Todesfall regeln: was jetzt zu tun ist
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- In der ersten Stunde musst du fast nichts tun. Ist der Tod zu Hause eingetreten, rufst du einen Arzt, der die Leichenschau macht und den Totenschein ausstellt. Alles andere kann warten.
- Den Todesfall meldest du dem Standesamt am Sterbeort, spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (Paragraf 28 Personenstandsgesetz). In der Praxis übernimmt das meist der Bestatter.
- Die Bestattung muss je nach Bundesland zwischen vier und zehn Tagen nach dem Tod stattfinden. Diese Frist setzt dich unter Zeitdruck, nicht die Behördengänge.
- Die Kosten einer Bestattung reichen von rund 2.000 Euro für eine einfache Feuerbestattung bis zu 10.000 Euro und mehr mit Grab, Stein und Trauerfeier.
- Bezahlen muss zunächst der Erbe (Paragraf 1968 BGB). Reicht das Geld nicht, springt unter Umständen das Sozialamt ein (Paragraf 74 SGB XII).
- Erbschaft, Testament, Konten und Renten haben Wochen bis Monate Zeit. Für das Ausschlagen eines Erbes gilt aber eine kurze Frist von sechs Wochen.
Wenn ein Mensch stirbt, der dir nahestand, stehst du plötzlich vor einer Liste von Aufgaben, die niemand für diesen Moment geübt hat. Die gute Nachricht vorweg: Das meiste hat Zeit, und du musst nichts davon in der ersten Stunde entscheiden. Diese Seite ordnet die Schritte nach der Zeit, in der sie wirklich anstehen. Von der ärztlichen Leichenschau über die Bestattung bis zur Erbschaft. So siehst du auf einen Blick, was drängt und was du in Ruhe angehen kannst.
Fast nichts muss in der ersten Stunde passieren
Der erste Schritt hängt davon ab, wo der Mensch gestorben ist. Zu Hause rufst du einen Arzt, damit er den Tod feststellt. Das ist die sogenannte Leichenschau, die ausschließlich ein Arzt vornehmen darf. Am Tag erreichst du dafür den Hausarzt, nachts oder am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Nur bei einem plötzlichen, unerwarteten Tod oder wenn du reanimieren willst, wählst du den Notruf 112.
Ist der Tod im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz eingetreten, kümmert sich das Personal um die Leichenschau. Du musst dort nichts veranlassen. In allen Fällen darfst du dir Zeit nehmen: Sich zu verabschieden, kurz durchzuatmen und erst dann weiterzumachen ist kein Versäumnis. Der Leichnam darf nach der Leichenschau in der Regel bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben.
In den ersten Tagen sind drei Dinge Pflicht
Drei Aufgaben lassen sich in den ersten Tagen nicht aufschieben, und zwei davon nimmt dir ein Bestatter fast vollständig ab. Erstens der Totenschein durch den Arzt. Zweitens die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt. Das Standesamt ist die Behörde, die Geburten, Ehen und Sterbefälle beurkundet. Drittens die Beauftragung eines Bestatters, weil die Überführung des Verstorbenen und die Einhaltung der Bestattungsfrist Fachleute brauchen.
Die Anzeige beim Standesamt am Sterbeort muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen. Das schreibt Paragraf 28 des Personenstandsgesetzes vor. Werktage sind Montag bis Samstag, der Sonntag zählt nicht mit. Aus dieser Anzeige entsteht die Sterbeurkunde, das amtliche Dokument, das den Tod bestätigt. Du brauchst sie später bei fast jeder Stelle, oft in mehrfacher Ausfertigung. Der Bestatter reicht die Unterlagen für dich ein und holt die Urkunden ab, wenn du ihn damit beauftragst.
| Aufgabe | Frist | Wer erledigt es |
|---|---|---|
| Leichenschau und Totenschein | unmittelbar nach dem Tod | Arzt |
| Sterbefall beim Standesamt anzeigen | bis zum 3. Werktag | meist der Bestatter |
| Bestattung durchführen | 4 bis 10 Tage, je nach Bundesland | Bestatter und Angehörige |
| Testament abliefern | unverzüglich | wer es besitzt |
| Erbe ausschlagen (falls gewünscht) | 6 Wochen ab Kenntnis | der Erbe |
Die Bestattung steht wegen der Frist unter Zeitdruck
Der eigentliche Termindruck kommt von der Bestattungsfrist, nicht von den Ämtern. Die Bestattungsgesetze sind Ländersache, deshalb gilt in jedem Bundesland eine eigene Frist. Für eine Erdbestattung liegt sie meist zwischen vier und zehn Tagen nach dem Tod. Bei einer Feuerbestattung bezieht sich die Frist zunächst auf die Einäscherung, die Urne selbst kann danach oft mehrere Wochen bis Monate bis zur Beisetzung warten. Das verschafft dir mehr Spielraum für die Trauerfeier.
