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Kind mit Behinderung: erste Schritte

Geprüft von der Redaktion

Kind mit Behinderung: erste Schritte
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Du musst in der ersten Zeit nicht alles auf einmal regeln. Am wichtigsten sind die Frühförderung und eine gute Beratung.
  • Die interdisziplinäre Frühförderung nach Paragraf 46 SGB IX ist für Familien kostenfrei und begleitet ein Kind von der Geburt bis zur Einschulung.
  • Bei Pflegebedarf können Eltern schon für ein kleines Kind einen Pflegegrad beantragen und Pflegegeld erhalten.
  • Ein Grad der Behinderung und ein Schwerbehindertenausweis eröffnen Nachteilsausgleiche, den Antrag stellst du beim Versorgungsamt.
  • Kindergeld gibt es bei einer Behinderung ohne Altersgrenze über 25 hinaus, wenn sie vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.
  • Kostenlose Beratung bekommst du bei einer EUTB, bei den Frühen Hilfen und in Selbsthilfegruppen anderer Eltern.

Die erste Zeit nach der Diagnose

Wenn du erfährst, dass dein Kind eine Behinderung hat, brichst du oft in ein Gefühlsgewirr auf, während gleichzeitig Formulare, Termine und fremde Fachbegriffe auf dich einprasseln. Der wichtigste Satz zuerst: Du musst nicht alles sofort regeln. Zwei Dinge zählen am Anfang wirklich, die Frühförderung für dein Kind und eine unabhängige Beratung für dich. Der Rest kann Schritt für Schritt folgen.

Viele Eltern beschreiben, dass die Anspannung nachlässt, sobald sie eine Ansprechperson haben, die den Weg kennt. Genau dafür gibt es die kostenlosen Beratungsstellen, die weiter unten beschrieben sind. Sie ordnen die Diagnose ein, erklären dir, welche Hilfen es gibt, und helfen beim ersten Antrag. Du bist mit dieser Aufgabe nicht allein, und du musst kein Sozialrecht studieren, um für dein Kind das Richtige zu tun.

Frühförderung als zentrale Hilfe

Die Frühförderung ist die wichtigste frühe Unterstützung und für Familien kostenfrei. Sie ist in Paragraf 46 SGB IX geregelt und richtet sich an Kinder, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind, von der Geburt bis zur Einschulung. Angeboten wird sie von interdisziplinären Frühförderstellen, in denen medizinische, therapeutische und pädagogische Fachkräfte zusammenarbeiten.

Das Besondere ist, dass diese Hilfen als sogenannte Komplexleistung erbracht werden. Verschiedene Leistungen wie Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie kommen aus einer Hand und werden über einen gemeinsamen Förder- und Behandlungsplan aufeinander abgestimmt. Für dich als Elternteil heißt das: Du musst die einzelnen Bausteine nicht selbst zusammensuchen und mit mehreren Kassen abrechnen. Die Kosten teilen sich im Hintergrund die Krankenkasse und der Träger der Eingliederungshilfe. Der Weg dorthin führt über die Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum, die den Plan erstellen und den Antrag begleiten.

Wo du Diagnostik und Begleitung findest

Die erste medizinische Anlaufstelle ist deine Kinderärztin oder dein Kinderarzt. Für eine genauere Abklärung überweisen sie an ein Sozialpädiatrisches Zentrum, kurz SPZ. Dort arbeiten Kinderärztinnen, Psychologen, Therapeuten und Heilpädagogen zusammen und stellen eine umfassende Diagnose, die dann die Grundlage für Förderung und Anträge ist.

Neben der Medizin gibt es die Frühen Hilfen, ein Angebot für Familien mit kleinen Kindern bis etwa drei Jahre. Familienhebammen und Familienbegleiterinnen kommen nach Hause, hören zu und zeigen praktische Wege durch den Alltag. Diese Begleitung ist niedrigschwellig gedacht, du brauchst dafür keine bestimmte Diagnose und keinen aufwendigen Antrag. Sie ergänzt die Frühförderung, ersetzt sie aber nicht.

