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Witwenrente und Hinterbliebenenrente

Geprüft von der Redaktion

Witwenrente und Hinterbliebenenrente
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Witwen- oder Witwerrente ersetzt einen Teil der Rente, die dein verstorbener Ehepartner bezogen hat oder bekommen hätte.
  • In den ersten drei Monaten, dem Sterbevierteljahr, zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen weiter, ohne dein Einkommen anzurechnen.
  • Danach gibt es die große Witwenrente mit 55 Prozent oder die kleine mit 25 Prozent der Rente des Verstorbenen (neues Recht).
  • Voraussetzung sind mindestens ein Jahr Ehe und eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen von fünf Jahren.
  • Eigenes Einkommen wird erst oberhalb eines Freibetrags von 1.122,53 Euro monatlich (ab Juli 2026) zu 40 Prozent angerechnet.
  • Kinder erhalten Waisenrente: 10 Prozent als Halbwaise, 20 Prozent als Vollwaise, jeweils mit einem Zuschlag.

Was die Hinterbliebenenrente ersetzt

Die Hinterbliebenenrente fängt einen Teil des Einkommens auf, das mit dem Tod wegfällt. Sie ist keine eigene Rente, die du dir erarbeitet hast, sondern leitet sich von der Rente der verstorbenen Person ab. Deshalb hängt ihre Höhe davon ab, wie lange und wie viel dein Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Bezahlt wird sie nicht von allein, du musst sie beantragen.

Es gibt mehrere Formen. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ist es die Witwen- oder Witwerrente. Für Kinder gibt es die Waisenrente. Und für geschiedene Menschen, die ein Kind erziehen, kommt in bestimmten Fällen die Erziehungsrente aus der eigenen Versicherung infrage. Welche davon greift, entscheidet sich nach Alter, Kindern und der eigenen Erwerbslage.

Wichtig zu wissen: Die Hinterbliebenenrente soll den Lebensunterhalt sichern, nicht das frühere Einkommen ersetzen. Sie deckt also nur einen Anteil ab. Wer daneben noch selbst arbeitet oder eine eigene Rente bezieht, muss damit rechnen, dass ein Teil dieses Einkommens gegengerechnet wird. Wie das genau läuft, steht weiter unten.

Kleine und große Witwenrente: der Unterschied

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt nach dem heute üblichen Recht 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sie ist die dauerhafte Absicherung und wird gezahlt, solange die Voraussetzungen bestehen. Du bekommst sie, wenn du eine von drei Bedingungen erfüllst: Du erziehst ein minderjähriges Kind, oder du bist selbst erwerbsgemindert, oder du hast das nötige Alter erreicht. Diese Altersgrenze steigt bis 2029 schrittweise auf 47 Jahre. Bei einem Tod im Jahr 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten.

Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sie greift, wenn keine der drei Bedingungen für die große Rente erfüllt ist, also typischerweise bei jüngeren Hinterbliebenen ohne Kind. Nach dem neuen Recht wird sie höchstens 24 Kalendermonate lang gezahlt. Danach endet sie. Erst wenn du später eine der Bedingungen erfüllst, etwa das nötige Alter erreichst, kann die große Rente folgen.

Ein Sonderfall betrifft alte Ehen. Wenn ihr vor 2002 geheiratet habt und einer der beiden vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt das alte Recht. Dann liegt die große Witwenrente bei 60 statt 55 Prozent, und die kleine Rente ist zeitlich nicht begrenzt. Für Beamtinnen und Beamte gilt ein eigenes System mit dem sogenannten Witwengeld, das sich nach dem Ruhegehalt richtet.

Das Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate

Direkt nach dem Tod greift eine Schonzeit, das Sterbevierteljahr. In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen, also zu 100 Prozent. In dieser Zeit wird dein eigenes Einkommen nicht angerechnet. Damit soll der plötzliche finanzielle Einbruch abgefedert werden, denn Ausgaben wie Miete oder Kredite laufen ja weiter.