Innerhalb dieser Tage triffst du die wichtigsten Entscheidungen: Erd- oder Feuerbestattung, welcher Friedhof, welche Art von Grab, ob es eine Trauerfeier gibt und wie sie aussieht. Oft findet sich dazu ein Wunsch des Verstorbenen, in einer Bestattungsverfügung, in Vorsorgeunterlagen oder in einem Gespräch, an das sich jemand erinnert. Gibt es keinen dokumentierten Wunsch, entscheidet die Familie. Lass dich vom Zeitdruck nicht zu Ausgaben drängen, die du später bereust. Ein zweites Angebot einzuholen ist auch in diesen Tagen möglich.
Wer die Bestattung bezahlt und was sie kostet
Die Kosten trägt am Ende der Erbe. Das regelt Paragraf 1968 BGB: Der Erbe muss die Kosten einer angemessenen Beerdigung tragen. Wer die Bestattung organisiert, streckt oft zunächst das Geld vor und kann es sich später aus dem Nachlass zurückholen. Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Pflichten, die oft verwechselt werden. Die Bestattungspflicht nach Landesrecht sagt, wer sich kümmern muss, meist die nächsten Angehörigen. Die Kostentragungspflicht nach BGB sagt, wer am Ende zahlt, nämlich der Erbe.
Wie teuer es wird, hängt stark von der Bestattungsart ab. Eine anonyme Feuerbestattung ohne Zeremonie beginnt bei etwa 2.000 Euro. Ein Standardpaket liegt nach Zahlen des Bundesverbands Deutscher Bestatter bei rund 3.200 bis 3.500 Euro. Kommen ein eigenes Grab, ein Grabstein, die Trauerfeier und die spätere Grabpflege hinzu, sind 6.000 bis über 10.000 Euro schnell erreicht. Reicht das Geld im Nachlass nicht und ist es dir nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, kann das Sozialamt die erforderlichen Kosten übernehmen. Das ist die Sozialbestattung nach Paragraf 74 SGB XII.
Erbschaft, Testament und Konten ordnen
Alles rund um das Erbe hat mehr Zeit, mit einer wichtigen Ausnahme. Findest du ein Testament, musst du es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (Paragraf 2259 BGB). Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Du darfst ein privates Testament vorher lesen, aber du darfst es nicht zurückhalten und schon gar nicht vernichten. War das Testament beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt, wird es automatisch eröffnet, weil das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer das Gericht über den Sterbefall informiert.
Wer Erbe ist, ergibt sich aus dem Testament oder, wenn es keines gibt, aus der gesetzlichen Erbfolge. Um dich gegenüber Banken und dem Grundbuchamt als Erbe auszuweisen, brauchst du oft einen Erbschein, den du beim Nachlassgericht beantragst. In vielen Fällen genügt aber auch ein notarielles Testament oder eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt. Das Konto des Verstorbenen wird nicht sofort gesperrt. Laufende Kosten wie Miete oder Strom werden weiter abgebucht, bis der Erbe die Verträge kündigt.
Wenn du befürchtest, dass mehr Schulden als Vermögen im Nachlass sind, prüfe die Lage schnell. Ein Erbe kannst du nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen (Paragraf 1944 BGB). Verstreicht die Frist, giltst du als Erbe und haftest grundsätzlich auch für die Schulden.
Welche finanzielle Hilfe Hinterbliebenen zusteht
Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gibt es die Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat, dem sogenannten Sterbevierteljahr, wird sie in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, und dein eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Danach folgt die kleine Witwenrente mit 25 Prozent oder die große mit 55 Prozent, abhängig von Alter, Kindern und Erwerbsfähigkeit. Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung.
