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Sozialbestattung beantragen

Geprüft von der Redaktion

Sozialbestattung beantragen
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Sozialbestattung übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten der Bestattung, wenn es dir nicht zuzumuten ist, sie selbst zu tragen (Paragraf 74 SGB XII).
  • Du musst nicht selbst Sozialhilfe beziehen. Es zählt, ob dir die Kosten nach deinem Einkommen und Vermögen zumutbar sind.
  • Übernommen werden nur die einfachen, notwendigen Kosten einer würdigen Bestattung, nicht jede Zusatzleistung.
  • Den Antrag stellst du beim Sozialamt am Sterbeort, am besten bevor du den Bestatter beauftragst.
  • Zuerst muss der Nachlass des Verstorbenen für die Kosten herangezogen werden. Das Sozialamt zahlt nur, was darüber hinaus fehlt.
  • Eine rückwirkende Übernahme ist grundsätzlich möglich, aber schwieriger. Stell den Antrag deshalb früh.

Wenn ein Mensch stirbt und niemand die Bestattung bezahlen kann, entsteht schnell die Angst, allein auf hohen Kosten sitzenzubleiben. Für genau diesen Fall gibt es die Sozialbestattung. Sie ist keine Wohltat und kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch nach Paragraf 74 SGB XII. Diese Seite erklärt dir, wer Anspruch hat, was übernommen wird, wie du den Antrag stellst und welche Fehler du dabei vermeidest.

1Kostenpflichtigen klären2Antrag beim Sozialamt3Prüfung der Zumutbarkeit4Kostenübernahme
Der Weg zur Sozialbestattung, von der Zuständigkeit bis zur Bewilligung Bild: KI generiert.

Was die Sozialbestattung übernimmt

Bei der Sozialbestattung trägt das Sozialamt die erforderlichen Kosten der Bestattung, soweit es dir nicht zuzumuten ist, sie selbst zu tragen. Das steht in Paragraf 74 SGB XII. Gemeint ist eine schlichte, aber würdige Bestattung: die Grundleistungen des Bestatters, ein einfacher Sarg oder eine Urne, die Überführung, die Friedhofsgebühren und eine einfache Beisetzung. Es ist ausdrücklich keine Sozialhilfe für den Verstorbenen, sondern eine Hilfe für die Person, die die Kosten tragen müsste.

Wer Anspruch hat

Anspruch hat, wer zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet ist und dem diese Kosten nicht zuzumuten sind. Verpflichtet ist in erster Linie der Erbe, daneben können es nach Landesrecht die bestattungspflichtigen Angehörigen sein. Entscheidend ist die Zumutbarkeit. Du musst nicht selbst Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen. Es genügt, dass die Kosten deine wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigen. Das kann bei einer kleinen Rente der Fall sein, bei geringem Einkommen, bei Arbeitslosigkeit oder wenn die Bestattung dein Erspartes aufzehren würde, das du zum Leben brauchst.

Das Sozialamt prüft dein Einkommen und dein Vermögen, nicht das der ganzen Familie pauschal. Auch das Verhältnis zum Verstorbenen kann eine Rolle spielen. War der Kontakt seit Jahren abgebrochen, kann das die Zumutbarkeit zusätzlich mindern. Wichtig: Zuerst muss der Nachlass des Verstorbenen für die Bestattung eingesetzt werden. Erst was dieser nicht deckt und was dir selbst nicht zuzumuten ist, übernimmt das Amt.

Was erforderliche Kosten bedeutet

Das Sozialamt zahlt nur die erforderlichen Kosten, also das, was für eine einfache und würdige Bestattung nötig ist. Aufwendige Wünsche werden nicht übernommen. Die folgende Übersicht zeigt die Trennlinie, auch wenn die Details je nach Kommune schwanken.

