Selbstbestimmt leben mit Behinderung
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Selbstbestimmt leben heißt, selbst zu entscheiden, wo, wie und mit wem du lebst. Das ist ein Recht nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention.
- Mit dem Persönlichen Budget nach Paragraf 29 SGB IX bekommst du Geld statt einer Sachleistung und organisierst deine Unterstützung selbst.
- Assistenzleistungen nach Paragraf 78 SGB IX ermöglichen dir Teilhabe im Alltag, im Beruf und in der Freizeit.
- Beim Arbeitgebermodell stellst du deine Assistenzkräfte selbst ein, beim Dienstleistungsmodell kommen sie über einen Assistenzdienst.
- Du musst nicht in einer Einrichtung leben. Eigene Wohnung mit Assistenz und ambulant betreutes Wohnen sind gleichwertige Wege.
- Der Antrag auf ein Persönliches Budget ist formlos möglich, und eine Zielvereinbarung regelt, wofür das Geld verwendet wird.
Was selbstbestimmt leben bedeutet
Selbstbestimmt leben bedeutet, dass du über dein eigenes Leben entscheidest, so wie jeder andere Mensch auch. Wo du wohnst, wie dein Tag abläuft, wer dir hilft und wobei, das legst nicht eine Einrichtung fest, sondern du selbst. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention nennt das die unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung in die Gemeinschaft, und Deutschland hat sich verpflichtet, sie zu ermöglichen.
Das ist mehr als ein schöner Grundsatz. Es hat sich im Sozialrecht niedergeschlagen, vor allem im SGB IX, das die Selbstbestimmung ausdrücklich zum Ziel erklärt. Die wichtigsten Werkzeuge dafür sind das Persönliche Budget und die Assistenzleistungen. Beide drehen die alte Logik um: Nicht ein Träger bestimmt, welche fertige Leistung du bekommst, sondern du gestaltest die Unterstützung so, wie sie zu deinem Leben passt.
Das Persönliche Budget
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung statt einer Sachleistung. Nach Paragraf 29 SGB IX bekommst du auf Antrag einen Geldbetrag und kaufst dir damit die Unterstützung selbst ein, die du brauchst, statt sie von einem Träger zugeteilt zu bekommen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer über das Geld verfügt und selbst als Auftraggeber auftritt, hat echte Wahlmöglichkeiten und kann Teilhabe selbstbestimmt gestalten.
Das Budget ist trägerübergreifend. Leistungen verschiedener Stellen können zu einem einzigen Budget zusammengefasst werden, das dann aus einer Hand ausgezahlt wird. Grundlage ist eine Zielvereinbarung zwischen dir und dem Träger, in der steht, welche Ziele du mit dem Budget erreichen willst und wofür du das Geld einsetzt. Der Antrag ist formlos möglich, du brauchst also kein bestimmtes Formular, um das Verfahren zu starten. Das Budget darf dabei nicht teurer sein als die vergleichbare Sachleistung.
Assistenz im Alltag
Assistenzleistungen sind die praktische Hilfe, mit der Teilhabe erst möglich wird. Paragraf 78 SGB IX regelt sie als Leistungen zur sozialen Teilhabe. Assistenz kann bedeuten, dass jemand dich bei alltäglichen Verrichtungen unterstützt, dich zur Arbeit oder in die Freizeit begleitet oder dir hilft, deinen Haushalt und deine Termine zu organisieren.
Das Recht unterscheidet zwischen einer eher übernehmenden Assistenz, bei der Tätigkeiten für dich erledigt werden, und einer anleitenden, qualifizierten Assistenz, die dich befähigt, Dinge selbst zu tun. Welche Form du brauchst, hängt von deiner Situation ab und wird im Rahmen der Bedarfsermittlung geklärt. Assistenz reicht bis in den Beruf hinein und ermöglicht vielen Menschen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten, statt in einer Werkstatt.
