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Testament und letzter Wille

Geprüft von der Redaktion

Testament und letzter Wille
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie trifft selten genau das, was du dir wünschst, und einen unverheirateten Partner lässt sie leer ausgehen.
  • Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Am Computer getippt ist es ungültig.
  • Ein Testament aufsetzen kann, wer 16 Jahre alt ist. Minderjährige können das nur beim Notar tun.
  • Der Pflichtteil sichert Kindern, Ehepartner und Eltern die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, auch gegen deinen Willen.
  • Am sichersten liegt dein Testament in amtlicher Verwahrung beim Amtsgericht und ist im Zentralen Testamentsregister eingetragen.
  • Du kannst dein Testament jederzeit ändern oder widerrufen, zum Beispiel durch ein neues.

Warum ein Testament die gesetzliche Erbfolge ersetzt

Ein Testament legt fest, wer nach deinem Tod was bekommt. Setzt du keines auf, entscheidet das Gesetz. Diese gesetzliche Erbfolge ordnet den Nachlass nach Verwandtschaft: Zuerst erben Ehepartner und Kinder, dann Eltern und Geschwister, dann entferntere Verwandte. Das passt in vielen Familien, in vielen anderen aber nicht.

Besonders wichtig ist das für unverheiratete Paare. Ein Partner ohne Trauschein erbt nach dem Gesetz nichts, egal wie lange ihr zusammengelebt habt. Auch Stiefkinder, Freunde oder gemeinnützige Vereine gehen ohne Testament leer aus. Wenn du willst, dass jemand bedacht wird, den das Gesetz nicht vorsieht, führt am Testament kein Weg vorbei.

Ein Testament bringt außerdem Ruhe in die Familie. Klare Regelungen beugen Streit vor, gerade wenn eine Immobilie oder ein Betrieb im Spiel ist. Du kannst einzelne Gegenstände zuweisen, einen Erben bestimmen und Auflagen machen. Was du nicht kannst: nahe Angehörige komplett und folgenlos enterben. Dafür gibt es den Pflichtteil, dazu weiter unten mehr.

Das eigenhändige Testament und seine Formregeln

Das eigenhändige Testament ist der einfachste Weg, deinen letzten Willen festzuhalten. Es kostet nichts und du brauchst niemanden dafür. Damit es gültig ist, musst du aber genaue Formregeln einhalten, die in § 2247 BGB stehen. Wird eine davon verletzt, ist das ganze Testament unwirksam.

Die wichtigste Regel: Der gesamte Text muss von deiner eigenen Hand geschrieben sein. Ein am Computer getippter und nur unterschriebener Text zählt nicht, ebenso wenig ein Text von der Schreibmaschine. Der Grund ist die Fälschungssicherheit, denn deine Handschrift ist im Zweifel überprüfbar. Unterschreiben musst du mit Vor- und Nachnamen, am Ende des Textes.

Ort und Datum solltest du unbedingt angeben, auch wenn das Gesetz sie nur empfiehlt. Beides wird wichtig, falls sich später mehrere Testamente finden, denn dann gilt das jüngste. Fehlt das Datum und entsteht dadurch Streit, kann das Testament sogar ungültig sein. Schreib klar und eindeutig, wer was erben soll, und vermeide vage Formulierungen. Ein Satz wie eine Person soll gut versorgt werden hilft niemandem.

Das notarielle Testament und wann es sich lohnt

Beim notariellen Testament, auch öffentliches Testament genannt, erklärst du deinen letzten Willen vor einer Notarin oder einem Notar. Diese prüfen, ob deine Wünsche rechtlich sauber formuliert sind, und beraten dich. Das kostet eine Gebühr, die sich nach dem Wert deines Vermögens richtet. Dafür bekommst du ein Dokument, an dem später kaum jemand rütteln kann.

