Mietschulden vom Jobcenter uebernehmen lassen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Das Jobcenter kann aufgelaufene Mietschulden übernehmen, damit du deine Wohnung nicht verlierst. In der Regel geschieht das als Darlehen, das du später in kleinen Raten zurückzahlst.
- Wenn ohne die Übernahme Wohnungslosigkeit droht und die Übernahme gerechtfertigt und notwendig ist, soll das Jobcenter die Schulden übernehmen. Aus einem Ermessen wird dann fast eine Pflicht.
- Melde deinen Bedarf sofort und schriftlich. Das Jobcenter muss die Chance bekommen, vor dem Räumungstermin zu entscheiden.
- Auf Antrag kann das Jobcenter die laufende Miete künftig direkt an den Vermieter zahlen, damit keine neuen Rückstände entstehen.
- Beziehst du keine Grundsicherung, ist das Sozialamt zuständig. Auch dort gibt es die Übernahme von Mietschulden.
Wie du Mietschulden vom Jobcenter übernehmen lässt
Mietschulden lässt du vom Jobcenter übernehmen, indem du deinen Bedarf sofort meldest und einen Antrag stellst, am besten schriftlich und mit dem Hinweis, dass dir der Verlust der Wohnung droht. Das Gesetz erlaubt dem Jobcenter, Mietschulden zu übernehmen, wenn das nötig ist, um deine Wohnung zu sichern. Das Geld gibt es dann meist als Darlehen, also als Vorschuss, den du in kleinen Raten zurückzahlst, oft in Höhe von etwa fünf bis zehn Prozent des Regelbedarfs monatlich. Die Wohnung bleibt dir dabei erhalten, und das ist der ganze Sinn der Regelung.
Entscheidend ist das Tempo. Eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden wird nur dann rückwirkend unwirksam, wenn die Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig beglichen werden. Das Jobcenter muss also nicht irgendwann zahlen, sondern rechtzeitig. Deshalb gilt: nicht warten, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, sondern beim ersten oder zweiten offenen Monat handeln. Die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle hilft dir, den Antrag richtig und schnell zu stellen.
Was das Jobcenter zahlt und was nicht
Beim Jobcenter musst du zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine sind die laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung, also Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten. Diese übernimmt das Jobcenter für alle, die Grundsicherung beziehen, solange die Wohnung als angemessen gilt. Das andere sind Mietschulden, die bereits aufgelaufen sind. Dafür gibt es die gesonderte Regelung zur Schuldenübernahme, und dabei handelt es sich fast immer um ein Darlehen, nicht um einen Zuschuss.
Der Unterschied ist wichtig für deine Erwartung. Ein Darlehen bedeutet, dass du das Geld zurückzahlst, aber ohne Zinsen und in Raten, die dein Existenzminimum nicht antasten. Ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst, ist nur in besonderen Ausnahmefällen vorgesehen. Übernommen werden können neben der reinen Miete auch damit verbundene Kosten wie Mahn- und Gerichtskosten, wenn ihre Übernahme nötig ist, um die Wohnung zu retten. Was das Jobcenter dagegen nicht trägt, sind Schulden, die nichts mit der Wohnung zu tun haben.
Wann das Jobcenter zahlen muss statt nur kann
Auf dem Papier steht, dass das Jobcenter Mietschulden übernehmen kann, also nach Ermessen entscheidet. In der Praxis wird aus dem Kann aber ein Soll, sobald zwei Bedingungen zusammenkommen: Ohne die Übernahme droht Wohnungslosigkeit, und die Übernahme ist gerechtfertigt und notwendig. Dann schrumpft der Spielraum des Jobcenters so weit, dass es die Schulden in aller Regel übernehmen muss. Besonders stark ist deine Position, wenn Kinder im Haushalt leben oder ein anderer Härtegrund vorliegt.
Diese Grafik zeigt, warum frühes Handeln so wichtig ist. Eine Mietschuld bleibt selten stehen, sie wächst. Zur offenen Miete kommen Mahngebühren, dann Anwalts- und Gerichtskosten der Räumungsklage, am Ende die Räumungskosten. Je länger du wartest, desto größer wird die Summe, die übernommen werden muss, und desto näher rückt der Punkt, an dem die Wohnung nicht mehr zu retten ist. Wer beim ersten Rückstand handelt, braucht eine kleine Hilfe. Wer bis zum Räumungstermin wartet, braucht eine große.
