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Bestattung bezahlen, wenn das Geld fehlt

Geprüft von der Redaktion

Bestattung bezahlen, wenn das Geld fehlt
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten der Bestattung trägt am Ende der Erbe (Paragraf 1968 BGB), nicht automatisch der, der sich kümmert.
  • Wer die Bestattung bezahlt, ohne Erbe zu sein, kann sich das Geld aus dem Nachlass zurückholen.
  • Das Konto des Verstorbenen wird nicht sofort gesperrt. Bestattungsrechnungen darf die Bank meist direkt daraus begleichen.
  • Kurzfristig helfen das Sterbevierteljahr der Rente, eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung und Leistungen des Arbeitgebers.
  • Eine würdige Bestattung muss nicht teuer sein. Ab rund 2.000 Euro ist eine einfache Feuerbestattung möglich.
  • Reicht das Geld nicht und ist dir die Zahlung nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten (Paragraf 74 SGB XII).

Eine Bestattung kostet Geld, und dieses Geld wird fällig, bevor Erbe, Rente oder Versicherung ausgezahlt sind. Diese Lücke bringt viele Angehörige in Bedrängnis, oft mitten in der Trauer. Diese Seite zeigt dir, wer wirklich zahlen muss, wie du an das vorhandene Geld kommst und was du tun kannst, wenn es hinten und vorne nicht reicht. Niemand muss sich für eine einfache Bestattung schämen, und niemand muss sich für eine teure verschulden.

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Die Kosten reichen von rund 2.000 Euro bis über 10.000 Euro, je nach gewählten Bausteinen Bild: KI generiert.

Wer die Kosten am Ende trägt

Die Kosten einer angemessenen Bestattung trägt der Erbe. Das steht in Paragraf 1968 BGB und gilt unabhängig davon, wer die Bestattung tatsächlich organisiert. Bist du selbst Erbe, zahlst du aus dem Nachlass. Hast du die Bestattung bezahlt, ohne Erbe zu sein, kannst du vom Erben den Ersatz der notwendigen Kosten verlangen. Rechtlich stützt sich das auf die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag: Du hast eine fremde Pflicht erfüllt und darfst dir die Auslagen zurückholen.

Wichtig ist das Wort angemessen. Der Erbe muss nur die Kosten einer angemessenen Bestattung tragen, gemessen an der Lebensstellung des Verstorbenen. Wer aus eigenem Antrieb eine besonders aufwendige Feier ausrichtet, bleibt auf dem Teil sitzen, der über das Angemessene hinausgeht. Für dich heißt das: Heb alle Rechnungen und Belege auf, damit du deine Auslagen später nachweisen kannst.

Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht sind nicht dasselbe

Zwei Pflichten werden ständig verwechselt, und der Unterschied entscheidet über bares Geld. Die Bestattungspflicht ist öffentliches Recht und ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sie legt fest, welcher Angehörige sich um die Bestattung kümmern muss, meist der Ehepartner, dann die Kinder, dann die Eltern. Diese Pflicht trifft dich, egal ob du erbst oder nicht.

Die Kostentragungspflicht dagegen ist Zivilrecht und trifft den Erben. Als bestattungspflichtiger Angehöriger musst du die Kosten nur dann endgültig selbst tragen, wenn du zugleich Erbe bist. Bist du zwar zur Bestattung verpflichtet, aber nicht Erbe, kannst du dir die Auslagen vom Erben zurückholen. Nur wenn dieser nicht zahlen kann, können nachrangig Unterhaltspflichtige herangezogen werden, etwa Eltern für die Bestattung ihres Kindes (Paragraf 1615 Absatz 2 BGB).

So kommst du an das Geld aus dem Nachlass

Das Konto des Verstorbenen wird mit dem Tod nicht automatisch gesperrt. Die Bank führt es zunächst weiter, laufende Lastschriften wie Miete oder Strom werden weiter abgebucht. Für die Bestattung ist das ein Vorteil: Viele Banken begleichen die Rechnung des Bestatters und die Friedhofsgebühren direkt vom Konto des Verstorbenen, wenn du die Rechnung und die Sterbeurkunde vorlegst. Diese Kosten gelten als Nachlassverbindlichkeit, für die die Bank nicht zwingend einen Erbschein verlangt.