Ein notarielles Testament lohnt sich vor allem, wenn dein Nachlass komplizierter ist. Gehören eine Immobilie, ein Unternehmen, Auslandsvermögen oder eine Patchwork-Familie dazu, ist die Beratung ihr Geld wert. Ein weiterer Vorteil: Nach dem Erbfall ersetzt das notarielle Testament oft den Erbschein. Das spart den Erben Zeit und die Kosten für dessen Beantragung.

Für viele einfache Fälle reicht dagegen das handschriftliche Testament vollkommen. Wer nur den Ehepartner und die Kinder bedenkt und ein überschaubares Vermögen hat, kann es selbst aufsetzen. Im Zweifel hilft eine einmalige Beratung, um teure Formfehler zu vermeiden.

Eigenhändig oder notariell: der Vergleich

Beide Formen sind gleich gültig. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Kosten und Beweiskraft. Die folgende Übersicht hilft dir bei der Wahl.

MerkmalEigenhändiges TestamentNotarielles Testament
Erstellungselbst, komplett von Handvor der Notarin oder dem Notar
KostenkostenlosGebühr nach Nachlasswert
Beratungkeinerechtliche Prüfung inklusive
Erbschein nötig?meist jaoft nicht
Geeignet fürklare, einfache VerhältnisseImmobilien, Betriebe, komplexe Fälle

Den Pflichtteil kannst du nicht einfach ausschließen

Auch mit einem Testament kannst du deine nächsten Angehörigen nicht völlig übergehen. Wenn du ein Kind, deinen Ehepartner oder deine Eltern enterbst, steht ihnen der Pflichtteil zu. Das regelt § 2303 BGB. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Ein enterbtes Kind kann also Geld verlangen, aber keinen Anteil am Haus oder am Konto.

Pflichtteilsberechtigt sind nur die engsten Angehörigen: die Abkömmlinge, also Kinder und, falls diese verstorben sind, Enkel, dazu der Ehepartner und die Eltern. Geschwister haben keinen Pflichtteil. Den Anspruch ganz zu entziehen ist nur in seltenen, schweren Ausnahmefällen möglich, etwa nach einer schweren Straftat gegen den Erblasser. Für den Alltag gilt: Der Pflichtteil bleibt.

Das Berliner Testament für Ehepaare

Viele Ehepaare wählen das Berliner Testament, ein gemeinsames Testament. Darin setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide gestorben sind, erben die Kinder als sogenannte Schlusserben. So ist der überlebende Partner zunächst finanziell abgesichert und muss zum Beispiel das gemeinsame Haus nicht verkaufen.

Ein Berliner Testament dürfen nur Eheleute und eingetragene Lebenspartner errichten. Handschriftlich reicht es, wenn ein Partner den Text schreibt und beide unterschreiben. Ein Haken bleibt aber: Die Kinder können schon nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil vom überlebenden Elternteil verlangen. Wer das verhindern will, kann eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel einbauen. Hier lohnt sich eine Beratung, weil die Gestaltung knifflig ist.

Der Erbvertrag als bindende Alternative

Neben dem Testament gibt es den Erbvertrag. Er wird immer vor einer Notarin oder einem Notar geschlossen und bindet die Beteiligten stärker als ein Testament. Während du ein Testament jederzeit allein ändern kannst, lässt sich ein Erbvertrag grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vertragspartners aufheben. Das gibt Sicherheit, nimmt dir aber auch Freiheit.

Ein Erbvertrag lohnt sich, wenn zwei Menschen verbindliche Absprachen treffen wollen, etwa unverheiratete Partner oder ein Unternehmer und sein Nachfolger. Auch eine Gegenleistung lässt sich darin regeln, zum Beispiel Pflege gegen Erbe. Wer flexibel bleiben möchte, ist mit einem Testament besser bedient. Wer feste Zusagen braucht, mit dem Erbvertrag.

Wo dein Testament sicher aufgehoben ist

Ein Testament nützt nur, wenn es nach dem Tod auch gefunden wird. Der Schuhkarton im Schrank ist ein Risiko: Es kann verloren gehen, übersehen oder von jemandem unterschlagen werden, dem der Inhalt nicht passt. Sicherer ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Gegen eine einmalige Gebühr nimmt das Gericht dein eigenhändiges Testament in Verwahrung.

