Das persönliche Budget nutzen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Beim persönlichen Budget bekommst du Geld statt einer Sachleistung und kaufst dir die Hilfe selbst ein, statt sie vom Amt zugeteilt zu bekommen.
- Der Rechtsanspruch steht in Paragraf 29 SGB IX und gilt für fast alle Teilhabeleistungen.
- Mehrere Träger können ihre Leistungen zu einem trägerübergreifenden Budget bündeln. Dann hast du nur einen Ansprechpartner.
- Grundlage ist eine Zielvereinbarung, in der Ziele, Höhe und Nachweise festgehalten werden.
- Das Budget bringt mehr Selbstbestimmung, aber auch Pflichten wie die Abrechnung und, im Arbeitgebermodell, die Aufgaben einer Arbeitgeberin.
Was das persönliche Budget bedeutet
Das persönliche Budget dreht die übliche Rollenverteilung um. Normalerweise bewilligt ein Amt eine Leistung und bezahlt sie direkt an einen Dienst, etwa an einen Pflegedienst oder eine Wohneinrichtung. Beim persönlichen Budget bekommst du stattdessen einen Geldbetrag und organisierst die Hilfe selbst. Du suchst deine Assistenzkräfte aus, bestimmst, wann und wie sie kommen, und schließt die Verträge selbst. Der Rechtsanspruch darauf steht in Paragraf 29 SGB IX und besteht bundesweit seit 2008. Das heißt: Der Träger darf das Budget nicht ablehnen, weil er lieber selbst die Leistung erbringen würde. Wenn du es willst und der Bedarf feststeht, musst du es bekommen.
Der Kern ist Selbstbestimmung. Statt dich nach den Zeiten eines Dienstes zu richten, richtet sich die Hilfe nach deinem Leben. Wer früh zur Arbeit muss, holt sich Assistenz für sechs Uhr morgens. Wer am Wochenende ausgeht, plant die Begleitung dafür ein. Diese Freiheit ist der größte Vorteil des Budgets und zugleich der Grund, warum es Verantwortung mit sich bringt.
Für welche Leistungen es gilt
Das persönliche Budget ist kein eigener Leistungstopf, sondern eine andere Auszahlungsform für Leistungen, die dir ohnehin zustehen. Deshalb lässt es sich für sehr viele Teilhabeleistungen nutzen, quer durch die Sozialgesetzbücher.
| Bereich | Träger | Wofür du das Budget einsetzt |
|---|---|---|
| Soziale Teilhabe | Eingliederungshilfe | Assistenz im Alltag, Freizeitbegleitung, Wohnen |
| Pflege | Pflegeversicherung | selbst organisierte pflegerische Hilfe |
| Teilhabe am Arbeitsleben | Rentenversicherung, Agentur für Arbeit | Arbeitsassistenz, Weiterbildung |
| Medizinische Leistungen | Krankenkasse | bestimmte Heil- und Hilfsmittel |
Besonders praktisch wird es, wenn dein Bedarf mehrere Träger betrifft. Dann kannst du ein trägerübergreifendes Budget beantragen. Die beteiligten Stellen bündeln ihre Anteile, und ein Träger übernimmt als Beauftragter die Abwicklung. Für dich heißt das: ein Antrag, ein Ansprechpartner, ein Betrag, statt getrennter Verfahren bei Pflegekasse, Eingliederungshilfe und Rentenversicherung.
So beantragst du das Budget
Der Antrag ist formlos. Es genügt ein Schreiben an einen der beteiligten Träger, in dem du das persönliche Budget verlangst. Danach ermittelt der Träger deinen Bedarf, ganz ähnlich wie bei einer Sachleistung. Der Unterschied zeigt sich erst am Ende, wenn aus dem festgestellten Bedarf ein Geldbetrag wird statt einer zugeteilten Leistung.
- Stelle formlos den Antrag auf ein persönliches Budget bei einem der zuständigen Träger und halte das Datum fest.
- Wirke bei der Bedarfsermittlung mit und beschreibe genau, welche Hilfe du wann und wie oft brauchst.
- Verhandle die Zielvereinbarung. Dort stehen deine Ziele, die Höhe des Budgets und wie du die Verwendung nachweist.
