Inklusive Beschulung und Förderort
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Seit Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, gilt der Vorrang des gemeinsamen Unterrichts an einer allgemeinen Schule.
- Ob ein Kind sonderpädagogische Förderung braucht, klärt ein Feststellungsverfahren mit einem fachlichen Gutachten. Anstoßen können es die Eltern oder die Schule.
- Es gibt sieben bis acht Förderschwerpunkte, vom Lernen über Sprache bis zur körperlichen Entwicklung. Sie bestimmen die Art der Förderung, nicht automatisch den Ort.
- Ein Nachteilsausgleich gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, etwa durch mehr Zeit oder technische Hilfen, und ist unabhängig vom festgestellten Förderbedarf möglich.
- Braucht dein Kind persönliche Unterstützung im Unterricht, zahlt die Eingliederungshilfe eine Schulbegleitung.
- Bildung ist Ländersache, deshalb unterscheiden sich Verfahren und Begriffe je nach Bundesland.
Was inklusive Beschulung bedeutet
Inklusive Beschulung bedeutet, dass ein Kind mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung an einer allgemeinen Schule lernt und dort die Unterstützung bekommt, die es braucht. Nicht das Kind muss in die Schule passen, sondern die Schule schafft die Bedingungen, unter denen das Kind mitkommt. Das ist der Kern von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, den Deutschland 2009 als verbindliches Recht übernommen hat.
Dieser Vorrang des gemeinsamen Unterrichts ist kein Verbot der Förderschule. In allen Bundesländern bleibt die Förderschule als Wahlmöglichkeit bestehen. Der Unterschied zu früher ist, dass die allgemeine Schule heute der erste zu prüfende Ort ist und nicht mehr die Ausnahme. Wie konsequent das umgesetzt wird, hängt stark vom Bundesland und von den Ressourcen der einzelnen Schule ab.
Die Förderschwerpunkte im Überblick
Sonderpädagogische Förderung wird nicht pauschal vergeben, sondern für einen bestimmten Bereich, den Förderschwerpunkt. Er beschreibt, worin ein Kind besondere Unterstützung braucht. Die meisten Länder kennen dieselben Schwerpunkte, auch wenn die Bezeichnungen leicht abweichen.
Der Förderschwerpunkt entscheidet über die Art der Hilfe, nicht zwangsläufig über den Lernort. Ein Kind mit dem Schwerpunkt Sehen kann an der Regelschule mit Hilfsmitteln lernen, ein anderes mit demselben Schwerpunkt an einer spezialisierten Schule besser aufgehoben sein. Diese Entscheidung fällt individuell.
| Förderschwerpunkt | Betrifft vor allem |
|---|---|
| Lernen | Umfassende Schwierigkeiten beim schulischen Lernen über längere Zeit |
| Geistige Entwicklung | Kognitive Entwicklung, die dauerhaft mehr Unterstützung erfordert |
| Emotionale und soziale Entwicklung | Verhalten und Umgang mit Gefühlen und Konflikten |
| Sprache | Sprechen, Sprachverständnis und Kommunikation |
| Hören | Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit |
| Sehen | Sehbehinderung und Blindheit |
| Körperliche und motorische Entwicklung | Bewegung, Motorik und körperliche Beeinträchtigungen |
Wie der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird
Ob ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf hat, wird in einem eigenen Feststellungsverfahren geklärt. Am Anfang steht eine Anregung, die von den Eltern oder von der Schule ausgehen kann. Danach erstellt eine sonderpädagogische Fachkraft ein Gutachten, das Art und Umfang der nötigen Förderung beschreibt.
Auf dieser Grundlage entscheidet das staatliche Schulamt über den Förderbedarf, über den Lernort und darüber, nach welchem Lehrplan das Kind unterrichtet wird. Die Eltern werden am Verfahren beteiligt, und ihr Wunsch zum Lernort ist zu berücksichtigen. Der festgestellte Förderbedarf ist keine lebenslange Festlegung. Er wird in der Regel jährlich überprüft und kann sich ändern oder ganz wegfallen, wenn das Kind ihn nicht mehr braucht.
Regelschule oder Förderschule
Ob dein Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besucht, ist eine Abwägung zwischen dem Vorrang des gemeinsamen Unterrichts und den konkreten Bedürfnissen deines Kindes. Rechtlich ist der inklusive Unterricht an der allgemeinen Schule vorzuziehen. Zugleich muss die Schule tatsächlich in der Lage sein, die nötige Förderung zu leisten.