So stellst du den Antrag richtig
- Melde dem Jobcenter unverzüglich, dass du in einen Mietrückstand geraten bist und der Verlust der Wohnung droht. Eine kurze schriftliche Mitteilung reicht, um die Prüfung auszulösen.
- Stelle den förmlichen Antrag auf Übernahme der Mietschulden. Nutze das Antragsformular des Jobcenters oder lass dir bei der Fachstelle helfen.
- Lege die Belege bei: das Kündigungsschreiben, eine Aufstellung des Vermieters über die Rückstände und, falls schon vorhanden, die Räumungsklage.
- Bitte um eine schnelle Entscheidung und weise auf die laufende Frist hin. Halte fest, wann du den Antrag gestellt hast.
- Bekommst du eine Ablehnung, lege innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein und such dir dafür Unterstützung bei einer Beratungsstelle.
Ein Detail entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg: Das Jobcenter muss die Gelegenheit haben, vor dir selbst zu handeln. Wer die Schulden auf eigene Faust mit einem teuren Privatkredit begleicht, ohne dem Jobcenter vorher Bescheid zu geben, riskiert, dass die Übernahme abgelehnt wird. Erst melden, dann handeln.
Direktzahlung an den Vermieter
Damit sich das Problem nicht wiederholt, gibt es die Direktzahlung. Auf deinen Antrag kann das Jobcenter die laufenden Kosten der Unterkunft künftig direkt an deinen Vermieter überweisen, statt sie dir auszuzahlen. Das Geld kommt dann verlässlich dort an, wo es hingehört, und es kann nicht mehr für andere dringende Dinge draufgehen. Für viele Menschen ist das eine echte Entlastung, weil sie eine Sorge weniger haben und der Vermieter Vertrauen fasst.
Die Direktzahlung ist kein Misstrauensvotum gegen dich, sondern ein Werkzeug zur Sicherung der Wohnung, das du selbst anfordern kannst. Das Jobcenter kann sie auch von sich aus anordnen, wenn die zweckentsprechende Verwendung der Miete nicht sichergestellt ist. In beiden Fällen betrifft die Direktzahlung nur die Unterkunfts- und Heizkosten, nicht deinen übrigen Regelbedarf, über den du weiter selbst verfügst.
Wenn du keine Grundsicherung beziehst
Nicht jeder mit Mietschulden bezieht Grundsicherung. Wer wegen Alters oder einer vollen Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten kann, fällt unter die Sozialhilfe, und dann ist das Sozialamt zuständig. Auch dort gibt es eine Regelung zur Übernahme von Mietschulden, die der des Jobcenters entspricht: Übernahme als Darlehen, wenn das nötig ist, um die Wohnung zu sichern und Wohnungslosigkeit zu verhindern. Der Weg ist derselbe, nur die Behörde eine andere.
Und wer arbeitet, aber trotzdem in einen Rückstand geraten ist, steht nicht mit leeren Händen da. Die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle berät unabhängig vom Bezug von Sozialleistungen und kann in vielen Fällen ebenfalls eine Übernahme organisieren. Außerdem lohnt die Prüfung, ob dir Wohngeld zusteht, das die laufende Miete künftig bezahlbar macht, oder ob eine Stundung mit dem Vermieter möglich ist. Kein Fall ist zu klein für eine Beratung und keiner zu groß.
Was nach der Übernahme wichtig wird
Mit der einmaligen Übernahme der Mietschulden ist der akute Notfall abgewendet, aber zwei Dinge solltest du danach im Blick behalten. Das erste ist die Rückzahlung des Darlehens. Sie erfolgt in kleinen monatlichen Raten, die das Jobcenter direkt von deiner laufenden Leistung einbehält, und diese Raten sind gesetzlich begrenzt, damit dein Existenzminimum geschützt bleibt. Das Darlehen ist zinslos, es kommen also keine weiteren Kosten hinzu. Wenn dir eine Rate einmal zu schwer wird, kannst du mit dem Jobcenter über die Höhe sprechen, statt einfach nicht zu zahlen.
