Erbe ausschlagen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Erbe ausschlagen heißt, das Erbe komplett abzulehnen, mit Vermögen und Schulden. Das lohnt sich vor allem, wenn der Nachlass überschuldet ist.
- Die Frist beträgt sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Erbe und vom Grund deiner Erbenstellung erfährst (Paragraf 1944 BGB).
- Sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Verstorbene im Ausland wohnte oder du dich bei Fristbeginn im Ausland aufhieltst.
- Die Ausschlagung erklärst du beim Nachlassgericht oder lässt sie von einem Notar öffentlich beglaubigen (Paragraf 1945 BGB).
- Schlägst du aus, rückt der nächste Erbe nach. Oft müssen auch die eigenen Kinder ausschlagen, sonst erben sie die Schulden.
- Du kannst nicht nur die Schulden ablehnen und das Vermögen behalten. Es gilt alles oder nichts.
Ein Erbe ist nicht immer ein Gewinn. Hinterlässt ein Mensch mehr Schulden als Vermögen, erbst du diese Schulden mit, sobald du das Erbe annimmst. Für diesen Fall gibt es die Ausschlagung: Du lehnst das Erbe ab und haftest dann grundsätzlich nicht für die Schulden. Das Ausschlagen ist aber an eine kurze Frist gebunden und zieht Folgen nach sich, die du kennen solltest. Diese Seite erklärt dir, wann, wie und mit welchen Konsequenzen du ein Erbe ausschlägst.
Wann sich das Ausschlagen lohnt
Das Ausschlagen lohnt sich vor allem, wenn der Nachlass überschuldet ist, wenn also die Schulden das Vermögen übersteigen. Nimmst du ein solches Erbe an, haftest du für die Schulden, unter Umständen auch mit deinem eigenen Vermögen. Durch die Ausschlagung verhinderst du das. Sinnvoll kann sie auch sein, wenn der Nachlass unübersichtlich ist und du das Risiko nicht abschätzen kannst, oder wenn du bewusst willst, dass eine andere Person aus der Familie erbt.
Bevor du dich entscheidest, verschaff dir einen Überblick. Sichte Kontoauszüge, Kreditverträge, offene Rechnungen und mögliche Bürgschaften des Verstorbenen. Manchmal zeigt sich erst dabei, ob wirklich mehr Schulden als Werte da sind. Wichtig: Fang nicht an, Sachen aus dem Nachlass zu benutzen, zu verkaufen oder zu verschenken, bevor du entschieden hast. Solche Handlungen können als Annahme des Erbes gelten und die Ausschlagung unmöglich machen.
Die Frist beträgt sechs Wochen
Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen. Sie beginnt nicht mit dem Tod, sondern zu dem Zeitpunkt, an dem du erfährst, dass du Erbe geworden bist und warum, also durch Testament oder gesetzliche Erbfolge (Paragraf 1944 BGB). Diese kurze Frist ist der Grund, warum du dich beim Verdacht auf Schulden schnell kümmern musst. Verstreicht sie, giltst du als Erbe und hast das Erbe damit angenommen, samt aller Schulden.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland, oder hältst du dich bei Beginn der Frist selbst im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Trotzdem gilt: Warte nicht bis zum letzten Tag. Die Erklärung muss innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingehen, nicht nur auf dem Weg dorthin sein.
So schlägst du das Erbe aus
Eine Ausschlagung ist formgebunden. Ein Brief oder eine E-Mail reichen nicht. Gültig ist sie nur auf zwei Wegen (Paragraf 1945 BGB): entweder erklärst du sie persönlich beim Nachlassgericht zur Niederschrift, oder du lässt sie von einem Notar öffentlich beglaubigen und schickst diese beglaubigte Erklärung an das Gericht. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen oder das an deinem eigenen Wohnsitz.
- Prüf den Nachlass so gut es geht auf Vermögen und Schulden.
- Beachte den Fristbeginn ab deiner Kenntnis und rechne die sechs Wochen aus.
- Geh zum Nachlassgericht oder zum Notar und erkläre die Ausschlagung.
