Helfer in der Krise

Wohnungsnot: Hilfe, wenn das Zuhause auf dem Spiel steht

Geprüft von der Redaktion

Wohnungsnot: Hilfe, wenn das Zuhause auf dem Spiel steht
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnungsnot heißt nicht erst, auf der Straße zu stehen. Sie beginnt mit der ersten Miete, die du nicht zahlen kannst, oder mit der Kündigung im Briefkasten.
  • An jedem Punkt gibt es einen Weg zurück. Je früher du dich meldest, desto mehr lässt sich retten. Eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden kannst du sogar nach der Räumungsklage noch abwenden, wenn die Schulden bezahlt werden.
  • Die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle in deiner Stadt ist der wichtigste Anlaufpunkt. Sie berät kostenlos und kann Mietschulden und Gerichtskosten übernehmen.
  • Das Jobcenter oder das Sozialamt kann die Kosten deiner Wohnung tragen und Mietschulden als Darlehen ausgleichen, damit du nicht raus musst.
  • Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland 474.700 Menschen wohnungslos untergebracht, acht Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Du bist mit diesem Problem nicht allein.

Was bedeutet Wohnungsnot, und was kannst du sofort tun?

Wohnungsnot bedeutet, dass dein Zuhause in Gefahr ist, egal an welchem Punkt du gerade stehst. Das kann der Brief mit der Kündigung sein, ein Mietrückstand von zwei Monaten, eine Räumungsklage vom Gericht oder die Nachricht, dass du deine Notunterkunft verlassen musst. Der wichtigste Schritt ist immer derselbe: den Brief nicht wegdrücken, sondern noch diese Woche eine Beratungsstelle anrufen. Fast alles lässt sich abwenden, solange noch Zeit bleibt. Verloren geht eine Wohnung meist nicht, weil der Fall aussichtslos war, sondern weil zu lange niemand reagiert hat.

Fachleute nennen jede dieser Lagen einen Wohnungsnotfall. Dazu zählt, wer schon wohnungslos ist, wer es unmittelbar zu werden droht, wer unter unzumutbaren Bedingungen wohnt und wer nach einer überstandenen Wohnungslosigkeit Hilfe braucht, um nicht wieder abzurutschen. Du musst also nicht erst obdachlos sein, um Anspruch auf Hilfe zu haben. Das Gesetz sieht Unterstützung ausdrücklich schon für den Fall vor, dass die Wohnung nur bedroht ist.

Wie viele Menschen in Deutschland ihre Wohnung verlieren

Die Zahlen sind kein Randproblem. Zum Stichtag 31. Januar 2025 zählte die amtliche Statistik 474.700 Menschen, die wegen Wohnungslosigkeit untergebracht waren, ein Plus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ein Jahr davor waren es 439.500. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe rechnet die verdeckten Fälle hinzu und kommt für das Jahr 2024 auf mindestens 1.029.000 wohnungslose Menschen. Rund 56.000 von ihnen lebten ganz ohne Unterkunft auf der Straße.

Auffällig ist, wen es trifft. Etwa 264.000 der Betroffenen, also gut jede vierte Person, waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wohnungslosigkeit ist damit langst kein Bild von einzelnen Männern in Schlafsäcken unter der Brücke mehr, sondern betrifft Familien, Alleinerziehende und Menschen mitten im Berufsleben. Wer heute die Miete nicht mehr stemmt, weil die Nebenkosten explodiert sind oder der Job weggebrochen ist, gehört zu einer sehr großen Gruppe. Das nimmt dem eigenen Fall nichts von seiner Schwere, aber es räumt mit dem Gedanken auf, es sei ein persönliches Versagen.

Die vier Stufen, auf denen eine Wohnung verloren geht

Ein Wohnungsverlust läuft fast immer in derselben Reihenfolge ab, und auf jeder Stufe gibt es eine andere Rettung. Wer weiß, an welchem Punkt er steht, weiß auch, was jetzt zu tun ist. Die erste Stufe ist der Zahlungsrückstand, wenn eine oder zwei Mieten offen bleiben. Die zweite ist die Kündigung, mit der der Vermieter das Mietverhältnis beenden will. Die dritte ist die Räumungsklage, mit der er vor Gericht die Herausgabe der Wohnung durchsetzt. Die vierte ist die Zwangsräumung, bei der ein Gerichtsvollzieher die Wohnung tatsächlich räumt.

1Zahlungsrückstand2Kündigung3Räumungsklage4Zwangsräumung
So läuft ein Wohnungsverlust ab, und auf jeder Stufe gibt es noch einen Ausweg Bild: KI generiert.

