Die ersten Stunden nach einem Todesfall
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Atme erst durch. In der ersten Stunde musst du nichts überstürzen, und du machst nichts falsch, wenn du dir Zeit zum Abschiednehmen nimmst.
- Bei einem Todesfall zu Hause rufst du einen Arzt, der den Tod feststellt. Am Tag den Hausarzt, nachts oder am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
- Den Notruf 112 wählst du nur bei einem plötzlichen, unerwarteten Tod oder wenn noch Rettung möglich scheint.
- Im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um die ärztliche Leichenschau. Du musst dort nichts veranlassen.
- Der Arzt stellt den Totenschein aus. Ohne dieses Dokument geht kein weiterer Schritt.
- Einen Bestatter suchst du erst danach aus, in Ruhe und ohne Zeitdruck. Der Leichnam darf meist bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.
Der Moment, in dem ein geliebter Mensch stirbt, lässt sich nicht vorbereiten. Wenn du gerade davorstehst, hilft dir vielleicht dieser eine Gedanke: Fast nichts muss sofort geschehen. Es gibt keinen Knopf, den du in den ersten Minuten drücken musst. Diese Seite zeigt dir ruhig und der Reihe nach, was in den ersten Stunden ansteht, damit du nicht gleichzeitig trauern und raten musst.
Der erste Schritt hängt davon ab, wo der Mensch gestorben ist
Alles Weitere richtet sich danach, ob der Tod zu Hause, in einer Einrichtung oder plötzlich und unerwartet eingetreten ist. Ist jemand nach langer Krankheit zu Hause friedlich eingeschlafen, ist die Lage eine andere als bei einem plötzlichen Zusammenbruch. Nimm dir zuerst einen Augenblick. Du darfst am Bett sitzen bleiben, die Hand halten und dich verabschieden, bevor du das Telefon in die Hand nimmst. Niemand wird dir vorwerfen, dass du nicht sofort gehandelt hast.
Bei einem Todesfall zu Hause rufst du zuerst einen Arzt
Stirbt jemand zu Hause, brauchst du einen Arzt, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Diese ärztliche Untersuchung heißt Leichenschau und darf ausschließlich ein Arzt vornehmen, kein Bestatter und kein Angehöriger. Tagsüber rufst du den Hausarzt an, der den Verstorbenen oft schon kannte. Er kommt in die Wohnung, untersucht den Verstorbenen und füllt die Papiere aus.
- Ruf den Arzt an, der die Leichenschau macht (Hausarzt oder Bereitschaftsdienst).
- Informiere die engsten Angehörigen, damit ihr die nächsten Schritte zusammen geht.
- Warte die Leichenschau ab und lass dir den Totenschein aushändigen.
- Such in Ruhe einen Bestatter aus und beauftrage ihn mit der Überführung.
- Leg die wichtigsten Dokumente zusammen, die du in den nächsten Tagen brauchst.
Nachts und am Wochenende hilft der Bereitschaftsdienst unter 116117
Tritt der Tod nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag ein, erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Sie ist kostenfrei aus dem Festnetz und vom Handy erreichbar. Der Bereitschaftsdienst schickt einen Arzt, der die Leichenschau übernimmt. Den Notruf 112 wählst du nur, wenn der Tod plötzlich und unerwartet eintritt oder wenn noch die Chance auf Wiederbelebung besteht. Bei einem erwarteten Tod nach schwerer Krankheit ist der Bereitschaftsdienst der richtige Weg, nicht der Rettungsdienst.
Im Krankenhaus, Heim oder Hospiz übernimmt das Personal
Stirbt ein Mensch im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz, musst du dich um die ärztliche Feststellung nicht kümmern. Das Personal ruft den Arzt, veranlasst die Leichenschau und stellt den Totenschein bereit. Man wird dich benachrichtigen und dir Zeit geben, dich zu verabschieden. Du entscheidest dann in Ruhe, welchen Bestatter du beauftragst. Die Einrichtung darf dir keinen bestimmten Bestatter vorschreiben, auch wenn manchmal einer vorgeschlagen wird.