- Denk daran, ob auch für deine Kinder ausgeschlagen werden muss.
- Heb die Bestätigung des Gerichts gut auf.
Was das Ausschlagen kostet
Die Kosten sind überschaubar und viel niedriger als das Risiko, für fremde Schulden zu haften. Bei einem überschuldeten Nachlass fällt beim Nachlassgericht eine geringe Pauschalgebühr von rund 30 Euro an. Lässt du die Erklärung notariell beglaubigen, kommen dafür meist zwischen 20 und 70 Euro hinzu. Ist der Nachlass nicht überschuldet, richten sich die Gebühren nach dem Wert des Nachlasses gemäß GNotKG. Für die häufigste Situation, die Ausschlagung eines überschuldeten Erbes, bleibt es aber bei dem kleinen Betrag.
Die Ausschlagung geht an die nächsten Erben über
Wenn du ausschlägst, wirst du behandelt, als wärst du nie Erbe gewesen. An deine Stelle rückt der nächste Erbe nach der gesetzlichen Reihenfolge. Das sind oft deine eigenen Kinder. Erben die Kinder die Schulden nun ihrerseits, musst du auch für sie ausschlagen, sonst landet die Überschuldung bei ihnen. Für minderjährige Kinder erklärst du als Elternteil die Ausschlagung mit. Ob dafür das Familiengericht zustimmen muss, hängt vom Einzelfall ab.
Das kann zu einer Kette werden: Schlagen alle nahen Verwandten aus, geht das Erbe immer weiter, bis am Ende der Staat erbt. Der Staat haftet dabei nur mit dem Nachlass, nicht mit eigenem Geld. Damit die Schulden niemanden aus der Familie mehr treffen, ist es sinnvoll, die Ausschlagung innerhalb der Familie abzustimmen und in einem Zug zu erklären.
Du kannst nicht nur die Schulden ausschlagen
Eine Ausschlagung ist immer vollständig. Du kannst nicht die Wertsachen behalten und nur die Schulden ablehnen. Entweder du nimmst das gesamte Erbe an, mit allem, was dazugehört, oder du lehnst es ganz ab. Diese Klarheit schützt die Gläubiger des Verstorbenen. Überleg dir deshalb gut, ob wirklich mehr Schulden als Werte da sind, bevor du ausschlägst. Einmal erklärt, lässt sich die Ausschlagung nur in engen Ausnahmefällen wieder anfechten, etwa wenn du dich über den Inhalt des Nachlasses geirrt hast.
Wenn du unsicher bist, ob Schulden im Nachlass sind
Manchmal weißt du nicht, ob der Nachlass überschuldet ist. Dann musst du nicht blind ausschlagen. Es gibt Wege, deine Haftung auf den Nachlass zu beschränken, statt mit deinem eigenen Vermögen einzustehen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Möglichkeiten.
| Option | Wann sie passt |
|---|---|
| Erbe ausschlagen | der Nachlass ist klar überschuldet |
| Nachlassverwaltung beantragen | du willst das Erbe, aber deine Haftung auf den Nachlass begrenzen |
| Nachlassinsolvenz | der Nachlass ist überschuldet, du hast aber schon angenommen |
| Inventar erstellen | du willst Klarheit über Vermögen und Schulden schaffen |
Diese Wege sind komplexer als eine einfache Ausschlagung, aber sie erhalten dir die Chance, doch noch etwas aus dem Nachlass zu bekommen, ohne für ein Minus mit deinem eigenen Geld zu haften. Bei größeren oder unklaren Nachlässen lohnt sich hier der Rat eines Fachanwalts für Erbrecht. Beachte: Die Bestattungspflicht nach Landesrecht kann dich auch dann treffen, wenn du das Erbe ausschlägst.
