Todesfall im Ausland
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Zuerst stellen ein Arzt und die örtlichen Behörden den Tod fest und stellen eine Sterbeurkunde nach dem Recht des jeweiligen Landes aus.
- Die deutsche Botschaft oder das Konsulat hilft bei Übersetzungen, Dokumenten und der Suche nach einem seriösen Bestatter, übernimmt aber keine Kosten.
- Du hast zwei Wege: eine Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland.
- Eine Überführung im Sarg ist teuer, grob 5.000 bis 15.000 Euro, und braucht einen internationalen Leichenpass und einen verlöteten Zinksarg.
- Eine Einäscherung vor Ort und die Rückführung der Urne ist deutlich günstiger und einfacher.
- Prüfe früh, ob eine Auslandskranken- oder Sterbegeldversicherung die Rückholung zahlt, denn viele Policen decken sie nur begrenzt.
Was bei einem Todesfall im Ausland zuerst zu tun ist
Stirbt ein Angehöriger im Ausland, gilt zunächst das Recht des Landes, in dem der Tod eingetreten ist. Ein Arzt vor Ort muss den Tod feststellen, und die örtlichen Behörden stellen eine Sterbeurkunde aus. Ohne dieses Dokument geht nichts weiter, weder eine Bestattung vor Ort noch eine Überführung. Bewahre alle Papiere gut auf und lass dir mehrere Ausfertigungen geben.
Bist du selbst vor Ort, etwa im Urlaub, informiere so schnell wie möglich die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Sie sind deine wichtigsten Ansprechpartner. Warst du nicht dabei, melden sich oft der Reiseveranstalter, ein Hotel oder die örtliche Polizei. Informiere außerdem die Reise- oder Krankenversicherung des Verstorbenen, denn ob und wie viel sie zahlt, entscheidet sich früh.
Diese erste Phase ist besonders belastend, weil du dich in einer fremden Sprache und einem fremden System zurechtfinden musst, während die Trauer frisch ist. Du musst das nicht allein schaffen. Spezialisierte Bestatter für internationale Überführungen und die deutsche Auslandsvertretung übernehmen einen großen Teil der Abwicklung.
Was die deutsche Botschaft leistet und was nicht
Die deutschen Auslandsvertretungen unterstützen Angehörige in einem Todesfall, aber ihre Hilfe hat klare Grenzen. Sie benachrichtigen die nächsten Angehörigen, helfen bei der Verständigung mit den örtlichen Behörden, unterstützen bei der Beschaffung und Übersetzung von Dokumenten und vermitteln seriöse Bestattungsunternehmen vor Ort. Damit nehmen sie dir viel Organisation ab.
Was die Botschaft nicht tut: Sie zahlt keine Bestattungs- oder Überführungskosten und übernimmt die Abwicklung nicht komplett. Diese Kosten tragen die Angehörigen oder eine Versicherung. Für akute Notfälle gibt es beim Auswärtigen Amt einen Bürgerservice, der rund um die Uhr erreichbar ist. Notiere dir die Kontaktdaten der zuständigen Vertretung gleich zu Beginn.
Wenn keine deutsche Vertretung vor Ort ist
Nicht in jedem Land gibt es eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat in der Nähe. In diesem Fall hilft die Konsularhilfe der Europäischen Union: Als deutscher Staatsangehöriger kannst du dich an die Vertretung eines anderen EU-Landes wenden, das vor Ort vertreten ist. Diese Hilfe ist auf akute Notlagen beschränkt, deckt einen Todesfall aber ab.
Halte für jeden Kontakt die wichtigsten Angaben bereit: den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Verstorbenen, die Reisepass- oder Ausweisnummer, den Ort und die Umstände des Todes sowie deine eigenen Kontaktdaten. Je vollständiger deine Angaben sind, desto schneller kann geholfen werden. Notiere dir auch, mit wem du wann gesprochen hast, das erspart dir doppelte Wege.