In der Regel übernommenIn der Regel nicht übernommen
einfacher Sarg oder Urnehochwertiger Sarg, teure Urne
Überführung und Grundleistungenaufwendige Trauerfeier mit großer Halle
Friedhofsgebühren für eine einfache Grabstellegroßes Wahlgrab, teure Grabstelle
schlichte BeisetzungGrabstein und dauerhafte Grabpflege
Sterbeurkunden für die BestattungTrauerkarten, Bewirtung, Blumenschmuck in großem Umfang

Die Grabpflege und der Grabstein zählen fast nie zu den erforderlichen Kosten. Rechne also damit, dass du diese Teile selbst trägst oder eine pflegefreie Grabart wählst. Wenn du unsicher bist, ob eine Leistung anerkannt wird, frag vor der Beauftragung beim Sozialamt nach.

So beantragst du die Sozialbestattung

Der Antrag ist kein kompliziertes Verfahren, aber die Reihenfolge ist wichtig. Wer zuerst teuer beauftragt und dann fragt, riskiert, auf Kosten sitzenzubleiben, die das Amt nicht anerkennt.

  1. Kläre, wer zur Kostentragung verpflichtet ist, meist der Erbe oder ein naher Angehöriger.
  2. Wende dich an das Sozialamt am Sterbeort, möglichst bevor du den Bestatter beauftragst.
  3. Reiche den Antrag mit den Nachweisen zu Einkommen, Vermögen und Nachlass ein.
  4. Beauftrage nur die einfachen Leistungen, die das Amt voraussichtlich übernimmt.
  5. Warte nach Möglichkeit die Kostenzusage ab, bevor du kostspielige Verträge unterschreibst.

Diese Unterlagen brauchst du

Damit das Sozialamt zügig entscheiden kann, leg die wichtigsten Nachweise gleich mit dem Antrag vor. Dazu gehören die Sterbeurkunde, ein Nachweis über deine Verwandtschaft oder deine Erbenstellung, Belege zu deinem Einkommen und Vermögen sowie ein Überblick über den Nachlass des Verstorbenen. Hilfreich sind außerdem das Angebot oder die Rechnung des Bestatters und die Friedhofsgebühren. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller kommt die Entscheidung. Frag beim Amt nach einer Liste der benötigten Nachweise, denn sie unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.

Die häufigsten Fehler beim Antrag

Der teuerste Fehler ist, den Bestatter üppig zu beauftragen und erst danach beim Amt zu fragen. Anerkannt werden nur einfache Leistungen, den Rest zahlst du selbst. Der zweite Fehler ist, zu lange zu warten. Zwar ist eine rückwirkende Übernahme grundsätzlich möglich, aber sie ist schwerer durchzusetzen, und du musst die Bestattung trotzdem fristgerecht durchführen lassen. Der dritte Fehler ist, den Nachlass zu übersehen. Vorhandenes Geld des Verstorbenen muss zuerst für die Bestattung eingesetzt werden, das Amt zahlt nur die Lücke.

Auch wenn du ein Erbe ausgeschlagen hast, kann dich die Bestattungspflicht nach Landesrecht weiter treffen. Das schließt den Anspruch auf eine Sozialbestattung aber nicht aus, denn die Zumutbarkeit wird eigenständig geprüft. Lass dich davon nicht abschrecken, einen Antrag zu stellen.

Sozialbestattung und ordnungsbehördliche Bestattung sind nicht dasselbe

Es gibt zwei verschiedene Wege, wenn niemand zahlt, und sie werden oft verwechselt. Die Sozialbestattung beantragst du selbst beim Sozialamt, weil du zwar verpflichtet, aber finanziell überfordert bist. Die ordnungsbehördliche Bestattung ist etwas anderes: Kümmert sich überhaupt niemand um die Bestattung, ordnet das Ordnungsamt sie von sich aus an, damit der Verstorbene fristgerecht bestattet wird. Die Kosten holt sich die Behörde anschließend von den Kostenpflichtigen zurück.

Für dich heißt das: Warte nicht darauf, dass das Ordnungsamt eingreift, denn das schützt dich nicht vor den Kosten. Der sichere Weg ist, selbst aktiv zu werden und rechtzeitig die Sozialbestattung zu beantragen. So behältst du die Kontrolle über den Ablauf und über die Höhe der Kosten.