Bei einem ungeklärten Tod verständigt der Arzt die Polizei
Der Arzt kreuzt auf dem Totenschein an, ob es sich um einen natürlichen, einen nicht natürlichen oder einen ungeklärten Tod handelt. Bei einem natürlichen Tod, etwa nach langer Krankheit, ist die Polizei nicht nötig. Nur wenn Anhaltspunkte für einen Unfall, eine Gewalttat oder eine unklare Ursache bestehen, muss der Arzt die Polizei verständigen. Das ist ein normaler Ablauf und kein Verdacht gegen dich. Bis die Ursache geklärt ist, darf der Verstorbene dann nicht überführt werden. Das kann ein paar Stunden dauern und ist für Angehörige oft belastend, aber es gehört zur Sorgfaltspflicht.
Diese Dokumente brauchst du in den nächsten Tagen
Wenn du die Kraft dazu hast, leg schon jetzt die Papiere zusammen, die später bei Standesamt und Bestatter gebraucht werden. Du musst sie nicht suchen, während die Uhr läuft. Das Standesamt braucht neben dem Totenschein je nach Familienstand unterschiedliche Urkunden.
| Familienstand des Verstorbenen | Benötigte Dokumente |
|---|---|
| ledig | Totenschein, Personalausweis, Geburtsurkunde |
| verheiratet | zusätzlich die Eheurkunde oder das Familienstammbuch |
| geschieden | zusätzlich Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil |
| verwitwet | zusätzlich Eheurkunde und Sterbeurkunde des Partners |
Sinnvoll ist es außerdem, Versicherungspolicen, Rentenunterlagen und einen möglichen Bestattungsvorsorgevertrag beiseitezulegen. Viele Menschen halten in einer Bestattungsverfügung fest, wie sie beigesetzt werden möchten. Findest du ein solches Papier, hilft es dir bei den anstehenden Entscheidungen und nimmt dir die Last, allein raten zu müssen.
Du musst den Bestatter nicht sofort und nicht unter Druck wählen
Einen Bestatter suchst du erst aus, wenn der Totenschein vorliegt und du wieder klarer denken kannst. Der Leichnam darf nach der Leichenschau in der Regel bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben, in manchen Bundesländern länger. Diese Zeit gehört dir. Hol dir ruhig mehr als ein Angebot ein und lass dir schriftlich aufschlüsseln, was welche Leistung kostet. Ein seriöser Bestatter drängt dich nicht und erklärt dir jede Position. Achte darauf, dass er die Kosten transparent macht und dir Zeit für Entscheidungen lässt.
Wenn die Trauer dir in diesen Stunden den Boden unter den Füßen wegzieht, bist du damit nicht allein, und du musst das nicht allein tragen. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr, kostenlos und anonym erreichbar unter 0800 111 0 111 oder 116 123. Dort hört dir jemand zu, ohne dass du etwas leisten oder erklären musst.
Wen du in den ersten Tagen informieren solltest
Neben den amtlichen Schritten stehen in den ersten Tagen einige Benachrichtigungen an, die aber nicht alle sofort erledigt sein müssen. Zuerst zählen die engsten Menschen: nahe Angehörige und enge Freunde, die es persönlich erfahren sollten, bevor eine Anzeige erscheint. Danach kommen die Stellen, bei denen ein Vertrag oder eine Verpflichtung läuft. Manche davon haben kurze Meldefristen, andere haben Zeit.
| Wen benachrichtigen | Wie eilig |
|---|---|
| Nahe Angehörige und enge Freunde | zuerst und persönlich |
| Arbeitgeber des Verstorbenen | in den ersten Tagen |
| Renten- und Pflegeversicherung | zeitnah, um Überzahlungen zu vermeiden |
| Vermieter oder Hausverwaltung | in den ersten Tagen |
| Banken und Versicherungen | sobald die Sterbeurkunde vorliegt |
Renten, die nach dem Sterbemonat weiter überwiesen werden, muss der Erbe später oft zurückzahlen. Deshalb ist es sinnvoll, die Rentenversicherung zügig zu informieren. Für die meisten anderen Kündigungen und Ummeldungen brauchst du ohnehin die Sterbeurkunde, die erst in einigen Tagen vorliegt. Setz dich deshalb nicht unter Druck, sofort alle Verträge zu kündigen. Eine ruhige Liste, die du Schritt für Schritt abarbeitest, hilft mehr als der Versuch, alles am ersten Tag zu erledigen.