Bestattung vor Ort oder Überführung nach Deutschland
Nach der Feststellung des Todes stehst du vor der zentralen Entscheidung: Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, oder soll er nach Deutschland zurückkehren? Beides ist möglich, und beides hat Folgen für Kosten und Aufwand. Wenn der Verstorbene seine Wünsche festgehalten hat, richtet euch danach.
Eine Bestattung vor Ort ist meist die einfachste und günstigste Lösung, verlangt aber, dass die Angehörigen mit einem entfernten Grab leben können. Die Überführung nach Deutschland ist aufwendig und teuer. Ein oft unterschätzter Mittelweg ist die Einäscherung im Ausland und die Rückführung nur der Urne. Sie ist deutlich billiger als der Transport eines Sarges und in vielen Ländern möglich.
| Möglichkeit | Ablauf | Grobe Kosten | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Bestattung vor Ort | Erd- oder Feuerbestattung im Ausland | je nach Land, oft am günstigsten | Grab ist weit entfernt |
| Einäscherung, Urne zurück | Kremation vor Ort, Urne kommt nach Deutschland | meist deutlich günstiger als Sargtransport | nicht in jedem Land erlaubt |
| Überführung im Sarg | Transport per Flug oder Fahrzeug | ca. 5.000 bis 15.000 Euro | Leichenpass und Zinksarg nötig |
Die Überführung: Leichenpass und Zinksarg
Entscheidet ihr euch für die Rückführung im Sarg, gelten strenge Regeln. Nötig ist ein internationaler Leichenpass, ein Dokument, das den grenzüberschreitenden Transport erlaubt. Der Verstorbene muss außerdem in einem hermetisch verschlossenen, verlöteten Zinksarg transportiert werden, der wiederum in einen Holzsarg gesetzt wird. Diese Vorschriften dienen dem Gesundheitsschutz.
Eine solche Überführung wickelst du nicht selbst ab. Spezialisierte Bestatter arbeiten mit Partnern im jeweiligen Land zusammen und kümmern sich um Papiere, Sarg und Transport, meist per Luftfracht. Die Kosten hängen stark von der Entfernung ab. Allein der Flug mit dem vorgeschriebenen Zinksarg schlägt oft mit mehreren tausend Euro zu Buche, insgesamt liegen viele Überführungen zwischen 5.000 und 15.000 Euro.
Die ausländische Sterbeurkunde in Deutschland nutzen
Für alle weiteren Schritte in Deutschland, etwa das Erbe, die Rentenversicherung oder Verträge, brauchst du die Sterbeurkunde. Eine im Ausland ausgestellte Urkunde wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. In vielen Fällen brauchst du aber eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Je nach Land ist zusätzlich eine Beglaubigung durch eine Apostille oder eine Legalisation nötig, die die Echtheit bestätigt.
Praktisch ist die internationale Sterbeurkunde, die es in vielen Ländern gibt. Sie ist mehrsprachig und erspart oft die Übersetzung. Du kannst den Sterbefall außerdem beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen. Das ist freiwillig, hat aber Vorteile: Danach bekommst du jederzeit einfach eine deutsche Sterbeurkunde. Zuständig ist meist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz, bei Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland das Standesamt I in Berlin.
Ob eine Apostille oder eine Legalisation nötig ist, hängt vom Land ab. Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, genügt die einfachere Apostille. Für andere Länder braucht es die aufwendigere Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung. Der Bestatter oder das Standesamt sagt dir, welcher Weg für das jeweilige Land gilt, damit du die Urkunde nicht umsonst einreichst.
Wer die Kosten trägt
Die Kosten für Bestattung und Überführung tragen zunächst die Angehörigen, genauer die Erben und die Bestattungspflichtigen. Weil eine Überführung schnell mehrere tausend Euro kostet, lohnt sich der Blick in vorhandene Versicherungen. Eine reine Auslandskrankenversicherung deckt die Rückführung oft nur begrenzt oder gar nicht, besonders wenn der Aufenthalt länger war als ein normaler Urlaub.
