

Manchmal ist der einzige Ausweg der eigene Ausstieg. Normalerweise kostet eine Eigenkündigung zwölf Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bei nachgewiesenem Bossing kann das anders sein.

Andauerndes Bossing kann ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraf 626 BGB und Paragraf 159 SGB III sein, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Liegt ein solcher Grund vor und lässt er sich belegen, verhängt die Arbeitsagentur keine Sperrzeit. In der Regel setzt das voraus, dass du dich vorher beim Arbeitgeber beschwert und ihm die Chance zur Abhilfe gegeben hast, oft hilft auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Belastung. Sprich vor einer Kündigung mit einer Fachanwältin, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft.

Die eigene Gesundheit hat bei Bossing Vorrang

Die eigene Gesundheit hat bei Bossing Vorrang vor dem Versuch, die Situation allein und stillschweigend auszuhalten. Fachärztinnen und Fachärzte weisen darauf hin, dass Bossing besonders ohne soziale Unterstützung schnell zu psychischen Erkrankungen wie Depressionen führen kann, weil das Machtgefälle den Betroffenen kaum eigene Handlungsspielräume lässt.

Wer merkt, dass Schlaf, Konzentration oder Stimmung seit Wochen leiden, sollte das ärztlich abklären lassen, statt darauf zu warten, dass sich die Situation von selbst löst. Eine Krankschreibung ist dabei kein Versagen, sondern schafft den Abstand, der oft nötig ist, um die nächsten Schritte überhaupt gehen zu können. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen muss der Arbeitgeber dir außerdem ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.

Die ersten Schritte bei Bossing

  1. Dokumentiere jeden Vorfall schriftlich, mit Datum, Situation und möglichen Zeuginnen oder Zeugen.
  2. Sprich mit einer Person deines Vertrauens außerhalb der direkten Berichtslinie über das, was passiert.
  3. Wende dich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder die nächsthöhere Führungsebene.
  4. Hol dir rechtlichen Rat, wenn sich nichts ändert oder der Druck zunimmt.
  5. Nimm gesundheitliche Warnzeichen ernst und sprich frühzeitig mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Beratungsstelle.

Ein Jobverlust oder Konflikte am Arbeitsplatz können schwer belasten. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112.

Häufige Fragen

Ist es schon Bossing, wenn mein Chef einmal ungerecht laut wird?

Ein einmaliger ungerechter Ausbruch ist noch kein Bossing, auch wenn er unangenehm und verletzend ist. Von Bossing spricht man erst, wenn sich solche Übergriffe über längere Zeit wiederholen und erkennbar darauf zielen, dich unter Druck zu setzen oder aus der Position zu drängen.

Welche Gesetze schützen mich bei Bossing?

Bei Bossing schützt dich vor allem die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach Paragraf 241 Absatz 2 BGB, ergänzt durch das Beschwerderecht nach Paragraf 84 Betriebsverfassungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Pflicht zur Beurteilung psychischer Belastungen nach Paragraf 5 Arbeitsschutzgesetz.

Darf mein Chef mich einfach versetzen?

Dein Chef darf dich im Rahmen des Weisungsrechts nach Paragraf 106 Gewerbeordnung versetzen, aber nur nach billigem Ermessen, das deine Interessen angemessen berücksichtigt. Eine Versetzung ohne betrieblichen Grund, die dich isolieren oder zermürben soll, überschreitet diese Grenze und musst du nicht hinnehmen.

Kann ich mich wehren, wenn mein direkter Vorgesetzter selbst der Mobber ist?

Ja, du kannst dich auch wehren, wenn dein direkter Vorgesetzter selbst der Mobber ist, indem du dich an die nächsthöhere Führungsebene, die Personalabteilung, den Betriebsrat oder die Gewerkschaft wendest. Diese Stellen sind unabhängig von deinem direkten Vorgesetzten ansprechbar.

Muss ich Bossing beweisen können, bevor ich dagegen vorgehe?

Für ein erstes Gespräch mit dem Betriebsrat oder der Personalabteilung musst du Bossing noch nicht lückenlos beweisen können. Für eine spätere Klage auf Unterlassung oder Schmerzensgeld wird eine Dokumentation mit Daten, Situationen und Zeuginnen oder Zeugen aber sehr wichtig, weshalb sich ein Mobbing-Tagebuch von Anfang an lohnt.

Habe ich bei Bossing Anspruch auf Schmerzensgeld?

Bei Bossing kannst du unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, etwa wenn dir durch die Übergriffe ein nachweisbarer gesundheitlicher oder finanzieller Schaden entstanden ist. Beachte die Ausschlussfristen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag und bei diskriminierungsbezogenem Bossing die Zwei-Monats-Frist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Kann ich wegen Bossing kündigen, ohne eine Sperrzeit zu bekommen?

Wer wegen nachgewiesenen Bossings selbst kündigt, riskiert nicht zwangsläufig eine Sperrzeit. Andauerndes Bossing kann ein wichtiger Grund nach Paragraf 159 SGB III sein, wenn du dich vorher beschwert hast und den Sachverhalt belegen kannst, oft hilft ein ärztliches Attest. Lass dich vorher rechtlich beraten.

Was mache ich, wenn Bossing meine Gesundheit angreift?

Wenn Bossing deine Gesundheit angreift, sprich zeitnah mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Beratungsstelle und lass dich bei Bedarf krankschreiben. Eine Krankschreibung schafft Abstand von der belastenden Situation und Zeit, die nächsten Schritte in Ruhe zu planen.

Quellen

  1. Mobbing durch Vorgesetzte gilt rechtlich als Mobbing, und der Arbeitgeber trägt gegenüber allen Beschäftigten eine besondere Fürsorgepflicht, die er notfalls auch gegen eine Führungskraft durchsetzen muss. dgb.de
  2. Betroffene von Bossing können vom Arbeitgeber die Beendigung des Verhaltens verlangen und unter bestimmten Voraussetzungen Unterlassungsklage, Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen. juraforum.de
  3. Bossing beschreibt Schikane durch Vorgesetzte und kann Betroffene wegen des Machtgefälles besonders belasten, sodass ohne soziale Unterstützung schnell psychische Erkrankungen wie Depressionen entstehen können. neurologen-und-psychiater-im-netz.org
  4. Gesetzestext zu Paragraf 106 Gewerbeordnung, Weisungsrecht des Arbeitgebers und seine Grenze durch das billige Ermessen. gesetze-im-internet.de

Verwandte Ratgeber aus Job

Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.