- Organisiere die Hilfe selbst. Du schließt Verträge mit Assistenzkräften oder Diensten und zahlst sie aus dem Budget.
- Weise die Verwendung nach, meist mit einfachen Belegen. So bleibt das Budget bestehen und wird bei Bedarf angepasst.
Die Zielvereinbarung als Grundlage
Bevor das erste Geld fließt, schließt du mit dem Träger eine Zielvereinbarung. Sie ist das Herzstück des Budgets und regelt drei Dinge: welche Teilhabeziele du verfolgst, wie hoch das Budget ist und welche Nachweise du erbringst. Die Zielvereinbarung gilt für den Bewilligungszeitraum, meist ein bis zwei Jahre, und wird danach überprüft. Lies sie sorgfältig, denn hier wird festgelegt, wie streng die Nachweispflichten sind und wofür das Geld gedacht ist.
Beide Seiten können die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, etwa wenn sich deine Lebenssituation stark ändert. Fühlst du dich in der Verhandlung überfordert, ist das kein Grund zurückzuschrecken. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung begleitet dich kostenlos, und auch ein Sozialverband kann dir zur Seite stehen.
Wie hoch das Budget ausfällt
Die Höhe richtet sich nach deinem Bedarf. Als Obergrenze gilt, dass das Budget die Kosten der bisher festgestellten Sachleistung in der Regel nicht überschreiten soll. Wärst du also in einem Dienst versorgt worden, der einen bestimmten Betrag kostet, ist das der Maßstab. Diese Deckelung ist nicht in Stein gemeißelt: Wenn die Sachleistung im Einzelfall teurer käme oder gar keine passende Sachleistung existiert, kann das Budget höher liegen. Entscheidend ist, dass dein tatsächlicher Bedarf gedeckt wird.
Ausgezahlt wird meist ein monatlicher Betrag, gelegentlich auch in Form von Gutscheinen. Aus diesem Betrag bezahlst du die Hilfe, die du organisierst. Bleibt am Monatsende etwas übrig, weil eine Assistenzkraft ausgefallen ist, gelten die Regeln der Zielvereinbarung dazu, ob und wie du den Rest ansparen oder zurückzahlen musst.
Selbst zur Arbeitgeberin werden
Viele Budgetnehmer stellen ihre Assistenzkräfte direkt an. Das nennt sich Arbeitgebermodell. Der Vorteil ist maximale Kontrolle: Du wählst die Menschen aus, die dir im engsten Alltag helfen, und legst ihre Arbeitszeiten fest. Die Kehrseite ist, dass du damit alle Pflichten einer Arbeitgeberin übernimmst. Du zahlst Löhne, führst Sozialabgaben ab, kümmerst dich um Urlaub und Krankheit deiner Kräfte und um die Lohnabrechnung.
Wer sich das nicht zutrauen möchte, kann die Hilfe stattdessen bei einem ambulanten Dienst einkaufen, das sogenannte Dienstleistungsmodell, und trotzdem selbst auswählen und steuern. Für die Lohnabrechnung im Arbeitgebermodell gibt es außerdem spezialisierte Assistenzbüros und Vereine, die diese Aufgaben gegen Gebühr übernehmen. Die Kosten dafür lassen sich in vielen Fällen ins Budget einrechnen.
Vorteile und Pflichten im Überblick
Das persönliche Budget ist ein Tausch: mehr Freiheit gegen mehr Verantwortung. Ob sich der Tausch für dich lohnt, hängt davon ab, wie viel du selbst steuern willst und kannst. Die folgende Gegenüberstellung fasst zusammen, was auf beiden Seiten steht.
| Das gewinnst du | Das übernimmst du |
|---|---|
| Du wählst deine Assistenzkräfte und Dienste selbst aus | Du schließt Verträge und bist Ansprechpartner |
| Hilfe richtet sich nach deinem Tagesablauf | Du planst und koordinierst die Einsätze |
| Du bündelst mehrere Träger zu einem Betrag | Du weist die Verwendung mit Belegen nach |
| Im Arbeitgebermodell volle Kontrolle | Im Arbeitgebermodell Lohn und Sozialabgaben |
Wer sich die Organisation nicht allein zutraut, muss auf das Budget nicht verzichten. Die Verwaltungsaufgaben lassen sich an spezialisierte Assistenzbüros abgeben, und ihre Kosten sind oft Teil des Budgets. Wichtig ist, ehrlich einzuschätzen, wie viel du übernehmen willst, und die Form danach zu wählen.