Wichtig ist: Selbst die letzte Stufe ist nicht das Ende jeder Möglichkeit. Bis kurz vor dem Räumungstermin kannst du beim Gericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen, wenn die Räumung eine besondere Härte bedeuten würde, etwa bei schwerer Krankheit oder Suizidgefahr. Und eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden wird sogar rückwirkend unwirksam, wenn die kompletten Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage bezahlt oder von einer Behörde übernommen werden. Diese sogenannte Schonfristzahlung ist der Grund, warum du die Fachstelle so früh wie möglich einschalten solltest: Sie kann genau dieses Geld bereitstellen.

Wo du Hilfe bekommst, und was sie kostet

Die beste erste Adresse bei drohendem Wohnungsverlust ist die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle, die es in fast jeder größeren Stadt und in jedem Landkreis gibt. Sie ist eine kommunale Stelle, ihre Beratung kostet dich nichts, und sie darf mehr als nur reden. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung bei Mietschulden, Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung genauso wie die Übernahme von Mietrückständen und Gerichtskosten, damit du in der Wohnung bleiben kannst. Findest du die Stelle nicht auf Anhieb, hilft ein Anruf beim Sozialamt oder die Suche nach den Stichworten Wohnungsnotfallhilfe und dem Namen deiner Stadt.

Daneben gibt es je nach Problem weitere Stellen, die alle kostenlos oder sehr günstig sind. Die folgende Tabelle zeigt, wer wofür zuständig ist.

AnlaufstelleWofür zuständigKosten
Zentrale Fachstelle für WohnungsnotfälleDrohender Wohnungsverlust, Übernahme von Mietschulden und Gerichtskosten, Unterbringungkostenlos
Mieterverein oder MieterbundPrüfung von Kündigung, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, rechtliche VertretungMitgliedsbeitrag, oft rund 70 bis 120 Euro im Jahr
Schuldnerberatung der WohlfahrtsverbändeÜberblick über alle Schulden, Verhandlung mit Gläubigern, Haushaltsplankostenlos
Jobcenter (bei Grundsicherung) oder SozialamtKosten der Unterkunft, Mietschuldenübernahme als Darlehenkostenlos
VerbraucherzentraleEnergieschulden, Stromsperre, allgemeine Rechtsfragengeringe Gebühr je Beratung

Wenn du finanziell knapp bist und rechtlichen Rat brauchst, aber keinem Mieterverein angehörst, gibt es zwei Wege ohne große Kosten. Mit einem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht kannst du für eine Gebühr von 15 Euro zu einem Anwalt gehen. Und wenn es zur Klage kommt, deckt die Prozesskostenhilfe die Gerichts- und Anwaltskosten, sofern dein Einkommen niedrig ist. Beides musst du beantragen, bevor die Kosten entstehen.

Was das Amt zahlen kann, wenn das Geld fehlt

Wenn dein Einkommen nicht reicht, um die Wohnung zu halten, ist der Staat in der Pflicht, und zwar mehr, als viele glauben. Beziehst du Grundsicherung, das ist die Leistung, die bis Mitte 2026 Bürgergeld hieß, übernimmt das Jobcenter deine Kosten der Unterkunft. Das sind Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung, solange die Wohnung als angemessen gilt. Verdienst du zu viel für die Grundsicherung, aber zu wenig für die volle Miete, kann Wohngeld die Lücke schließen. Das ist ein Zuschuss zur Miete, den auch Berufstätige und Rentner bekommen können.

Der wichtigste Hebel gegen den drohenden Verlust ist die Mietschuldenübernahme. Nach dem Gesetz kann das Jobcenter oder das Sozialamt aufgelaufene Mietschulden als Darlehen übernehmen, wenn das nötig ist, um deine Wohnungslosigkeit zu verhindern. Bei Familien mit Kindern und in Härtefällen soll es das sogar tun. Ein Darlehen bedeutet, dass du das Geld in kleinen Raten zurückzahlst, aber die Wohnung bleibt dir erhalten. Genau das ist der Sinn: Eine gerettete Wohnung ist für die Kommune billiger als eine Unterbringung im Notquartier.