Was mit Wohnung, Haustieren und Post passiert
Lebte der Verstorbene allein, stellt sich schnell die Frage, was mit der Wohnung geschieht. Sichere zunächst wichtige Dokumente und Wertsachen, aber räum die Wohnung noch nicht aus. Solange nicht geklärt ist, wer Erbe ist, gehört der Hausrat zum Nachlass. Ein Haustier, das zurückbleibt, braucht dagegen sofort Versorgung. Kläre im Familienkreis, wer es vorübergehend aufnimmt, oder wende dich an ein Tierheim, wenn sich niemand kümmern kann. Auch die Post läuft weiter, hier hilft ein Nachsendeauftrag oder das regelmäßige Leeren des Briefkastens, damit keine Fristen verstreichen.
Häufige Fragen
Wen rufe ich an, wenn nachts zu Hause jemand stirbt?
Wenn nachts zu Hause jemand stirbt, rufst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117 an. Er schickt einen Arzt, der die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausstellt. Den Notruf 112 wählst du nur bei einem plötzlichen, unerwarteten Tod oder wenn noch Wiederbelebung möglich scheint.
Muss ich bei einem Todesfall zu Hause die Polizei rufen?
Bei einem natürlichen Tod zu Hause musst du die Polizei nicht rufen. Die Polizei wird nur eingeschaltet, wenn der Arzt bei der Leichenschau einen nicht natürlichen oder ungeklärten Tod feststellt. Das ist ein Routineablauf und kein Vorwurf gegen die Angehörigen.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
Ein Verstorbener darf nach der ärztlichen Leichenschau in der Regel bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben, in einigen Bundesländern auch länger. Du hast also Zeit, dich in Ruhe zu verabschieden und erst danach einen Bestatter mit der Überführung zu beauftragen.
Muss ich sofort einen Bestatter beauftragen?
Nein, einen Bestatter musst du nicht sofort beauftragen. Nach der Leichenschau hast du Zeit, in Ruhe ein oder zwei Angebote einzuholen und die Leistungen zu vergleichen. Auch im Krankenhaus oder Pflegeheim darfst du den Bestatter frei wählen, niemand darf dir einen vorschreiben.
Was mache ich, wenn ich die Trauer allein nicht aushalte?
Wenn dich die Trauer überwältigt, hilft dir die Telefonseelsorge rund um die Uhr, kostenlos und anonym unter 116 123. Dort hört dir jemand zu, ohne Termin und ohne Bedingungen. Bei anhaltender seelischer Not ist auch der Hausarzt eine gute erste Anlaufstelle für weitere Unterstützung.
Welche Papiere sollte ich schon in den ersten Stunden bereitlegen?
In den ersten Stunden ist es hilfreich, den Personalausweis und die Geburtsurkunde des Verstorbenen bereitzulegen, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde oder das Stammbuch. Diese Dokumente braucht das Standesamt für die Sterbeurkunde. Versicherungs- und Rentenunterlagen kannst du später zusammensuchen.
Verwandte Ratgeber aus Todesfall regeln
Weitere Artikel zum selben Themenbereich, die dir hier weiterhelfen können.
- Behördengänge nach einem Todesfall
- Bestattung bezahlen, wenn das Geld fehlt
- Bestattung organisieren
- Bestattungsarten im Ueberblick
- Die Wohnung des Verstorbenen auflösen
- Erbe ausschlagen
- Erbschein beantragen
- Konten und Verträge nach dem Tod kündigen
- Sozialbestattung beantragen
- Sterbegeld und finanzielle Hilfen
- Testament und letzter Wille
- Todesfall im Ausland
- Todesfall regeln: was jetzt zu tun ist
- Totenschein und Sterbeurkunde
- Witwenrente und Hinterbliebenenrente