Das zweite betrifft die Zukunft: Ist deine Miete dauerhaft höher als das, was das Jobcenter als angemessen ansieht, kann es dich auffordern, die Kosten zu senken. In der Regel bekommst du dafür eine Frist von etwa sechs Monaten, in der die volle Miete weiter gezahlt wird und du Zeit hast, mit dem Vermieter zu verhandeln, unterzuvermieten oder im Notfall umzuziehen. Ignoriere eine solche Kostensenkungsaufforderung nicht, denn nach Ablauf der Frist übernimmt das Jobcenter sonst nur noch den angemessenen Anteil, und die Differenz musst du selbst tragen. Auch hier hilft eine Beratung, damit aus einer geretteten Wohnung kein neuer Rückstand wird.
Geldsorgen und die Angst vor dem Verlust der Wohnung können einen Menschen an seine Grenzen bringen. Wenn dir alles zu viel wird, sprich darüber, bevor du allein eine Entscheidung in der Verzweiflung triffst. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 0800 111 0 111 oder 116 123 erreichbar. Mietschulden fühlen sich ausweglos an, sind es aber fast nie, wenn du dir rechtzeitig Hilfe holst.
Dieser Text erklärt die Möglichkeiten allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe eine Übernahme in deinem Fall in Betracht kommt, hängt von deiner Situation und deinen Unterlagen ab. Lass dich bei der zentralen Fachstelle, der Schuldnerberatung oder einem Mieterverein begleiten, bevor eine Frist abläuft.
Häufige Fragen
Übernimmt das Jobcenter Mietschulden als Zuschuss oder als Darlehen?
Das Jobcenter übernimmt Mietschulden in aller Regel als Darlehen, nicht als Zuschuss. Ein Darlehen zahlst du in kleinen, zinslosen Raten zurück, die dein Existenzminimum nicht antasten. Ein Zuschuss, den du behalten darfst, ist nur in besonderen Ausnahmefällen vorgesehen. Wichtig ist, dass die Wohnung erhalten bleibt, und genau das leistet auch das Darlehen.
Muss das Jobcenter Mietschulden übernehmen, wenn Wohnungslosigkeit droht?
Das Jobcenter soll Mietschulden übernehmen, wenn ohne die Übernahme Wohnungslosigkeit droht und die Übernahme gerechtfertigt und notwendig ist. Aus dem grundsätzlichen Ermessen wird dann eine fast bindende Pflicht. Besonders stark ist der Anspruch, wenn Kinder im Haushalt leben oder ein anderer Härtegrund vorliegt. Eine Ablehnung solltest du in diesen Fällen mit einem Widerspruch angreifen.
Wie schnell muss ich die Übernahme der Mietschulden beantragen?
Die Übernahme der Mietschulden solltest du so früh wie möglich beantragen, spätestens sobald eine Kündigung oder eine Räumungsklage im Briefkasten liegt. Der Grund ist die Zweimonatsfrist ab Zustellung der Räumungsklage, in der die vollständige Zahlung die fristlose Kündigung heilt. Das Jobcenter braucht Zeit für die Prüfung, deshalb zählt jeder Tag.
Kann das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlen?
Das Jobcenter kann die laufenden Kosten der Unterkunft auf deinen Antrag direkt an den Vermieter zahlen, damit keine neuen Rückstände entstehen. Diese Direktzahlung betrifft nur Miete, Nebenkosten und Heizung, nicht deinen übrigen Regelbedarf. Das Jobcenter kann sie auch von sich aus anordnen, wenn die zweckentsprechende Verwendung sonst nicht sichergestellt ist. Für viele ist sie eine Entlastung.
Wer übernimmt Mietschulden, wenn ich keine Grundsicherung bekomme?
Wer keine Grundsicherung bekommt, wendet sich bei Mietschulden an das Sozialamt, das nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf eine vergleichbare Übernahme leisten kann, meist als Darlehen. Das gilt vor allem für Menschen im Rentenalter oder mit voller Erwerbsminderung. Auch Berufstätige mit Rückstand können sich an die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle wenden, die unabhängig vom Leistungsbezug hilft.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Paragraf 22 gesetze-im-internet.de
- Bundesagentur für Arbeit, Kosten für Unterkunft und Heizung arbeitsagentur.de
- Verbraucherzentrale, Hilfe bei Mietschulden verbraucherzentrale.de
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