Wird das Testament amtlich verwahrt oder notariell errichtet, kommt es zugleich ins Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Dieses Register wird bei jedem Sterbefall automatisch geprüft. So erfährt das Nachlassgericht zuverlässig, dass ein Testament existiert und wo es liegt. Ein zu Hause aufbewahrtes Testament steht dagegen nicht im Register und wird nur gefunden, wenn jemand darauf stößt.

So setzt du ein gültiges Testament auf

Wenn du dein handschriftliches Testament selbst schreiben willst, hilft dir diese Reihenfolge.

  1. Überlege in Ruhe, wer was bekommen soll, und liste dein Vermögen auf.
  2. Schreibe den gesamten Text mit der Hand, klar und eindeutig formuliert.
  3. Gib Ort und Datum an und unterschreibe mit Vor- und Nachnamen am Ende.
  4. Lass das Testament zur Sicherheit beim Amtsgericht amtlich verwahren.
  5. Prüfe es nach großen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Geburt erneut.
1Vermögen und Wünsche klären2Handschriftlich verfassen3Ort4Datum und Unterschrift ergänzen5Amtlich verwahren lassen
Vier Schritte zu einem gültigen eigenhändigen Testament Bild: KI generiert.

Ändern sich deine Lebensumstände, gehört das Testament überprüft. Nach einer Scheidung wird der frühere Ehepartner in vielen Fällen zwar automatisch als bedacht gestrichen, aber verlass dich nicht darauf. Ein neues Testament, das das alte ausdrücklich widerruft, schafft Klarheit. Vernichte alte Fassungen, damit später nicht mehrere Versionen auftauchen und für Streit sorgen.

Häufige Fragen

Ist ein am Computer geschriebenes Testament gültig?

Ein am Computer geschriebenes Testament ist nicht gültig, wenn du es nur unterschreibst. Ein eigenhändiges Testament muss nach § 2247 BGB vollständig von Hand geschrieben sein. Nur ein notarielles Testament darf getippt sein, weil die Notarin oder der Notar die Urheberschaft dann sicherstellt.

Kann ich meine Kinder komplett enterben?

Deine Kinder komplett und folgenlos enterben kannst du nicht. Enterbst du sie im Testament, steht ihnen der Pflichtteil zu, also die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Nur in seltenen, schweren Ausnahmefällen lässt sich der Pflichtteil ganz entziehen.

Erbt mein unverheirateter Partner ohne Testament?

Ein unverheirateter Partner erbt ohne Testament nichts, weil die gesetzliche Erbfolge nur Verwandte und Ehepartner vorsieht. Wenn du deinen Lebensgefährten absichern willst, musst du ihn im Testament ausdrücklich als Erben einsetzen. Andernfalls geht der Nachlass an deine Verwandten.

Wie viel kostet die amtliche Verwahrung eines Testaments?

Die amtliche Verwahrung eines eigenhändigen Testaments beim Amtsgericht kostet eine einmalige Gebühr, die sich nach dem Wert des Vermögens richtet und bei überschaubaren Nachlässen im niedrigen zweistelligen Bereich liegt. Dazu kommt eine kleine Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Diese Kosten fallen nur einmal an, nicht jedes Jahr.

Kann ich mein Testament später ändern?

Du kannst dein Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange du testierfähig bist. Am klarsten geht das mit einem neuen Testament, das das alte ausdrücklich aufhebt. Ein eigenhändiges Testament kannst du auch vernichten, ein Berliner Testament dagegen lässt sich nach dem Tod eines Partners meist nicht mehr einseitig ändern.

Brauche ich für ein Testament einen Zeugen?

Für ein eigenhändiges Testament brauchst du keine Zeugen. Es genügt, dass du den Text selbst mit der Hand schreibst und unterschreibst. Zeugen sind im deutschen Erbrecht für ein normales Testament nicht vorgesehen, anders als in manchen anderen Ländern.

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