Der Aufhebungsvertrag
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, du gibst damit deinen gesetzlichen Kündigungsschutz freiwillig auf.
- Fast immer verhängt die Arbeitsagentur danach eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld.
- Die Sperrzeit lässt sich vermeiden, wenn eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung drohte und die Abfindung bei bis zu 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr liegt.
- Für einen Aufhebungsvertrag gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei einem Kauf im Internet.
- Unterschreibe niemals unter Zeitdruck, verlange stattdessen mehrere Tage Bedenkzeit.
- Dieser Text ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, lass jeden Entwurf vorher von einer Fachanwältin, einem Fachanwalt oder deiner Gewerkschaft prüfen.
Was ein Aufhebungsvertrag rechtlich bedeutet
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Anders als bei einer Kündigung handelt hier keine Seite einseitig, beide unterschreiben freiwillig. Genau das macht den Aufhebungsvertrag rechtlich heikel: Weil du selbst zustimmst, greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Eine Kündigungsschutzklage ist danach nicht mehr möglich und auch nicht mehr nötig, weil es keine Kündigung gibt, die angegriffen werden könnte. Wie eine Kündigung muss auch ein Aufhebungsvertrag nach Paragraf 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift geschlossen werden, eine mündliche Zusage oder eine E-Mail reicht nicht aus.
Warum die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld das größte Risiko ist
Die Bundesagentur für Arbeit wertet einen Aufhebungsvertrag in aller Regel als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit, weil du dem Ende deines Arbeitsverhältnisses zugestimmt hast. Die Folge ist eine Sperrzeit von zwölf Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, das regelt Paragraf 159 des Sozialgesetzbuchs III. Diese zwölf Wochen werden nicht einfach an das Ende der Bezugsdauer angehängt, sie gehen tatsächlich verloren. Aus zwölf Monaten Arbeitslosengeld werden dadurch oft nur neun. Eine Ausnahme gilt, wenn ein wichtiger Grund vorlag und nachgewiesen werden kann, etwa eine drohende betriebsbedingte Kündigung, die ohnehin zum selben Termin gekommen wäre, oder gesundheitliche Gründe auf ärztliches Anraten. Ohne einen solchen Nachweis bleibt die Sperrzeit bestehen, egal wie fair sich die Trennung angefühlt hat.
Wie sich die Sperrzeit rechtssicher vermeiden lässt
Es gibt eine anerkannte Konstellation, in der die Arbeitsagentur keine Sperrzeit verhängt. Sie prüft die Rechtmäßigkeit der drohenden Arbeitgeberkündigung gar nicht erst, wenn drei Bedingungen zusammenkommen.
Erstens muss dem Betrieb eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung konkret gedroht haben. Zweitens muss der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis frühestens zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem auch die ordentliche Kündigung gewirkt hätte, die Kündigungsfrist also gewahrt sein. Drittens darf die Abfindung bis zu 0,5 Bruttomonatsgehälter je Jahr des Arbeitsverhältnisses betragen. Die frühere Mindestgrenze von 0,25 Monatsgehältern ist weggefallen, nach oben bleibt es bei 0,5. Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass allein der Abschluss eines Aufhebungsvertrags noch keine Sperrzeit auslöst, wenn jemand damit einer rechtmäßig drohenden Kündigung zuvorkommt. Lass dir die drohende Kündigung deshalb möglichst schriftlich bestätigen und halte die Kündigungsfrist im Vertrag ein.
Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird, ruht der Anspruch
Neben der Sperrzeit gibt es ein zweites, oft übersehenes Risiko: das Ruhen des Anspruchs nach Paragraf 158 SGB III. Es greift, wenn der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet und du eine Abfindung erhältst.
In diesem Fall ruht das Arbeitslosengeld für einen Teil der Abfindung, längstens für ein Jahr. Der Sinn dahinter: Ein Teil der Abfindung gilt als Ersatz für den Lohn, den du bis zum Ende der Kündigungsfrist noch bekommen hättest. Ruhen und Sperrzeit können im schlimmsten Fall zusammentreffen. Wer die reguläre Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag einhält, vermeidet das Ruhen von vornherein. Auch deshalb ist das Enddatum im Vertrag so wichtig wie die Abfindungssumme.