Wo du Unterstützung beim Budget bekommst
Niemand muss den Weg zum persönlichen Budget allein gehen. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist kostenlos und, anders als der Träger, nicht daran interessiert, Geld zu sparen. Sie hilft dir, den Bedarf zu formulieren, die Zielvereinbarung zu prüfen und in der Verhandlung nicht unter Wert abzuschließen. In vielen Beratungsstellen arbeiten Menschen, die selbst ein Budget nutzen und aus eigener Erfahrung wissen, worauf es ankommt.
Auch die Sozialverbände VdK und SoVD unterstützen ihre Mitglieder, gerade wenn es zum Widerspruch kommt. Und für die laufende Abwicklung im Arbeitgebermodell gibt es Vereine und Büros, die Lohnabrechnung und Meldungen übernehmen. Diese Netze zu kennen, bevor du startest, erspart dir manchen Fehlstart.
Für den Weg von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es eine besondere Budgetform, das Budget für Arbeit nach Paragraf 61 SGB IX. Dabei fließt ein Lohnkostenzuschuss an einen Arbeitgeber, der dich regulär anstellt, zusammen mit Anleitung und Begleitung. Es ist eng mit dem persönlichen Budget verwandt, folgt aber eigenen Regeln.
Häufige Fragen
Was ist das persönliche Budget?
Das persönliche Budget ist eine Form, in der Teilhabeleistungen als Geld ausgezahlt werden. Statt einer zugeteilten Sachleistung bekommst du einen Betrag und organisierst die Hilfe selbst, etwa deine Assistenz. Der Rechtsanspruch steht in Paragraf 29 SGB IX. Der Träger darf das Budget nicht verweigern, wenn dein Bedarf feststeht.
Für welche Leistungen kann ich das persönliche Budget nutzen?
Das persönliche Budget kannst du für fast alle Teilhabeleistungen nutzen, darunter Assistenz aus der Eingliederungshilfe, pflegerische Hilfe aus der Pflegeversicherung, Arbeitsassistenz und bestimmte Leistungen der Krankenkasse. Betrifft dein Bedarf mehrere Träger, lassen sich die Anteile zu einem trägerübergreifenden Budget bündeln.
Wie hoch ist das persönliche Budget?
Die Höhe des persönlichen Budgets richtet sich nach deinem Bedarf. In der Regel soll es die Kosten der bisher festgestellten Sachleistung nicht überschreiten. Gibt es keine passende Sachleistung oder wäre sie teurer, kann das Budget höher ausfallen. Maßgeblich ist, dass dein tatsächlicher Bedarf gedeckt wird.
Was ist eine Zielvereinbarung beim persönlichen Budget?
Eine Zielvereinbarung beim persönlichen Budget ist der Vertrag zwischen dir und dem Träger. Sie legt deine Teilhabeziele fest, die Höhe des Budgets und wie du die Verwendung nachweist. Sie gilt für den Bewilligungszeitraum und lässt sich aus wichtigem Grund von beiden Seiten kündigen.
Muss ich die Verwendung des persönlichen Budgets nachweisen?
Ja, du musst die Verwendung des persönlichen Budgets nachweisen, allerdings meist mit einfachen Belegen. Wie genau, steht in deiner Zielvereinbarung. Der Nachweis dient dazu zu zeigen, dass du das Geld für die vereinbarten Teilhabeziele einsetzt, etwa für Assistenz oder Begleitung.
Was bedeutet das Arbeitgebermodell beim persönlichen Budget?
Das Arbeitgebermodell bedeutet, dass du deine Assistenzkräfte selbst anstellst und aus dem Budget bezahlst. Du wählst sie aus und steuerst ihre Einsätze, übernimmst aber auch Arbeitgeberpflichten wie Lohnzahlung, Sozialabgaben und Abrechnung. Spezialisierte Assistenzbüros können diese Aufgaben gegen Gebühr übernehmen.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, SGB IX Paragraf 29 Persönliches Budget gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Persönliches Budget bmas.de
- Portal reha-recht, Grundlagen des persönlichen Budgets reha-recht.de
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