Den Nachlass zu Lebzeiten ordnen
Geprüft von der Redaktion

Das Wichtigste in Kürze
- Wer zu Lebzeiten vorsorgt, nimmt den Angehörigen im Ernstfall schwere Entscheidungen und viel Suchen ab.
- Zur Vorsorge gehören mehr als das Testament: eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Bestattungsverfügung.
- Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für dich handeln darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Ohne sie bestellt das Gericht einen Betreuer.
- Das Testament bestimmt, wer erbt. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein.
- Ein Notfallordner mit allen wichtigen Unterlagen, Verträgen und Zugängen erspart den Hinterbliebenen wochenlanges Rätselraten.
- Wichtig ist nicht nur, die Papiere zu erstellen, sondern sie auffindbar zu hinterlegen und mit der Familie zu sprechen.
Über den eigenen Tod nachzudenken fällt schwer, und doch ist es eine der größten Entlastungen, die du deinen Angehörigen schenken kannst. Wer zu Lebzeiten ordnet, wer entscheiden darf, wer erbt und wie man bestattet werden möchte, nimmt der Familie im Ernstfall die Last, alles unter Zeitdruck und im Nebel der Trauer raten zu müssen. Diese Seite zeigt dir ruhig und der Reihe nach, welche Papiere dazugehören und wo du sie am besten hinterlegst.
Warum sich Vorsorge lohnt
Ohne Vorsorge entscheidet im Ernstfall der Staat oder das Gericht. Wirst du durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig, darf ohne Vollmacht nicht einmal dein Ehepartner alles für dich regeln, sondern das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer. Stirbst du ohne Testament, greift die gesetzliche Erbfolge, die selten genau das trifft, was du dir wünschst. Und ohne festgehaltene Wünsche zur Bestattung müssen deine Angehörigen raten, wie du beigesetzt werden wolltest.
Vorsorge ist deshalb kein Misstrauen gegen die Familie, sondern das Gegenteil: ein Geschenk an die Menschen, die dich einmal loslassen müssen. Sie müssen dann nicht mitten in der Trauer nach Unterlagen suchen, sich über deine Wünsche streiten oder Entscheidungen treffen, die ihnen niemand abnimmt. Du musst nicht alles auf einmal erledigen. Fang mit dem an, was dir am wichtigsten erscheint, und ergänze den Rest nach und nach.
Die vier wichtigsten Dokumente
Die Vorsorge ruht auf mehreren Papieren, die verschiedene Fragen beantworten. Sie ergänzen sich und ersetzen einander nicht. Die folgende Übersicht zeigt, was jedes Dokument regelt.
| Dokument | Was es regelt |
|---|---|
| Vorsorgevollmacht | wer für dich handeln darf, wenn du es nicht mehr kannst |
| Patientenverfügung | welche medizinische Behandlung du willst und welche nicht |
| Testament | wer nach deinem Tod was erbt |
| Bestattungsverfügung | wie du bestattet werden möchtest |
Viele Menschen denken nur an das Testament und übersehen die anderen drei. Dabei greifen die Vollmacht und die Patientenverfügung schon zu Lebzeiten, nämlich dann, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Sie sind für den Alltag oft wichtiger als das Testament, das erst nach dem Tod wirkt.
Die Vorsorgevollmacht: wer für dich handeln darf
Die Vorsorgevollmacht ist das zentrale Vorsorgedokument. Mit ihr bestimmst du eine Person deines Vertrauens, die für dich handeln darf, wenn du durch Krankheit, Unfall oder Alter selbst nicht mehr kannst. Sie kann dann Bankgeschäfte erledigen, mit Ärzten sprechen, Verträge kündigen und Behördengänge übernehmen. Ohne eine solche Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, und das ist nicht zwingend die Person, die du gewählt hättest.
Formuliere die Vollmacht klar und lege fest, für welche Bereiche sie gilt, etwa Gesundheit, Vermögen, Wohnung und Behörden. Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute eine gesonderte Kontovollmacht, kläre das mit deiner Bank. Die Vollmacht sollte über den Tod hinaus gelten, damit die bevollmächtigte Person auch danach handeln kann, ohne auf den Erbschein zu warten. Seit 2023 dürfen sich Ehepartner in einer gesundheitlichen Notlage für einige Monate gegenseitig vertreten, dieses Notvertretungsrecht ersetzt eine echte Vollmacht aber nicht.
Die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung
Mit der Patientenverfügung legst du fest, welche medizinische Behandlung du in bestimmten Situationen willst und welche nicht, etwa am Lebensende oder bei schwerer, aussichtsloser Krankheit. Sie ist für Ärzte verbindlich, wenn sie auf die konkrete Situation passt. Damit sie wirkt, muss sie konkret sein. Vage Formeln wie ein würdevolles Sterben helfen wenig. Nutze eine geprüfte Vorlage und lass dich bei Bedarf ärztlich beraten.
