Grad der Behinderung feststellen lassen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Der Grad der Behinderung (GdB) misst, wie stark deine Gesundheit dich in allen Lebensbereichen einschränkt, nicht wie schwer eine einzelne Diagnose ist. Er reicht von 20 bis 100 in Zehnerschritten.
- Festgestellt wird der GdB vom Versorgungsamt nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, und zwar über alle Beeinträchtigungen zusammen.
- Mehrere Beeinträchtigungen werden nicht addiert. Das Amt bildet aus den Einzelwerten ein Gesamtbild.
- Ab einem GdB von 50 bist du schwerbehindert. Bei einem GdB von 30 oder 40 kannst du dich im Job einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen.
- Verschlechtert sich dein Zustand, kannst du jederzeit eine Neufeststellung mit dem Ziel eines höheren Grades beantragen.
Was der Grad der Behinderung aussagt
Der Grad der Behinderung ist ein Maß dafür, wie stark deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen dein Leben in allen Bereichen berühren, ausgedrückt als Zahl von 20 bis 100. Er misst nicht die Schwere einer Diagnose und auch nicht, wie krank du dich fühlst, sondern die Auswirkung auf deine Teilhabe. Ein wichtiger Punkt, der viele überrascht: Der GdB ist unabhängig von deinem Beruf. Für einen Pianisten und einen Buchhalter mit derselben Handverletzung gilt derselbe Grad, obwohl die Folgen für die Arbeit sehr unterschiedlich sind. Der GdB bewertet die Person, nicht die Tätigkeit.
Die Zahl steigt immer in Zehnerschritten, es gibt also 20, 30, 40 und so weiter, aber keine 35 oder 45. Unter 20 stellt das Amt keinen Grad fest. Ab 20 beginnt die Skala, ab 50 giltst du als schwerbehindert. Jede Stufe schaltet andere Rechte frei, weshalb sich der genaue Wert unmittelbar auf deinen Alltag auswirkt.
Wie das Amt den Grad ermittelt
Zuständig ist das Versorgungsamt deines Bundeslandes, das den Antrag auf Feststellung nach Paragraf 152 SGB IX bearbeitet. Grundlage der Bewertung sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, eine amtliche Tabelle als Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Dort ist für hunderte Gesundheitsstörungen hinterlegt, welcher Grad ihnen entspricht. Ein ärztlicher Gutachter des Amtes wertet die Befunde deiner behandelnden Ärzte aus und ordnet jeder Beeinträchtigung zunächst einen Einzelgrad zu.
Danach entsteht der entscheidende Schritt, das sogenannte Gesamtbild. Die Einzelgrade werden nicht addiert. Stattdessen nimmt der Gutachter den höchsten Einzelgrad als Ausgangspunkt und prüft, ob die weiteren Beeinträchtigungen das Bild verschärfen. Zwei Leiden, die dasselbe Organ oder dieselbe Funktion betreffen, erhöhen den Gesamtgrad kaum. Zwei Leiden, die sich im Alltag gegenseitig verstärken, können ihn deutlich anheben. Ein Einzelgrad von 40 für eine Rückenerkrankung und einer von 20 für eine Depression führen deshalb nicht rechnerisch zu 60, sondern das Amt beurteilt, wie beide zusammen deine Teilhabe mindern.
Was die Höhe des Grades verändert
Weil jede Stufe andere Türen öffnet, lohnt sich der Blick auf die wichtigsten Schwellen. Die folgende Übersicht zeigt, was ab welchem Grad möglich wird.
| Grad der Behinderung | Status | Was möglich wird |
|---|---|---|
| 20 bis 40 | keine Schwerbehinderung | steuerlicher Pauschbetrag, gestaffelt nach Grad |
| 30 oder 40 | Gleichstellung möglich | Kündigungsschutz und Hilfen am Arbeitsplatz nach Gleichstellung |
| ab 50 | schwerbehindert | Ausweis, Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz |
| ab 70 mit Merkzeichen | schwerbehindert | freie Fahrt im Nahverkehr, Kfz-Steuervorteile |
| 100 | Höchstwert | höchster Pauschbetrag, frühester Rentenzugang |
Gleichstellung bei einem Grad von 30 oder 40
Liegt dein Grad bei 30 oder 40, bist du nicht schwerbehindert, kannst aber im Berufsleben fast dieselben Schutzrechte bekommen. Das nennt sich Gleichstellung und du beantragst sie nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass du wegen deiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen passenden Arbeitsplatz nicht bekommen oder nicht behalten kannst. Die Agentur prüft das im Einzelfall.