Für die Regelschule sprechen der Kontakt zu Gleichaltrigen aus der Nachbarschaft und ein Umfeld, das der späteren Lebenswelt entspricht. Für die Förderschule sprechen kleinere Klassen, mehr sonderpädagogisches Personal und eine speziell ausgestattete Umgebung, etwa bei einer Sinnesbehinderung. Wichtig ist, dass der Elternwunsch Gewicht hat. Wenn du die Regelschule willst, muss das Schulamt begründen, falls es davon abweicht. Bei einer Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
Nachteilsausgleich und die Frage der Noten
Ein Nachteilsausgleich gleicht einen behinderungsbedingten Nachteil aus, ohne die Anforderungen abzusenken. Ein Kind mit einer Sehbehinderung bekommt Arbeitsblätter in großer Schrift, ein Kind mit einer Schreibstörung mehr Zeit oder einen Computer, ein Kind mit einer Aufmerksamkeitsstörung eine ruhigere Umgebung für die Klassenarbeit. Der Nachteilsausgleich ist unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf und kann auch ohne Feststellungsverfahren auf Antrag gewährt werden.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, nach welchem Ziel unterrichtet wird. Beim zielgleichen Unterricht gelten dieselben Lernziele wie für alle, das Kind erreicht denselben Abschluss. Beim zieldifferenten Unterricht, typisch bei den Schwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung, gelten eigene Lernziele, und es gibt ein eigenes Zeugnis. Ein Nachteilsausgleich verändert die Ziele nicht, er verändert nur den Weg dorthin.
Wie der gemeinsame Unterricht abläuft
Im gemeinsamen Unterricht lernen alle Kinder in einer Klasse, die Förderung wird aber auf das einzelne Kind zugeschnitten. Grundlage dafür ist ein individueller Förderplan, der beschreibt, welche Ziele dein Kind in welchem Zeitraum erreichen soll und mit welchen Mitteln. Er wird regelmäßig überprüft und angepasst.
In der Praxis unterstützt eine Sonderpädagogin oder ein Sonderpädagoge die Regellehrkraft, mal stundenweise, mal in einer festen Doppelbesetzung. Die Lehrkräfte differenzieren den Unterricht, geben also demselben Thema unterschiedliche Aufgaben und Zugänge, damit jedes Kind auf seinem Niveau arbeiten kann. Wie viel sonderpädagogische Unterstützung eine Schule tatsächlich bereitstellen kann, hängt von der Ausstattung ab und ist einer der Punkte, an denen Inklusion in der Praxis steht oder fällt.
Welche Abschlüsse möglich sind
Welchen Abschluss dein Kind erreichen kann, hängt davon ab, ob es zielgleich oder zieldifferent unterrichtet wird. Beim zielgleichen Unterricht gelten dieselben Anforderungen wie für alle, und dein Kind kann jeden regulären Schulabschluss erreichen, unterstützt durch den Nachteilsausgleich.
Beim zieldifferenten Unterricht gelten eigene Ziele. Im Förderschwerpunkt Lernen führt der eigene Bildungsgang zu einem darauf bezogenen Abschluss, der je nach Land unterschiedlich heißt. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung steht die größtmögliche Selbstständigkeit im Mittelpunkt, hier gibt es ein individuelles Abschlusszeugnis statt einer Note. Für den Übergang ins Arbeitsleben gibt es besondere Wege, etwa Berufsbildungswerke oder eine unterstützte Beschäftigung, die an die Schule anschließen.
Schulbegleitung im Unterricht
Wenn dein Kind persönliche Unterstützung braucht, um am Unterricht teilzunehmen, zahlt die Eingliederungshilfe eine Schulbegleitung, je nach Fall über das Sozialamt oder das Jugendamt. Diese Person, oft auch Integrationshelfer oder Teilhabeassistenz genannt, unterstützt das einzelne Kind, etwa beim Wechsel der Räume, beim Umgang mit Material oder in schwierigen sozialen Situationen.