Die Betreuungsverfügung ist der kleine Bruder der Vollmacht. Falls doch ein gerichtlicher Betreuer nötig wird, sagst du darin, wen das Gericht bestellen soll und wen auf keinen Fall. So behältst du auch dann Einfluss, wenn eine Vollmacht nicht ausreicht. Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung gehören zusammen und sollten aufeinander abgestimmt sein.
Das Testament: wer erbt
Das Testament regelt, wer nach deinem Tod was bekommt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die zum Beispiel einen unverheirateten Partner leer ausgehen lässt. Ein eigenhändiges Testament kostet nichts, muss aber vollständig von Hand geschrieben und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Am Computer getippt ist es ungültig. Bei größerem Vermögen, einer Immobilie oder einer Patchwork-Familie lohnt sich ein notarielles Testament. Wie ein gültiges Testament aussieht und was der Pflichtteil bedeutet, erklärt die Seite Testament und letzter Wille.
Denk daran, dass du nahe Angehörige nicht folgenlos enterben kannst, denn ihnen steht der Pflichtteil zu. Prüfe dein Testament nach großen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder der Geburt von Kindern erneut. Wer ein Testament gut sichtbar hinterlegt oder amtlich verwahren lässt, sorgt dafür, dass es nach dem Tod auch gefunden wird und die Erben ihre Stellung ohne langen Streit nachweisen können. Ob dafür später ein Erbschein nötig ist, hängt von der Form des Testaments ab.
Die Bestattung zu Lebzeiten regeln
In einer Bestattungsverfügung hältst du fest, wie du beigesetzt werden möchtest: Erd- oder Feuerbestattung, ein bestimmter Friedhof, eine Naturbestattung oder eine schlichte Feier. Dieser Wunsch ist für die Angehörigen verbindlich und geht ihren eigenen Vorstellungen vor. Das nimmt ihnen eine schwere Entscheidung ab, gerade wenn sie sich nicht einig sind. Welche Formen es gibt und was sie unterscheidet, zeigt die Seite Bestattungsarten im Überblick.
Neben dem Wunsch kannst du die Bestattung auch finanziell absichern. Ein Bestattungsvorsorgevertrag legt die gewünschten Leistungen fest und wird oft über ein Treuhandkonto bezahlt. Dein Geld ist dort geschützt, auch wenn der Bestatter später zahlungsunfähig wird. Eine Alternative ist eine Sterbegeldversicherung. Beides sorgt dafür, dass die Angehörigen die Kosten nicht selbst vorstrecken müssen. Wie sich diese Vorsorge auf die spätere Rechnung auswirkt, steht unter Bestattung bezahlen.
Den digitalen Nachlass regeln
Zu einem geordneten Nachlass gehört heute auch das digitale Leben. E-Mail-Postfach, soziale Netzwerke, Online-Banking, Cloud-Speicher und Abos laufen nach dem Tod weiter, bis jemand sie schließt. Deine Erben haben grundsätzlich Zugriff darauf, brauchen aber die Zugänge. Lege deshalb eine Liste der wichtigen Konten an und bestimme, was damit geschehen soll, etwa löschen oder in einen Gedenkzustand versetzen.
Bewahre Passwörter und Zugänge sicher auf, zum Beispiel in einem Passwort-Manager oder auf einer verschlüsselten Liste, und sag einer Vertrauensperson, wo sie im Ernstfall zu finden ist. Schreib niemals Passwörter offen zusammen mit dem Notfallordner in eine Schublade. Ein klar geregelter digitaler Nachlass verhindert, dass Abos unbemerkt weiterlaufen oder Konten in falsche Hände geraten.
Der Notfallordner: alles an einem Ort
Das beste Vorsorgedokument nützt nichts, wenn niemand es findet. Deshalb lohnt sich ein Notfallordner, in dem alle wichtigen Unterlagen zusammenliegen. Er ist im Ernstfall Gold wert, weil deine Angehörigen darin alles finden, ohne die ganze Wohnung durchsuchen zu müssen. Hinein gehören:
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
- Ein Hinweis, wo das Testament liegt oder dass es amtlich verwahrt wird.
- Bestattungsverfügung und Unterlagen zur Bestattungsvorsorge.
- Eine Liste der Konten, Versicherungen, Verträge und Abos mit Kunden- und Vertragsnummern.
- Persönliche Dokumente wie Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde.
- Ein Hinweis auf den digitalen Nachlass und wo die Zugänge liegen.
Ordne den Notfallordner übersichtlich und aktualisiere ihn, wenn sich etwas ändert. Eine einfache Struktur mit Registerkarten reicht. Wichtig ist, dass eine Vertrauensperson weiß, dass es diesen Ordner gibt und wo er steht.