Die Gleichstellung bringt den besonderen Kündigungsschutz und den Zugang zu den Hilfen des Integrationsamts, etwa zu Zuschüssen für eine behindertengerechte Ausstattung deines Arbeitsplatzes. Zwei wichtige Vorteile der echten Schwerbehinderung bekommst du damit allerdings nicht: den zusätzlichen Urlaub und die kostenlose Beförderung im Nahverkehr. Die Gleichstellung ist also ein Werkzeug für den Job, kein voller Ersatz für den Ausweis.
Welche Beeinträchtigungen zu welchem Grad führen
Genaue Werte lassen sich nie im Voraus versprechen, weil das Amt immer den Einzelfall und das Zusammenspiel aller Beeinträchtigungen bewertet. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze geben aber Anhaltspunkte, an denen du dich grob orientieren kannst. Ein Diabetes, der eine aufwendige Insulintherapie mit mehrfacher täglicher Anpassung erfordert und den Alltag erheblich einschneidet, kann einen Grad von 50 erreichen. Ein vollständiger Verlust des Gehörs auf beiden Ohren wird hoch bewertet, eine leichte Schwerhörigkeit dagegen niedrig. Eine schwere depressive Erkrankung mit deutlichen Einschränkungen im Alltag liegt oft im mittleren Bereich, eine leichtere niedriger.
Diese Beispiele sind bewusst grob, denn zwei Menschen mit derselben Diagnose können verschiedene Grade bekommen, wenn sich die Erkrankung unterschiedlich auswirkt. Genau das ist der Sinn der Bewertung: Nicht der Name der Krankheit zählt, sondern ihre Folgen für dein Leben. Deshalb ist es so wichtig, im Antrag nicht nur die Diagnose zu nennen, sondern zu beschreiben, was dir im Alltag konkret schwerfällt.
Was du für einen erfolgreichen Antrag tust
Der Grad steht und fällt mit den Unterlagen, die dem Amt vorliegen. Sammle vor dem Antrag deine ärztlichen Befunde, Entlassungsberichte aus Kliniken und den Bericht einer eventuellen Reha. Notiere zu jeder Beeinträchtigung, welche Fachärztin oder welcher Therapeut dich behandelt, mit vollständiger Adresse. Das Amt fordert die Berichte selbst an, kommt aber nur an sie, wenn es weiß, wo sie liegen. Vergiss dabei keine deiner Beeinträchtigungen, auch nicht solche, die dir im Vergleich klein vorkommen, denn für das Gesamtbild kann jede zählen.
Schon ein niedriger Grad lohnt sich. Ab einem Grad von 20 steht dir der steuerliche Pauschbetrag zu, der mit der Höhe des Grades steigt. Ab 30 kommt die mögliche Gleichstellung im Job hinzu, ab 50 der volle Schutz mit Ausweis, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz. Weil du die Höhe vorher nicht sicher kennst und der Antrag nichts kostet, spricht in den meisten Fällen wenig dagegen und viel dafür, ihn zu stellen. Wenn du unsicher bist, wie du deine Beeinträchtigungen darstellst, hilft dir die kostenlose Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung schon vor dem Antrag. Sie kennt die typischen Stolpersteine und kann dir sagen, welche Befunde besonders wichtig sind. Fällt der Bescheid am Ende zu niedrig aus, ist das kein Endpunkt, sondern der Anfang des Widerspruchsverfahrens, in dem du weitere Unterlagen nachreichen kannst.
Der Grad kann sich ändern
Ein festgestellter Grad ist keine lebenslange Konstante. Bei einigen Erkrankungen arbeitet das Amt mit der sogenannten Heilungsbewährung. Nach einer Krebsbehandlung etwa wird für eine bestimmte Zeit, oft zwei bis fünf Jahre, ein höherer Grad angesetzt, weil das Rückfallrisiko und die seelische Belastung mitzählen. Läuft diese Frist ohne Rückfall ab, bewertet das Amt neu, und der Grad kann sinken.
