Wohnberechtigungsschein und Sozialwohnung
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist ein amtlicher Nachweis, mit dem du eine öffentlich geförderte Sozialwohnung mieten darfst. Diese Wohnungen sind günstiger als der freie Markt.
- Bekommen kann ihn, wer mit seinem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Diese Grenze legt jedes Bundesland selbst fest, deshalb gilt bei dir vielleicht mehr, als du denkst.
- Den WBS beantragst du bei der zuständigen Stelle deiner Stadt oder Gemeinde. Er kostet meist nichts oder wenige Euro und gilt in der Regel ein Jahr.
- Der Schein allein verschafft dir noch keine Wohnung. Du musst selbst eine passende Sozialwohnung suchen und dem Vermieter dann den WBS vorlegen.
- Im Schein steht, für wie viele Personen und für welche Wohnungsgröße er gilt. Das richtet sich nach der Zahl der Menschen in deinem Haushalt.
Was der Wohnberechtigungsschein ist und wer ihn bekommt
Der Wohnberechtigungsschein ist ein amtliches Papier, das bestätigt, dass du berechtigt bist, eine Sozialwohnung zu beziehen, und ihn bekommt, wer nicht mehr als eine bestimmte Einkommensgrenze verdient. Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen, deren Miete deutlich unter der ortsüblichen liegt. Damit sie den Menschen zugutekommen, für die sie gedacht sind, darf sie nur mieten, wer den WBS vorlegt. Ob du in Frage kommst, entscheidet also allein dein Einkommen im Verhältnis zur Größe deines Haushalts, nicht etwa, ob du Arbeit hast oder Sozialleistungen beziehst.
Wichtig ist die richtige Erwartung: Der WBS ist die Eintrittskarte, aber nicht die Wohnung selbst. Er berechtigt dich zur Suche und zum Einzug, doch die passende Sozialwohnung musst du finden, so wie du auch eine Wohnung auf dem freien Markt suchen würdest. In Städten mit knappem Wohnraum kann das dauern, und viele Vermieter führen Wartelisten. Trotzdem lohnt sich der Schein, denn ohne ihn bleibt dir dieser günstige Teil des Wohnungsmarkts ganz verschlossen.
Wie eine Sozialwohnung funktioniert
Eine Sozialwohnung ist keine Wohnung minderer Qualität, sondern eine ganz normale Wohnung mit zwei Besonderheiten. Die erste ist die Mietbindung: Der Vermieter darf nur eine festgelegte, günstigere Miete verlangen, die oft spürbar unter dem liegt, was vergleichbare Wohnungen frei kosten. Die zweite ist die Belegungsbindung: Die Wohnung darf nur an Menschen mit einem gültigen WBS vermietet werden. Beide Bindungen entstehen, weil der Bau oder die Sanierung mit öffentlichem Geld gefördert wurde, und sie gelten für eine bestimmte Zeit.
Genau diese Befristung erklärt, warum die Zahl der Sozialwohnungen in vielen Regionen sinkt. Läuft die Förderung für eine Wohnung aus, fällt sie aus der Bindung und wird zur normalen Wohnung mit freier Miete. Weil über Jahre mehr Wohnungen aus der Bindung fielen, als neue gefördert wurden, ist das Angebot vielerorts knapp. Für dich heißt das: frühzeitig suchen, mehrere Wohnungsunternehmen ansprechen und dich auf Wartelisten setzen lassen, statt auf ein schnelles Angebot zu hoffen.
Ein beruhigender Punkt: Den WBS brauchst du nur zum Einzug. Bist du erst einmal in der Sozialwohnung, wird dein Einkommen nicht jedes Jahr neu geprüft, und steigt es später, musst du nicht ausziehen. In einigen Bundesländern kann bei deutlich höherem Einkommen eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe fällig werden, also ein Zuschlag zur günstigen Miete, aber der eigene Wohnraum bleibt dir erhalten. Für die meisten Haushalte, die den Schein einmal gebraucht haben, ist die Sozialwohnung damit eine dauerhaft sichere und bezahlbare Lösung.