Wo du die Dokumente hinterlegst
Ein Papier wirkt nur, wenn es im Ernstfall gefunden wird. Ein Testament kannst du beim Amtsgericht amtlich verwahren lassen, dann wird es zugleich im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen und bei jedem Sterbefall automatisch geprüft. Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung kannst du im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen, damit das Betreuungsgericht sie im Notfall findet.
Vollmacht und Patientenverfügung sollten schnell greifbar sein, deshalb gehört eine Kopie zu deinen persönlichen Unterlagen und eine zur bevollmächtigten Person. Die Patientenverfügung ist im Ernstfall am wichtigsten, wenn Ärzte rasch entscheiden müssen. Halte deshalb einen Hinweis im Portemonnaie bereit, wo deine Verfügung zu finden ist. Ein perfekt formuliertes Dokument im verschlossenen Bankschließfach nützt niemandem, wenn es zu spät geöffnet wird.
Mit der Familie sprechen
So wichtig die Papiere sind, das Gespräch mit der Familie ist mindestens ebenso wertvoll. Sag den Menschen, die du bedacht oder bevollmächtigt hast, dass es diese Dokumente gibt und wo sie liegen. Erklär deine wichtigsten Wünsche, damit im Ernstfall niemand überrascht wird. Ein offenes Gespräch nimmt der Familie später viel Unsicherheit und beugt Streit vor.
Diese Gespräche sind nicht leicht, aber sie entlasten. Wähl einen ruhigen Moment, ohne Anlass und ohne Druck. Es geht nicht darum, alles auf einmal zu klären, sondern darum, dass die Menschen wissen, woran sie sind. Wer für sich selbst und die Familie vorsorgt, macht die schwere Zeit nach einem Todesfall ein Stück leichter. Weitere Hilfen und Anlaufstellen rund ums Älterwerden bündelt der Bereich Alter.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Verschaff dir einen Überblick über deine Konten, Verträge, Versicherungen und dein Vermögen.
- Regle die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.
- Setz ein Testament auf oder lass es notariell errichten.
- Halte deine Bestattungswünsche fest und sichere die Kosten ab.
- Leg alles in einen Notfallordner, hinterlege die Papiere auffindbar und sprich mit der Familie.
Häufige Fragen
Reicht ein Testament als Vorsorge aus?
Nein, ein Testament allein reicht als Vorsorge nicht aus. Es regelt nur, wer nach deinem Tod erbt. Für den Fall, dass du zu Lebzeiten handlungsunfähig wirst, brauchst du zusätzlich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Diese greifen schon vor dem Tod und sind im Alltag oft wichtiger.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht, wenn ich handlungsunfähig werde?
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, wenn du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Das ist nicht zwingend die Person, die du gewählt hättest, und selbst der Ehepartner darf ohne Vollmacht nicht automatisch alles entscheiden. Mit einer Vollmacht bestimmst du selbst, wer für dich handelt.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein?
Eine Vorsorgevollmacht muss nicht zwingend notariell sein, sie ist auch handschriftlich oder mit einem Formular gültig. Für bestimmte Geschäfte wie den Verkauf einer Immobilie oder die Aufnahme eines Kredits ist aber eine notarielle Beglaubigung nötig. Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute außerdem eine gesonderte Kontovollmacht.
Wo bewahre ich meine Vorsorgedokumente am besten auf?
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten schnell greifbar sein, deshalb gehört eine Kopie zu deinen Unterlagen und eine zur bevollmächtigten Person. Ein Testament kannst du beim Amtsgericht amtlich verwahren lassen, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Ein verschlossenes Bankschließfach ist ungeeignet, weil es im Notfall zu spät geöffnet wird.
Was gehört in einen Notfallordner?
In einen Notfallordner gehören die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung, ein Hinweis auf das Testament und die Bestattungsverfügung sowie eine Liste aller Konten, Versicherungen und Verträge mit den zugehörigen Nummern. Dazu kommen persönliche Urkunden und ein Hinweis auf den digitalen Nachlass. Wichtig ist, dass eine Vertrauensperson weiß, wo der Ordner steht.
Kann ich meine eigene Bestattung schon zu Lebzeiten festlegen und bezahlen?
Ja, du kannst deine Bestattung zu Lebzeiten festlegen und finanziell absichern. In einer Bestattungsverfügung hältst du deine Wünsche fest, mit einem Bestattungsvorsorgevertrag über ein Treuhandkonto sicherst du die Kosten. Dein Geld ist dort geschützt, auch wenn der Bestatter später zahlungsunfähig wird, und deine Angehörigen müssen nichts vorstrecken.
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