Helfer in der Krise

Barrierefrei wohnen und umbauen

Geprüft von der Redaktion

Barrierefrei wohnen und umbauen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1.
  • Der Zuschuss ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden. Wichtig ist nur, dass der Antrag vor dem ersten Handwerkertermin gestellt wird.
  • Leben mehrere pflegebedürftige Menschen im selben Haushalt, addiert sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro für dieselbe Maßnahme.
  • Ergänzend fördern die KfW, die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder die Eingliederungshilfe, je nachdem, warum der Umbau nötig ist.
  • Wer zur Miete wohnt, hat nach Paragraf 554 BGB einen Anspruch darauf, dass die Vermieterin oder der Vermieter dem barrierefreien Umbau zustimmt.
  • Eine kostenlose Wohnberatungsstelle plant die Maßnahme mit dir und hilft beim Antrag, bevor der erste Euro ausgegeben wird.

Was barrierefreies Wohnen im Alltag bedeutet

Barrierefrei wohnen heißt, dass du deine Wohnung ohne fremde Hilfe und ohne Gefahr nutzen kannst, auch wenn du schlecht zu Fuß bist, im Rollstuhl sitzt oder schlecht siehst. Es geht selten um einen kompletten Neubau. Meist sind es wenige gezielte Änderungen, die den Unterschied machen: eine Dusche ohne Stufe, ein Haltegriff neben der Toilette, eine Rampe statt zweier Treppenstufen am Eingang.

Die Fachwelt unterscheidet zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht. Die Norm DIN 18040-2 beschreibt beides. Barrierefrei bedeutet zum Beispiel schwellenlose Übergänge und ausreichend Bewegungsfläche. Rollstuhlgerecht geht darüber hinaus und verlangt breitere Türen und größere Wendeflächen, damit ein Rollstuhl überall durchpasst und drehen kann. Für die Förderung ist diese Unterscheidung wichtig, weil ein Kostenträger oft nur das bezahlt, was für deine konkrete Einschränkung nötig ist, nicht das theoretisch Mögliche.

Wer den Umbau bezahlt

Wer den Umbau bezahlt, hängt davon ab, warum er nötig ist. Es gibt nicht den einen Fördertopf, sondern mehrere, und der richtige richtet sich nach der Ursache. Bei Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegekasse. Ist die Behinderung Folge eines Arbeitsunfalls, zahlt die Berufsgenossenschaft. Geht es darum, den Arbeitsweg oder die Wohnung für den Beruf nutzbar zu machen, kommen Rentenversicherung oder Integrationsamt in Frage.

Die folgende Übersicht zeigt, welcher Träger in welchem Fall zuständig ist. In der Praxis lohnt es sich, bei mehreren Stellen anzufragen, denn oft passt mehr als eine. Wer unsicher ist, wendet sich an eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB. Sie berät kostenlos und trägerunabhängig, sagt dir also nicht, was für eine Behörde günstig ist, sondern was für dich sinnvoll ist.

KostenträgerZuständig, wennWas gefördert wird
Pflegekasse (SGB XI)ein Pflegegrad vorliegtBis 4.180 Euro je Maßnahme für die Wohnumfeldverbesserung
KfW-Bankunabhängig von Pflege oder AlterZinsgünstiger Kredit für Barriereabbau, teils Zuschuss
Rentenversicherungder Umbau die Erwerbsfähigkeit erhältWohnungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Berufsgenossenschaftdie Behinderung Folge eines Arbeitsunfalls istVollständige Wohnungsanpassung als Reha-Leistung
Eingliederungshilfe (SGB IX)keine andere Stelle zahlt und Bedarf bestehtWohnraumanpassung zur Teilhabe, einkommensabhängig

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Die Pflegekasse übernimmt seit dem 1. Januar 2025 bis zu 4.180 Euro für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, geregelt in Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, und zwar schon Pflegegrad 1. Das ist wichtig, denn viele Menschen glauben, sie bräuchten erst einen hohen Pflegegrad. Der Zuschuss steht auch dem niedrigsten Pflegegrad offen.