Die Ausschlagung anfechten, wenn du dich geirrt hast
Eine erklärte Ausschlagung ist grundsätzlich bindend, aber nicht in jedem Fall endgültig. Hast du dich über einen wesentlichen Punkt geirrt, kannst du die Ausschlagung anfechten. Das kommt vor, wenn du glaubtest, der Nachlass sei überschuldet, und sich später herausstellt, dass doch erhebliches Vermögen da ist. Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Du hast angenommen und erfährst erst danach von hohen Schulden, dann kannst du die Annahme anfechten. Für die Anfechtung gilt wieder eine kurze Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du vom Irrtum erfährst.
Die Anfechtung erklärst du in derselben Form wie die Ausschlagung, also beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt. Ein bloßes Bedauern reicht nicht, du musst einen echten Irrtum über den Inhalt oder die Rechtsfolgen darlegen können. Weil das juristisch heikel ist, lohnt sich hier der Rat eines Fachanwalts für Erbrecht. Am besten ist es aber, vorher gründlich zu prüfen, damit es gar nicht erst zur Anfechtung kommen muss.
Was mit Bestattung und Wohnung passiert
Eine ausgeschlagene Erbschaft befreit dich nicht automatisch von jeder Pflicht. Die Bestattungspflicht nach dem Landesrecht kann dich als nahen Angehörigen weiter treffen, auch wenn du das Erbe abgelehnt hast. Die Kosten der Bestattung trägt dann zwar grundsätzlich der Nachlass oder der endgültige Erbe, doch kümmern musst du dich unter Umständen trotzdem. Prüfe deshalb früh, wer die Bestattung organisiert, und kläre das mit dem Rest der Familie.
Auch die Wohnung des Verstorbenen solltest du nach einer Ausschlagung nicht eigenmächtig ausräumen oder Sachen an dich nehmen. Der Hausrat gehört zum Nachlass und damit dem, der am Ende erbt. Wer nach der Ausschlagung noch Gegenstände verwendet oder verkauft, kann sich Ärger einhandeln. Überlass die Auflösung dem endgültigen Erben oder, wenn niemand erbt, dem zuständigen Nachlassgericht und den Behörden.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Ein Erbe kannst du innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem du von deiner Erbenstellung und ihrem Grund erfährst (Paragraf 1944 BGB). Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Verstorbene im Ausland wohnte oder du dich bei Fristbeginn im Ausland aufgehalten hast.
Wie schlage ich ein Erbe wirksam aus?
Ein Erbe schlägst du wirksam aus, indem du die Erklärung persönlich beim Nachlassgericht zur Niederschrift abgibst oder sie von einem Notar öffentlich beglaubigen lässt (Paragraf 1945 BGB). Ein einfacher Brief oder eine E-Mail genügen nicht. Die Erklärung muss innerhalb der Frist beim Gericht eingehen.
Was kostet es, ein Erbe auszuschlagen?
Die Ausschlagung eines überschuldeten Erbes kostet beim Nachlassgericht eine Pauschalgebühr von rund 30 Euro. Für eine notarielle Beglaubigung kommen meist 20 bis 70 Euro hinzu. Bei einem werthaltigen Nachlass richten sich die Gebühren nach dem Nachlasswert gemäß GNotKG.
Kann ich nur die Schulden ausschlagen und das Vermögen behalten?
Nein, du kannst ein Erbe nur ganz annehmen oder ganz ausschlagen. Es ist nicht möglich, die Wertsachen zu behalten und nur die Schulden abzulehnen. Deshalb solltest du vorher prüfen, ob wirklich mehr Schulden als Werte im Nachlass sind.
Müssen meine Kinder auch ausschlagen?
Wenn du ausschlägst, rücken oft deine Kinder als nächste Erben nach und erben damit auch die Schulden. Deshalb musst du in der Regel auch für sie ausschlagen. Für minderjährige Kinder erklären die Eltern die Ausschlagung, wobei je nach Fall das Familiengericht zustimmen muss.
Was passiert, wenn ich die Sechs-Wochen-Frist verpasse?
Verpasst du die Frist, gilt das Erbe als angenommen, und du haftest grundsätzlich für die Schulden des Verstorbenen. Eine Anfechtung der versäumten Frist ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn du dich über den Inhalt des Nachlasses geirrt hast. Handle deshalb rechtzeitig.
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