Welche Einkommensgrenzen gelten
Ob du einen WBS bekommst, hängt vom Jahreseinkommen aller Menschen ab, die zusammen in den Haushalt ziehen wollen. Das Wohnraumförderungsgesetz nennt als bundesweite Untergrenze rund 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und rund 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt im Jahr. Diese Werte sind aber nur der Boden. Die Bundesländer dürfen sie an die örtlichen Verhältnisse anpassen und tun das auch, meist nach oben. In vielen Ländern und Städten liegen die tatsächlichen Grenzen deutlich höher als der Bundeswert.
Dazu kommt, dass viele Bundesländer mehrere Stufen kennen. Neben dem klassischen Schein an der regulären Grenze gibt es oft einen erweiterten Schein für Haushalte, die etwas mehr verdienen. Bei der Berechnung deines Einkommens werden außerdem Freibeträge abgezogen, etwa für Kinder oder für Menschen mit Behinderung, und bestimmte Aufwendungen mindern das anrechenbare Einkommen zusätzlich. Deshalb solltest du dich von einem groben Überschlag nicht abschrecken lassen. Ein Rechner deines Bundeslandes oder ein Anruf bei der zuständigen Stelle sagt dir schnell, ob es bei dir reicht.
Wie groß deine Wohnung sein darf
Der WBS legt nicht nur fest, dass du eine Sozialwohnung mieten darfst, sondern auch, wie groß sie sein darf. Maßstab ist die Zahl der Personen in deinem Haushalt. Die genauen Werte unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, folgen aber überall demselben Prinzip: mehr Menschen, mehr erlaubte Fläche und mehr erlaubte Zimmer. Die folgende Tabelle zeigt die ungefähre Größenordnung, die in vielen Ländern gilt.
| Personen im Haushalt | ungefähre Wohnfläche | ungefähre Zimmerzahl |
|---|---|---|
| 1 Person | etwa 45 bis 50 Quadratmeter | 1 bis 2 Zimmer |
| 2 Personen | etwa 60 Quadratmeter | 2 Zimmer |
| 3 Personen | etwa 75 Quadratmeter | 3 Zimmer |
| 4 Personen | etwa 85 bis 90 Quadratmeter | 4 Zimmer |
Die genannten Werte sind Anhaltspunkte, keine festen Regeln, und die verbindlichen Grenzen stehen später in deinem Schein. Etwas mehr Fläche ist oft möglich, wenn ein besonderer Grund vorliegt, etwa ein Rollstuhl, ein Pflegebett oder ein Arbeitszimmer, das beruflich zwingend gebraucht wird. Frag danach, wenn ein solcher Bedarf bei dir besteht.
So beantragst du den Wohnberechtigungsschein
- Finde die zuständige Stelle heraus. Je nach Bundesland ist das das Wohnungsamt, das Amt für Wohnungswesen oder das Bürgeramt deiner Stadt oder Gemeinde.
- Besorge das Antragsformular, das es oft auch online gibt, und die Einkommenserklärung, die alle Haushaltsmitglieder betrifft.
- Sammle die Nachweise: Einkommensbelege der letzten zwölf Monate, Meldenachweis und Ausweis für alle, die einziehen sollen.
- Reiche den Antrag schriftlich oder elektronisch ein. Die Gebühr liegt meist zwischen null und dreißig Euro.
- Bewahre den Schein gut auf und behalte die Gültigkeit im Blick. In der Regel gilt er ein Jahr, danach musst du ihn neu beantragen.
Mit dem Schein in der Hand beginnt die eigentliche Suche. Sprich die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsgenossenschaften an deinem Ort an, denn ihnen gehört ein großer Teil der Sozialwohnungen. Manche Kommunen vermitteln Wohnungen auch direkt über das Wohnungsamt. Wenn du eine passende Wohnung gefunden hast, legst du dem Vermieter den WBS vor, und erst dann darf er dir die Wohnung überlassen.