Als eine Maßnahme gilt dabei das ganze Paket an Umbauten, das zu einem bestimmten Zeitpunkt nötig wird. Wenn du also Dusche, Türen und Eingang gleichzeitig anpasst, ist das eine Maßnahme mit einem gemeinsamen Höchstbetrag. Verschlechtert sich deine Situation später und es wird erneut umgebaut, gilt das als neue Maßnahme mit neuem Anspruch. Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen, etwa ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden, wird der Betrag je Person gerechnet, bis zu vier Personen und damit bis zu 16.720 Euro für denselben Umbau.

Ein Punkt entscheidet über Erfolg oder Ablehnung: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und die Bewilligung abgewartet werden. Wer den Handwerker bestellt und erst danach den Antrag schickt, riskiert, auf allen Kosten sitzenzubleiben. Die Pflegekasse will die Notwendigkeit vorher prüfen, oft mit einem Blick des Medizinischen Dienstes in die Wohnung.

KfW, Rentenversicherung und weitere Fördertöpfe

Reicht der Zuschuss der Pflegekasse nicht oder liegt kein Pflegegrad vor, springen andere Stellen ein. Die staatliche Förderbank KfW vergibt im Programm Altersgerecht Umbauen einen zinsgünstigen Kredit für den Abbau von Barrieren, unabhängig von Alter und Pflegegrad. Ein direkter Zuschuss der KfW wird je nach Haushaltslage angeboten oder ausgesetzt, deshalb lohnt vor der Planung ein Blick auf den aktuellen Stand.

Ist die Wohnung nötig, um weiter arbeiten zu können, zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Wohnungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei einer Behinderung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit trägt die Berufsgenossenschaft den Umbau in der Regel vollständig, weil sie für alle Folgen des Unfalls einsteht. Bleibt keine dieser Stellen zuständig, prüft die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX den Bedarf, hier wird das Einkommen mit einbezogen. Zusätzlich lassen sich Umbaukosten steuerlich geltend machen, entweder als außergewöhnliche Belastung oder über den Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

1Beratung holen2Kostenvoranschläge einholen3Antrag stellen4Bewilligung abwarten5umbauen
Der Weg zum geförderten Umbau. Bild: KI generiert.

Was sich konkret umbauen lässt

Die häufigste und wirkungsvollste Maßnahme ist das Bad, weil dort die meisten Stürze passieren. Eine bodengleiche Dusche ersetzt die Wanne oder die Duschtasse mit Rand, ein Duschsitz und Haltegriffe geben Halt, ein höheres WC erleichtert das Aufstehen. Schon diese Kombination bringt viele Menschen zurück zu einem selbstständigen Alltag.

Am Eingang und in Fluren geht es um Schwellen und Breiten. Eine feste oder mobile Rampe überwindet Stufen vor der Haustür, ein Treppenlift oder ein Plattformlift verbindet Etagen, und verbreiterte Türen lassen einen Rollstuhl oder Rollator passieren. Auch kleinere Dinge zählen: rutschfeste Böden, gut erreichbare Lichtschalter, Haltegriffe im Flur und eine höhenverstellbare Küchenzeile. Welche dieser Änderungen wirklich nötig sind, klärt am besten eine Wohnberatungsstelle direkt bei dir zu Hause, denn sie sieht die Wohnung, die eine Broschüre nicht kennt.

BereichTypische MaßnahmeWas sie löst
BadBodengleiche Dusche, Haltegriffe, höheres WCVerhindert Stürze, ermöglicht selbstständige Körperpflege
EingangRampe, Handlauf, automatischer TüröffnerMacht die Wohnung mit Rollstuhl oder Rollator erreichbar
EtagenTreppenlift oder PlattformliftVerbindet Stockwerke ohne fremde Hilfe
Türen und FlureVerbreiterung, Schwellenabbau, rutschfester BodenSchafft Bewegungsfreiheit und sichere Wege

Wenn du zur Miete wohnst

Auch als Mieterin oder Mieter darfst du barrierefrei umbauen. Paragraf 554 BGB gibt dir einen Anspruch darauf, dass die Vermieterseite baulichen Veränderungen zustimmt, die für eine behindertengerechte Nutzung nötig sind. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn das Interesse der Vermieterseite am unveränderten Zustand ausnahmsweise überwiegt.