Arbeitgebermodell oder Dienstleistungsmodell
Wenn du Assistenz über ein Persönliches Budget organisierst, hast du im Wesentlichen zwei Wege. Beim Arbeitgebermodell stellst du deine Assistenzkräfte selbst ein. Du bist dann rechtlich Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten, zahlst Lohn und Sozialabgaben und bestimmst, wer wann für dich arbeitet. Die Kosten für eine Lohnabrechnung oder eine Steuerberatung werden dabei in der Regel im Budget anerkannt, soweit sie angemessen sind.
Beim Dienstleistungsmodell beauftragst du stattdessen einen Assistenzdienst, der die Kräfte stellt und die Arbeitgeberrolle übernimmt. Das ist weniger Aufwand für dich, dafür hast du etwas weniger direkte Kontrolle über die Auswahl. Beide Modelle lassen sich auch kombinieren. Welches passt, hängt davon ab, wie viel Organisation du übernehmen willst und kannst.
| Merkmal | Arbeitgebermodell | Dienstleistungsmodell |
|---|---|---|
| Wer stellt die Assistenz ein | Du selbst | Ein Assistenzdienst |
| Kontrolle über Auswahl und Einsatz | Hoch | Geringer |
| Organisationsaufwand für dich | Hoch, mit Lohn und Abgaben | Gering |
| Geeignet, wenn | Du selbst gestalten willst | Du dich entlasten willst |
Wohnen nach eigener Wahl
Selbstbestimmt zu wohnen heißt, dass ein Leben in der eigenen Wohnung möglich ist und nicht die Einrichtung der Normalfall sein muss. Mit Assistenz und einem Persönlichen Budget können viele Menschen in einer eigenen Wohnung leben, allein, mit Partner oder in einer Wohngemeinschaft. Das ambulant betreute Wohnen unterstützt dabei mit stundenweiser Begleitung, ohne dass du deine Selbstständigkeit aufgibst.
Dein Wunsch- und Wahlrecht nach Paragraf 8 SGB IX ist hier besonders wichtig. Der Träger darf dich nicht ohne Weiteres auf eine Einrichtung verweisen, nur weil sie günstiger erscheint. Deine berechtigten Wünsche zur Wohnform sind zu berücksichtigen. Wird eine ambulante Lösung abgelehnt, muss der Träger das nachvollziehbar begründen, und du kannst Widerspruch einlegen.
Budget für Arbeit und für Ausbildung
Selbstbestimmung hört nicht am Arbeitsplatz auf. Mit dem Budget für Arbeit nach Paragraf 61 SGB IX können Menschen, die sonst in einer Werkstatt arbeiten würden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Der Arbeitgeber erhält dafür einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss, und die Person bekommt die nötige Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Das Budget für Ausbildung nach Paragraf 61a SGB IX überträgt denselben Gedanken auf eine reguläre Berufsausbildung. Beide Wege sollen echte Alternativen zur Werkstatt eröffnen und den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt möglich machen. Sie sind ein wichtiger Baustein, weil Arbeit für viele Menschen nicht nur Einkommen bedeutet, sondern Teilhabe, Struktur und Anerkennung. Ob ein solches Budget für dich in Frage kommt, klärst du mit dem Träger der Eingliederungshilfe und einer Beratungsstelle.
Wer dich berät
Für den Weg in ein selbstbestimmtes Leben gibt es Beratung von Menschen, die ihn selbst gegangen sind. Dieses Peer Counseling, also die Beratung von Betroffenen für Betroffene, ist ein Kern der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Zentren für selbstbestimmtes Leben und ähnliche Vereine geben praktische Tipps, die kein Amt so kennt, etwa zur Suche nach Assistenzkräften oder zur Abrechnung im Arbeitgebermodell.
Daneben steht die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, die kostenlos und trägerunabhängig berät. Sie hilft beim Antrag auf ein Persönliches Budget, beim Formulieren der Zielvereinbarung und bei der Frage, welches Assistenzmodell zu dir passt. Beide Beratungsformen ergänzen sich: Die EUTB kennt das Verfahren, die Peer-Beratung kennt den Alltag danach.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Schreib auf, in welchen Lebensbereichen du Unterstützung brauchst und wie du leben möchtest.