Wie hoch die übernommenen Kosten ausfallen

Einen bundesweit einheitlichen Betrag für die Sozialbestattung gibt es nicht. Jedes Sozialamt legt selbst fest, welche Leistungen es als erforderlich anerkennt und mit welchen Beträgen. Deshalb schwankt die Höhe von Kommune zu Kommune und richtet sich nach den örtlichen Friedhofsgebühren und Bestatterpreisen. Manche Ämter arbeiten mit festen Pauschalen, andere prüfen jede Rechnung im Einzelfall. In der Praxis werden die einfachen Grundkosten einer würdigen Bestattung übernommen, oft im Bereich einiger Tausend Euro, wobei der Nachlass zuerst angerechnet wird.

Weil die Beträge so unterschiedlich sind, lohnt sich ein Gespräch mit dem Amt, bevor du den Bestatter beauftragst. Lass dir sagen, welche Positionen anerkannt werden und bis zu welcher Höhe. Wähl dann einen Bestatter, der bereit ist, im Rahmen dieser Vorgaben zu arbeiten. Viele Bestatter kennen die örtlichen Regeln der Sozialbestattung und stellen eine passende, schlichte Bestattung zusammen. So vermeidest du, dass am Ende eine Rechnung offen bleibt, die weder das Amt noch der Nachlass deckt.

Was du tun kannst, wenn der Antrag abgelehnt wird

Wird dein Antrag abgelehnt oder werden nur Teile der Kosten übernommen, ist das noch nicht das letzte Wort. Gegen den Bescheid des Sozialamts kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich sein und sollte begründet werden. Häufige Streitpunkte sind die Frage der Zumutbarkeit und die Höhe der anerkannten Kosten. Es lohnt sich, die eigene finanzielle Lage genau darzulegen und Belege beizufügen, die zeigen, warum dir die Kosten nicht zuzumuten sind.

Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, steht dir der Weg zum Sozialgericht offen. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei, du trägst also kein Kostenrisiko für Gerichtsgebühren. Beratung findest du bei den Sozialverbänden wie dem VdK oder dem SoVD, bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Gib nicht zu früh auf, denn gerade bei der Zumutbarkeit werden Anträge oft zu Unrecht abgelehnt.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf eine Sozialbestattung?

Anspruch auf eine Sozialbestattung hat, wer zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet ist und dem diese Kosten nach seinem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten sind. Du musst dafür nicht selbst Sozialhilfe beziehen. Auch eine kleine Rente oder ein geringes Einkommen kann ausreichen.

Was übernimmt das Sozialamt bei einer Sozialbestattung?

Das Sozialamt übernimmt bei einer Sozialbestattung die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung: einfacher Sarg oder Urne, Überführung, Friedhofsgebühren und eine schlichte Beisetzung. Grabstein und dauerhafte Grabpflege gehören in der Regel nicht dazu.

Wo beantrage ich die Sozialbestattung?

Die Sozialbestattung beantragst du beim Sozialamt am Sterbeort, am besten bevor du den Bestatter beauftragst. Wer zuerst teuer beauftragt und erst danach fragt, riskiert, auf Kosten sitzenzubleiben, die das Amt nicht anerkennt.

Kann ich die Sozialbestattung auch nachträglich beantragen?

Eine rückwirkende Übernahme der Bestattungskosten ist grundsätzlich möglich, aber schwerer durchzusetzen als ein Antrag vor der Bestattung. Deshalb solltest du dich so früh wie möglich an das Sozialamt wenden und dort deine Lage schildern.

Muss der Nachlass des Verstorbenen zuerst verwendet werden?

Ja, der Nachlass des Verstorbenen muss zuerst für die Bestattungskosten eingesetzt werden. Das Sozialamt übernimmt bei einer Sozialbestattung nur den Teil, den der Nachlass nicht deckt und der dir selbst nicht zuzumuten ist.

Schließt eine ausgeschlagene Erbschaft die Sozialbestattung aus?

Nein, eine ausgeschlagene Erbschaft schließt die Sozialbestattung nicht aus. Die Bestattungspflicht nach Landesrecht kann dich trotz Ausschlagung treffen, und der Anspruch auf Kostenübernahme wird eigenständig anhand deiner Zumutbarkeit geprüft.

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