Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Wer schwerbehindert ist, kann nur gekündigt werden, wenn das Integrationsamt vorher zustimmt. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
- Der besondere Schutz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat.
- Der Arbeitgeber muss die Behinderung kennen. Teile sie ihm spätestens innerhalb von drei Wochen nach einer Kündigung mit, sonst kann der Schutz verloren gehen.
- Auch Gleichgestellte mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 genießen den Kündigungsschutz, aber keinen Zusatzurlaub.
- Schwerbehinderte haben Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr und auf Freistellung von Mehrarbeit.
- Im Betrieb helfen dir die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat, außerdem gibt es das Präventionsverfahren, bevor es zur Kündigung kommt.
Der besondere Kündigungsschutz
Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen braucht nach Paragraf 168 SGB IX die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Der Arbeitgeber darf nicht einfach kündigen, sondern muss zuerst beim Integrationsamt einen Antrag stellen und dessen Entscheidung abwarten. Eine Kündigung, die ohne diese Zustimmung ausgesprochen wird, ist unwirksam. Das ist der Kern des besonderen Kündigungsschutzes.
Dieser Schutz gilt zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz, er ersetzt ihn nicht. Er soll verhindern, dass Menschen wegen ihrer Behinderung ihren Arbeitsplatz verlieren, ohne dass eine unabhängige Stelle den Fall geprüft hat. Das Integrationsamt wägt dabei die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab und schaut, ob die Kündigung mit der Behinderung zusammenhängt.
Wann der Schutz nicht greift
Der besondere Kündigungsschutz greift nicht in den ersten sechs Monaten. Hat das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate bestanden, kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Integrationsamts kündigen. Diese Wartezeit entspricht der üblichen Probezeit.
Eine zweite Bedingung wird oft übersehen: Der Arbeitgeber muss von der Schwerbehinderung wissen. Der Schutz wirkt nur, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist, bereits anerkannt und mitgeteilt wurde oder der Antrag auf Anerkennung mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt war. Bekommst du eine Kündigung und der Arbeitgeber kennt deine Behinderung noch nicht, dann teile sie ihm innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung mit. Wer diese Frist verstreichen lässt, kann sich später nicht mehr auf den Schutz berufen.
Wie das Zustimmungsverfahren abläuft
Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Arbeitgebers beim Integrationsamt. Das Amt hört dich als betroffene Person, die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat an und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, etwa eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Platz.
Bei einer ordentlichen Kündigung soll das Integrationsamt innerhalb eines Monats entscheiden, sobald ihm alle nötigen Informationen vorliegen. Bei einer außerordentlichen, also fristlosen Kündigung gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Während des laufenden Verfahrens besteht ein Kündigungsverbot. Stimmt das Amt zu, kann der Arbeitgeber kündigen, und du kannst gegen die Kündigung selbst noch beim Arbeitsgericht vorgehen. Stimmt das Amt nicht zu, bleibt dein Arbeitsplatz erhalten.
Gleichstellung ab einem Grad der Behinderung von 30
Auch mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kannst du den Kündigungsschutz bekommen, und zwar über die Gleichstellung. Sie wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und macht dich rechtlich weitgehend einem schwerbehinderten Menschen gleich. Voraussetzung ist, dass du ohne die Gleichstellung deinen Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten könntest.
Die Gleichstellung bringt den besonderen Kündigungsschutz und die Unterstützung des Integrationsamts, aber nicht alle Vorteile eines Schwerbehindertenausweises. Vor allem der Zusatzurlaub von fünf Tagen steht Gleichgestellten nicht zu. Auch die Freifahrt im Nahverkehr und die steuerlichen Merkzeichen bleiben schwerbehinderten Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50 vorbehalten. Für den Schutz im Beruf ist die Gleichstellung dennoch ein wichtiges Werkzeug.
Weitere Rechte im Job
Neben dem Kündigungsschutz bringt die Schwerbehinderung weitere Rechte im Arbeitsleben. Sie sollen dafür sorgen, dass du deine Arbeit trotz Behinderung leisten kannst und nicht überlastet wirst. Die folgende Übersicht nennt die wichtigsten.
| Recht | Was es bedeutet |
|---|---|
| Zusatzurlaub | Fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche |
| Freistellung von Mehrarbeit | Auf Verlangen keine Mehrarbeit über die reguläre Arbeitszeit hinaus |
| Behinderungsgerechte Beschäftigung | Anspruch auf einen Arbeitsplatz und eine Ausstattung, die zur Behinderung passen |
| Teilzeit | Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn die Behinderung es nötig macht |
Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
Damit schwerbehinderte Menschen überhaupt Arbeit finden, gibt es eine gesetzliche Beschäftigungspflicht. Nach Paragraf 154 SGB IX müssen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Das gilt für private wie für öffentliche Arbeitgeber.
Wer diese Quote nicht erfüllt, zahlt eine Ausgleichsabgabe nach Paragraf 160 SGB IX. Sie ist nach dem Grad der Nichterfüllung gestaffelt und steigt, je weniger Pflichtplätze besetzt sind. Die Abgabe ist keine Strafe im engen Sinne, sondern fließt in die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben zurück, etwa in Zuschüsse für behinderungsgerechte Arbeitsplätze. Für dich ist das wichtig zu wissen, weil dein Arbeitgeber ein finanzielles Interesse daran hat, dich als schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Vorteile schon bei der Bewerbung
Der Schutz beginnt nicht erst im Arbeitsverhältnis, sondern schon bei der Bewerbung. Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber nach Paragraf 165 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Diese Einladungspflicht verschafft dir zumindest die Chance, dich persönlich zu zeigen.