Prüfe außerdem, ob es eine Sterbegeldversicherung, eine Lebensversicherung, eine Betriebsrente oder Ansprüche aus einem Beamtenverhältnis gibt. Ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkasse gibt es seit 2004 nicht mehr. War der Verstorbene erwerbstätig, zahlt der Arbeitgeber oft noch anteiliges Gehalt oder ein Sterbegeld nach Tarifvertrag. Diese Ansprüche musst du selbst geltend machen, sie kommen nicht von allein. Deshalb lohnt es sich, Versicherungspolicen und Arbeitsverträge zu sichten, sobald du dazu Kraft hast.
Was in den kommenden Wochen abzumelden ist
Wenn die Bestattung vorüber ist, beginnt die stille Arbeit: Verträge kündigen, Mitgliedschaften beenden, Konten klären. Das hat Zeit, aber es sollte nicht liegen bleiben, weil manche Verträge sonst weiterlaufen und Geld kosten. Für fast jede dieser Abmeldungen brauchst du die Sterbeurkunde. Geh die Sache Schritt für Schritt an, statt alles auf einmal zu versuchen.
| Bereich | Was zu tun ist |
|---|---|
| Rente und Sozialleistungen | Zahlungen stoppen, Hinterbliebenenrente beantragen |
| Kranken- und Pflegekasse | Mitgliedschaft beenden |
| Versicherungen | kündigen oder Leistungen anfordern |
| Wohnung und Energie | Miet-, Strom- und Gasverträge kündigen |
| Abonnements und Mitgliedschaften | Zeitung, Vereine, Telefon, Streaming beenden |
| Digitale Konten | E-Mail und Profile in sozialen Netzwerken klären |
Viele Verträge lassen sich mit einem Sonderkündigungsrecht im Todesfall vorzeitig beenden. Häufig genügt ein kurzes Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Kümmere dich zuerst um das, was laufend Geld kostet, etwa Miete, Energie und Abonnements. Alles Weitere kannst du danach in Ruhe erledigen. Wenn dir die Menge über den Kopf wächst, hilft es, die Aufgaben in der Familie aufzuteilen.
Häufige Fragen
Was muss ich unmittelbar nach einem Todesfall tun?
Nach einem Todesfall zu Hause rufst du zuerst einen Arzt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Am Tag ist das der Hausarzt, nachts der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diesen Schritt. Danach hast du Zeit, in Ruhe einen Bestatter zu wählen.
Bis wann muss ein Todesfall beim Standesamt gemeldet werden?
Ein Todesfall muss dem Standesamt am Sterbeort spätestens am dritten Werktag nach dem Tod angezeigt werden, so verlangt es Paragraf 28 Personenstandsgesetz. In der Praxis übernimmt diese Anzeige meist der beauftragte Bestatter und holt zugleich die Sterbeurkunden ab.
Wer muss die Kosten der Bestattung tragen?
Die Kosten der Bestattung trägt nach Paragraf 1968 BGB der Erbe. Davon zu unterscheiden ist die Bestattungspflicht nach Landesrecht, die festlegt, welcher Angehörige sich um die Bestattung kümmern muss. Wer die Beerdigung bezahlt hat, ohne Erbe zu sein, kann sich das Geld vom Erben zurückholen.
Wie schnell muss eine Bestattung nach dem Tod stattfinden?
Eine Bestattung muss je nach Bundesland zwischen vier und zehn Tagen nach dem Tod stattfinden, weil die Bestattungsfristen Ländersache sind. Bei einer Feuerbestattung gilt die Frist zunächst für die Einäscherung, die Beisetzung der Urne kann danach oft länger warten.
Muss ich ein gefundenes Testament abgeben?
Ja, ein gefundenes Testament musst du unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, das schreibt Paragraf 2259 BGB vor. Du darfst ein privates Testament vorher lesen, aber nicht zurückhalten oder vernichten. Ein amtlich verwahrtes Testament wird vom Gericht automatisch eröffnet.
Wird das Konto des Verstorbenen sofort gesperrt?
Das Konto eines Verstorbenen wird nicht automatisch sofort gesperrt. Laufende Lastschriften wie Miete oder Strom werden weiter abgebucht. Um selbst über das Konto zu verfügen, brauchst du eine Vollmacht über den Tod hinaus oder einen Erbnachweis wie den Erbschein.
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