Hattest du eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt, kannst du ohnehin über das Konto verfügen. Ohne Vollmacht und ohne die Möglichkeit der direkten Begleichung brauchst du für den Zugriff auf das Konto einen Erbnachweis. Das kann ein Erbschein sein oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Frag bei der Bank gezielt nach, ob sie die Bestattungsrechnung direkt begleicht. Das erspart dir das Vorstrecken.

Diese Gelder helfen dir kurzfristig

Neben dem Nachlass gibt es mehrere Quellen, die schneller fließen können. Sie müssen aber fast alle beantragt werden und kommen nicht von allein.

GeldquelleWas sie bringt
Sterbevierteljahrdrei Monate volle Rente des Verstorbenen für Ehe- und Lebenspartner
Sterbegeldversicherungvereinbarte Summe, oft zügig ausgezahlt
LebensversicherungAuszahlung an die begünstigte Person
Arbeitgeberanteiliges Gehalt oder tarifliches Sterbegeld
Beihilfe (Beamte)Sterbegeld nach beamtenrechtlichen Regeln

War der Verstorbene Ehe- oder Lebenspartner und Rentner, kannst du beim Rentenservice einen Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragen, oft über die Deutsche Post. So bekommst du schnell Geld, ohne auf den vollständigen Rentenantrag zu warten. Ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr, darauf musst du also nicht mehr hoffen. Prüfe stattdessen alte Versicherungspolicen, denn manche enthalten eine Sterbegeldleistung, von der niemand mehr weiß.

So senkst du die Kosten einer Bestattung

Eine würdige Verabschiedung hängt nicht am Preis. Wenn das Geld knapp ist, kannst du an mehreren Stellen sparen, ohne dass die Bestattung unwürdig wird. Die Bestattungsart hat den größten Hebel: Eine Feuerbestattung ist deutlich günstiger als eine Erdbestattung, und eine anonyme oder halbanonyme Beisetzung spart Grabstein und Grabpflege. Beim Sarg, bei der Urne und beim Blumenschmuck gibt es große Preisspannen, hier lohnt der Vergleich.

Hol dir mehrere Angebote und lass dir jede Position einzeln aufschlüsseln. Frag gezielt nach der günstigsten Variante, die der Bestatter anbietet. Auch die Trauerfeier lässt sich schlicht halten, im engsten Kreis statt mit großer Halle. Ein seriöser Bestatter respektiert ein knappes Budget und macht dir keine Vorwürfe. Wer über die Bestattungsart nachdenkt, sollte einen dokumentierten letzten Willen des Verstorbenen aber vorher prüfen, denn der geht vor.

Reicht das Geld nicht, springt das Sozialamt ein

Wenn weder der Nachlass noch dein eigenes Geld ausreichen und dir die Zahlung nicht zuzumuten ist, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Bestattungskosten. Das ist die Sozialbestattung nach Paragraf 74 SGB XII. Du musst dafür nicht selbst Sozialhilfe beziehen. Es genügt, dass es dir nach deinen eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen unzumutbar ist, die Kosten zu tragen, etwa bei kleiner Rente, niedrigem Einkommen oder Arbeitslosigkeit.

Den Antrag stellst du beim Sozialamt am Sterbeort. Wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Stell den Antrag am besten, bevor die Bestattung beauftragt ist, und schließ keine teuren Verträge ab, deren Kosten das Amt später nicht anerkennt. Übernommen werden nur die erforderlichen, einfachen Kosten einer würdigen Bestattung, nicht jede Zusatzleistung. Eine rückwirkende Übernahme ist grundsätzlich möglich, aber schwerer durchzusetzen.

Hatte der Verstorbene vorgesorgt?

Bevor du eigenes Geld einsetzt, prüfe, ob der Verstorbene selbst vorgesorgt hat. Viele Menschen schließen zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag ab und zahlen die gewünschte Bestattung schon vorher, oft an einen Bestatter oder auf ein Treuhandkonto. Solches Geld auf einem Treuhandkonto ist vor dem Zugriff Dritter geschützt und ausdrücklich für die Bestattung reserviert. Findest du Unterlagen zu einem Vorsorgevertrag, einer Sterbegeldversicherung oder einer Bestattungsverfügung, ist ein großer Teil der Kosten womöglich schon gedeckt.