Was du in den nächsten Tagen tun kannst

  1. Öffne alle ungeöffneten Briefe von Vermieter, Amt und Gericht und sortiere sie nach Datum. Fristen laufen, auch wenn der Brief zu bleibt.
  2. Ruf noch diese Woche die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle oder das Sozialamt an und schildere kurz deine Lage. Bitte um einen Termin.
  3. Stelle die Zahlen zusammen: Wie hoch ist der Rückstand, wie hoch dein Einkommen, wie hoch die Miete. Diese Übersicht braucht jede Beratung.
  4. Prüfe, ob dir Grundsicherung oder Wohngeld zusteht, und stelle den Antrag. Rückwirkend gezahlt wird meist nicht, also zählt jeder Tag.
  5. Reagiere auf gerichtliche Post sofort. Eine Räumungsklage hat kurze Fristen, und mit Hilfe lässt sich in dieser Zeit oft noch eine Lösung finden.

Wenn dir alles über den Kopf wächst und du nicht mehr weiterweißt, sprich mit jemandem, bevor du eine Entscheidung in der Erschöpfung triffst. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr kostenlos und anonym erreichbar unter 0800 111 0 111 oder 116 123. Der Verlust der Wohnung ist eine schwere Belastung, aber er ist ein lösbares Problem, und du musst ihn nicht allein tragen.

Dieser Text erklärt deine Möglichkeiten allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welche Frist in deinem Fall gilt und welcher Anspruch besteht, hängt von deinen Unterlagen ab. Lass deine Post von der Fachstelle oder einem Mieterverein prüfen, bevor du auf ein Schreiben antwortest oder etwas unterschreibst.

Häufige Fragen

Ab wann gilt man rechtlich als von Wohnungslosigkeit bedroht?

Von Wohnungslosigkeit bedroht ist man, sobald der Verlust der Wohnung konkret absehbar ist, also etwa nach einer Kündigung, bei aufgelaufenen Mietschulden oder nach Zustellung einer Räumungsklage. Du musst nicht warten, bis du tatsächlich auf der Straße stehst. Schon die drohende Wohnungslosigkeit begründet einen Anspruch auf Beratung und Hilfe bei der zentralen Fachstelle.

Kostet die Beratung bei Wohnungsnot Geld?

Die Beratung bei Wohnungsnot ist bei den zentralen Fachstellen, beim Sozialamt und bei der Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände kostenlos. Auch die Übernahme von Mietschulden oder Gerichtskosten durch die Kommune ist keine Frage der Gebühr. Nur der Mieterverein verlangt einen Mitgliedsbeitrag, und für anwaltlichen Rat gibt es mit dem Beratungshilfeschein eine Lösung für 15 Euro.

Kann das Jobcenter meine Mietschulden übernehmen?

Das Jobcenter kann Mietschulden als Darlehen übernehmen, wenn das nötig ist, um deine Wohnungslosigkeit zu verhindern und die Wohnung erhaltenswert ist. Bei Familien mit Kindern und in Härtefällen soll es das tun. Du zahlst das Darlehen später in kleinen Raten zurück, bleibst aber in der Wohnung. Beziehst du keine Grundsicherung, ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit?

Wohnungslosigkeit ist der Oberbegriff für alle, die keinen eigenen Mietvertrag haben, also auch Menschen in Notunterkünften, bei Freunden auf dem Sofa oder in Frauenhäusern. Obdachlosigkeit meint enger die Menschen, die ganz ohne Unterkunft draußen leben. Von den mehr als einer Million wohnungslosen Menschen in Deutschland lebt nur ein kleiner Teil tatsächlich auf der Straße.

Hilft die Fachstelle auch, wenn ich keine Sozialleistungen bekomme?

Die zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle hilft unabhängig davon, ob du Sozialleistungen beziehst. Auch wer arbeitet und trotzdem in einen Mietrückstand geraten ist, kann sich dort beraten lassen und Unterstützung bekommen. Ob eine finanzielle Übernahme möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, die Beratung selbst steht aber jedem offen.

Wie schnell muss ich bei einer Räumungsklage reagieren?

Bei einer Räumungsklage musst du sofort reagieren, weil die Fristen kurz sind und ein Versäumnis teuer wird. Wichtig ist die Zweimonatsfrist ab Zustellung der Klage: Werden die Mietschulden in dieser Zeit vollständig bezahlt oder von einer Behörde übernommen, wird eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug unwirksam. Bring die Klage deshalb umgehend zur Fachstelle oder zu einem Anwalt.

Quellen

  1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Zahl der wohnungslosen Menschen bagw.de
  2. Deutscher Mieterbund, Ratgeber zu Kündigung und Mietschulden mieterbund.de
  3. Verbraucherzentrale, Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust verbraucherzentrale.de

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