Du musst deine Schwerbehinderung in der Bewerbung nicht ungefragt angeben. Wenn du den besonderen Schutz für das Vorstellungsgespräch bei öffentlichen Arbeitgebern nutzen willst, ist es aber sinnvoll, sie zu erwähnen. Für die spätere Arbeit können Integrationsamt und Rehabilitationsträger den Arbeitsplatz mit technischen Hilfen ausstatten und den Arbeitgeber finanziell unterstützen, damit deine Einstellung und Beschäftigung gelingt.
Wer dir im Betrieb hilft
In Betrieben mit mehreren schwerbehinderten Beschäftigten gibt es eine Schwerbehindertenvertretung, kurz SBV. Sie ist gewählt, vertritt deine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und wird bei allen wichtigen Entscheidungen beteiligt, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Wird sie bei einer Kündigung nicht angehört, ist die Kündigung schon aus diesem Grund unwirksam.
Bevor es überhaupt zu einer Kündigung kommt, greift das Präventionsverfahren nach Paragraf 167 SGB IX. Treten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis auf, die den Arbeitsplatz gefährden, muss der Arbeitgeber frühzeitig die SBV, den Betriebsrat und das Integrationsamt einschalten, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Dieses Verfahren ist keine Formalie, sondern eine echte Chance, den Arbeitsplatz zu retten, bevor die Lage eskaliert.
So gehst du bei einer drohenden Kündigung vor
- Teile dem Arbeitgeber deine Schwerbehinderung mit, falls er sie noch nicht kennt, spätestens drei Wochen nach einer Kündigung.
- Wende dich sofort an die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat.
- Prüfe, ob ein Präventionsverfahren hätte laufen müssen und ob die SBV angehört wurde.
- Hol dir rechtliche Beratung, etwa bei einem Sozialverband oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.
- Reiche bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.
Zwei Fristen von drei Wochen laufen bei einer Kündigung gleichzeitig und dürfen nicht verwechselt werden. Die eine gilt der Mitteilung deiner Schwerbehinderung an den Arbeitgeber, die andere der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Beide beginnen mit dem Zugang der Kündigung. Wer eine davon versäumt, verliert wichtige Rechte.
Häufige Fragen
Kann mein Arbeitgeber mir als schwerbehindertem Menschen einfach kündigen?
Nein, eine Kündigung braucht nach Paragraf 168 SGB IX die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber muss also zuerst einen Antrag stellen und die Entscheidung des Amts abwarten.
Gilt der besondere Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Nein, der besondere Kündigungsschutz greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden hat. In den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Integrationsamts kündigen.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwerbehindert bin?
Für den Kündigungsschutz ist es entscheidend, dass der Arbeitgeber davon weiß. Bekommst du eine Kündigung, ohne dass er deine Behinderung kennt, musst du sie ihm innerhalb von drei Wochen mitteilen, sonst kann der Schutz verloren gehen. Ansonsten besteht keine allgemeine Pflicht, die Behinderung von sich aus offenzulegen.
Habe ich mit einer Gleichstellung dieselben Rechte wie mit einem Grad der Behinderung von 50?
Nicht ganz. Die Gleichstellung ab einem Grad der Behinderung von 30 bringt den besonderen Kündigungsschutz und die Unterstützung des Integrationsamts. Sie bringt aber keinen Zusatzurlaub und keine Nachteilsausgleiche wie die Freifahrt oder steuerliche Merkzeichen, die schwerbehinderten Menschen ab einem Grad von 50 vorbehalten sind.
Wie viele zusätzliche Urlaubstage stehen mir bei Schwerbehinderung zu?
Schwerbehinderte Menschen haben nach Paragraf 208 SGB IX Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr, bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitstage wird der Zusatzurlaub entsprechend umgerechnet.
Was ist das Präventionsverfahren im Betrieb?
Das Präventionsverfahren nach Paragraf 167 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, bei Schwierigkeiten, die den Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen gefährden, frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebsrat und das Integrationsamt einzuschalten. Ziel ist, gemeinsam Lösungen zu finden, bevor es zur Kündigung kommt.
Muss ich meine Schwerbehinderung schon in der Bewerbung angeben?
Nein, du bist nicht verpflichtet, die Schwerbehinderung ungefragt in der Bewerbung zu nennen. Willst du bei öffentlichen Arbeitgebern die Einladungspflicht zum Vorstellungsgespräch nach Paragraf 165 SGB IX nutzen, ist es aber sinnvoll, sie anzugeben. Öffentliche Arbeitgeber müssen dich dann einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt.
Warum hat mein Arbeitgeber ein Interesse daran, mich zu beschäftigen?
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen, sonst zahlen sie eine Ausgleichsabgabe. Deine Beschäftigung hilft dem Arbeitgeber, diese Pflicht zu erfüllen. Zusätzlich können Integrationsamt und Rehabilitationsträger den Arbeitsplatz fördern und den Arbeitgeber finanziell unterstützen.
Quellen
- Paragraf 168 SGB IX, Erfordernis der Zustimmung, Gesetzestext. gesetze-im-internet.de
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter: Kündigungsschutz im Fachlexikon. bih.de
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen für Menschen mit Behinderungen. arbeitsagentur.de
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