Besser abgesichert bist du mit einer Reiseversicherung oder einer Sterbegeldversicherung, die den Baustein Rückholung ausdrücklich enthält. Prüfe genau, bis zu welcher Summe und unter welchen Bedingungen gezahlt wird. Manche Policen zahlen nur bis zu einem festen Höchstbetrag. Hebe alle Rechnungen und Nachweise auf, denn ohne sie erstattet keine Versicherung.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Tod durch einen Arzt feststellen lassen und die örtliche Sterbeurkunde besorgen.
- Die deutsche Botschaft oder das Konsulat kontaktieren und um Unterstützung bitten.
- Reise- oder Krankenversicherung des Verstorbenen informieren und den Versicherungsschutz klären.
- Zwischen Bestattung vor Ort, Rückführung der Urne oder Überführung im Sarg entscheiden.
- Einen spezialisierten Bestatter mit der Abwicklung beauftragen.
- In Deutschland die Sterbeurkunde übersetzen oder den Sterbefall nachbeurkunden lassen.
Wenn ihr regelmäßig ins Ausland reist, ist eine Versicherung mit dem Baustein Rückholung im Todesfall die günstigste Vorsorge. Reist du selbst in ein Krisengebiet, kannst du dich vorab in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eintragen. Ein Todesfall fern der Heimat trifft besonders hart, weil zur Trauer die Fremde kommt. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar.
Häufige Fragen
Zahlt die deutsche Botschaft die Überführung eines Verstorbenen?
Die deutsche Botschaft zahlt die Überführung eines Verstorbenen nicht. Sie hilft bei Übersetzungen, Dokumenten und der Vermittlung eines seriösen Bestatters, aber die Kosten tragen die Angehörigen oder eine Versicherung. Für akute Notfälle gibt es einen Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, der rund um die Uhr erreichbar ist.
Was kostet die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland?
Die Überführung eines Verstorbenen im Sarg kostet grob zwischen 5.000 und 15.000 Euro, je nach Entfernung und Land. Allein der Flug mit dem vorgeschriebenen Zinksarg kostet oft mehrere tausend Euro. Eine Einäscherung vor Ort und die Rückführung nur der Urne ist deutlich günstiger.
Wird eine ausländische Sterbeurkunde in Deutschland anerkannt?
Eine ausländische Sterbeurkunde wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Oft brauchst du aber eine beglaubigte Übersetzung und je nach Land eine Apostille oder Legalisation. Eine mehrsprachige internationale Sterbeurkunde erspart dir häufig die Übersetzung.
Muss ich den Todesfall aus dem Ausland beim deutschen Standesamt melden?
Du musst einen Todesfall aus dem Ausland nicht zwingend beim deutschen Standesamt beurkunden lassen, es ist freiwillig. Es hat aber Vorteile, weil du danach jederzeit einfach eine deutsche Sterbeurkunde bekommst. Zuständig ist meist das Standesamt am letzten Wohnsitz, sonst das Standesamt I in Berlin.
Kann ein Verstorbener im Ausland eingeäschert und die Urne nach Deutschland gebracht werden?
Ein Verstorbener kann in vielen Ländern vor Ort eingeäschert und die Urne nach Deutschland gebracht werden. Das ist meist deutlich günstiger als der Transport eines Sarges. Ob die Einäscherung möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab, und in Deutschland gilt für die Urne dann der Friedhofszwang.
Deckt meine Auslandskrankenversicherung die Rückführung im Todesfall?
Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Rückführung im Todesfall oft nur begrenzt oder gar nicht, vor allem bei längeren Aufenthalten. Besser ist eine Police mit dem ausdrücklichen Baustein Rückholung. Prüfe die Höchstsumme und die Bedingungen und hebe alle Rechnungen für die Erstattung auf.
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