1Diagnose abklären2Frühförderung starten3Leistungen beantragen4Beratungsnetz aufbauen
Die ersten Schritte in Ruhe nacheinander. Bild: KI generiert.

Welche Leistungen deinem Kind zustehen

Neben der Frühförderung gibt es mehrere Leistungen, die du nacheinander beantragen kannst. Keine davon musst du sofort erledigen, aber es hilft zu wissen, was existiert. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten und wer dafür zuständig ist.

LeistungWofürZuständig
FrühförderungTherapie und Förderung bis zur EinschulungFrühförderstelle, Krankenkasse und Eingliederungshilfe
PflegegradPflegegeld und Entlastungsleistungen bei PflegebedarfPflegekasse
SchwerbehindertenausweisNachteilsausgleiche wie Steuervorteile und FreibeträgeVersorgungsamt
Kindergeld ohne AltersgrenzeWeiterzahlung über 25 Jahre hinausFamilienkasse
HilfsmittelRollstuhl, Hörhilfe, Kommunikationshilfe und mehrKrankenkasse

Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis beantragen

Einen Pflegegrad kannst du auch für ein Baby oder Kleinkind beantragen, wenn es mehr Pflege braucht als ein gleichaltriges Kind ohne Behinderung. Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei deiner Krankenkasse sitzt. Der Medizinische Dienst begutachtet den Bedarf und berücksichtigt dabei den erhöhten Aufwand gegenüber gesunden Kindern. Mit dem Pflegegrad kommen Pflegegeld, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen.

Den Grad der Behinderung und den Schwerbehindertenausweis stellt das Versorgungsamt fest, in vielen Ländern heißt es Amt für Soziales oder Landesamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt dein Kind als schwerbehindert und der Ausweis eröffnet Nachteilsausgleiche. Dazu zählt der Behinderten-Pauschbetrag, den du als Elternteil auf deine Steuererklärung übertragen kannst, sowie je nach Merkzeichen die Befreiung von der Kfz-Steuer oder die vergünstigte Nutzung von Bus und Bahn.

Kindergeld ohne Altersgrenze

Kindergeld wird für Kinder mit Behinderung ohne die übliche Altersgrenze weitergezahlt. Normalerweise endet der Anspruch mit 18 oder spätestens 25 Jahren. Bei einer Behinderung entfällt diese Grenze, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein, und das Kind muss außerstande sein, sich selbst zu unterhalten.

Das bedeutet nicht, dass du dich früh damit beschäftigen musst. Aber es lohnt sich, davon zu wissen, weil es später eine feste finanzielle Grundlage sichert. Den entsprechenden Nachweis führst du zu gegebener Zeit gegenüber der Familienkasse, meist mit dem Schwerbehindertenausweis und einer ärztlichen Bescheinigung.

Begleitung im Krankenhaus und finanzielle Hilfen

Muss dein Kind ins Krankenhaus, darfst du als Elternteil oft mit aufgenommen werden, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen nötig ist. Für die Zeit der Mitaufnahme kann Krankengeld gezahlt werden, damit du nicht zwischen Job und Krankenbett zerrieben wirst. Sprich das früh mit der Klinik und deiner Krankenkasse ab, denn die Regeln zur Kostenübernahme sind an Voraussetzungen geknüpft.

Für die Pflege eines kranken Kindes zu Hause gibt es das Kinderkrankengeld, mit dem Eltern bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Bei chronisch kranken Kindern, die keine Aussicht auf Heilung haben und ständige Pflege brauchen, gelten großzügigere Regeln ohne die sonst übliche Begrenzung der Tage. Kommt eine Rehabilitation für dein Kind in Frage, zahlt sie in der Regel die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, und ein Elternteil kann als Begleitperson mitfahren.

Wer dich berät und begleitet

Für unabhängige Beratung ist die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung da, kurz EUTB. Sie ist kostenlos, nicht an einen Kostenträger gebunden und berät im Idealfall auf Augenhöhe, oft von Menschen, die selbst Erfahrung mit Behinderung haben. Sie hilft dir, Anträge zu verstehen und Prioritäten zu setzen.