Umgekehrt kannst du eine Neufeststellung beantragen, wenn sich dein Zustand verschlechtert oder eine neue Beeinträchtigung hinzukommt. Ein solcher Verschlimmerungsantrag ist jederzeit möglich. Wichtig ist, dass du auch hier die neuen oder verschlimmerten Beschwerden ärztlich belegen kannst, denn das Amt entscheidet wieder anhand aktueller Befunde.
Verwechsle den Grad der Behinderung nicht mit dem Grad der Schädigungsfolgen. Der Grad der Schädigungsfolgen bewertet nur die Folgen eines bestimmten Ereignisses, etwa eines Impfschadens oder einer Gewalttat, für die der Staat einsteht. Der Grad der Behinderung dagegen bündelt alle Gesundheitsstörungen, ganz gleich, wodurch sie entstanden sind. Beide nutzen dieselbe Bewertungstabelle, verfolgen aber verschiedene Zwecke.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grad der Behinderung und Grad der Schädigungsfolgen?
Der Grad der Behinderung bündelt alle deine Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache. Der Grad der Schädigungsfolgen bewertet dagegen nur die Folgen eines bestimmten Ereignisses, für das eine Entschädigung vorgesehen ist, etwa ein Impfschaden. Beide werden nach denselben Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bemessen, dienen aber verschiedenen Zwecken.
Ab welchem Grad der Behinderung lohnt sich ein Antrag?
Ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung lohnt sich schon ab einem Grad von 20, weil dann der gestaffelte steuerliche Pauschbetrag greift. Deutlich mehr Rechte bringt ein Grad ab 30 mit möglicher Gleichstellung im Job und vor allem ein Grad ab 50 mit dem Schwerbehindertenausweis. Da du die Höhe vorher nicht sicher kennst, ist der kostenlose Antrag in fast jedem Fall sinnvoll.
Was bedeutet Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40?
Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 bedeutet, dass du im Berufsleben fast dieselben Schutzrechte wie ein schwerbehinderter Mensch erhältst. Du beantragst sie bei der Agentur für Arbeit, wenn du ohne sie einen Arbeitsplatz nicht bekommst oder behältst. Sie bringt Kündigungsschutz und Hilfen am Arbeitsplatz, aber keinen Zusatzurlaub und keine kostenlose Beförderung.
Kann sich mein Grad der Behinderung wieder verringern?
Ja, dein Grad der Behinderung kann sich verringern, wenn sich dein Gesundheitszustand deutlich und dauerhaft bessert. Bei manchen Erkrankungen ist von vornherein eine Heilungsbewährung vorgesehen, nach der das Amt neu bewertet. Solange die Beeinträchtigungen bestehen bleiben, bleibt auch der Grad erhalten.
Wie werden mehrere Erkrankungen zu einem Gesamtgrad zusammengefasst?
Mehrere Erkrankungen werden nicht zu einem Gesamtgrad addiert. Das Amt vergibt für jede Beeinträchtigung einen Einzelgrad, nimmt den höchsten davon als Ausgangspunkt und prüft, wie stark die übrigen das Gesamtbild verschärfen. Leiden, die dieselbe Funktion betreffen, erhöhen den Grad kaum, während sich gegenseitig verstärkende Leiden ihn anheben können.
Hängt der Grad der Behinderung von meinem Beruf ab?
Nein, der Grad der Behinderung hängt nicht von deinem Beruf ab. Er bewertet die allgemeine Beeinträchtigung deiner Teilhabe, nicht die Folgen für eine bestimmte Tätigkeit. Zwei Menschen mit derselben Beeinträchtigung erhalten denselben Grad, auch wenn sie sehr unterschiedliche Berufe ausüben.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, SGB IX Paragraf 152 Feststellung der Behinderung gesetze-im-internet.de
- Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen gesetze-im-internet.de
- Bundesagentur für Arbeit, Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen arbeitsagentur.de
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