Im Gegenzug trägst in der Regel du die Kosten des Umbaus, und die Vermieterseite kann verlangen, dass du beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellst. Für diesen möglichen Rückbau darf eine Sicherheit vereinbart werden. Sprich die Änderung früh und schriftlich an, am besten mit einer Skizze und dem Kostenvoranschlag. Je klarer der Plan, desto seltener kommt es zum Streit.

Umbaukosten von der Steuer absetzen

Was kein Kostenträger übernimmt, lässt sich oft noch bei der Steuer geltend machen. Kosten für einen behinderungsbedingten Umbau kannst du als außergewöhnliche Belastung ansetzen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen ist, etwa durch ein ärztliches Attest oder den Pflegegrad. Das Finanzamt zieht davon allerdings eine zumutbare Eigenbelastung ab, die sich nach Einkommen und Familienstand richtet.

Unabhängig davon greift der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Von den reinen Lohnkosten einer Handwerkerrechnung erkennt das Finanzamt 20 Prozent an, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Wichtig ist, dass du die Rechnung nicht bar bezahlst, sondern überweist, denn nur unbare Zahlungen werden anerkannt. Beide Wege lassen sich prüfen, meist ist der günstigere für dich der, der ohne Abzug einer Eigenbelastung auskommt.

So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Wende dich an eine Wohnberatungsstelle oder eine EUTB in deiner Nähe und lass dir den Umbau vor Ort planen.
  2. Hole mindestens zwei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein, damit du Preise vergleichen kannst.
  3. Kläre, welcher Kostenträger für deinen Fall zuständig ist, und stelle dort den Antrag, bevor Arbeiten beginnen.
  4. Warte die schriftliche Bewilligung ab. Erst danach beauftragst du den Betrieb.
  5. Bewahre alle Rechnungen auf und reiche sie ein, damit der Zuschuss oder die Erstattung ausgezahlt wird.

Der häufigste vermeidbare Fehler ist der zu frühe Auftrag. Fast alle Kostenträger zahlen nur, wenn der Antrag vor dem Baubeginn vorlag. Unterschreibe den Handwerkervertrag also erst, wenn die Bewilligung schriftlich in deiner Hand ist.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse den Badumbau schon bei Pflegegrad 1?

Ja, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Ein höherer Pflegegrad ist keine Voraussetzung, entscheidend ist nur ein anerkannter Pflegegrad und die Notwendigkeit der Maßnahme.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen barrierefreien Umbau?

Die Pflegekasse zahlt seit 2025 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen im selben Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro für denselben Umbau, weil er je Person gerechnet wird.

Muss ich den Zuschuss der Pflegekasse zurückzahlen?

Nein, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist keine Leihgabe und kein Kredit. Er muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Maßnahme wie beantragt durchgeführt und mit Rechnungen belegt wird.

Darf mein Vermieter einen barrierefreien Umbau verbieten?

In der Regel nicht. Paragraf 554 BGB gibt Mieterinnen und Mietern einen Anspruch auf Zustimmung zu Umbauten, die für eine behindertengerechte Nutzung nötig sind. Die Vermieterseite kann meist nur einen Rückbau beim Auszug verlangen und dafür eine Sicherheit fordern.

Was passiert, wenn ich den Umbau beginne, bevor der Antrag bewilligt ist?

Dann besteht die Gefahr, dass der Kostenträger die Förderung ablehnt, weil er die Notwendigkeit nicht mehr vorab prüfen konnte. Fast alle Stellen setzen voraus, dass der Antrag vor Baubeginn vorlag. Warte deshalb immer die schriftliche Bewilligung ab.

Wer hilft mir kostenlos bei der Planung und beim Antrag?

Wohnberatungsstellen der Kommunen und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, beraten kostenlos und trägerunabhängig. Sie planen den Umbau mit dir, sagen dir, welcher Kostenträger zuständig ist, und unterstützen beim Ausfüllen der Anträge.

Quellen

  1. Paragraf 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Gesetzestext. gesetze-im-internet.de
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. bundesgesundheitsministerium.de
  3. KfW-Bank: Barrieren reduzieren, Programm Altersgerecht Umbauen. kfw.de

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