Such gezielt nach solchen Papieren, etwa bei den Versicherungsunterlagen, in Kontounterlagen mit regelmäßigen Beiträgen oder in einem Ordner mit Vorsorgedokumenten. Auch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand und ähnliche Einrichtungen führen solche Verträge. Ein Anruf beim Bestatter, den der Verstorbene vielleicht schon kannte, kann Klarheit bringen. Vorsorge, von der niemand weiß, hilft niemandem, deshalb lohnt die Suche, bevor du selbst in Vorleistung gehst.

Wenn du trotzdem in Vorleistung gehen musst

Manchmal lässt sich nicht vermeiden, dass du die Rechnung zunächst selbst begleichst, weil das Geld aus Nachlass, Rente oder Versicherung noch nicht da ist. In diesem Fall gilt: Heb jede Rechnung und jeden Zahlungsbeleg auf, denn du kannst dir die notwendigen Kosten später aus dem Nachlass oder vom Erben zurückholen. Viele Bestatter bieten außerdem eine Ratenzahlung an, wenn du das offen ansprichst. Ein seriöser Bestatter sucht mit dir nach einer Lösung, statt sofort auf voller Zahlung zu bestehen.

Bevor du dich für eine Bestattung verschuldest, prüfe lieber die günstigeren Varianten und den Anspruch auf eine Sozialbestattung. Ein Kredit für eine teure Beisetzung ist selten nötig und belastet dich lange über die Trauer hinaus. Die Würde der Verabschiedung hängt nicht am Preis, sondern an der Zuwendung, die du dem Verstorbenen und dir selbst schenkst.

Häufige Fragen

Wer muss die Bestattung bezahlen?

Die Bestattung bezahlt am Ende der Erbe, das regelt Paragraf 1968 BGB. Wer die Bestattung organisiert und bezahlt, ohne selbst Erbe zu sein, kann sich die notwendigen Kosten aus dem Nachlass zurückholen. Nur wenn kein Erbe zahlen kann, können nachrangig Unterhaltspflichtige herangezogen werden.

Kann ich die Bestattung vom Konto des Verstorbenen bezahlen?

Ja, in vielen Fällen begleicht die Bank die Rechnung des Bestatters und die Friedhofsgebühren direkt vom Konto des Verstorbenen, wenn du Rechnung und Sterbeurkunde vorlegst. Das Konto wird mit dem Tod nicht automatisch gesperrt, und Bestattungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeit.

Gibt es noch ein Sterbegeld von der Krankenkasse?

Nein, ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr. Kurzfristig helfen stattdessen das Sterbevierteljahr der Rente, eine private Sterbegeld- oder Lebensversicherung und Leistungen des Arbeitgebers, die du jeweils selbst beantragen musst.

Was kostet die günstigste Bestattung?

Die günstigste Bestattung ist eine anonyme Feuerbestattung ohne Zeremonie, die bei etwa 2.000 Euro beginnt. Eine würdige Verabschiedung hängt nicht am Preis. Wer sparen muss, wählt eine Feuerbestattung, eine schlichte Trauerfeier und vergleicht die Angebote mehrerer Bestatter.

Was ist der Unterschied zwischen Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht?

Die Bestattungspflicht nach Landesrecht legt fest, welcher Angehörige sich um die Bestattung kümmern muss. Die Kostentragungspflicht nach Paragraf 1968 BGB legt fest, dass der Erbe die Kosten trägt. Als Angehöriger, der nicht Erbe ist, musst du die Kosten nicht endgültig selbst tragen.

Was mache ich, wenn ich die Bestattung wirklich nicht bezahlen kann?

Wenn du die Bestattung nicht bezahlen kannst und dir die Kosten unzumutbar sind, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten nach Paragraf 74 SGB XII. Du musst dafür nicht selbst Sozialhilfe beziehen. Stell den Antrag beim Sozialamt am Sterbeort am besten, bevor du den Bestatter beauftragst.

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