- Lass dich bei einer EUTB oder einem Zentrum für selbstbestimmtes Leben beraten.
- Stelle formlos einen Antrag auf ein Persönliches Budget beim zuständigen Träger.
- Verhandle die Zielvereinbarung und achte darauf, dass das Budget deinen Bedarf wirklich deckt.
- Entscheide dich zwischen Arbeitgebermodell und Dienstleistungsmodell und organisiere deine Assistenz.
Nimm dir Zeit für die Zielvereinbarung, denn sie bestimmt, wie viel Geld du bekommst und wofür. Ein zu knapp bemessenes Budget lässt sich später nur mühsam nachbessern. Lass die Bedarfsermittlung nicht am Schreibtisch der Behörde allein geschehen, sondern bring deine Sicht ein, am besten mit Unterstützung einer Beratungsstelle.
Häufige Fragen
Was ist das Persönliche Budget nach Paragraf 29 SGB IX?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung statt einer Sachleistung. Du bekommst auf Antrag einen Geldbetrag und organisierst dir deine Unterstützung selbst, statt sie von einem Träger zugeteilt zu bekommen. Es ist trägerübergreifend und beruht auf einer Zielvereinbarung, in der steht, wofür das Geld verwendet wird.
Muss ich für ein Persönliches Budget ein bestimmtes Formular ausfüllen?
Nein, der Antrag auf ein Persönliches Budget ist formlos möglich. Es genügt, dass du den Antrag beim zuständigen Träger stellst. Danach werden dein Bedarf ermittelt und eine Zielvereinbarung geschlossen. Eine Beratungsstelle kann dich dabei unterstützen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgebermodell und Dienstleistungsmodell?
Beim Arbeitgebermodell stellst du deine Assistenzkräfte selbst ein und bist rechtlich Arbeitgeber mit Lohnzahlung und Sozialabgaben. Beim Dienstleistungsmodell beauftragst du einen Assistenzdienst, der die Kräfte stellt und die Arbeitgeberrolle übernimmt. Das Arbeitgebermodell gibt mehr Kontrolle, das Dienstleistungsmodell weniger Aufwand.
Kann ich mit Assistenz in einer eigenen Wohnung leben statt in einer Einrichtung?
Ja, mit Assistenzleistungen und einem Persönlichen Budget ist ein Leben in der eigenen Wohnung möglich, allein, mit Partner oder in einer Wohngemeinschaft. Dein Wunsch- und Wahlrecht nach Paragraf 8 SGB IX schützt diese Entscheidung, und der Träger muss eine Ablehnung nachvollziehbar begründen.
Deckt das Persönliche Budget auch die Assistenz am Arbeitsplatz ab?
Assistenzleistungen reichen bis in den Beruf hinein und ermöglichen vielen Menschen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Je nach Ziel können solche Leistungen in ein Persönliches Budget einfließen. Welche Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen, klärst du am besten mit einer Beratungsstelle.
Wer berät mich unabhängig auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, berät kostenlos und trägerunabhängig und hilft beim Antrag und bei der Zielvereinbarung. Zusätzlich bieten Zentren für selbstbestimmtes Leben Peer-Beratung, also die Beratung von Betroffenen für Betroffene, die den Alltag mit Assistenz aus eigener Erfahrung kennen.
Kann ich mit Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten statt in einer Werkstatt?
Ja, das Budget für Arbeit nach Paragraf 61 SGB IX ermöglicht eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss, und du bekommst Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Das Budget für Ausbildung nach Paragraf 61a SGB IX überträgt diesen Gedanken auf eine reguläre Berufsausbildung.
Quellen
- Paragraf 29 SGB IX, Persönliches Budget, Gesetzestext. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationsportal einfach teilhaben. einfach-teilhaben.de
- Bundesfachstelle für Teilhabeberatung: Beratung vor Ort finden. teilhabeberatung.de
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