Ob ein Aufhebungsvertrag sich nachträglich widerrufen lässt
Nein, ein Aufhebungsvertrag lässt sich nicht wie ein Onlinekauf innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, ein solches Recht sieht das Gesetz für Arbeitsverträge nicht vor. Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden, dass beim Aushandeln eines Aufhebungsvertrags ein Gebot fairen Verhandelns gilt: Wer die Entscheidungsfreiheit der Gegenseite gezielt ausnutzt, etwa durch eine Überrumpelung zu ungewöhnlicher Zeit oder an ungewöhnlichem Ort, kann den Vertrag dadurch unwirksam machen. Eine Anfechtung ist außerdem möglich, wenn du getäuscht oder widerrechtlich mit einer Drohung zur Unterschrift gedrängt wurdest, etwa mit einer fristlosen Kündigung, für die es keinen echten Grund gab. Beides musst du im Streitfall aber selbst beweisen. Vorsicht vor der Unterschrift zählt deshalb mehr als jede spätere Reparatur.
Wie du dich vor Zeitdruck bei der Unterschrift schützt
Ein Arbeitgeber darf dir einen Aufhebungsvertrag zur sofortigen Unterschrift vorlegen, ein gesetzlicher Anspruch auf Bedenkzeit besteht nicht. Trotzdem darfst du ausdrücklich um mehrere Tage Bedenkzeit bitten, und in der Praxis wird das selten verweigert, weil ein Arbeitgeber an einer wirksamen, unanfechtbaren Unterschrift interessiert ist. Nutze diese Zeit, um den Entwurf von einer Fachanwältin, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft prüfen zu lassen, bevor du unterschreibst. Achte dabei besonders auf das genannte Enddatum, auf eine mögliche Abfindung und ihre Berechnung, auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und auf eine Freistellung bis zum letzten Arbeitstag. Fehlt einer dieser Punkte oder bleibt er vage formuliert, ist das kein Grund zur Eile, sondern ein Grund nachzuverhandeln.
Diese Punkte gehören in einen guten Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag regelt mehr als nur das Enddatum. Je genauer die einzelnen Punkte formuliert sind, desto weniger Streit gibt es später. Diese Regelungen solltest du prüfen, bevor du unterschreibst.
| Regelung | Worauf du achtest |
|---|---|
| Enddatum | Reguläre Kündigungsfrist einhalten, sonst drohen Sperrzeit und Ruhen |
| Abfindung | Höhe, Fälligkeit und die Berechnung ausdrücklich benennen |
| Freistellung | Unwiderrufliche Freistellung, damit du dich neu bewerben kannst |
| Resturlaub und Überstunden | Klären, ob sie ausgezahlt oder in der Freistellung abgegolten werden |
| Arbeitszeugnis | Qualifiziertes Zeugnis mit mindestens guter Note zusichern lassen |
| Rückzahlung von Fortbildungskosten | Solche Klauseln ausschließen oder auf null setzen |
Eine sogenannte Sprinter- oder Turboklausel kann sich lohnen: Sie erlaubt dir, vor dem eigentlichen Enddatum auszuscheiden, wenn du früher eine neue Stelle findest, und erhöht die Abfindung um den eingesparten Lohn. Prüfe außerdem, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder Regelungen zu Dienstwagen und betrieblicher Altersvorsorge im Vertrag stehen.
Was die Abfindung steuerlich bedeutet
Eine Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig, aber in der Regel frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Für die Steuer gibt es die Fünftelregelung, die die einmalige Zahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt und so die Progression abmildert.
Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch in der Lohnabrechnung an. Er zieht zunächst die volle Lohnsteuer ab. Den ermäßigten Steuersatz beantragst du danach selbst in deiner Einkommensteuererklärung, und das Finanzamt erstattet die Differenz. Der Steuervorteil ist also nicht verloren, du bekommst ihn nur später und musst dafür eine Steuererklärung abgeben. Rechne deshalb nicht mit dem Bruttobetrag der Abfindung, sondern kalkuliere den Teil ein, der zunächst als Steuer einbehalten wird.
Wann ein Aufhebungsvertrag trotzdem sinnvoll sein kann
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ohnehin unausweichlich ist und du im Gegenzug eine höhere Abfindung, ein besseres Zeugnis oder eine sofortige Freistellung für eine neue Stelle aushandelst. Er kann außerdem helfen, einen offenen Konflikt zu beenden, der sonst über Monate belastet, etwa nach einem zerrütteten Verhältnis zur Führungskraft. Wichtig ist in beiden Fällen, die Sperrzeit von vornherein einzurechnen, damit die Rechnung am Ende aufgeht. Ein finanzieller Vorteil aus dem Vertrag muss den drohenden Ausfall von zwölf Wochen Arbeitslosengeld übersteigen, sonst ist die vermeintlich einfache Lösung teurer als eine ausgehaltene Kündigung mit anschließender Klage.