Damit das Geld schnell fließt, kannst du einen Vorschuss beantragen. War dein Ehepartner bereits Rentner, geht das besonders zügig über den Rentenservice der Deutschen Post. Stellst du den Antrag innerhalb eines Monats nach dem Tod, wird der Vorschuss für das Sterbevierteljahr in der Regel rasch ausgezahlt. Dafür brauchst du die Sterbeurkunde und die Versicherungs- oder Rentennummer beider Ehepartner.

Die Leistungen im Überblick

Welche Rente in welcher Höhe und wie lange gezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab. Die folgende Übersicht fasst die Formen zusammen. Die Prozentwerte beziehen sich immer auf die Rente, die der oder die Verstorbene bezogen hat oder bekommen hätte.

RentenartHöheWichtigste VoraussetzungDauer
Sterbevierteljahr100 ProzentEhe bestand bis zum Tod3 Monate
Große Witwenrente55 ProzentAlter, Kind oder Erwerbsminderungdauerhaft
Kleine Witwenrente25 Prozentkeine Bedingung der großen Rente erfülltbis zu 24 Monate
Halbwaisenrente10 Prozent plus Zuschlagein Elternteil verstorbenbis 18, in Ausbildung bis 27
Vollwaisenrente20 Prozent plus Zuschlagbeide Elternteile verstorbenbis 18, in Ausbildung bis 27
Erziehungsrentewie eigene Altersrentegeschieden, erzieht ein Kindbis Regelaltersgrenze
Sterbevierteljahr100 ProzentGroßeWitwenrente55 ProzentKleineWitwenrente25 ProzentVollwaisenrente20 ProzentHalbwaisenrente10 Prozent
Wie viel die einzelnen Renten von der Rente des Verstorbenen ersetzen Bild: KI generiert.

Wie eigenes Einkommen angerechnet wird

Nach dem Sterbevierteljahr prüft die Rentenversicherung dein eigenes Einkommen. Angerechnet wird aber nicht alles. Zuerst gibt es einen Freibetrag, der ab dem 1. Juli 2026 bei 1.122,53 Euro netto im Monat liegt. Für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich dieser Freibetrag um weitere 238,11 Euro. Erst was darüber liegt, zählt.

Von dem Teil deines Einkommens, der den Freibetrag übersteigt, werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und mindern sie. Ein Beispiel: Liegt dein anrechenbares Nettoeinkommen 500 Euro über dem Freibetrag, werden davon 40 Prozent, also 200 Euro, von deiner Witwenrente abgezogen. Bleibt dein Einkommen unter dem Freibetrag, wird nichts angerechnet und die Rente bleibt ungekürzt.

Als Einkommen zählen unter anderem Arbeitsentgelt, eine eigene Rente und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Vom Bruttoeinkommen werden dabei pauschale Abzüge vorgenommen, bevor der Freibetrag greift. Wichtig ist auch: Wenn der oder die Verstorbene vor dem sogenannten Referenzalter gestorben ist, kann die Rente einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent enthalten, ähnlich wie bei einer vorgezogenen Altersrente.

Geschieden oder wiederverheiratet: die Sonderfälle

Bist du geschieden, hast du keinen Anspruch auf die normale Witwenrente aus der Versicherung des früheren Partners. Erziehst du aber ein gemeinsames Kind und ist der geschiedene Partner verstorben, kann die Erziehungsrente greifen. Sie stammt aus deiner eigenen Versicherung und wird wie eine Altersrente berechnet. Voraussetzung ist unter anderem, dass du nicht wieder geheiratet hast und die Wartezeit erfüllst.

Für Ehen ab 2002 gibt es zudem das Rentensplitting als Alternative zur Witwenrente. Dabei werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Partner zusammengezählt und je zur Hälfte aufgeteilt. Das kann sich lohnen, wenn du selbst gut verdienst, denn beim Rentensplitting wird dein eigenes Einkommen nicht angerechnet. Ob Witwenrente oder Splitting günstiger ist, rechnet die Rentenversicherung auf Wunsch für dich durch.