Schneller an eine Wohnung mit einem Dringlichkeitsnachweis
Wer sich in einer besonderen Notlage befindet, muss nicht hinten in der Warteschlange stehen. Viele Kommunen kennen neben dem gewöhnlichen WBS einen Dringlichkeitsnachweis, manchmal auch Dringlichkeitsschein genannt, der bevorzugt behandelt wird. Ihn bekommen zum Beispiel Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind, Familien in stark beengten Verhältnissen, Menschen mit einer Behinderung, die eine barrierefreie Wohnung brauchen, oder Frauen, die aus einem Frauenhaus in eine eigene Wohnung ziehen. Wenn einer dieser Gründe auf dich zutrifft, sprich die zuständige Stelle gezielt darauf an, denn ohne Antrag wird die Dringlichkeit nicht von allein erkannt.
Auch bei der Suche selbst lohnt sich System. Lass dich bei mehreren Wohnungsunternehmen gleichzeitig auf die Wartelisten setzen und halte deine Unterlagen, also WBS, Einkommensnachweise und Ausweis, immer griffbereit, damit du bei einem Angebot sofort zusagen kannst. Halte den Kontakt und frage in Abständen freundlich nach, statt nur zu warten. Und wirf die Suche nach einer regulären Wohnung auf dem freien Markt nicht ganz weg, denn manchmal ist eine kleine, günstige Wohnung ohne Bindung schneller zu haben als eine gebundene Sozialwohnung. Die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle kann dich bei alldem begleiten.
Dieser Text erklärt den Wohnberechtigungsschein allgemein und ersetzt keine Auskunft im Einzelfall. Einkommensgrenzen, erlaubte Wohnungsgrößen und die zuständige Behörde unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Prüfe die genauen Werte mit einem Rechner deines Bundeslandes oder frag bei der zuständigen Stelle nach, bevor du den Antrag stellst.
Häufige Fragen
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein bekommt, wer mit dem Jahreseinkommen seines Haushalts unter der Einkommensgrenze seines Bundeslandes liegt und sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhält. Ob du arbeitest oder Sozialleistungen beziehst, spielt keine Rolle, entscheidend ist allein das Verhältnis von Einkommen und Haushaltsgröße. Manche Kommunen verlangen zusätzlich eine Mindestdauer, wie lange du schon dort gemeldet bist.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein?
Die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein liegt bundesweit bei mindestens rund 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt und rund 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Die Bundesländer dürfen diese Werte anheben und tun das meist, sodass die tatsächlichen Grenzen vor Ort oft höher sind. Freibeträge für Kinder oder Behinderung senken das anrechenbare Einkommen zusätzlich.
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein beantragst du bei der zuständigen Stelle deiner Stadt oder Gemeinde, je nach Bundesland ist das das Wohnungsamt, das Amt für Wohnungswesen oder das Bürgeramt. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch möglich. Du brauchst dafür Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate sowie Ausweis und Meldenachweis aller Personen, die einziehen sollen.
Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Danach musst du einen neuen beantragen, wenn du in dieser Zeit keine Sozialwohnung gefunden hast. Der Schein nennt verbindlich die Zahl der Personen und die maximale Größe der Wohnung, die du beziehen darfst. Bewahre ihn gut auf, denn du legst ihn dem Vermieter beim Einzug vor.
Bekomme ich mit dem Wohnberechtigungsschein automatisch eine Wohnung?
Mit dem Wohnberechtigungsschein bekommst du nicht automatisch eine Wohnung. Der Schein berechtigt dich nur, eine Sozialwohnung zu mieten, die Suche musst du selbst übernehmen. Wende dich an die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften an deinem Ort und lass dich auf Wartelisten setzen. In Regionen mit knappem Wohnraum kann es dauern, bis eine passende Wohnung frei wird.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Wohnraumförderungsgesetz, Paragraf 9 gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Soziale Wohnraumförderung bmwsb.bund.de
- Familienratgeber der Aktion Mensch, Wohnberechtigungsschein familienratgeber.de
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