Kündigung und Aufhebungsvertrag im Vergleich
| Merkmal | Kündigung | Aufhebungsvertrag |
|---|---|---|
| Wer entscheidet | Arbeitgeber einseitig | Beide Seiten gemeinsam |
| Kündigungsschutz | Kann gerichtlich geprüft werden | Wird mit der Unterschrift aufgegeben |
| Widerspruch möglich | Klage innerhalb von drei Wochen | Nur Anfechtung bei Täuschung oder Drohung |
| Sperrzeit beim Arbeitslosengeld | In der Regel keine bei betriebsbedingter Kündigung | Regelmäßig zwölf Wochen |
Die ersten Schritte, bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst
- Lies den Entwurf vollständig durch und unterschreibe nichts direkt im Gespräch, auch wenn Eile signalisiert wird.
- Verlange schriftlich mehrere Tage Bedenkzeit und lass dir den Entwurf mitgeben.
- Lass den Vertrag von einer Fachanwältin, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft prüfen.
- Frage vor der Unterschrift bei der Arbeitsagentur nach, ob und in welcher Höhe eine Sperrzeit oder ein Ruhen droht.
- Verhandle Abfindung, Zeugnis und Freistellung erst dann endgültig, wenn Sperrzeit und Steuer in deine Rechnung eingepreist sind.
Ein Jobverlust oder Konflikte am Arbeitsplatz können schwer belasten. Wenn dich die Lage überfordert oder du Gedanken hast, nicht mehr leben zu wollen, hol dir Hilfe. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar, im Notfall die 112.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?
Bei einer Kündigung beendet eine Seite das Arbeitsverhältnis einseitig, bei einem Aufhebungsvertrag stimmen beide Seiten gemeinsam einer Beendigung zu. Weil du dabei selbst zustimmst, entfällt der gesetzliche Kündigungsschutz und damit auch die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.
Drohen bei einem Aufhebungsvertrag Nachteile beim Arbeitslosengeld?
Ja, ein Aufhebungsvertrag führt in aller Regel zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld, weil die Arbeitsagentur die Zustimmung als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit wertet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein wichtiger Grund nachweisbar ist, etwa eine ohnehin unausweichliche betriebsbedingte Kündigung.
Wie vermeide ich beim Aufhebungsvertrag die Sperrzeit?
Eine Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag lässt sich vermeiden, wenn eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung konkret drohte, der Vertrag die ordentliche Kündigungsfrist einhält und die Abfindung höchstens 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr beträgt. Dann prüft die Arbeitsagentur die drohende Kündigung nicht weiter.
Ruht mein Arbeitslosengeld wegen der Abfindung?
Das Arbeitslosengeld ruht wegen der Abfindung nach Paragraf 158 SGB III nur, wenn der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, tritt kein Ruhen ein, unabhängig von der Höhe der Abfindung.
Wie wird die Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag besteuert?
Die Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig, aber in der Regel sozialversicherungsfrei. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die steuermildernde Fünftelregelung nicht mehr in der Lohnabrechnung an, du beantragst sie in der Einkommensteuererklärung und bekommst die Differenz erstattet.
Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Nein, für einen Aufhebungsvertrag gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei Verbraucherverträgen. Eine nachträgliche Aufhebung ist nur möglich, wenn du getäuscht, widerrechtlich bedroht oder unter Verletzung des Gebots fairen Verhandelns zur Unterschrift gedrängt wurdest.
Muss ich einem Aufhebungsvertrag sofort zustimmen?
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Bedenkzeit besteht zwar nicht, du darfst aber ausdrücklich um mehrere Tage bitten, um den Entwurf prüfen zu lassen. Von einer sofortigen Unterschrift unter Zeitdruck raten Fachanwältinnen und Fachanwälte grundsätzlich ab.
Wann kann sich ein Aufhebungsvertrag trotzdem lohnen?
Ein Aufhebungsvertrag kann sich lohnen, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ohnehin sicher kommt und du im Gegenzug eine höhere Abfindung, ein besseres Zeugnis oder eine sofortige Freistellung erreichst. Voraussetzung ist, dass dieser Vorteil den drohenden Ausfall von zwölf Wochen Arbeitslosengeld übersteigt.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit, Informationen zu Kündigung, Abfindung und der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. arbeitsagentur.de
- Paragraf 159 Sozialgesetzbuch III, Dauer und Voraussetzungen der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe. gesetze-im-internet.de
- Paragraf 158 Sozialgesetzbuch III, Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung. gesetze-im-internet.de
- Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zum Gebot fairen Verhandelns beim Aufhebungsvertrag. bundesarbeitsgericht.de
- Finanztip zur Besteuerung der Abfindung und zur Fünftelregelung ab 2025. finanztip.de
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