Die Schulbegleitung übernimmt nicht den Unterricht, das bleibt Aufgabe der Lehrkräfte. Sie ist eine individuelle Hilfe für dein Kind und wird beantragt, indem du den Bedarf beim zuständigen Träger geltend machst. Ein ärztliches oder pädagogisches Gutachten stützt den Antrag. Auch hier lohnt sich die kostenlose Beratung durch eine EUTB, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Sprich früh mit der Klassenlehrkraft und der Schulleitung über die Beobachtungen zu deinem Kind.
- Rege das Feststellungsverfahren an oder stimme der Anregung der Schule zu, wenn du sie für richtig hältst.
- Beteilige dich am Gutachten, bring deine Sicht und vorhandene Berichte von Ärzten oder Therapeuten ein.
- Prüfe die Entscheidung des Schulamts und lege Widerspruch ein, wenn Förderort oder Umfang nicht passen.
- Beantrage bei Bedarf einen Nachteilsausgleich und eine Schulbegleitung bei den zuständigen Stellen.
Weil Bildung in Deutschland Sache der Länder ist, heißen die Verfahren und Stellen je nach Bundesland anders, und auch die Praxis der Inklusion unterscheidet sich. Was hier steht, ist der gemeinsame Rahmen. Die genauen Regeln findest du im Schulgesetz deines Landes und bei deinem staatlichen Schulamt.
Häufige Fragen
Hat mein Kind ein Recht auf einen Platz an der Regelschule?
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gilt der Vorrang des gemeinsamen Unterrichts. Der Elternwunsch zum Lernort ist zu berücksichtigen. Weicht das Schulamt davon ab, muss es das begründen, und du kannst Widerspruch einlegen. Wie stark der Anspruch ausgestaltet ist, regelt das jeweilige Landesschulgesetz.
Wer stößt das Feststellungsverfahren für sonderpädagogischen Förderbedarf an?
Das Verfahren kann von den Eltern oder von der Schule angeregt werden. Danach erstellt eine sonderpädagogische Fachkraft ein Gutachten, und das staatliche Schulamt entscheidet über Förderbedarf und Lernort. Die Eltern werden am Verfahren beteiligt.
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und zieldifferentem Unterricht?
Ein Nachteilsausgleich gleicht einen behinderungsbedingten Nachteil aus, ohne die Lernziele zu senken, etwa durch mehr Zeit oder Hilfsmittel. Beim zieldifferenten Unterricht gelten dagegen eigene Lernziele und es gibt ein eigenes Zeugnis. Der Nachteilsausgleich verändert nur den Weg zum Ziel, nicht das Ziel selbst.
Wer bezahlt eine Schulbegleitung für mein Kind?
Eine Schulbegleitung zahlt die Eingliederungshilfe, je nach Fall über das Sozialamt oder das Jugendamt. Sie ist eine individuelle Unterstützung für dein Kind im Unterricht und wird beantragt, indem du den Bedarf beim zuständigen Träger geltend machst, gestützt durch ein ärztliches oder pädagogisches Gutachten.
Bleibt der sonderpädagogische Förderbedarf für immer bestehen?
Nein, der festgestellte Förderbedarf wird in der Regel jährlich überprüft. Er kann sich verändern oder ganz entfallen, wenn dein Kind die besondere Unterstützung nicht mehr braucht. Er ist also eine Momentaufnahme und keine dauerhafte Festlegung.
Warum sind die Regeln zur Inklusion in jedem Bundesland anders?
Bildung ist in Deutschland Aufgabe der Länder. Deshalb regelt jedes Bundesland das Feststellungsverfahren, die Bezeichnungen der Förderschwerpunkte und die Umsetzung der Inklusion in seinem eigenen Schulgesetz. Der gemeinsame Rahmen aus der UN-Behindertenrechtskonvention gilt überall, die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich.
Kann mein Kind im gemeinsamen Unterricht einen regulären Schulabschluss machen?
Ja, beim zielgleichen Unterricht gelten dieselben Anforderungen wie für alle, und dein Kind kann jeden regulären Abschluss erreichen, unterstützt durch einen Nachteilsausgleich. Beim zieldifferenten Unterricht gelten eigene Lernziele und es gibt einen darauf bezogenen Abschluss oder ein individuelles Abschlusszeugnis.
Quellen
- Kultusministerkonferenz: Inklusive Bildung in Schule und Ausbildung. kmk.org
- Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. institut-fuer-menschenrechte.de
- Aktion Mensch: Inklusive Bildung und Schule. aktion-mensch.de
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