Neben der EUTB sind Selbsthilfegruppen eine oft unterschätzte Stütze. Andere Eltern kennen die örtlichen Frühförderstellen, die Ärzte und die Fallstricke der Anträge aus eigener Erfahrung. Bundesweite Verbände wie das Kindernetzwerk oder Vereine für bestimmte Krankheitsbilder vermitteln Kontakte und geben verlässliche Informationen. Du musst diesen Weg nicht allein gehen, und die Erfahrung anderer erspart dir viele Umwege.

So gehst du Schritt für Schritt vor

  1. Vereinbare einen Termin bei einer EUTB, damit du eine unabhängige Ansprechperson hast.
  2. Lass dein Kind über die Kinderarztpraxis oder ein SPZ abklären und starte die Frühförderung.
  3. Prüfe, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, und stelle den Antrag bei der Pflegekasse.
  4. Beantrage beim Versorgungsamt den Grad der Behinderung und den Schwerbehindertenausweis.
  5. Suche den Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe, um vom Erfahrungswissen anderer Familien zu profitieren.

Setz dich nicht unter Druck, alles gleichzeitig zu schaffen. Frühförderung und Beratung zuerst, der Rest kann warten. Anträge lassen sich nachreichen, und die meisten Leistungen wirken nicht rückwirkend schlechter, wenn du sie ein paar Wochen später stellst.

Häufige Fragen

Kostet die Frühförderung für mein Kind etwas?

Nein, die interdisziplinäre Frühförderung nach Paragraf 46 SGB IX ist für Familien kostenfrei. Die Kosten teilen sich im Hintergrund die Krankenkasse und der Träger der Eingliederungshilfe. Für dich entstehen keine Eigenanteile.

Kann ich für ein Baby oder Kleinkind schon einen Pflegegrad beantragen?

Ja, ein Pflegegrad ist auch für sehr kleine Kinder möglich. Der Medizinische Dienst vergleicht den Pflegeaufwand mit dem eines gleichaltrigen Kindes ohne Behinderung und berücksichtigt den Mehraufwand. Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse, die bei deiner Krankenkasse angesiedelt ist.

Bis wann muss die Behinderung eingetreten sein, damit das Kindergeld ohne Altersgrenze weiterläuft?

Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein, und das Kind muss außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Sind beide Bedingungen erfüllt, zahlt die Familienkasse das Kindergeld ohne die sonst übliche Altersgrenze weiter.

Wo bekomme ich unabhängige Beratung, die nicht von einer Behörde kommt?

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, berät kostenlos und trägerunabhängig. Sie ist nicht an die Interessen einer Kasse oder eines Amtes gebunden und hilft dir, Anträge zu verstehen und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.

Was ist der Unterschied zwischen den Frühen Hilfen und der Frühförderung?

Die Frühen Hilfen sind ein niedrigschwelliges Angebot für Familien mit kleinen Kindern bis etwa drei Jahre, ohne dass eine bestimmte Diagnose nötig ist. Die Frühförderung nach Paragraf 46 SGB IX ist eine gezielte Komplexleistung aus Therapie und Förderung bis zur Einschulung. Beide ergänzen sich.

Muss ich alle Anträge sofort nach der Diagnose stellen?

Nein. Am wichtigsten sind zuerst die Frühförderung und eine gute Beratung. Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis und weitere Leistungen kannst du nacheinander angehen. Nimm dir die Zeit, die du brauchst, und lass dich dabei von einer Beratungsstelle unterstützen.

Darf ich mein Kind im Krankenhaus begleiten und werde ich dafür bezahlt?

Wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen nötig ist, darfst du als Elternteil oft mit aufgenommen werden. Für diese Zeit kann Krankengeld gezahlt werden. Die genauen Voraussetzungen klärst du am besten früh mit der Klinik und deiner Krankenkasse, da die Kostenübernahme an Bedingungen geknüpft ist.

Quellen

  1. Paragraf 46 SGB IX, Früherkennung und Frühförderung, Gesetzestext. gesetze-im-internet.de
  2. Nationales Zentrum Frühe Hilfen: Angebote für Familien. fruehehilfen.de
  3. Familienratgeber der Aktion Mensch: Hilfen für Familien mit behinderten Kindern. familienratgeber.de

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