Voraussetzungen, Fristen und Antrag

Damit überhaupt ein Anspruch entsteht, müssen zwei Grundbedingungen erfüllt sein. Erstens muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr gedauert haben. Bei einer kürzeren Ehe unterstellt das Gesetz eine sogenannte Versorgungsehe, also eine Heirat allein zur Absicherung. Diese Vermutung lässt sich widerlegen, etwa wenn der Tod durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit eintrat. Zweitens muss der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, also mindestens 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Die Rente wird nicht von allein gezahlt. Du musst sie beantragen, und zwar bei der Deutschen Rentenversicherung. So gehst du vor.

  1. Sterbeurkunde besorgen und die Versicherungsnummern beider Ehepartner heraussuchen.
  2. Bei einem verstorbenen Rentner den Vorschuss beim Rentenservice der Post beantragen, am besten binnen eines Monats.
  3. Den Rentenantrag ausfüllen, online, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder mit Hilfe eines Versichertenältesten.
  4. Nachweise beilegen: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Angaben zum eigenen Einkommen.
  5. Auf den Bescheid warten und ihn auf die richtige Rentenart und die Einkommensanrechnung prüfen.

Bei einer Wiederheirat endet die Witwen- oder Witwerrente. Als Ausgleich gibt es eine einmalige Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Für Ehen ab 2002 gibt es außerdem das Rentensplitting als Alternative, bei dem die Rentenansprüche beider Partner geteilt werden. Welche Variante besser ist, solltest du in einer kostenlosen Beratung der Rentenversicherung durchrechnen lassen. Wenn die Trauer schwer auf dir lastet, ist die Telefonseelsorge kostenlos und anonym unter 116 123 erreichbar.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente nach dem Sterbevierteljahr?

Nach dem Sterbevierteljahr beträgt die große Witwenrente 55 Prozent und die kleine Witwenrente 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Welche der beiden du bekommst, hängt von deinem Alter, von Kindern und von deiner Erwerbslage ab. Bei alten Ehen nach dem früheren Recht liegt die große Rente bei 60 Prozent.

Wird mein eigenes Gehalt auf die Witwenrente angerechnet?

Dein eigenes Gehalt wird erst oberhalb eines Freibetrags auf die Witwenrente angerechnet. Ab Juli 2026 liegt dieser Freibetrag bei 1.122,53 Euro netto im Monat, mit einem Aufschlag je Kind. Von dem Einkommen, das darüber liegt, mindern 40 Prozent deine Rente.

Habe ich Anspruch auf Witwenrente, wenn die Ehe kürzer als ein Jahr war?

Bei einer Ehe von weniger als einem Jahr besteht in der Regel kein Anspruch auf Witwenrente, weil das Gesetz eine Versorgungsehe vermutet. Diese Vermutung kannst du widerlegen, wenn besondere Umstände vorliegen. Ein plötzlicher Unfalltod oder eine bei der Heirat unerwartete Krankheit sind solche Umstände.

Wie lange bekommen Kinder eine Waisenrente?

Kinder bekommen eine Waisenrente grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Befinden sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium, wird sie bis längstens zum 27. Geburtstag gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente, jeweils mit einem Zuschlag.

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich wieder heirate?

Bei einer Wiederheirat endet der Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente. Als Ausgleich zahlt die Rentenversicherung eine einmalige Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Wird die neue Ehe später geschieden oder aufgehoben, kann die frühere Witwenrente unter Anrechnung der Abfindung wieder aufleben.

Muss ich die Hinterbliebenenrente selbst beantragen?

Ja, die Hinterbliebenenrente musst du selbst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, sie wird nicht automatisch gezahlt. War dein Ehepartner schon Rentner, kannst du den Vorschuss für das Sterbevierteljahr schnell über den Rentenservice der Post anstoßen. Für den vollständigen Antrag brauchst du Heirats- und Sterbeurkunde sowie Angaben zum eigenen Einkommen.

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